Hallo Väter,
mein Sohn lebt bei der KM. Ich bin voll berufstätig und meine Ex ist drei mal die Woche am arbeiten.
In der Zeit wo meine Ex arbeiten ist, wird mein Junge vom ehemaligen Schwiegervater betreut.
Meine Ex kann also drei Tage in der Woche nicht der Fürsorgspflicht nachkommen.
Muß ich trotzdem den vollen Unterhalt zahlen?
Gruß
John
(Ups falsches Forum -- sorry! :redhead: )
Hi John,
wie alt ist denn dein Sohnemann ?
Mit Fürsorgepflichtsverletzung hat das nichts zu tun....
Grüsse
Melmi
Life is a Rollercoaster 😉
Hi, John,
klare Frage, klare Antwort: Ja, du mußt trotzdem den vollen KU nach Düsseldorfer Tabelle oder Titel bezahlen. Allenfalls einen evtl. nachehelichen Unterhalt könnte sich per Änderungsklage reduzieren lassen, aber nur, wenn euer Kind schon älter ist.
Gruß
Haddock