Komplexitätbeim Unt...
 
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Komplexitätbeim Unterhalt,allein schaffe ich das nicht

 
(@zahltag)
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Hallo zusammen,

ich hatte einen zu komplexen Beitrag aufgemacht den ich nun heute endgültig aufgesplittet, gestern hatte ich hierfür keine Zeit.
--> http://vatersein.de/Forum-topic-17254.html

Momentan befinde ich mich noch im Trennungsjahr, da wir ein gemeinsames Haus besitzen wird mir der Wohnvorteil addiert und die Hypotheken subtrahiert von meinem Einkommen.

 Was passiert damit nach dem Trennungsjahr, wie wird mit diesen zwei Posten dann verfahren? Was verändert sich dadurch an der Unterhaltsberechnung?

 Zählt nach dem Trennungsjahr die „Hausrate“ zu den 4 % Altersvorsorge?
Sprich, ich habe in 2009 ein Bruttogehalt von 42.881 Euro, also pro Monat könnte ich 143 Euro als Altersvorsorge geltend machen, da ich eine LV  und eine RV habe, hätte ich noch 70 Euro Altersvorsorge „Luft“, kann ich diese dann nach dem Trennungsjahr in 2010 geltend machen?

Entstehen mir durch einen evtl. Hauskauf Nachteile bei der weiteren Unterhaltsberechnung? Wenn ja, welche sind das und wie kann man da ggf. gegensteuern?

Ich habe hier schon oft von Scheidungsfolgevereinbarungen gelesen wo man mit der Ex eine Vereinbarung trifft, dass man bis dann und dann Unterhalt bezahlt.
 Wie stellt man das am besten an? Gebe ich da mal meiner Anwältin ein „Wink“, dass sie so was aufsetzen soll und ich stell euch das hier rein, damit ihr das dann gegenprüft?

Würde KM da gerne ein Angebot machen, welches mit dem Hausanteil-abkauf zusammenfällt, in der Hoffnung, wenn sie die ganze Kohle auf einmal sieht, dass sie dann eher unterschreibt und ich sie was das Haus anbelangt und den Betreuungs/Ehegattenunterhalt los habe, damit ich nur noch den KU bezahlen muss.  Will eben irgendwie „Planungssicherheit“ haben was das finanzielle angeht und nicht ewig irgendwelche Neuberechnungen haben. Gibt es da ein Patentrezept oder ist das wieder so ein dünnes Eis? Sprich sie verjubelt die Kohle und muss dann zum Amt nach zwei Jahren und ich bezahle dann doppelt.

Welche Auswirkung hat es, wenn ich mit meiner Freundin zusammen in dem Haus oder wenn doch nicht Haus in einer Wohnung zusammenziehe? Muss ich da ggf. wieder mehr Unterhalt bezahlen, weil ich ja eigentlich einen Vorteil daraus hätte?

So hab es mal etwas überarbeitet und verändert, aus dem ersten „Thema“ habe ich die erste Antwort mitgenommen (s.o.) und jeweils in Fett geantwortet bzw. kommentiert. Ich hoffe nun, dass ich mich nicht wieder „verdaddelt“ habe, nochmals Schuldigung für dieses durcheinander von mir, aber momentan laufe ich etwas neben der Spur…..

Gruß
DER ZAHLTAG!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2009 21:06
(@zahltag)
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Hallo,

dein Gehalt verringert sich nächstes Jahr durch den Wechsel der Steuerklasse. Hast du dann  noch genug Geld um die Kredite zu tilgen?

Das ist momentan meine große Frage, deshalb schreibe ich hier. Nach meinen Laienhaften Berechnungen geht es fast null auf null auf, als Back up habe ich meine Eltern/Familie die mich hierbei unterstützen, aber am liebsten würde ich es alleine schaffen!

Ab nächstem Jahr kann dir der Wohnwertvorteil in voller Höhe der ortsüblichen Miete angerechnet werden. Dagegen werden die Zinsen gerechnet. Nicht die ganze Tilgungssumme.

