hallo all,
ich mach mal einen neuen thread in der nun zutreffenden rubrik auf,
der anfang der geschichte findet sich hier:
http://www.vatersein.de/forum-topic-5780.0.html
so, diesmal kam die RA-post an einem donnerstag
und es war schon fast ein päcken 😉 :
exen´s antrag auf abweisung meiner KU-klage
dem armen richter werden sage und schreibe 31, z.tl. beidseitig bedruckte, blatt papier zugemutet ... :knockout:
die antragsbegründung selbst umfasst "lediglich" 5 seiten,
(zum glück ist exens RAin nicht auch noch auf die umstände von exens geburt eingegangen ... )
eine kostprobe (wörtlich, das schlechte deutsch stammt nicht von mir :wink:):
"selbstverständlich ist der beklagten der erhöhte erwerbsobliegenheit gegenüber ihren kindern bekannt, jedoch vermochte die beklagte bislang keine erwerbstätigkeit zu finden, die ihr ein einkommen gewährleistet, welches über dem selbstbehalt liegt."
(anmerkung: im zeitpunkt der trennung (06/´05) verfügte ex über 1.300,- bis 1.500,- netto bei st.-kl. V,
zuzügl. kige, dass sie nicht übertragen lassen wollte und einem auto, welches ich ihr weiterhin finanzierte ...)
zu berücksichtigen ist insoweit, dass die kläger im jahre 1985 ihr abitur gemacht hat und nach einem praktikum im kindergarten, eine aushilfstätigkeit in der gärtnerei und einer tätigkeit im rahmen des arbeitslosenprojektes erst im juli/august 1988 unter anderem ein studium der biologie aufgenommen hat. dieses hat die beklagte dann aufgrund der geburt des gemeinsamen sohnes anfang 1990 abbrechen müssen"
... das arme hascherl
wieso ein 1-jähriger columbienaufenthalt im jahre 1986, sponsored by daddy,
sowie ein jahr des nichtstuns unter meinem sponsoring hierbei nicht erwähnung fanden,
darüber darf genauso spekuliert werden, wie über die tatsache,
dass aus ihrem abgebrochenen kunststudium auf wundersame art und weise plötzlich ein biologiestudium wurde ...
die komplette antragsbegründung wiederzugeben sprengt den rahmen ...
unter bezugnahme / "beweisführung" auf die vielzähligen anlagen,
wird versucht mein "schweine"-einkommen einerseits,
sowie exens "bedürftigkeit" anderseits herauszuarbeiten
recht geschickt,
denn gleich auf seite 2 gibt exens RAin, die (schon damals falsche) berechnung meines bereinigten einkommens wieder ("beweis": ihr damaliges schreiben) und suggeriert dem diagonallesenden:
wieso fordert DER unterhalt für seine kinder; der hat doch genug, eigentlich müsste ER ihr doch zahlen ...
dass bei dieser rechnung ihr einkommen gefaked und ich heute, der st.-kl. II "sei dank",
- sogar ohne korrektur meiner falschen EK-berechnung - gar nicht mehr leistungsfähig wäre,
fällt gar nicht auf ...
aufgrund der vielzahl von belegen (eigenverfasste schreiben exens RAin mit einkommensnachweisen aus unterschiedlichen zeiträumen seit 01/´05) fällt ebenfalls nicht auf,
dass ex zum zeitpunkt der trennung (sh.o.) dank ihrer vielfältigen nebeneinkünfte durchaus leistungsfähig gewesen wäre
(auf die tatsache, dass sie diese nicht mehr ausübt, wird mit einem halbsatz hingewiesen ...)
und dass monate, in denen ex aus ihrem hauptjob heraus leistungsfähig gewesen wäre, gar nicht belegt wurden
(die abrechnungen von 10/´05 bis 06/´06 fehlen völlig ...)
dafür wird betont, wie arg sich´s exchen um die ausweitung ihrer erwerbstätigkeit bemüht hat,
was dann soweit dazu geführt hat, dass ihr arbeitgeber sie nun von 1/2-tags auf ganztags "befördert" hat,
dumm dabei, dass ihr einkommen ausschließlich auf provisonen basiert, weswegen
"da sich neue kunden nur langsam akquirieren lassen, steigt auch das einkommen der beklagten nur langsam".
als "beweis" hierfür werden die abrechnungen juli und august ´06 beigefügt, wonach exchen,
obwohl jetzt ganztags tätig (und mit st.-kl. I statt V gesegnet), sogar noch weniger verdient ...
