Hallo,
bisher hatte ich einen Teil meines Hauses vermietet. Die Miete wurde meinem Einkommen und damit dem Unterhalt angerechnet.
Nun möchte ich das Haus wieder komplett selbst nutzen.
Hätte meine Ex nun Anspruch auf fiktive Mieteinkünfte???
Vielen Dank,
Gruß Luisvito
Hätte meine Ex nun Anspruch auf fiktive Mieteinkünfte?
Ja, das heisst zwar dann Wohnvorteil, meint aber dasselbe.
Wie Wohnvorteil? Wofür?
Wie Wohnvorteil? Wofür?
z.B. Leitlinien des OLG Frankfurt:
"Der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim ist als wirtschaftliche Nutzung des Vermögens unterhaltsrechtlich wie Einkommen zu behandeln. Neben dem Wohnwert sind auch Zahlungen nach dem Eigenheimzulagengesetz anzusetzen.
Ein Wohnvorteil liegt nur vor, soweit der Wohnwert den berücksichtigungsfähigen Schuldendienst, erforderliche Instandshaltungskosten und die verbrauchsunabhängigen Kosten, mit denen ein Mieter üblicherweise belastet wird, übersteigt.
Auszugehen ist vom vollen Mietwert (objektiver Wohnwert). Wenn es nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die Wohnung aufzugeben und das Objekt zu vermieten oder zu veräußern, kann statt dessen die ersparte Miete angesetzt werden, die angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen wäre (subjektiver Wohnwert). Dies kommt insbesondere für die Zeit bis zur Scheidung in Betracht, wenn ein Ehegatte das Eigenheim allein bewohnt.
Als Untergrenze für den subjektiven Wohnwert ist der Kaltmietanteil im kleinen Selbstbehalt anzusetzen. Bei höherem Einkommen ist der Wohnwert angemessen zu erhöhen."
Auf die Klausel mit dem subjektiven Wohnwert kannst Du Dich für den zusätzlichen Wohnraum nicht berufen, wenn er schon vermietet war.
Du geniesst durch deine, dann grössere Wohnung einen immateriellen Vorteil (man könnte auch sagen, geldwerten Vorteil) der dich daran hindert deiner Frau den gewohnten Lebensstandard zu sichern.
Edit: pappasorglos war schneller und besser. 😉
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ok, danke für die Antworten. Allerdings lese ich hier auch:
"Ein Wohnvorteil liegt nur vor, soweit der Wohnwert den berücksichtigungsfähigen Schuldendienst, erforderliche Instandshaltungskosten und die verbrauchsunabhängigen Kosten, mit denen ein Mieter üblicherweise belastet wird, übersteigt"
Für das haus würde man ungefähr 700 € Miete zzgl. 300 € NK bekommen. Ich zahle um die 900 € Zins und Tligung. Das heißt, der anrechenbare Wohnvorteil läge bei 100 €?
Moin luisvito,
Für das haus würde man ungefähr 700 € Miete zzgl. 300 € NK bekommen.
Die Nebenkosten sind hier nicht relevant, da sie auch in einer Mietwohnung anfallen. Man könnte allerdings im Rahmen des subjektiven Wohnwertes einwenden, dass Du als EInzelperson beispielsweise für 300 EUR Kaltmiete wohnen könntest und bei Vermietung des Hauses mithin ein um 400 EUR höheres Einkommen hättest. Auf dieser Annahme basieren dann die nachfolgenden Unterhaltsberechnungen.
Grüssles
Martin
***edit: Natürlich kann man die effektiven Hauskosten dann gegenrechnen; meist allerdings nur die Zinsen, da die Tilgung ja "wertbildend" ist.
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Für das haus würde man ungefähr 700 € Miete zzgl. 300 € NK bekommen. Ich zahle um die 900 € Zins und Tligung. Das heißt, der anrechenbare Wohnvorteil läge bei 100 €?
Nein, die Nebenkosten spielen da keine Rolle (das sid ja Kosten und keine Einkünfte) und die Tilgung nur sehr bedingt ("Für Wohngebäude ist keine AfA anzusetzen; im Einzelfall kommt stattdessen die Berücksichtigung angemessener Tilgungsleistungen in Betracht.")
In Summe bleibts zwar dabei, dass der Wohnvorteil ungefär null ist, nur zahlst Du halt diese 900 Euro Rate aus Deiner Privatschatulle, soll heissen, Du kannst dann nicht den Kredit unterhaltsmindern anrechnen, und sowas kann sich nicht jeder leisten.
