Hallo,
nachdem ich in der Suchfunktion hier nicht fündig geworden bin bitte ich um Euren Meinung.
Meine Frau hat sich vor ca 6 Monaten von mir getrennt und hat die Kinder mitgenommen. Sie hat bis August mit den Kindern bei Ihren Eltern gewohnt und danach eine eigene Wohnung bezogen. Soweit ich weiss ist dieses "freie" wohnen bei den Eltern als Geldwerter Vorteil anzusehen wenn es darum geht die Unterhaltsansprüche für meine Frau zu berechnen. (oder habe ich da was falsch verstanden?)
Nun bekommt meine Frau einen PKW vom Schwiegervater zur Verfügung gestellt damit meine Frau die Kinder morgens zur Schule und Kindergarten fahren kann. Sie behält den Wagen also Nachts bei sich nd gibt ihn dann ab wenn er vom Schwiegervater selbst gebraucht wird. Wie wird solch ein Fall in Sachen Unterhaltsberechnung gehandhabt? Stichwort Geldwerter Vorteil. Vielleicht hat das auch mit der Sache gar nichts zu tun und ich liege falsch mit meiner Annahme.
Für eurer Antworten bedanke ich mich schon jetzt Recht herzlich.
LeMale
Vielleicht hat das auch mit der Sache gar nichts zu tun und ich liege falsch mit meiner Annahme.
Hallo,
genau so ist es. Der PKW wird nicht berücksichtigt bei Unterhaltsberechnungen.
/elwu
Hallo Lemale,
sowohl das zweitweise mietfreie Wohnen bei den Eltern, als auch der von ihnen zur Verfügung gestellte PKW sind sog. "freiwillige Leistungen Dritter" und bleiben anrechnungsfrei.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Vielen Dank schon mal für die Antworten. Wo kann ich mich diesbezüglich schlau machen? Nachlesen etc. Wenn ich das von meiner Anwältin recht verstanden hatte wird ihr sehr wohl dieses Mietfreie wohnen angerechnet. Diese Anwältin kann ich nun aber nicht mehr fragen da der eigentliche Fall abgeschlossenist und mir ehrlich gesagt das Geld zu knapp ist.
LeMale
Hi LeMale
Ich unterstütze Tina's Aussage mit >>diesem OLG-Urteil<<.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Lemale,
die Darstellungen meiner Vorschreiber sind in sich ja auch logisch: Ansonsten müsste jeder Unterhaltsberechtigte Buch führen über Zuwendungen aller Art, die dann dem beim Unterhaltsverpflichteten in Anrechnung gebracht werden. Auf gut deutsch: man könnte einem Unterhaltsberechtigten nie wieder etwas schenken.
Deine Unterhaltspflicht bemisst sich zum einen nach Deinem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen sowie nach den "eheprägenden Verhältnissen", also danach, wie Ihr die Rollenverteilung in Sachen Kinderbetreuung, Erwerbs- und Hausarbeit während der Ehe praktiziert habt. Dein Ex-Schwiegervater kann seiner Tochter einen Rolls Royce zur Verfügung stellen oder sogar schenken, ohne dass sich daran etwas ändert.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke schön für die raschen Antworten.
LeMale