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KM krank, Zahlvater übernimmt Kinderbetreuung

 
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ihr Lieben!

Meine DEF hat einen Aufenthalt in einer Kurklinik für sich angeleiert, da
schmerzgepeinigt nach mehreren Operationen (Wundheilungsstörung).

Wir haben uns darauf geeinigt, das ich unsere fünf Kinder in dieser Zeit
betreue und was arbeitstechnisch auch möglich wäre. Während meiner Arbeitszeit
stellt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe. In dieser Zeit wohne ich
vorübergehend im Haushalt meiner Bald-Ex.

Über einen Punkt mache ich mir noch Gedanken:

Den Unterhalt werde ich ja auch in den 6-8 Wochen, die DEF fortbleibt,
weiterzahlen müssen. Mir schwant, das ich auf den zusätzlichen Betreuungskosten
sitzen bleiben könnte. Man handelt zwar im Innenverhältnis etwas aus, das
die Auslagen für die Beköstigung etc. erstattet werden, aber ich bin da einfach
ein gebranntes Kind, das dieser Punkt dann plötzlich und gerne "vergessen" wird.

Für mich ist die Verpflegung für diese Zeit schon eine finanzielle Belastung, da ich zur Zeit
schon unterhaltspflichtig bis auf SGB II Niveau bin.

Was könnt ihr mir hier raten, das ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe?
Soll ich mir vorab ein Verpflegungsgeld auszahlen lassen? Was mache ich, wenn
DEF dieses Ansinnen ablehnt? Sollte ich dann meine Unterstützung verweigern?
Dann hätten die Kinder drei Bezugspersonen (Haushaltshilfe in 3 Schichten) am Tag,
und immer wieder neue Gesichter.

Grüße, Debugged

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2011 15:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja.

Soll ich mir vorab ein Verpflegungsgeld auszahlen lassen?

Ja.

Was mache ich, wenn DEF dieses Ansinnen ablehnt? Sollte ich dann meine Unterstützung verweigern?

Nein.

Nur wie du den Widerspruch auflösen sollst, weiß ich auch nicht.

Mal wieder ne blöde Situation.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2011 16:27
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Tja.Ja.Nein.

Nur wie du den Widerspruch auflösen sollst, weiß ich auch nicht.

Mal wieder ne blöde Situation.

Ja ich weiß, einfach geht anders  :wink:.
Ich denke, ich werde erst einmal versuchen, die Zahlung eines angemessenen
Zuschusses für die Beköstigung vorab zu vereinbaren. Ein "Nein" habe ich, ein
"Ja" kann ich bekommen. Ich habe sonst auch keine bessere Idee.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2011 16:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Debugged,

ich würde da nicht allzu juristisch, sondern eher praktisch denken. Teile Deine Unterhaltsleistungen einfach auf: Die "statischen" für Wohnen und Nebenkosten überweist Du der Ex weiterhin für diese Zeit; die "dynamischen" für Lebensmittel und sonstige während dieser Zeit anfallende Kosten gibst Du selbst aus.

Natürlich kann Dich Deine Ex deswegen theoretisch verklagen. Man sollte aber trotzdem nicht so leben, als stünde jeder Tür ein schussbereiter Rechtsanwalt. Deshalb solltest Du Deine Ex auch nicht um Erlaubnis fragen, sondern einfach sagen "so wird das gemacht!"

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2011 16:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich sehe es auch so wie brille007. Und im Gesetz gibt es sogar eine Anspielung auf solche Umstände (§1612 BGB):

(1) Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.

Das dürfte bei obigen Vorschlag hoffnungsweise gegeben sein. Auch wenn es Titel gibt und Selbstjustiz nicht gerne gesehen wird, solltest Du der KM gar nicht erst Spielraum geben und sehr souverän und überzeugend ihr ggü. auftreten - und natürlich ruhig und freundlich. Dazu gehört auch, ihr Besserung zu wünschen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2011 17:00
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin, moin.....
tja.....wie soll man sagen. Das 5 Kinder in 5 - 6 Wochen schon einen ganz erheblichen Anteil des KU schlichtweg für Lebensmittel etc. benötigen, müsste doch auch der KM einleuchten. Es scheint ja auch so, dass sie das akzeptiert: 

Man handelt zwar im Innenverhältnis etwas aus, das
die Auslagen für die Beköstigung etc. erstattet werden, aber ich bin da einfach
ein gebranntes Kind, das dieser Punkt dann plötzlich und gerne "vergessen" wird.

Da das ganze geplant und mit Vorlauf stattfindet, was spricht also dagegen, gleich anzukündigen, dass du bei der KU-Zahlung für den betreffenden Zeitraum den ausgehandelten Betrag gleich einbehälst? SIE hat dann ja auch keine Aufwendungen - ganz im Gegenteil spart sie sich ja sogar eigene Aufwendungen für sich selbst bei einer Kur.....
Gruß
Matthias

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2011 14:46
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Servus liebe Leute,

ich würde überschlägig ausrechnen, wieviel € in etwa an Mehrbelastung für Lebensmittel anfallen werden. Hole dir dann einen Überweisungsträger bei der Bank deiner DEF und den fülle aus, soweit dir die Daten bekannt sind. Empfänger bist du.

Dann geh zu DEF und erkläre ihr wieso, weshalb und warum und dass sie unterschreiben soll. Du würdest dann den Überweisungsträger nachdem dein KU auf ihr Konto eingegangen ist bei der Bank einwerfen.
Alternativ kann sie ja den Betrag in Bargeld rüberreichen oder eine Terminüberweisung veranlassen.

Kündige an, dass es schon blöd wäre, wenn du für die KIDS bei der ARGE oder den Tafeln, oder ihren Eltern, oder ihren Nachbarn oder ihrer besten Freundin/deinem Nachfolger(?) oder oder oder um Nahrung/Geld für eure Kids bitten müsstest. Eine gute Mutter hat dafür sicherlich Verständniss. 😉 Und sicherlich will sie sich wärend ihrer Abwesenheit und Genesung auch keine Sorgen machen müssen, ob die Kinder Essen und Trinken haben. 😉

Auf keinen Fall einfach den KU kürzen und weniger zahlen. Absprache hin oder her. Im Streitfall zählt nur der Bankauszug.

Ich bin auch für 2 Wochen zu den Kids in Ihre Wohnung als meine gEF nach einem Unfall im KH lag. Hab zwar draufgelegt aber zumindest hat sie sich beteiligt.

Eine tolle Zeit mit deinen Kids wünsche ich - iLike

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2011 17:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ILG,

mit einer KM, die denken und rechnen kann und die Respekt vor dem Vater ihrer Kinder hat, braucht man den ganzen Zinnober nicht; da genügt die (angekündigte) Vorgehensweise, die ich in #3 beschrieben hatte.

Einer KM, die unter allen Umständen auf ihren "Ansprüchen" beharrt und ggf. sogar einen Anwalt in Marsch setzt, um Unterhaltsleistungen einzuklagen, die sie gar nicht im Sinn der Kinder ausgeben KANN, gibt man mit Deiner Empfehlung dagegen ein vollkommen falsches Signal: Ein angstvolles und unterwürfiges, indem man eine Selbstverständlichkeit (die Ernährung der Kinder) von Muddi's Genehmigung abhängig macht und nichts mehr zu fürchten scheint als einen Anwaltsbrief oder eine Klage. Auch so kann man Rosenkriege unendlich in die Länge ziehen.

Grüssles
Martin
(der findet, dass man manchmal auch wie ein Mann agieren muss und nicht wie ein Weichei)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2011 19:31