Guten Tag,
ich bin jetzt beim Berechnen des Kindesunterhaltes fuer meine Tochter. Mein (umgerechnetes) Einkommen ist 2428 EUR (12 mal/Jahr). Verstehe ich richtig, dass der Betrag fuer Alterstufe 6-11 371 EUR ist? Somit, wenn ich Kindergeld anrechne (-77) muss ich 294 EURO bezahlen - ist das richtig?
Und noch Frage: ich lebe im EU-Ausland, und bekomme das Kindergeld oder deutsche Steuerverguenstigungen nicht. Wird da immer noch 77 EUR als Kindergeld angerechnet?
Gruss
Reinhard
Hi Leo3049
Mein (umgerechnetes) Einkommen ist 2428 EUR (12 mal/Jahr).
OK, das ist Dein gemitteltes Monatseinkommen. Ist es auch bereits bereinigt (arbeitsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge)? Ebenso werden (ich glaube das gilt auch für die EU) die Lebenshaltungskosten abgestellt auf das Land, in welchem Du lebst. Dann gibt es Umrechnungswerte für das anrechenbare EK.
KG ist ein Anspruch des betreuenden Elternteils und wird zur Deckung des Bedarfs des Kindes herangezogen. Auch wenn Du im Ausland lebst, das Kind (mit samt Anspruchsberechtigten) jedoch in D, kannst Du Dir das hälftige KG anrechnen lassen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ist bei deinem Einkommen auch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld berücksichtigt?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ist bei deinem Einkommen auch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld berücksichtigt?
Hier im Norden wird vieles anders berechnet. Weihnachtsgeld gibt es gar keine. Aber es ist eine gute Frage. Muessen Sonderzahlungen auch mitberechnet werden?
Servus Reinhard!
Ja, alles, was Du einnimmst kommt mit rein und nach Aufsummierung aller monatlichen und einzelner Posten dann durch zwölf Monate geteilt...
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Preisindex ist dabei (ist es hier in Sweden wirklich nur 10% teurer? Ich wuerde sagen eher zweimal). Urlaubsgeld kann ich dann nachrechnen.
Aber generell: habe ich richtig berechnet? Oder habe ich da irgendwelche Stufen vergessen (z.B., DT geht von zwei Unterhaltberechtigten aus, und bei mir ist das nur eine, oder sowas)?
Die Tabelle geht von 3 Unterhatlsberechtigten aus. Solange du nur dem Kind KU zahlst könntest du 2 Stufen höher gestuft werden, wenn du noch BU leisten mußt nur um eine. Allerdigns sit das eine kann-, keien Muß-Bestimmung
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