Das verstehe ich nicht so richtig, kannst du da ggf. ein Zahlenbeispiel reinbringen? Hier ein paar Daten die du ggf. benötigst. 110 qm Wohnfläche, 720 Euro gehen an die Bank fürs Haus.  Wo erkundige ich mich am besten für die „ortsübliche Miete“?

Die Bank wird sich an dich halten bei der Kreditzahlung. Wenn die Teilungsversteigerung schlecht läuft hast du kein Haus und trotzdem jede Menge Schulden.

dachte wir sind Gesamtschuldner und haften beide? Bis zu einem gewissen Betrag würde ich ja mitsteigern und alles was drüber ist, wäre Gewinn (zwar sehr gering, aber eben kein Verlust) und wenn der Kaufpreis drunter wäre, wäre es wieder ein Gewinn, diesmal aber nur für mich,  oder?

Wie wäre es im Zweifelsfall mit einem Gutachter, der den Wert des Hauses festlegt und dann machst du deiner Ex ein vernünftiges Angebot?

das wäre auch noch eine Option, aber ich würde eben auch gerne mehr über diese Teilungsversteigerung wissen um eine bessere Verhandlungsposition zuhaben. Nur bedenkt der Gutachter auch die momentan sehr schlechte finanzielle Lage und die „örtlichen“ Umstände, usw.

Wenn sie das Geld vom Haus bekommt ist nicht zwangsläufig keine EU mehr fällig. Die Zinsen dieses Kaptials muss sie sich als Einkommen anrechnen lassen.

ich glaub das Geld wäre schneller weg als dass sie es auf ihrem Konto hat, denke nicht, dass es die 20.000 Euro übersteigt und wenn doch, dann Teilungsversteigerung oder ich pfeiff auf die Bude, weil es sollte alles noch wirtschaftlich und lebenswert sein.

Rentenpunkte musst du schon abgeben. Die Konten werden für den Zeitraum der Ehe ausgeglichen.

wie kann ich das verstehen? Also sie hat zum 01.08.1999 ihre dritte Ausbildung angefangen, dann haben wir im Dezember 99 geheiratet, im Juni 2000 kam die große zur Welt und im Dezember 20003 die kleine. Sprich sie würde dann von Juni 2003 – Dezember 2003 Rentenpunkte von mir bekommen und ab Dezember 2006 bis zum Scheidungstermin? Ab ende 2007 bis dato „betreut“ sie unsere Nachbarn, da beide krank sind und hierfür bekommt sie auch etwas für die Rente, also so ein paar Rentenpunkte, wird ja sicherlich auch angerechnet oder?

Arbeitet deine Ex? Wenn nein, wie lange schon nicht mehr? Evtl. wird dann, wenn kein EU (Ehegattenunterhalt) mehr fällig ist AU (Aufstockungsunterhalt) fällig. Das hängt davon ab, was Ex vor den Kindern beruflich gemacht hat und was sie heute macht.

sie hat davor zwei Ausbildungen abgebrochen und während der Ehe/Kinder war sie fast zwei Jahre selbstständig, allerdings wegen psychischer Erkrankung und Klinikaufenthalt zum 01.01.2009 eingestellt, momentan arbeitet sie wohl auf 400 Euro Basis, also hab ich gehört

Hausrat kann auch noch bei der Scheidung geteilt werden (erhöht den Streitwert). Du solltest also sehen, dass du dich mit ihr einigst. Denn ohne Einkommen wird sie vermutlich PKH bekommen.

OK, dann mach ich da kein Stress wegen dem, lass sie nur ein bisschen zappeln so wie sie es bei mir sonst immer macht. Aber eigentlich könnte ich doch sagen is alles aufm Sperrmüll oder verschenkt, reinlassen brauch ich die KM ja nicht mehr.

Die Kapital-LV kann ebenso wie die Haus als Altersorsorge gerechnet werden (max. 4 % vom Brutto).
Bei der LV ist es beim Zugewinn wichtig ob diese weitergeführt wird oder nicht. Wird sie nicht weitergeführt ist der Rückkaufswert der zuständige. Wird sie weitergeführt ist es mehr.

