Hallo,
nun möchte auch ich mal wieder zu Wort melden.
Ich würde gerne mal Eure Sichtweise zu folgendem "Problem" wissen, da mein Mann nicht so recht wissen, wie wir uns verhalten sollen.
Am 23.12. kam von der Anwältin unserer Ex ein Schreiben, das der EU und der KU am 17.12. noch nicht auf dem Konto der Ex wären. Weiter wären laut einem aktuellen Forderungskontos noch 16,82 € offen, die zusammen mit dem rückständigen Unterhalt sofort an die Ex zu überweisen wären.
Richtig ist jedoch, das mein Mann den Unterhalt bereits am 29.11!!!!!!!!!! an seine Ex überwiesen hat. Haben das auch nochmal onlinde nachgeprüft und das Geld ist auch tatsächlich bei uns abgebucht worden.
Weiter habe ich bereits im September festgestellt, das sich die RAin der Ex wohl etwas verrechnet hat.
Unterm Strich kommt heraus, das wir von der EX noch 65,05 € bekommen würden!!!!!!
Ich hatte damals mit meinem Mann darüber gesprochen, das wir das so belassen wollten, das Geld auch bei der Ex nicht anmahnen, damit nach dem ganzen hin und her entlich Ruhe bei uns einkehrt!!! Und nun dieser dreiste und unverschämte Brief!
Mein Mann will jetzt natürlich das Geld von seiner Ex einfordern, klar wir haben als "Zweitfamilie" aucuh am Monatsende keinen Cent mehr über............und er ist absolut ´sauer auf seine EX. Kann ich auch verstehen.
Ich jedoch würde auf das Geld verzichten, da ich sonst befürchte, das es nur wieder Zank und Streit gibt. Natürlich würde auch ich Sie darauf hinweisen, das wir noch Geld bekommen von ihr anstatt Sie von uns aber ich würde darauf verzichten.
Was würdet Ihr tun verzichten oder es einfordern?
Grüsse und ein gutes neues Jahr 2005
wünscht Leny
Kriegt Die Ex nicht pünktlich, und im vereinbartem Rahmen Ihr Geld.????
Klar wegen 65 € streiten, das ist es nicht Wert.!!! Oder????
aber für die geleisteteten Zahlungen habt Ihr doch Belege, (Kontoauszüge)
Ist vermutlich wieder nur .....
Wenn das Geld gezahlt ist , braucht Ihr euch keine Sorgen zu machen.
Aber dazu wissen hier im Forum die Admins am besten Bescheid.
Wünsch Euch trotzdem einen guten Rutsch und ein gesundes neues Jahr!!!!!
eagle13
Hallo LEny,
man sieht ja schon, daß die Ex Ärger machen will.
Ich kenn das ja auch, daß die Ex sofort den Anwalt los schickt weil das Geld nicht am 30 des Monats eingegangen ist sondern am 2 des Folgemonats*tze
Jeder weiß, daß der Unterhalt immer bis zum 4 des Monats gezahlt werden muß.
Bei uns war die Ex nur zu blöd den Kontoauszug anzugucken.
Naja für sowas gibt man Geld aus*kopfschüttel
Also wegen der Paar Kröten...hmm..ich muß sagen, wenn die Anwältin wegen fast 17 Euro nen Zirkus macht, warum solltet Ihr nicht Euer Geld zurück verlangen.
Spieß umdrehen, kann ich schon irgendwie verstehen.
Zuckt man auf sowas nicht...dann kommt das nächste Mal nen Brief von der Anwältin der Ex, wo sie 100 Euro verlangt.
Schwierige Frage..ich würd schlicht sagen...Bauchgefühl entscheiden lassen.
LG
MElly
Ps: sollte die Ex wieder sagen, das Geld is nicht angekommen, nicht auf solch Schreiben reagieren, einfach Eurem Anwalt den Überweisungsträger ausdrucken und zuschicken.
[Editiert am 31/12/2004 von Melly]
Hi Leny,
ich würde vermutlich in eurer Situation eine Rechnung aufstellen, aus der deutlich hervorgeht wer wem was gezahlt oder auch nicht gezahlt hat. Das würde doch deutlich machen, dass Ex im Unrecht ist 😉
Und dann würde ich abwarten was passiert.
Vermutlich würde ich das ganze dann ad acta legen ohne auf ihrer Zahlung zu bestehen.
LG
Biga
PS: Ich finde es nicht kleinlich auf Geld zu bestehen, das man zu bekommen hat, vor allem weil ihr es ja auch wohl nicht so dicke habt.