KM beantragt KU-kla...
 
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KM beantragt KU-klage von AE-vater abzuweisen

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(@lonesomewolf)
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Wir sollten noch mal überlegen, ob man zusammen nicht irgend etwas reißen kann, auch, wenn die Resonanz auf meinen Aufruf hin nicht gerade riesig war.

ich hab´s nicht vergessen, uli, ich denk immer wieder daran

wobei, grad um von dieser ganzen sch...e loszulassen,
ist es eigentlich ja nicht der richtige weg ...

viel lieber sollten wir durch´s herbstlaub rascheln mit den kids

ich hab jetzt erst mal die beschwerde / die KU-klage vor der brust
und `nen termin zur anhörung in der

familiensache wolf ./. exchen am 24.11.

weiß der henker worum´s da geht ..

"alles weitere, insbesondere zu welchen einzelheiten sie vernommen werden sollen,
erfahren sie im termin"
"

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2006 15:00
 Uli
(@Uli)

Nochwas: vielleicht solltest Du ja auf Deinen Ansitz mal jemand neutralen mitnehmen, der das dann gerichtsverwertbar bestätigen könnte. In diesem Fall ganz wichtig, dass diese Aktion 2x im Abstand von 14 Tagen wiederholt wird, damit sie nicht sagen kann, sie hätte sich zufällig gerade Urlaub genommen, als Du sie erspätest.

Uli

p.s. mit der mangelnden Resonanz hatte ich Dich nicht gemeint, sondern nur ganz allgemein gesprochen. Vielleicht sollte man die Sache inhaltlich ausweiten auf faule nicht betreuende Mütter.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2006 15:26
(@daisy)
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Hallo, möchte mich mal kurz einklinken.
Wäre es denn gerichtsverwertbar, wenn man da einen neutralen Zeugen mitnimmt? Wird da überhaupt nach gefragt beim Termin?
Also unsere KU Verhandlung heute dauerte knappe 15 min und das wars. Ex ist mit allem durchgekommen, hat zig Versicherungen abgezogen und enorme Fahrtkosten abgezogen, obwohl sie meist mit ihrem Lover in dessen Auto gemeinsam zur Arbeit fährt, laufend frei hat (weil sie ja Filialleiterin ist und mit ihrem Chef liiert ist, der aber angeblich gar nicht ihr Chef ist) also mitnichten 5 Tage die Woche mit eigenem PKW fährt, oftmals bei ihrem liebsten in dessen Zweitwohnung nächtigt, also gar nicht nach Hause fährt.
Aber wie soll man das beweisen? Läßt das Gericht so eine Private "Bespitzelung" überhaupt zu? Detektiv können wir uns natürlich auch nicht leisten. Die hat sich erstmal schnell ein neues Auto gekauft, weil der alte Kredit jetzt abgelaufen wäre und da muss eine neue Ausgabe her, die das EK mindert. Es ist wirklich zum ko....!!! Und sie hat tatsächlich alles durchgekriegt.
War auch schon am überlegen mich da tagtäglich auf die Lauer zu legen und alles zu dokumentieren, aber bringt das wirklich was?

Fragende Grüße Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2006 17:13
(@lonesomewolf)
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Hallo, möchte mich mal kurz einklinken.

Wäre es denn gerichtsverwertbar, wenn man da einen neutralen Zeugen mitnimmt?

klink dich ein, daisy, no prob,

hab irgendwo ein urteil gefunden, da durfte die ex 6.000,- dedektivkosten berappen,
weil sie in einem u-halts-prozess eine eheähnliche beziehung leugnete

da dieser umstand für´s urteil jedoch relevant war,
gehörte es zur wahrheitsfindung bzw. zu den prozesskosten
... und ex durfte ran  😉

Die hat sich erstmal schnell ein neues Auto gekauft, weil der alte Kredit jetzt abgelaufen wäre und da muss eine neue Ausgabe her, die das EK mindert. Es ist wirklich zum ko....!!! Und sie hat tatsächlich alles durchgekriegt.

dein OLG kenn ich nicht,

aaaaber nach den richtlinien des meinen (hamm) gibt´s nur entweder / oder

sprich: entweder fahrtkosten oder kfz-darlehen
(weil im km-geld sind finanzierugskosten bereits berücksichtigt)

wie wär´s mit ner revision  😉

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2006 17:31
 Uli
(@Uli)

War auch schon am überlegen mich da tagtäglich auf die Lauer zu legen und alles zu dokumentieren, aber bringt das wirklich was?