LV soll weitergeführt werden, da es sich hier noch eine aus dem Jahre 97 handelt, also eine gute , weiterhin soll die als finanzielles „Polster“ dienen. Ok, dann handelt es sich nicht um den Rückkaufswert, aber auf welcher Basis wird dann gerechnet? Die ersten zwei Jahre der LV waren wir nicht verheiratet die restlichen zehn schon…hmmm.

Sophie

Danke Sophie

Gruß der Zahltag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2009 21:09
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Zahltag,

ich stelle fest: Ausbildung aufgrund der Kinder abgebrochen (ob es Berücksichtigung findet, dass sie vorher auch 2 Ausbildungen abgebrochen hat keine Ahnung)
Seit Juni 2000 mit der Kindererziehung beschäftigt, Kinder 9,5 Jahre und knapp 6.
Ich gehe mal davon aus, dass die Selbständigkeit davon geprägt war noch die Kinder zu betreuen und das nicht Vollzeit war. Wie lange war die Selbständigkeit und musste dafür Kapital da sein?
Beide Kinder sind in der Schule bzw. kommen zur Schule im Sommer. Damit wird sie nicht Vollzeit arbeiten gehen müssen, auch nach den neuen Gesetzen nicht. Evtl wäre es eine Möglichkeit bei der Scheidungsfolgevereinbarung festzulegen, dass sie eine Ausbildung macht (Beginn und Ende festlegen) und nach dem Ende der Ausbildung schuldest du ihr keinen Unterhalt mehr. Denn durch den Abbruch der Ausbildung wegen der Kinder ist ein sogenannter ehebedingter Nachteil entstanden und der muss auch nach neuer Gesetzlage ausgeglichen werden (Aufstockungsunterhalt).

Früher war es so, dass für die Kindererziehungszeit 75 % der durchschnittlichen Rentenpunkte angerechnet wurde, ob das heute noch so ist keine Ahnung. Aber Rentenpunkte werden dann von Beginn der Ehe an geteilt bis zum Scheidungsantrag.

Was die LV angeht, da würde ich an deiner Stelle erstmal mit dem Rückkaufswert arbeiten. Sollte das fehlschlagen müsstest du einfach schauen was die jährlichen Bescheinigungen vor der Ehe aussagen (wie hoch der WErt da war und wie er in der Ehe gestiegen ist). Diese Differenz müsste der andere Wert sein.

Die Bank hält sich was das Haus angeht, an denjenigen, von dem sie sich mehr Erfolg verspricht. Entsprechend deiner Angaben bist du das. Im Innenverhältnis könntest du versuchen die Hälfte davon von deiner Frau wiederzubekommen, aber das dürfte nicht großen Erfolg haben. Und die Bank weiss, dass eine Frau mit 2 Kindern ein relativ hohen Pfändungsfreibetrag hat.

Was Zins- und Tilgung angeht, das wird in deinem Kreditvertrag stehen. Tilgung sind meist 1-2 %, der Rest sind Zinsen. Was die ortsübliche Miete angeht einfach mal im Internet schauen was in euerer Gegend so angeboten wird (gleiche Lage, Größe, Ausstattung). Evtl. gibt es auch einen Mietspiegel.

Wie hoch ist das Haus belastet und wieviel ist im Moment auf dem freien Markt dafür zu erzielen? Wenn du dann noch die Vorfälligkeitsentschädigung dazurechnest (je höher je länger der Kreditvertrag noch läuft) weisst du ob du bei einem Verkauf plus minus null rausgehst oder nicht.
Was die Teilungsversteigerung oder Zwangsversteigerung angeht, da musst du wissen ob das realisierbar ist bzw. ob die Bank dann mitspielt und dir einen neuen Kredit gibt, wenn du Unterhalt für Frau und 2 Kinder zu zahlen hast.

Was den Gutachter angeht, du kannst ja auch mal zum Makler gehen und ihn bitten euer Haus zum Verkauf anzubieten bzw. übers Internet schauen was überhaupt so erzielt wird in eurer Gegend. Dann hat man schon mal einen ganz groben Richtwert.

