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kommende Volljährigkeit der Tocher / Unterhalt

 
(@liane089)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin in diesem Forum richtig, denn ich bräuchte bitte mal wieder Eure Hilfe,
da ich die ganze Materie nicht so recht blicke, bzw. die Sachbearbeiterin vom Amt
mir nicht so recht weiterhilft.

Ich habe jetzt erfahren, dass meine 17 Jahre alte Tochter in einer betreuten Wohngruppe untergebracht wurde,
der Träger ist die Stadt.

Ich werde natürlich für diese Kosten herangezogen - Jugendhilfe gem. § 34 SGB VIII. Dies ist ja auch ok so.

Dies war letztes Jahr schon der Fall und ich wurde nach Berechnung in die Gruppe 7 der KostenbeitragsV eingestuft,
womit ich leben kann. Dieses Jahr werde ich in die Gruppe 8 plötzlich eingruppiert.
Was ich nicht verstehe ist, wie errechnet sich das Einkommensnetto? Dies ist wichtig,
da davon die Pauschalen abgezogen werden - siehe dazu unten die eMail der Sachbearbeiterin vom Amt.

Ich bin Beamte und bekomme monatl. Bezüge. Die private Krankenversicherung zahle ich NACHDEM mir
meine Bezüge überwiesen wurden vom Girokonto. Das ist jetzt entscheidend:

- > Werden die Krankenkassenkosten vom Bruttolohn weggerechnet (so ist es ja anscheinend beim Angestellten) oder

zählen diese zu den 25% Pauschale (was ich bei Angestellten aber nicht glaube)?
Ich konnte keine eindeutige Antwort darüber bekommen.

Weil wenn ersteres der Fall wäre die Krankenkasse wird noch vom Bruttoeinkommen weggerechnet, käme ich in die Gruppe 7 der KostenbeitragsV.
Kurz: gehören Krankenkassenbeiträge zur Pauschale oder sind diese vom Bruttoeinkommen wegzurechnen um das Netto zu bekommen?

Bin über jede Hilfe dankbar!

bye
Tim

-----------------eMail Antwort der Sachbearbeiterin -------------------------------------------------------------------
Nettoeinkommen mtl. angenommen XXXX €

Davon wird eine Pauschale von 25% abgezogen (in Ihrem Fall XXXX €), da die von Ihnen nachgewiesenen Belastungen
(Versicherungen, Fahrtkosten, u.Ä. NICHT Miete) diesen Betrag nicht übersteigen.
Das für die Festsetzung maßgebliche Einkommen beträgt somit XXXX €.

Dies führt zu einer Eingruppierung die die Einkommensgruppe 8 der KostenbeitragsV.
Da keine weiteren unterhaltspflichtigen Personen in Ihrem Haushalt sind, bleibt es bei Gruppe 8.
Diese entspricht einem Kostenbeitrag i.H.v. 380,- €.

Da Sie auch bei Anrechnung der Miete usw. mit Ihrem Selbstbehalt von XXXX,- €, dem Kostenbeitrag
und einer weiteren Pauschale nicht in den Mangelfall geraten, wird der Kostenbeitrag auf 380,- € monatlich festgesetzt.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2009 12:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

denn ich bräuchte bitte mal wieder Eure Hilfe,

Wieso "wieder"? Dies ist dein erster Beitrag!?!?

In der Sache selbst kann ich mangels Kenntnissen nichts beitragen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2009 13:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Liane

Auch für das UH-rechtliche EK gilt die Massgabe, dass sozialversicherungspflichtige Beiträge vom Brutto-EK abgezogen werden. Eine Krankenversicherung ist in D. Pflicht, damit sind auch die Beiträge zur PKK Pflichtbeiträge. Die Verschiebung in eine Pauschale nach Netto-Berechnung ist m.E. unzulässig.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2009 16:03
(@liane089)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bräuchte bitte Euere Hilfe, evtl. kann mir ja jemand weiterhelfen.

Meinte Tochter wird Mitte September 18 Jahre alt und ist somit volljährig.
Momentan ist sie in einer städtischen Wohngruppe untergebracht.