(aus den mir über die UHB vorliegenden belegen und dem monatssaldo der 06/´06 abrechnung
läßt sich ableiten, dass ex in den monaten april - juni ´06 i.M. ca. 1.300,- verdiente, provision eben)
soweit ...
mein RA erwiderte dem gericht knapp (und unabgesprochen), man sähe keine veranlassung,
vom bisherigen sachvortrag abzuweichen und nahm lediglich wie folgt stellung:
"es mag sein, dass die beklagte nach ihrem derzeitigen einkommen leistungsunfähig ist.
das ist indessen unerheblich, weil lediglich der mindestunterhalt geltend gemacht wird. diesen unterhalt muss die beklagte gem. § 1603 abs. 2 s. 1 BGB leisten. dieser gesteigerten erwerbsobliegenheit wird die beklagte nicht gerecht, wenn sie ihre derzeitige teilzeitbeschäftigung nicht - auch durch berufsfremde tätigkeiten - ausbaut und dadurch zusätzliche einnahmen erzielt, die sie in die lage versetzen, wenigstens den mindestunterhalt zu zahlen"
und teilte mir mit, für rückfragen ab dem 16.10.06 wieder zur verfügung zu stehen ...
dem grunde nach hat er ja mit dem, was er schreibt durchaus recht,
nur befürchte ich arg, dass ich gleich übermogen die durchschrift der gegenseite im kasten habe,
wonach exchen ihre teilzeitbeschäftigung nicht auszubauen hat, weil,
sie ist ja nun schon vollzeitbeschäftigt
(wenn auch leider nix dabei rum kommt, dafür richtet ihr aber ihr arbeitgeber (der "beweis" ihr neuer arbeitsvertrag liegt schon bei gericht) bei einem umsatz von >= 12.000,- monatlich eine eigene praxis ein ...)
bei einer solchen chance kann man exchen dioch nicht zumuten, noch nebenbei für ihre kids zu arbeiten ...
mach ich mir -wie so oft - zu sehr nen kopp und sollte erst mal abwarten, wie´s weitergeht,
(bleibt mir aufgrund RAs herbsturlaub ja ohnehin nix anderes übrig)?
oder sollte ich zusehen, dass mein RA den beschiss, den ex mit ihrer RAin hier betreibt, ein wenig aufhellt?
ich denke eine excelliste, ergänzt um die fehlenden belege (freundlicherweise hat exen´s RAin ja zeiträume zur sprache gebracht, über die ich sogar noch über welche verfüge) müssten ausreichen
was meint ihr?
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Moin moin,
also meine "Bauch-" Meinung ist, mach´Dir kein Kopp 😉
Die will sich rauswinden...
Sie ist zur Auskunft verpflichtet...und wenn verlange auch mal die St.-Erkl. 06.
Es wird wohl eh noch dauern bis ihr einen Gerichtstermin habt.
Außerdem du kannst doch belegen, daß sie die 13k-15k, zum Zeitpunkt der Trennnung
hatte. Der Richter wird auf dieses Schreiben imho gar nicht eingehen, da ja der Mindestunterhalt gesichert
sein muß, und einfach die "besseren" Zahlen annehmen, da ja die Geschäfte der EX nur vorübergehend
"so" sind.
Die Excelliste ist auch keine schlechte Idee, diese evtl. vorzulegen, wegen dem Überblick 😉
Die soll Zeitungen austragen, wenn´s nicht langt.
off-topic:
Es ist schon köstlich, wie manche RA sich bei DEN Schreiben überhaupt getrauen RA zu sein :rofl2:
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
ich denke eine excelliste, ergänzt um die fehlenden belege (freundlicherweise hat exen´s RAin ja zeiträume zur sprache gebracht, über die ich sogar noch über welche verfüge) müssten ausreichen
was meint ihr?