Hausrat - es wird so gerechnet als wenn alles 10 Jahre hält und der Wert pro Jahr sinkt. Wenn ihr keine hochwertigen Möbel etc. habt und du dein Herz nicht an das gehängt hast was sie haben möchte, solltest du dich mit ihr einigen. Das ist den Aufwand nicht wert.

Ach so, habt ihr 2 Autos? Wenn ja, ist das was sie nutzt vermutlich Hausrat, da es - so gehe ich von aus- angeschafft wurde zum Einkaufen und für die Fahrten der Kinder. Solltet ihr eins haben kann es zum Vermögen zählen, weil du damit zur Arbeit fährst. Da gibt es Unterschiede. Unabhängig davon kann sie das was du fährst einfordern (solltet ihr nur eins haben) weil die Schule zu weit entfernt ist oder ähnliches......

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2009 21:33
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Sophie,

danke für deine interessante Antwort.

Also, die dritte Ausbildung hat sie nicht direkt abgebrochen, vielmehr hat sie auf das Schreiben vom Unternehmen nicht reagiert (Desinteresse, Faulheit, was auch immer), somit wurde ihr vom Unternehmen gekündigt.
 Wie ich das im Nachhinein noch nachweisen sollte, k.A. und hätte es ggf. Auswirkungen auf den (Aufstockungs-) Unterhalt.
 Die KM hätte ohne weiteres ihre Ausbildung fortsetzen können, für die Kinderbetreuung wäre gesorgt gewesen, aber KM hatte daran kein Interesse. Aus logischer Sicht erkenne ich hier keinen Nachteil für die KM im Gegenteil, aber wenn es dann um den Unterhalt geht und das logische denken eingestellt wird, wird’s auf diesen Nachteil hinauslaufen.

Für die Selbstständigkeit war kein Kapital notwendig, ggf. haben wir so um die 1000 Euro reingesteckt, also eigentlich nichts. Die Dauer der Selbsständigkeit waren 22 Monate von März 2007 – 01.01.2009.

Wie kann ich ihr eine Ausbildung in einer Scheidungsfolgevereinbarung diktieren? Geht so etwas überhaupt, weil eigentlich besitzt die KM keine Kontinuität, alles was sie macht oder angefangen hat verläuft irgendwann im Sand.  hört sich nicht gut an für den Unterhalt an die KM, was?

 Deswegen wie komme ich da schnellsten aus der Verpflichtung raus? Gibt es hier sinnvolle Möglichkeiten, wenn ja welche und wie könnten sollten diese aussehen.

Wer regelt das mit der Rente, passiert das automatisch oder streiten sich da auch wieder die Rechtsanwälte? Wie werde ich da dann informiert?

OK, LV erstmal Rückkaufswert und dann schauen was passiert. Wichtig ist mir nur, dass ich die nicht kündigen muss, da sie ja noch nach dem alten Recht abgeschlossen wurde.

Zahle ca. monatlich 600 Euro Zinsen und 120 Euro Tilgung. Mietspiegel ist bei mir 4,43 Euro pro qm. Bei ca. 110 qm Wohnfläche macht das 487,30 Euro Miete.

 wie wäre das jetzt auf den Unterhalt umzurechnen?  Also nach dem Trennungsjahr und/oder nach einem möglichen Hauskauf?

Also, bei meinem Haus ist es grad sehr praktisch ein Nachbar mit einer höherwertigen Ausstattung versucht bereits seit 9 Monaten sein Haus zuverkaufen, ohne Erfolg. Wenn ich seinen momentanen VHB Preis nehme (ich gehe davon aus bis 5.000 Euro geht er noch runter) und die Vorfälligkeitszinsen (hat mir meine Schwester mal ausrechnen lassen, also ca. Wert) und die offene Darlehenssumme abziehe komme ich auf 20.000 Euro, das ganze durch 2 wäre ich bei 10.000 Euro für KM  aber das wird die nie annehmen. Deswegen die Idee mit Unterhalt, Hausabkauf und Zugewinnausgleich allgemein in einem abzuhandeln und ihr 50.000 oder so gesamt anbieten, allerdings muss das dann auch absolut wasserdicht sein und darf nie wieder was aufkommen…..soweit die Theorie von MIR .