Man kann es doch zumindest versuchen. Und wenn es nix gebracht hat, ist man sich sicher, auch wirklich alles getan zu haben!

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2006 17:34
(@daisy)
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Tja ne eheähnliche Gemeinschaft hat sie ja auch, aaaaber der Typ hat noch ne 2.Wohnung, weiß auch nicht ob er überhaupt bei ihr gemeldet ist. Spielt das nicht nur bei Mangelfall ne Rolle? Wenn man mehr als den Mindestunterhalt zahlen soll, kann man anscheinend jeden noch so kleinen Schwachsinn abziehen.
Mein LG ist eigentlich ein klassischer Mangelfall, trotzdem war er einverstanden, dass sich Madame den vollen Mindest-KU abziehen darf, sie überweist also nur die Differenz. Sie selbst verdient das 3 fache und drückt nun ihr EK mit allen möglichen Vers. in mehrfacher Ausführung, Fahrtkosten die tatsächlich gar nicht in dieser Größenordnung anfallen, Krediten die schnell mal noch kurz vor Gerichtstermin aufgenommen wurden usw.
Natürlich kriegt sie auch selbstverständlich PKH ohne Ratenzahlung bewilligt. Ich weiß nicht wie die das immer hindreht.
Anscheinend gehts doch immer nur nach Geschlecht oder Nase.
Na was solls, bei der Geschwindigkeit des Gerichts hier hat eine Revision wenig Sinn. Der Junge wird in 8 Monaten 18 und dann muss eh alles von vorne aufgerollt werden und er muss selbst klagen. Diese Sache hier hat sich fast ein Jahr hingezogen.
Man kann allerdings schon mal Anfangen zu "spionieren" und alles aufzuschreiben, vielleicht gehts dann beim nächsten mal schneller. Er kann dann ja gleich Beweise für ihre Lügen vorlegen.

Tja was soll ich noch sagen, ich wünsche dir, LSW, jedenfalls alles Gute und dass du mehr Gehör bei Gericht findest. Drücke dir ganz fest die Daumen für die Verhandlung. Bin schon sehr gespannt auf das Ergebnis, ich hoffe, du berichtest darüber.

Liebe Grüße Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2006 17:56
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

bräuchte endlich mal ein paar neue hosen ...

moin wolf,

ich hab noch 2 ungetragende im Schrank liegen, die mir nicht passen.

Schick mir Deine Größe und Adresse per PN, wenn sie Dir passen, schick ich sie Dir.

Todtraurig

Ich äußere nur meine Meinung.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2006 13:23
(@babbedeckel)
Registriert

Hi lsw,

... während mein/ihr großer zuhause auf heißen kohlen sitzt, der englischtest grad angefangen hat 

mensch meier, Dein Exchen, was für ´ne blöde Kuh.  :gunman:
Is ja fast wie meine  :rofl2:

Mach dir nix draus, mach´halt so Dinger nicht mehr...die ist noch unter Endorphine ,,,
bzgl. "Beobachtung" meinte mein RA, daß es u.U. als Beweis gilt, wenn man dies
kontinuierlich machen würde, und darüber -natürlich- Buch führt.
Und dann wird EXchens LG eingeladen und soll mal dies dem Richter vortragen, daß das nicht stimmen
würde. Mein RA will ihn "durch die Mangel drehen".
Als, lsw ich würde die Beobachtungen, auf jeden Fall, vortragen.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2006 15:34
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

update:

und wieder kam die post am wochenende ...

aber, es war eine gute nachricht,
ein abhilfe- und auflagenbeschluss vom AG:

"I. dem kläger wird in abänderung des beschlusses vom 28.06.09 PKH bewilligt" :phantom:

und weiter:

"II. der beklagten wird aufgegeben, die arbeitsverträge mit den arbeitgebern  A, B und C
(ihre nebenjobs, die sie aufgab/verlor) vorzulegen.
ferner hat die beklagte die bisherigen bemühungen zur ausweitung ihrer erwerbstätigkeit substantiiert darzulegen.