Hallo Wolf,
ich denke mal die Excelliste wäre nicht schlecht, zumal, wenn sie sich noch dazu mit Belegen garnieren ließe. Wegen der Termine mach Dir mal keinen Kopf, jetzt sind Schulferien bei uns und auch noch ein Brückentag. Da passiert zwischenzeitlich nix, was anbrennen könnte.
Ich habe gerade mal geschaut. Du hast insofern schon mal Glück, dass Du einen anderen Senat bei OLG hast als ich. Da besteht schon mal die Chance für Dich, gerechter behandelt zu werden.
LG, Uli
Ich habe gerade mal geschaut. Du hast insofern schon mal Glück, dass Du einen anderen Senat bei OLG hast als ich. Da besteht schon mal die Chance für Dich, gerechter behandelt zu werden.
wonach regelt sich die zuständigkeit der senate denn?
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
wonach regelt sich die zuständigkeit der senate denn?
Die regelt sich nach Deinem Wohnort.
Hi,
ich seh das alles ein wenig gespalten. Mit normalen Menschenverstand würde ich auch sagen, mach Dir keinen Kopp.
Ist nur die Frage, wieviel Menschenverstand vor Gericht vorhanden ist. Ich finde es ganz erbärmlich, dass ein Anwalt überhaupt ein solches Mandat übernimmt. Das ist hier aber nicht die Frage.
Das hat Deine Ex mit ihrem Anwalt ganz clever eingefädelt. Richter sind oft nicht in der Lage, alles zu umreißen. Die lesen oft auch nur quer und arbeiten nicht jeden Vorgang sorgfälltig durch. Würden die das nämlich tun, dann würden solche Anwälte im Vorfeld richtig Stress vom Gericht bekommen, da diese der prozessualen Wahrheitspflicht nicht nachkommen. Man kann sich mal verrechnen, aber generell bewußt mit falschen Zahlen zu hantieren oder der Versuch zu manipulieren ist nicht statthaft.
Ich bin nicht davon überzeugt, dass dieser Zweizeiler von Deinem Anwalt ausreicht um das Gericht in die richtige Richtung zu schieben. Der letzte Vortrag kam von der Gegenseite und der ist dann erst einmal im Hirn. Schon aus Zeitgründen wird der Richter nicht die Akte wieder ziehen und Deine Klage genau durchlesen.
Ich habe persönlich mehrmals die Erfahrung vor Gericht gemacht, dass wenn ich mir 100% sicher bin, dass nichts schief gehen kann, ich letztendlich auf die Nase gefallen bin. Ich dachte auch, dass einem Richter auffallen muss, dass 1+1 nicht 5 ist sonder 2 ist.
Du solltest alle Punkte auch wenn es noch so schwer ist im Vorfeld widerlegen. Dein Anwalt sollte dann dieses dann auf seinen Briefbogen ans Gericht weiterleiten. Hier kommt eigentlich die nächste Frage bezüglich der Anwälte. Das ist eigentlich deren Job alles in die Wege zu leiten, dass der Mandant einen Rechtsstreit gewinnt. Aber auch ein anderes Thema.
Nimm das Ding, auch wenn es Dir noch so lächerlich erscheint sehr ernst. Ein guter engagierter Richter würd vieles erkennen, ein guter engagierter aber überlasteter Richter wird Fehler machen und ein fauler und nicht so guter Richter wird dem Vortrag der Gegenpartei folgen, ist ja eine arme Frau, hat sogar die Kinder verloren und der Großkapitalist will die auch noch finanziell ausbeuten.
Welchen Richter Du bekommst weist Du nicht.
Wenn Deine Ex so wenig verdient hat sie sicherlich Anspruch auf PKH. 😉 Falls sie keinen Antrag gestellt hat, wäre das vielleicht ein Ansatzpunkt für ihre Leistungsfähigkeit.