Den Unterhalt bzw. die Aufwendungen für die Kosten die von der Stadt getragen werden,
überweise ich monatlich in Höhe von 380 Euro der Stadtkasse.

Ich habe gestern ein Schreiben vom Jugendamt bekommen, dass ich noch bis zum Monat, in dem meine Tochter volljährig wird (dies dürfte dann September sein), die 380 Euro der Stadtkasse zahlen soll.

Dies widerspricht dem Schreiben, dass ich von der Stadtkasse selber erhalten habe, die das Zahlungsende selbst zum 01.08.2010 mir bestätigt hat.

Wer dürfte nun Recht haben? Da Mitte September meine Tochter volljährig ist, ist der Unterhalt somit an sie zu zahlen. Für mein Empfinden, sollte dann eine geteilte Zahlung stattfinden. 15 Tage im September an die Stadtkasse und dann ggf. an die Tochter selbst, da sie volljährig ist.

Und weiter würde mich interessieren, da ich nur weiß, dass meine Tochter die mittlere Reife dieses Jahr nachgeholt hat, könnte es gut sein, dass sie im September eine Lehre/Ausbildung beginnt. Bei eigenen Einkommen meiner Tochter müsste ja dieses vom Unterhalt gegengerechnet werden.

Das Problem ist, ich habe keinen Kontakt zu meiner Tocher, weiß auch nicht, wohin ich mein Auskunfsersuchen über die Einkommensverhältnisse richten soll. Sprich, ich hab keine Lust 380 Euro
blind zu überweisen, obwohl meine Tochter angenommen schon 700 Euro an Einkommen hat.

Wie sollte ich da am besten vorgehen?

Ich bin über jeden Tipp dankbar!

bye


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2010 11:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

auf welcher Grundlage zahlst du denn überhaupt?

Gibt es einen Unterhaltstitel mit Zahlpflicht an die Mutter oder das JA?
Wenn ja, wie wurdest du zur Zahlung an die Stadt aufgefordert?
Ist der Titekl befristet?

Richtig ist, dass der KU für die Minderjährige erst Ende September aufhört.

Je nachem wer nun der Gläubiger ist, ist dieser zur Herausgabe des Titels ab Volljährigkeit aufzufordern.

Dann kann die junge Erwachsene von sich aus versuchen, neu Ulterhalt zu erwirken.

Da das JA sich anscheinend berufen fühlt KU von dir zu verlangen, würde ich auch genau die zur Herrausgabe des Titels oder eines Vollstreckungsverzichts auffordern.
Wenn sie sagen, sie haben keinen, kannst du deren Schreiben zukünftig ignorieren.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 11:23
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moinsen,

@beppo

Gibt es einen Unterhaltstitel mit Zahlpflicht an die Mutter oder das JA?

Ich bin Beamte und bekomme monatl. Bezüge.

Das kling mir feminin  🙂

bye
Tim

wohingegen sich TIM eher nach KV anhört.
?
Gruß
jo


AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 12:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke Jo, ich habe das jetzt mal zusammengeführt.

An der Antwort ändert das zwar nicht viel aber könntest du uns trotzdem aufklären, wer du bist Liane/Tim?

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 13:41
 amir
(@amir)
Schon was gesagt Registriert

Hi Liane,
zahle unter dem Vorbehalt, ich kenne dass so, dass die Kasse erst nach dem Zahlungseingang die taggenaue Abrechnung macht (hier wäre noch zu prüfen, ob die Tochhter Kindergeld direkt erhält - sofern du es bisher bekommen hast und inbegriffen 380 - KG+ca.200€ Beitrag - gezahlt hast). Schreibe denen, dass du bisher KG erhalten oder nicht erhalten hast, und zahlst die 380 € unter Vorbehalt und erwartest taggenaue abrechnung und Rückzahlbetrag. (meine Bekannte hat es zurück bekommen für 10/30 Tagen).
Die zahlung der Krankenkassebeiträge musst du eventuell belegen, mache Widerspruch (per Rückschein) und füge die Zahlungsnachweise in Kopie bei. Auch weihnachts/urlaubsgeld wird übers Jahr als Einkommen gerechnet.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2010 02:22