KM möchte keinen Ki...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

KM möchte keinen Kindesunterhalt an 17 J Tochter zahlen.

 
(@aldruper)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

meine Tochter ist vor 2 Mon.von der KM zum Freund gezogen.Seitdem lebt sie von  150,-KU meinerseits.
Nach mehrmaligen Aufforderung an die KM das Sie jetzt auch Unterhaltspflichtig ist,weigert sie sich.
Lediglich 12,50€ (beim Vollzeitjob) könnte KM zahlen.

Da meine Tochter nicht bei mir lebt ist es möglich beim JA für sich selber Beistand zu beantragen?
Oder gibt es noch andere Möglichkeiten außer RA

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2013 21:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Ja. Sie kann zum JA.

Ob die sich allerdings ein Bein ausreißen, solange das Geld ja auch vom Vater kommen kann, steht in den Sternen.
Ist aber einen Versuch wert.

In jedem Fall würde es ihr den Anwalt ersparen, da die Anwaltspflicht in Unterhaltssachen nicht gilt, wenn das JA mit dabei ist.
Vermutlich wegen deren großer Kompetenz!  :rofl2:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2013 22:33
(@aldruper)
Nicht wegzudenken Registriert

*Vollquoting gelöscht*

Ich möchte das die vom JA sich ein Bein ausreißen.Es kann nicht sein,das Mutti mich Jahrelang vor s Gericht  schleift und jammert wie wenig Papi KU zahlt
und wie Arm die Kinder sind u.s.w.Jetzt wo Töchterchen bemerkt was Mama für ein Dreckiges Spiel all die Jahre Spielte hat Frau nur 12,50€ Euro für das Kind :gunman:

Wenn KM auch KU leisten würde müsste meine Tochter keine Pfandflaschen Sammeln. :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2013 23:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich möchte das die vom JA sich ein Bein ausreißen.

Dann wirst du solange die Luft anhalten müssen, bis sie es tun!

Sie kann ja mal am Anfang verschweigen, dass es sich um die Mutter handelt und dann mal sehen, wie die sich drehen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2013 23:46
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Aldruper,

Lediglich 12,50€ (beim Vollzeitjob) könnte KM zahlen.

Hast du eine ungefähre Peilung, wie viel die KM mit ihrem Vollzeitjob verdient?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2013 23:53
(@aldruper)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi  Malachit,

meine  Tochter erzählte mir das die KM ca1.100€-1.300€ +150€ Nebenbei Putzen geht.
Wie erstaunlich Was für ein Kraftaufwand betrieben wird, um Vater bis unterm SB zu Verknacken.
Wenn es um Muttis eigene Geld geht hat man für sein Kind lediglich 12,50 übrig.
Ein vor teil hat das ganze meine Tochter ist jetzt genauso verlogen, Betrügerin Lügnerin wie es der  Vater Jahrelang wahr (Aussage Mutter.)

LG Alduper       

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2013 09:06
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Aldruper,

was "nebenbei" ist, ist nur dann von Bedeutung, wenn es auch beweisbar ist. Und wenn die anderen Zahlen netto sind und eher am unteren Rand des Bereichs anzusiedeln wären, dann würde es bei ihr genau so wie bei dir auf Mangelfall hinauslaufen; wenn es Bruttozahlen sind, dann sowieso, und wenn sie außer der hier genannten Tochter noch weitere Unterhaltspflichten hat, dann ebenso. Wirklich viel wird für Töchterchen bei ihr also nicht zu holen sein.

Wenn es um Muttis eigene Geld geht hat man für sein Kind lediglich 12,50 übrig.

Rein formaljuristisch betrachtet reichen die vorliegenden Informationen allerdings nicht aus um abzuschätzen, wie viel bzw. wie wenig sie tatsächlich zu zahlen hätte. Rein menschlich betrachtet ist ihr Verhalten, so weit ich es bislang beurteilen kann: schäbig ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2013 20:26