LG
Platt
Das hat Deine Ex mit ihrem Anwalt ganz clever eingefädelt.
je nach sichtweise 😉
denn wirklich clever - nachdem ich viel zu lange abgewartet habe - wäre gewesen,
die zeiten, in denen ex nachweislich leistungsfähig war, nicht mit zu erwähnen
die zurückliegenden 12 monate zu belegen hätte ja vollauf gereicht,
denn in denen hat sie ihr einkommen (ob bewusst oder nicht sei mal dahin) erheblich reduziert
... und nachdem ich in meinen ungezählten versuchen,
ex oder ihre RAin zu einer gütlichen lösung zu bewegen,
immer wieder auch meine kenntnisse über ihre damaligen einkommensverhältnisse preisgegeben habe,
ist exen´s/RAin´s taktik aus meiner sicht vielmehr selten dämlich
aber generell bewußt mit falschen Zahlen zu hantieren oder der Versuch zu manipulieren ist nicht statthaft.
denn genau das kann ich nun locker nachweisen
vielleicht reicht´s ja sogar für prozessbetrug :rofl2:
Nimm das Ding, auch wenn es Dir noch so lächerlich erscheint sehr ernst.
danke, du/ihr bestätigt/st mich in meiner sichtweise
ich hab´mich jetzt schon so lange mit dieser sch***e auseinandergesetzt,
da soll´s an den paar stunden, die erforderlich sind,
meinem RA den mist diktierfertig vorzuschreiben
und um eine ausreichende anzahl von "belegexemplaren" zu ergänzen
auch nicht mehr scheitern ...
der gute arbeitet ja schließlich auch nur auf PKH-basis ... :rofl2:
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
keine 2 wochen ist´s her, da hab ich noch :rofl2:
dem ist nun nicht mehr ...
die urlaubsvertretung meines RA schickt mir heute die kopie des gerichtsbeschlusses,
wonach mein antrag auf PKH zurückgewiesen wurde
die gründe:
" die beabsichtigte rechtsverfolgung hat keine hinreichenden erfolgsaussichtien.
die beklagte hat hinreichend substantiiert dargelegt, dass sie zumindest derzeit, nicht leistungsfähig ist.
richtig ist zwar grundsätzlich, dass der unterhaltspflichtige gegenüber minderjährigen kindern gesteigert erwerbspflichtig ist und alles erdenkliche zu tun hat, um den mindestunterhalt sicherzustellen im vorliegenden fall hat die beklagte jedoch keine abgeschlossene ausbildung, da sie das biologiestudium abgebrochen hat und dann während der ehe der parteien lediglich hausfrau und mutter war. die beklagte hat zwischenzeitlich nunmehr eine umschulung zur physiotherapeutin gemacht, welche bis märz 2004 andauerte. sie hat jedoch keine feststellung in vollzeit gefunden, sondern lediglich eine teilzeittätigkeit. diese kann die beklagte nunmehr ausweiten auf 38,5 stunden, was nahezu einer vollzeitbeschäftigung entspricht. selbst dann erhält sie jedoch kein gehalt, was ihr die zahlung des mindestunterhalts ermöglicht. zu weiteren bemühungen ist die beklagte vorliegend nicht verpflichtet, so dass ihr kein fiktives einkommen angerechnet werden kann. angesichts des ausbildungsstandes ist erkennbar, dass die beklagte sich hinreichend bemüht, hinreichendes einkommen zu verdienen. dies zeigt insbesondere die tatsache, dass sie die tätigkeit nunmehr ausweiten kann und tatsächlich ausweitet. im endeffekt ist die beklagte jedoch nur als berufsanfängerin einzustufen und in einem mittleren alter, wo es ohnehin schwierig ist, geeignete arbeitsplätze zu finden. neben der nahezu vollzeitbeschäftigung würde auch die aufnahme einer nebentätigkeit nicht dazu führen, dass der mindestunterhalt sichergestellt ist, da die aufnahme einer nebentätigkeit ebenfalls sozialversicherungspflichtig ist
.
die zahlung des kindesunterhalts wäre der beklagten, zumindest teilweise, lediglich dann möglich, wenn die beklagte neben ihrem einkommen noch über einkünfte aus trennungsunterhalt verfügen würde. aber auch dann würde dies nicht ausreichen, um den mindestunterhalt beider kinder sicherzustellen."