III. die parteien erhalten gelegenheit zur stellungnahme binnen 2 wochen,
der kläger zum schriftsatz vom 17.11..06, die beklagte zur erfüllung der ziff. II"

mit dem schriftsatz versuchte exens RAin -erfolglos  :phantom: - meine beschwerde gegen meinen ablehnenden PKH-beschluss zurückzuweisen.

wieder mal ein werk von 35 (!) seiten  :knockout:, der arme richter ...

in vielen bisherigen falschdarstellungen wird zurückgerudert,
manches wird erneut falsch dargestellt

wenn mein RA in seiner beschwerde den rittmeister mit in´s spiel brachte
(nichteheliche lebensgemeinschaft, dadurch haushaltsersparnis und fiktives einkommen für die haushaltsführung)
so wird diesem durch exens RAin ausdrücklich widersprochen:

der rittmeister lebe weiterhin bei seiner familie und das exchen allein,
beweisen soll es das zeugnis der rittmeisterin (die ihrerseits eine nichteheliche beziehung führt ...)

die beziehung zum rittmeister sei erst nach der trennung aufgebaut worden,
(bullshit: der rittmeister war der trennungsgrund)

und darüber hinaus verfüge der rittmeister aus einer angestelltentätigkeit in der reitanlage seiner frau nur über ein monatliches netto von 400,. eus  :rofl2:

so weit, so gut

mir stellt sich jetzt die frage, was klüger ist:

bereits heute zu dem schriftsatz stellung zu nehmen und zu versuchen, im zuge der KU-auseinandersetzung, die nichteheliche lebensgemeinschaft zu beweisen / beweisen zu lassen
(eine erhöhung des fiktiven einkommens der ex wäre im günstigsten fall die folge,
zu einem tatsächlichen geldfluss (KU) wird´s jedoch wohl kaum führen)

oder

hier den ball erst einmal flach zu halten, einen dedektiv o.ä. einzuschalten
und die leugnung der nichtehelichen lebensgemeinschaft erst im zuge der auseinandersetzung um den EU anzubringen

für tipps wär ich dankbar

lg und einen schönen 3. advent allerseits

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2006 14:00
(@schmusepapa)
Registriert

hallo lsw,

"II. der beklagten wird aufgegeben, die arbeitsverträge mit den arbeitgebern  A, B und C
(ihre nebenjobs, die sie aufgab/verlor) vorzulegen.
ferner hat die beklagte die bisherigen bemühungen zur ausweitung ihrer erwerbstätigkeit substantiiert darzulegen.

:thumbup:. die beschwerde scheint ja wirkung gezeigt zu haben. legt exchen jetzt die arbeitsverträge nicht vor, könnte ihr durchaus fiktives einkommen angerechnet werden. soweit nicht schlecht.

wenn mein RA in seiner beschwerde den rittmeister mit in´s spiel brachte
(nichteheliche lebensgemeinschaft, dadurch haushaltsersparnis und fiktives einkommen für die haushaltsführung)
so wird diesem durch exens RAin ausdrücklich widersprochen:

der rittmeister lebe weiterhin bei seiner familie und das exchen allein,
beweisen soll es das zeugnis der rittmeisterin (die ihrerseits eine nichteheliche beziehung führt ...)

also wenn die verhandlung ist und rittmeisters frau auftritt, darf ich dann auch kommen? ich würde mir als frau rittmeister einen solchen auftritt nicht "geben".

die beziehung zum rittmeister sei erst nach der trennung aufgebaut worden,
(bullshit: der rittmeister war der trennungsgrund)

kannst du es gerichtsverwertbar beweisen? für den ku ist es eh irrelevant, hilft eigentlich nur beim eu gem. § 1579.

und darüber hinaus verfüge der rittmeister aus einer angestelltentätigkeit in der reitanlage seiner frau nur über ein monatliches netto von 400,. eus  :rofl2:

das einkommen des rittmeisters ist für den ku völlig irrelevant, imho für den eu ebenso.