Das mit dem Kredit, danke für den Hinweis, ich hab meine Schwester beauftragt sich bzgl. Teilungsversteigerung und dgl. schlau zumachen, dein Einwand gebe ich ihr mit auf den Weg.
Meine Idee wäre hier, allerdings, dass meine Eltern den einen übernehmen, das wäre sicherlich Verhandlungssache mit der Bank.

Die Message mit dem Hausrat hab ich verstanden, aber ein bisschen Spaß gönne ich mir auch einmal.
Das mit dem Absatz bzgl. Autos, hat mich doch sehr überrascht und ein bisschen geschockt. Also wir haben nur ein Auto, schon immer gehabt. Das Auto benötige um zur Arbeit zukommen, einfacher Weg. Kiga, Schule, Einkaufsläden, usw. alles im Dorf . KM hat keinen Führerschein mehr, dieser wurde ihr im alkoholisierten Zustand abgenommen und bis dato hat sie diesen auch nicht wiedererlangt, is ja auch nicht einfach ein paar Zettel auszufüllen und selbst aktiv zuwerden…..
 Wie verhält es sich dann mit dem Auto in meiner Kostellation?

Noch eine Sache bei der ich immer wieder schwanke, was ist eigentlich mit der Steuererstattung? Wird mir das als Gehalt angerechnet oder wie läuft das ab? Da KM für 2008 nicht unterschrieben hat und ihrer Unterlagen der Selbstständigkeit nicht einreicht werden wir wohl getrennt veranlagt vom FA.

Es grüßt der ZAHLTAG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2009 19:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die Gründe, warum Deine DEF ihre Ausbildungen abgebrochen hat und was sie damals nach Deiner Ansicht hätte tun können oder müssen, werden im Rahmen der Scheidung nicht neu aufgerollt; hier geht es nur um die belegbare (!) eheliche Rollenverteilung. Und die war eben "Männe schafft die Kohle ran; Weibi hütet Haus und Kinder". Daran bemisst sich auch der Unterhalt. Wenn es Dir WIRKLICH wichtig gewesen wäre, Deine DEF in Lohn und Brot zu bringen, hättest Du das zu Ehezeiten und mit Nachdruck tun müssen; im Nachhinein interessiert es niemanden mehr.

Auf dem Arbeitsmarkt wird Deine DEF als ungelernte Kraft sicher keine Reichtümer verdienen, selbst wenn sie morgen einen Job bekäme. Die Aussicht, sie unterhaltstechnisch schnell loszuwerden, ist also nicht besonders gross. Insofern ist Deine Idee mit der Einmal-Zahlung keine besonders gute Idee: Spätestens wenn die Kohle weg ist und sie irgendwelche Sozialleistungen beantragt, bist Du wieder mit UH-Zahlungen im Boot: Du kannst keinen Vertrag zu Lasten Dritter (in diesem Fall des deutschen Steuerzahlers) abschliessen.

Wenn Deine Ex das Auto nicht für alltägliche Besorgungen benutzt, ist das Auto schlicht ein Vermögenswert, der genauso geteilt wird wie Bankguthaben oder der Wert Eures Hauses. Gleiches gilt für den Wertzuwachs, den Deine Lebensversicherung während der Ehe erfahren hat; auch der wird hälftig geteilt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2009 20:25
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Zahltag,

das mit den  Rentenpunkten wird von der Rentenversicherung erledigt.

Wie Brille schon sagt: schwierig mit einer Einmalzahlung.

Aber das mit eurem Nachbarn ist gut. Vielleicht kann er dir Unterlagen geben, bzw. bescheinigen wie lange er schon versucht das Haus zu verkaufen. Und wie weit er schon mit dem Preis runtergegangen ist bzw. gehen muss um einen Käufer zu finden.

Wenn deine Frau sich nicht darauf einlässt mit einer Scheidungsfolgevereinbarung bezüglich Berufsausbildung solltest du das beim Scheidungsverfahren ansprechen. Evtl. lassen sich die Richter darauf ein, weil du ja willig bist den ehebedingten Nachteil auszugleichen. Wäre zumindest einen Versuch wert.