"die beklagte" hat ihre 3 nebenjobs an den nagel gehängt,
mit ihrem ex-1/2-tags-arbeitgeber einen vollzeitvetrag auf provi-basis vereinbart,
arbeitet unverändert 2 tage pro woche, bleibt somit dem SB
("weil neue kunden lassen sich so schnell nicht aquirieren")
und nebentätigkeiten kann sie nicht annehmen weil diese "ebenfalls sozialversicherungspflichtig sind" :knockout:
(ich erwähnte, dass sie zum zeitpunkt der trennung über 1.300,- bis 1.500,- netto bei st.-kl. V, verfügte ?)
im nächsten leben werd ich mutter
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Moin,
die zahlung des kindesunterhalts wäre der beklagten, zumindest teilweise, lediglich dann möglich, wenn die beklagte neben ihrem einkommen noch über einkünfte aus trennungsunterhalt verfügen würde.
Hoffentlich sollte das kein Wink mit dem Zaunpfahl sein 😡
Gruß
eskima
Hallo Wolf,
willkommen im Boot!!!
Das ist genau die Begründung, die ich kenne. Das sollte Dich weiter motivieren, für etwas Gemeinsames mit einzustehen. Am Montag ist mein 14-tägiger Urlaub (auch aus der Forenwelt) vorbei. Vielleicht sollten wir unsere Vorstellungen konkretisieren. Hatte heute diesbezüglich schon ein Gespräch mit einem Journalisten.
Bis dann und lG, Uli
Moin LSW,
die urlaubsvertretung meines RA schickt mir heute die kopie des gerichtsbeschlusses,
wonach mein antrag auf PKH zurückgewiesen wurde
Das ist auch in Deinem Fall eine Vorwegnahme des zu erwartenden Urteils. Ganz zauberhaft! Ich würde wetten, dass in Deutschland noch kein unterhaltspflichtiger Vater einen solchen Persilschein bekommen hat, sich um KU zu drücken. Bei der nächsten Abänderungsmöglichkeit wird es dann vermutlich heissen, dass Madame jetzt zu alt für eine Berufstätigkeit ist, die den KU nachhaltig sichert...
Aber Hauptsache genügend Zeit und Kohle für's Pferdehobby; ist ja auch wichtiger als Kinder, nä? :cowboy:
Verständnislose & mitleidsvolle Grüsse
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hoffentlich sollte das kein Wink mit dem Zaunpfahl sein 😡
damit kann sie/man gerne winken
im gegensatz zur KM bin ich tatsächlich vollzeit tätig
und ehebedingter schulden, der st.-kl. II sowie meiner subsidiären KU-pflicht
sei dank, nicht leistungsfähig
wobei, ich könnte noch ´nen taxi-schein machen
oder nachts rosen verkaufen gehen, wenn die jungs schlafen ...
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Moin LSW,
ketzerischer Vorschlag für's OLG:
Vielleicht einmal auf das Diskriminierungsverbot nach Grundgesetzartikel 3 ( http://bundesrecht.juris.de/gg/art_3.html) hinweisen.
Zum Beispiel, weil unterhaltspflichtige Männer mit nicht ausreichendem Einkommen in aller Regel auf einen Nebenjob geschubst werden, um wenigstens den Mindestunterhalt ihrer Kinder zu sichern.
Sollte das nicht auch für Mädels gelten? Zeit genug (Stichwort Pferdestall) hätte sie ja. Und Kinder versorgen muss sie auch nicht.
Oder andersrum: Welche kinderbetreuende Mutter müsste in Deutschland nebenbei noch einen Vollzeitjob leisten, damit ihr Ex-Mann ausreichend Zeit für seine Hobbies hat?