bereits heute zu dem schriftsatz stellung zu nehmen und zu versuchen, im zuge der KU-auseinandersetzung, die nichteheliche lebensgemeinschaft zu beweisen / beweisen zu lassen
(eine erhöhung des fiktiven einkommens der ex wäre im günstigsten fall die folge,
zu einem tatsächlichen geldfluss (KU) wird´s jedoch wohl kaum führen)

du kannst versuchen die nichteheliche lebensgemeinschaft beweisen zu lassen. für den ku hat dies m.e. keine auswirkung. es gibt ein recht neues urteil, wonach der sb auch bei nichtehelicher lebensgemeinschaft nicht gesenkt werden darf.

hier den ball erst einmal flach zu halten, einen dedektiv o.ä. einzuschalten
und die leugnung der nichtehelichen lebensgemeinschaft erst im zuge der auseinandersetzung um den EU anzubringen

mag jetzt weder in die eine noch die andere richtung raten. für den ku ist es m.e. egal. wichtiger ist, dass ihr tatsächliches oder fiktives einkommen so hoch wie möglich liegt. dann erledigen sich evtl. eu forderungen von ganz allein.

gruss

martin

P.S.

Meine SHIFT-Taste klemmte zwischenzeitlich. Ich hoffe mein Beitrag ist dadurch nicht zu unleserlich geworden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2006 17:49




(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo schmusepapa

du kannst versuchen die nichteheliche lebensgemeinschaft beweisen zu lassen. für den ku hat dies m.e. keine auswirkung. es gibt ein recht neues urteil, wonach der sb auch bei nichtehelicher lebensgemeinschaft nicht gesenkt werden darf.

dies urteil scheint mein RA nicht zu kennen

nach seiner aussage habe eine eheliche lebensgemeinschaft durchaus einfluss auf den KU

exchen müsse sich eine haushaltsersparnis
sowie ein fiktives einkommen für die haushaltsführung anrechnen lassen

es ist mir durchaus bewußt, dass wir - wenn es denn überhaupt anerkannt werden sollte -
einzig über fiktionen sprechen (zumal der rittmeister selbst nicht leistungsfähig ist  :wink:)
und meine chancen auf einen taler vom exchen für meine jungs dadurch nicht steigen

interessant mag das ganze jedoch vielleicht mit blick auf den EU sein,
wenn nämlich das exchen im prozess um den unterhalt ihrer kinder das gericht besch... ?

da mir die beweisführung im zusammenhang mit dem ausbrechen aus intakter ehe
zwecks unterhaltsverwirkung u.u. schwer fallen könnte, wäre dies vielleicht ein alternativer weg ?

lg

wolf

p.s.

da ich ohnehin nicht weiß, wofür´s ´ne shift-taste gibt,
hatte ich mit dem lesen deines beitrags natürlich keine probleme  🙂

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2006 21:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nach seiner aussage habe eine eheliche lebensgemeinschaft durchaus einfluss auf den KU

Jein. Der BGH hat mit >diesem< Urteil im letzten Absatz von Lebenshaltungsautonomie gesprochen und über die Absenkung des SB seine rechtlichen Bedenken geäußert. Der Weg führt also nur über die Zurechnung fiktiven Einkommens. Und dies ist sowohl für KU als auch EU eine ganz spannende Sache, denn das Gericht verfolgt eigene und konkurrierende Interessen: KU so viel wie möglich zwecks Entlastung der UHV und EU so viel wie möglich zwecks Entlastung der Sozialkassen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2006 21:50
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

ja, deep,

das urteil hatte ich zuvor schon mit interesse gelesen (du hattest es im newsticker)

und grad deswegen halte ich es eigentlich auch für nicht so sinnig,
darauf jetzt im KU-prozess "herum zu reiten"

oder eben doch, um durch die wahrheitswidrige schilderung der lebensverhältnisse
noch ein argument im hinblick auf verwirkung des EU´s zu haben

nur, wenn die gerichte durchweg das staatssäckel vor augen haben,
bringt es mir alles nix ...