Für die Steuererklärung 2008  muss deine Ex dir die Unterschrift geben. Allerdings wird dir die Steuererstattung als Einkommen angerechnet und auf dein unterhaltsrelantes Netto draufgeschlagen. Da solltest du gleich darauf hinweisen, dass du ab Januar 09 nach Steuerklasse I dein Netto bekommst und eine solche Steuererstattung nicht mehr anfallen wird. Evtl. wäre es günstig, wenn du diese Steuererstattung mit deiner Ex hälftig teilst und sie damit nicht in die Unterhaltsberechnug fließt. Solltest du aber deinen Anwalt fragen und das ganze schriftlich fixieren.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2009 10:20
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Sophie,
hallo Martin,
seit ich dieses Forum kenne falle ich immer mehr vom Glauben ab….man man man, Meine weiteren Gedanken bzgl. JA, Verfahrenspflegern, Richtern, KM´s, usw. behalte ich lieber für mich…

Wenn es Dir WIRKLICH wichtig gewesen wäre, Deine DEF in Lohn und Brot zu bringen, hättest Du das zu Ehezeiten und mit Nachdruck tun müssen; im Nachhinein interessiert es niemanden mehr.

 Kämpf du mal gegen Windmühlen an. Man kann niemand während der Ehe oder danach zu etwas zwingen, glaub mir wir hatten darüber mehrere Auseinandersetzungen…

OK, halten wir fest: Keine Einmalzahlung für KM!!!!

Wie bekomme ich sie dann los?
- Sie ist in einer gefestigten Beziehung, mind. 2-3 Jahre  muss hier eine gemeinsame Wohnung bezogen werden?
- Sie heiratet wieder.
- Sie bekommt ausm nichts eine sehr gut bezahlten Job
Gibt es sonst noch Möglichkeiten? Ich bräuchte irgendwie einen Anhaltspunkt, wann ich die Zahlungen an KM einstellen kann, damit ich weiß ob ich das Haus kaufen kann.
0 Jahre EU, wäre gigantisch
3 Jahre EU sind mindestens eingeplant
5 Jahre EU machbar, auch im Plan
8 Jahre EU machbar, aber auch keinen Tag länger!!!
>8 Jahre EU, DESASTER (hier wären die Kinder fast 18 Jahre und 14 Jahre alt….)
 dies stellt eine Abstimmung dar, bitte um rege Beteiligung…

@ Sophie: Wie meinst du das mit der Scheidungsfolgevereinbarung. Du meinst, also ich soll ihr anbieten für die Dauer der Ausbildung Unterhalt zu zahlen und danach bekommt sie keinen Unterhalt mehr von mir? Wenn sie das jedoch ablehnt, dann könnte das ein Vorteil für mich vor Gericht werden oder wie hab ich das zu verstehen?

Für die Steuererklärung in 2008 habe ich schon das Schreiben vom FA vorliegen, dass wenn KM nicht bis Mitte November die Unterlagen einreicht und Unterschreibt wir getrennt veranlagt werden.  Nachteil für mich? Die Erstattung wurde bereits fiktiv auf mein Einkommen angerechnet, aber alles ohne Titel bei mir. Die RA´s sind sich noch nicht einig und die Gegenseite rührt sich seit zwei!!!!!! Monaten nicht mehr.
Das mit Steuerklasse 1 wäre dann für die Erstattung in 2009 zu berücksichtigen und wurde bereits mehrfach der Gegenseite mitgeteilt wegen neuer Unterhaltsberechnung.

In einem anderen Beitrag  hab ich diesen Text gefunden, kann man den nicht auch so ein bisschen auf mich beziehen!?!?!?
Im Übrigen steht der Ehefrau kein Unterhalt mehr zu. Die Betreuung des jetzt fünf Jahre alten indes ist gesichert, und zwar durch andere Weise persönlich durch die Ehefrau, nämlich in einer kindgerechten (Tagesbetreuungs-) Einrichtung. Der Vorrang der persönlichen Betreuung durch die Mutter auch über das 3. Lj. des Kindes hinaus ist nach dem neuen Unterhaltsrecht aufgegeben worden.
 lt. meinem  Betreuungskonzept ist das locker möglich, die entsprechenden Einrichtungen sind bei uns vor Ort vorhanden.