Ich würde provokante Fragen stellen, auf die die üblichen Standard-Antworten nicht passen...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
das dollste an der ganzen geschichte ist ja,
dass die gute trotz, dass sie seit anfang juli 06´einen "vollzeitvertrag" hat,
sie eben weiterhin nur 2 tage arbeitet,
(und damit sogar noch weniger verdient, als in umsatzstarken monaten ihrer 1/2-tagsbeschäftigung)
und die restliche zeit tatsächlich auf irgendwelchen pferderücken rumjuckelt 😡
machen dedektive ratenzahlungsverträge ? 😉
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Ich würde provokante Fragen stellen, auf die die üblichen Standard-Antworten nicht passen...
Lieber Martin,
die Krux ist ähnlich, wie bei mir. Sie beruft sich auf ihre Hausfrauenrolle, die sie aus dem Arbeitsleben herausgedrängt hat und in das sie jetzt erst mühsam wieder hineinfinden muss. Da eine Mutter laut Grundgesetz den uneingeschränkten Schutz des Staates genießt, kommen ihr die genannten Privilegien halt zu. :exclam:
LG, Uli
Hallo lsw,
ich könnte k...
aber immer noch besser als ne Klage, die dann abgewiesen wird und du die PKH in Raten abstottern müsstest (schwacher Trost, ich weiß). Genauso wie klar ist, wie du "behandelt" worden wärst in der umgekehrten Situation als Mann.
Wie Deep schon sagt: Beschwerde ans OLG schicken. Der Hammer ist ja der Absatz, dass die Mutter nur mit (Ehegatten-)Unterhalt von dir überhaupt den Unterhalt der Kinder zahlen könnte.
Ich schick dir mal ein (virtuelles) Kraftpaket rüber.
Gruß
Martin
moin, lsw,
welcome onboard! :exclam:
ich (auch vollzeitarbeitender AE) bin derzeit in der 2. instanz zum selben thema, habe aber auch kaum hoffnung (siehe http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&topic=6383.msg56212#msg56212 ).
da bleibt uns nix anderes übrig als uns gegenseitig moralisch wieder aufzurichten.
solidarischen gruss
ulli
p.s.: ja, geh' zum OLG!
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Der Hammer ist ja der Absatz,
dass die Mutter nur mit (Ehegatten-)Unterhalt von dir überhaupt den Unterhalt der Kinder zahlen könnte.
dito, ist aber auch erklärlich
liegt begründet in der geschickten "beweis"-führung der gegnerischen RAin
gleich auf seite 1 ihrer schwindelerregend umfangreichen antragsbegründung
zitiert sie aus einem eigenen schreiben aus november letzten jahres,
in welchem sie ca. 450,- € TU für meine ex forderte
und fügt dieses schreiben als "beweis" an :knockout:
nuuur, ihre damalige unterhaltsberechnung war nur schon damals falsch
auf meiner seite wurden etliche unterhaltsrelevante abzüge nicht berücksichtigt
auf exens seite die einkünfte aus ihren zahlreichen nebenjobs außer acht gelassen
heute fehlen auf meiner seite zusätzlich ca. 400,- € "dank" st.-kl. II
da exen`s RAin in ihrer berechnung jedoch "großzügigerweise"
mein EK um den tabellenunterhalt für die jungs reduzierte
ist der beschluss durchaus nachvollziehbar:
mit anderen worten:
"was will der macker eigentlich?
er verdient so viel kohle, dass er, neben subsidiärem KU,
seinem armen häschen auch noch locker 450,- € TU zahlen könnte.
und der macht jetzt nen lauten?
wo doch das arne häschen,
nur weil er sie schwängerte,
ihr aussichtreiches bioöogiestudium abbrechen musste,
jahrzehntejang als hausfrau und mutter darbte
und sich doch jetzt sooo bemühte, ihre erwerbstätägkeit auszudehnen ..."
dass ex z.b. nie biologie studierte,
sie trotz umfangreichster anlagen zu ihrem antrag
lediglich zwei abrechnungen aus den zurückliegenden 12 monaten beifügte
interessiert herrn richter nicht ...
wie schon im ausgangspost erwähnt,
"geschickte beweisführung" von exens RAin
nun ja ...
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)