andererseitsi, ein fünkchen hoffnung hege ich ja doch noch,
immerhin hat der richter, obwohl exchen erneut "eindrucksvoll" ihre bedürftigkeit darlegte
(sie verdiene im mittel der letzten 10 monate lediglich 538,- eus netto)
meiner beschwerde stattgegeben

lg

wolf

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sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2006 22:41
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, lsw,

nach seiner aussage habe eine eheliche lebensgemeinschaft durchaus einfluss auf den KU
exchen müsse sich eine haushaltsersparnis sowie ein fiktives einkommen für die haushaltsführung anrechnen lassen

dein RA hat recht (und deep auch): nicht die verringerung des SB ist der punkt, sondern die anrechnung von fiktivem sog. 'haushaltsführungseinkommen' (bei OLG oldenburg z.zt. 425,- euronen). zusammen mit der haushaltsersparnis (200,-) hat in meinem fall das OLG bei einem lohn von brutto 6,58/std. (35-std.-job minus nachgewiesene fahrtkosten) immerhin, trotz schuldenabzügen, eine leistungsfähigkeit für KU von 500,-/monat (allerdings für 3 kids) 'errechnet'. 
der KM wurde 'nahegelegt', sich einen besser bezahlten job zu suchen (könnte deiner ex ja auch passieren, oder  :wink:? von wegen 'gesteigert erwerbsverpflichtet')

(zumal der rittmeister selbst nicht leistungsfähig ist

dies konnte (oder wollte?/oder durfte?) die KM nicht nachweisen (anhand von lohn-abrechnungen des LG), ergo wurde, gegen heftigen protest :rofl2:, eine leistungsfähigkeit des LG (betr. des haushaltsführungseinkommens) unterstellt/angenommen.

ich würde mit allen mitteln versuchen, die 'wirtschaftliche gemeinschaft' nachzuweisen (wurde bei mir nach 1,5 jahren des zusammenlebens ex + LG ohne weiteren nachweis anerkannt/waren allerdings damals auch unter derselben adresse gemeldet). wenn's denn einmal festgestellt ist, könnte dir das im EU-verfahren sicherlich weiterhelfen.
übrigens hat das fam-gericht 2x eine 'nicht-leistungsfähigkeit' festgestellt (mit 2 jahren abstand) und das OLG in beiden fällen das ganze komplett 'umgeworfen'. deswegen ist mein rat: immer in die revision gehen (off topic: gilt auch für milan  :wink:!)!

gruss
ulli
p.s.: ich hab' auch keine shift-taste - sch.... billigtastatur von aldi  :crash:  😉

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2006 01:55
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

lieber ulli,

danke, du machst mir mut  :thumbup:

darf ich deine richter haben  😉

dann werd ich wohl die erstattung für´s nicht verbrauchte flüssiggas
(unserem sägen und heizen mit holz sei dank) statt zur schuldenreduktion
besser an den herrn mit der große lupe weiterleiten

lg

wolf

p.s.

reine neugier:

hat denn dein urteil auch zu einem tatsächlichen geldfluss geführt
oder hast du nur ein stück papier an der pinwand hängen?

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2006 09:23
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, lsw,

du machst mir mut

gern geschehen, dafür sind wir doch (auch) hier  :)!

darf ich deine richter haben

brauchst nur mit deinen kiddies in unseren kandkreis zu ziehen  :wink:! deine ex müsste sich allerdings auch so 'döspaddelig' (= unkooperativ/blöde/doof/naiv etc.) anstellen wie meine. ich hatte auch ein bisschen glück. vielen dank, ex :rofl2:!

hat denn dein urteil auch zu einem tatsächlichen geldfluss geführt oder hast du nur ein stück papier an der pinwand hängen?

beim ersten durchlauf 'ja', da ich mit gegenzahlungen verrechnen konnte. im zweiten durchlauf erstmal 'pinwand' :exclam: (urteil ist allerdings erst wenige wochen alt). details hierzu per PN (sorry für alle anderen, ist mir hier im offenen forum zu 'touchy').

gruss
ulli

p.s.: als anhalt: in beiden fällen dauerte es vom ersten einreichen der klageschrift bis zur rechtskraft des urteils der zweiten (und letzten) instanz je ca. 11 monate.

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2006 01:17
(@Platt)

Hi,

Geldfluss kann es geben. Nur in der letzten Konsequenz wird es wieder der Steuerzahler richten müssen. Auch eine Ex hat Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben. Dabei spielt es keine Rolle wie böse sie war, ist oder in Zukunft sein wird.

