KM in Insolvenz- Au...
 
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KM in Insolvenz- Auswirkungen?

 
(@simsam)
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Hallo ihr,

ich habe eben ausm Internet erfahren, dass die KM in der Insolvenz ist/ war. Die Restschuldbefreiung läuft 2015 aus.
Wir beziehen hier UVG seit 2008, also seit unsere Tochter bei mir lebt.
Ich hatte mal irgendwas davon gelesen, dass Unterhaltsschulden bedient werden müssen.
Im Jahr 2009 bekam sie ihr zweites Kind, 2012 ihr drittes und viertes Kind.

Wie weit hat die Insolvenz irgendeinen Einfluss? Hätte ich nicht angeschrieben werden müssen bzw. als Gläubiger angegeben werden müssen?

Ich hoffe, ihr habt davon Ahnung.

cu,

simsam

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2013 01:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Bei dir scheint es ja nicht um Altschulden zu gehen, sondern um laufenden Unterhalt.
Dieser ist von der Insolvenz nicht betroffen.
Genausowenig wie neue Schulden mit anderer Ursache.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2013 09:06
(@simsam)
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Hallo Beppo,

sie müsste seit 2008 Unterhalt zahlen, macht sie aber nicht.
Seit 2009 ist sie in der Insolvenz. Also sind bis zu Beginn ja Unterhaltsschulden aufgelaufen.
Oder sehe ich das falsch?
Wenn jetzt Einkommen bei der KM vorhanden ist, müsste es doch erstmal an die Tochter ausgezahlt werden bevor es in die Masse läuft/laufen würde?
Mir geht es vor allem um die Zeit bevor Kind Nr. drei und vier geboren wurden.

gruß
simsam

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2013 12:40
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo simsam, 

Insolvenz hin her,diese macht KM ja nicht ohne Grund,weil sie nicht zahlungsfähig ist.

Was hast du eigentlich für Vorstellungen ??  KM hat noch drei weitere Kinder und wird
ja nicht 3009 € netto  verdienen, oder ?? 

Melde dich beim Insolvenzverwalter und mache dort deine Forderung geltend.
Ich mache dir aber nciht viele Hoffnung.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2013 14:07
(@simsam)
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Hallo Jenpa,

es geht einfach um das Prinzip der Insolvenz. Ich weiß eben nicht, ob ich hätte informiert werden müssen. Gelte ich bzw. Tochter als Gläubiger, weil sie Unterhalt schuldet?
ist die Unterhaltsvorschussstelle Gläubiger? Die wissen mit Sicherheit auch von nichts, genauso wie die Beistandschaft.
Ich gehe eben davon aus, dass ich irgendwie informiert werden müsste, oder?
Es ist ärgerlich davon Jahre später zu erfahren. Zumindest in der Anfangszeit der Insolovenz gab es "nur" zwei Kinder bzw. nur die Tochter. Das zweite Kind kam ja erst rund sieben Monate später.
Zumindest in der Zeit hätte doch evtl. pfändbarer Betrag an meine Tochter gehen müssen, wenn vorhanden. Dann müssten wir doch aber auch Bescheid wissen, wenn Tochter "angezeigt" wurde.
Oder sehe ich das alles falsch?

grüße
simsam

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2013 15:23