Ehebedingte Nachteile im Hinblick auf die eingene finanzielle Versorgung sind nicht ersichtlich: Die Ehefrau hat vor der Ehe garbeitet und ist im gleichen Umfange auch jetzt wieder tätig geworden (monatlich ca. 2.200 bis 2.300) Die monatlichen Einkünfte schwanken derzeit allerdings wegen von II.Quartal 09 bis II.Quartal 10 angemeldeten Kurzarbeit.
Die während der Ehe bestandenen Untersiede in der gegenseitigen Einkommenshöhe sind durch den Versorgungsausgleich ausgeglichen worden. Ein Recht auf Fortschreibung des ehelichen (höheren gemeinsamen) Lebensstandards gibt es nach dem neuen Unterhaltsrecht nicht mehr.

Im Übrigen ist es nicht ersichtlich, inwieweit die vollschichtige Arbeit der Ehefrau wegen überobligationsmäßiger Belastung zu einem Unterhaltsspruch der Ehefrau führen sollte.

Das gilt insbesondere auch unter Berücksichtigung der im Schriftsatz der Ehefrau geschilderten Tagesabläufe.

Die Arbeitszeit der Ehefrau wird genau durch die Betreuungszeit des Kindes in der Kita abgedeckt. Das Kind ist bisher gut versorgt worden und wird demnächst "fahrplanmäßig" eingeschult werden können. Eine überobligationsmäßige Belastund der Ehefrau ist von dieser konkret bislang nicht nachgewiesen worden und daher auch nicht berücksichtigt werden. Der gesamte zeitliche Betreuungs- und Erziehungsaufwand für das Kind neben der Tagesbetreuung, nämlich voher und hinterher, muss von jedem alleinerziehenden Elternteil geleistet werden und steht nicht mit der vollzeitigen Berufstätigkeit im Zusammenhang. Der Unterhaltsantrag der Ehefrau, soweit sie für sich selbst Unterhalt verlangt, ist daher zurückzuweisen.
 dieses Urteil gefällt mir 
Zu meinen offenen Fragen:
Wie wird die jährliche Steuererstattung angerechnet? Bzw. wird die auf mein Gehalt angerechnet? Also, wenn wir eine getrennte Veranlagung durchführen.

Welche Auswirkung hat es, wenn ich mit meiner Freundin zusammen in dem Haus oder wenn doch nicht Haus in einer Wohnung zusammenziehe? Muss ich da ggf. wieder mehr Unterhalt bezahlen, weil ich ja eigentlich einen Vorteil daraus hätte?

Also pro Monat könnte ich 143 Euro (4 % vom jährlichen Brutto aus 2009) als Altersvorsorge geltend machen, da ich eine LV  und eine RV habe, hätte ich noch 70 Euro Altersvorsorge „Luft“, kann ich diese dann mit der Hypothekenzahlung nach dem Trennungsjahr in 2010 geltend machen?

Entstehen mir durch einen evtl. Hauskauf Nachteile bei der weiteren Unterhaltsberechnung? Wenn ja, welche sind das und wie kann man da ggf. gegensteuern?

Zahle ca. monatlich 600 Euro Zinsen und 120 Euro Tilgung. Mietspiegel ist bei mir 4,43 Euro pro qm. Bei ca. 110 qm Wohnfläche macht das 487,30 Euro Miete. Wie wäre das jetzt auf den Unterhalt umzurechnen?  Also nach dem Trennungsjahr und/oder nach einem möglichen Hauskauf?