Die Ex hat dann Anspruch auf ALG2. Unterhaltszahlungen sind vom Einkommen abzuziehen. Den Erwerbstätigenbonus noch runter und dann wird sie sicherlich genügend bekommen. Hat nur einen Nachteil, dass Arge sie nötigen wird von dieser Unterhaltszahlung runter zu kommen.

Leider vergessen die Richter beim fiktiven Einkommen, dass dann der Unterhaltsschuldner Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss. Wird noch eine spannende Angelegenheit.

LSW. Ich würde Dir wirklich empfehlen Dich mit dem Thema ergänzendes ALG2 zu befassen. Schliesslich bist Du AE Vater. Auch Dein Gas müssten die übernehmen. Deine Zinsleistung fürs Haus sowieso. Alleine schon Deine hohen Fahrtkosten schlagen richtig finanziell in Kontor.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass Du die 100€ pro Kind von Arge bekommst. Rechne Dir alleine aus welchen Anspruch Du hättest wenn Du nicht arbeiten würdest.

Ganz ehrlich gehe diesen Weg, denn das ist m.E. der einfachere. Genieße die Zeit mit Deinen Kindern und hab Spass am Leben.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2006 03:52
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

hm ...

Leider haben Sie nach den vorliegenden Daten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld-II!

... sagt lycos´ algII-rechner

ich liege mit meinem einkommen fast 400,- eus über dem bedarf

felder, in denen ich aufwendungen für mein bafög-darlehen (klar, ich könnte versuchen, es stunden zu lassen), die raten für 2 (!) kfz´s, die tilgung meiner ehelichen disposchulden, die musikschulen, die raten für die klammer des kurzen (die die KK nicht mehr trägt), die kosten für 4 katzen und einen hund ...,
eintragen könnte, fand ich leider nicht

ich könnte/müsste "meinen" bedarf senken

die 2. karre (die, die meine ex mir wieder vor die tür stellte) hab ich bald soweit abgezahlt,
dass ich sie ohne nennenswerte ablösekosten loswerden kann

und ich könnte/müsste, mit dem rauchen aufhören ...

aber dann hört es auch schon auf

alle weiteren bedarfssenkungen beträfen die jungs
(in ne billigere whg. umziehen, musikschulen kündigen, tiere weg, urlaub/ferienfreizeiten weg ...)

und das will ich nicht !

(das will bzw. wollte übriges auch exchen nicht,
"lass uns versuchen, für die jungs alles weiterlaufen zu lassen, wie bisher"
so ihre worte, kurz nach der trennung ...
ihr bislang einziger beitrag: der verkauf von pony und esel :mad:)

exchen, soweit hast du recht platt, hätte anspruch auf ergänzendes alg-II

die richtigkeit ihres heutigen einkommens unterstellt,
den, ohnehin leistungsunfähigen, rittmeister genauso außer acht lassend, wie die "fiktive" KU-pflicht,
bekäme sie bereits heute ca. 100,- eus
(man wird ihr nur vermutlich erstmal einen auszug aus der 370,- eus/ 65m² whg. nahelegen)

also, nachdem ich mich jetzt 1 1/2 jahre mit der bitte um finanzielle unterstützung an´s exchen gewandt habe, die klage eingereicht und der richter nun meinem PKH-antrag stattgegeben hat,
wüßt´ich im moment wirklich keinen grund, warum ich diesen weg nicht bis zum ende gehen sollte

... und wenn auf diesem weg womöglich auch noch meine EU-pflicht flöten geht *träum*,
dann hätt´ ich wirklich spaß

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2006 10:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Wölfchen,

weißt ja, ich bin immer für 'ne schlechte Nachricht gut  :redhead:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1166.html

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2006 12:24
(@babbedeckel)
Registriert

Moin,

....he he wölfchen  :rofl2:

hmmm...für mich liest sich das so, daß der EU nur nicht verwirkt ist,
weil ... die Wahrung der Belange des von dem unterhaltsberechtigten
Ehegatten betreuten Kindes .... Priorität hat.
Ansonsten wäre der EU verwirkt.

Insofern ist die schlechte Nachricht eine gut Nachricht  😉

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2006 12:37




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