Danke und Gruß
Der Zahltag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2009 22:28
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Zahltag,

das mit der Ausbildung wäre meine Idee, weil sie hat aufgrund der Kinder die Ausbildung abgebrochen - ehebedingter Nachteil
Du gibst ihr die Möglichkeit und zahlst die 3 Jahre, die eine Ausbildung dauert normal Unterhalt - damit ist ein Großteil der ehebedingten Nachteile aufgehoben. Denn aufgrund ihrer Biografie (2 Ausbildungen bereits vorher abgebrochen) und regulärer Berufsabschluß - der wegen der Kinder abgebrochenen Berufsausbildung - wäre 2003 gewesen. Damit ist kein größerer Nachteil entstanden. Evtl. kannst du ja dann vor Gericht noch anbieten 1 Jahr noch Ehegattenunterhalt zu zahlen, aber dann dürfte es das auch gewesen sein.

Die Kinder können betreut werden - nicht von dir - sondern von Einrichtungen? Belegen mit Öffnungszeiten, sprich sie kann Vollzeit arbeiten gehen.

Auch ein erweitertes Umgangsrecht anbieten, nicht nur jedes 2. Wochenende, sondern evtl. auch 2 Nachmittage pro Woche, damit sie in Ruhe für die Ausbildung lernen kann. Oder ein Wechselmodell, sprich die Kinder sind zu gleichen Teilen bei dir wie bei ihr.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2009 20:09
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey Sophie,

das hört sich ja toll an, wenn das so umzusetzen wäre dann wäre das gigantisch!!!!!! Kennst du ggf. Referenzfälle? Wo das wirklich durchging? Problem is nur, wann findet sie eine Ausbildungsstelle....und wie sicher wäre es dann, dass ich nach vier Jahren wirklich nichts mehr zahlen müsste, da KM nicht das Talent besitzt mit Geld umzugehen....

Die Kinder können von morgens 7 Uhr bis abends 17 Uhr betreut werden. Ganztagskindergarten, Schule und Ganztagsunterricht/Hortbetreuung. Belegt ist das in meinem ABR Antrag in meinem Betreuungskonzept, allerdings habe ich die Variante mit Betreuung bis 16 Uhr gewählt und würde dann meine wöchentliche Arbeitszeit um 3 h reduzieren, sollte ich das alleinige ABR zugesprochn bekommen.

Am Umgangsrecht solls bei mir nicht liegen, hab sehr sehr flexible Arbeitszeiten, momentan bin ich aber eher dabei, dass ich die Zwerge auch wirklich alle 14 tage sehe, monier das beim JA und Verfahrenspfleger in einer angemessenen und sachlichen "Sprache".

Gruß der Zahltag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2009 20:52
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey Sophie,

schaumal hier
http://vatersein.de/Forum-topic-17351.html
könnte ich nicht die Formulieung von elwu so oder o ähnlich für meine "zwecke" nehmen nur eben mit dem Unterschied, dass für KM da was mit Ausbildung und dgl. drinsteht?

Ich finde das hört sich sehr interessant an.

Gruß DER ZAHLTAG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2009 19:20




(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Zahltag,

das hört sich gut an, ich weiss aber nicht ob die KM sich darauf einlassen muss dass der KV das Kind betreut wenn die öffentlichen Einrichtungen das nicht hergeben.

Ich würde das als Angebot drin stehen haben, einfach als erweiterten Umgang unter der Woche, aber eben abzielen auf die Öffnungszeiten der Kitas..

Ansonsten ist das gut, ich weiss aber nicht wie das da ausgegangen ist.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 21:50
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Sophie,

danke für die schnelle antwort.

Ja ich finde auch, dass sich das gut anhört. Die Betreuungszeiten mit Kiga und Hort sind von 7 - 17 Uhr und zur not bin ich auch noch da (also sollte mir das alleinige ABR nicht zugesprochen werden). Aber is ein guter aufhänger, ich sammel so ne sachen nämlich gerade um dann vielleicht mal einen "zopf" daraus zumachen in ein paar wochen oder monaten und da werde ich mich als "babysitter" natürlich mehr als gerne anbieten zumal  ich das von meinen arbeitszeiten locker hinbekomme, dat wären ja dann zwei fliegen mit einer klappe ;-).

ausgang is akut noch offen, aber ich beobachte das 😉

Wenn dir noch was anders sinnvolles zu mir einfällt oder dgl. immer her damit...

gruß der zahltag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2009 00:30