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Kleine Hilfe: habe ich richtig DDT verstanden?

 
(@leo3049)
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Guten Tag,

ich bin jetzt beim Berechnen des Kindesunterhaltes fuer meine Tochter. Mein (umgerechnetes) Einkommen ist 2428 EUR (12 mal/Jahr). Verstehe ich richtig, dass der Betrag fuer Alterstufe 6-11 371 EUR ist? Somit, wenn ich Kindergeld anrechne (-77) muss ich 294 EURO bezahlen - ist das richtig?

Und noch Frage: ich lebe im EU-Ausland, und bekomme das Kindergeld oder deutsche Steuerverguenstigungen nicht. Wird da immer noch 77 EUR als Kindergeld angerechnet?

Gruss

Reinhard


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2008 15:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Leo3049

Mein (umgerechnetes) Einkommen ist 2428 EUR (12 mal/Jahr).

OK, das ist Dein gemitteltes Monatseinkommen. Ist es auch bereits bereinigt (arbeitsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge)? Ebenso werden (ich glaube das gilt auch für die EU)  die Lebenshaltungskosten abgestellt auf das Land, in welchem Du lebst. Dann gibt es Umrechnungswerte für das anrechenbare EK.

KG ist ein Anspruch des betreuenden Elternteils und wird zur Deckung des Bedarfs des Kindes herangezogen. Auch wenn Du im Ausland lebst, das Kind (mit samt Anspruchsberechtigten) jedoch in D, kannst Du Dir das hälftige KG anrechnen lassen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2008 17:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist bei deinem Einkommen auch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld berücksichtigt?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2008 17:38
(@leo3049)
Zeigt sich öfters Registriert

Ist bei deinem Einkommen auch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld berücksichtigt?

Hier im Norden wird vieles anders berechnet. Weihnachtsgeld gibt es gar keine. Aber es ist eine gute Frage. Muessen Sonderzahlungen auch mitberechnet werden?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2008 18:03
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Reinhard!
Ja, alles, was Du einnimmst kommt mit rein und nach Aufsummierung aller monatlichen und einzelner Posten dann durch zwölf Monate geteilt...

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 04.08.2008 18:14
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ist der Preisindex für Dein Aufenthaltsland schon berücksichtigt?

LG

nichtplatt


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Geschrieben : 04.08.2008 21:00
(@leo3049)
Zeigt sich öfters Registriert

Preisindex ist dabei (ist es hier in Sweden wirklich nur 10% teurer? Ich wuerde sagen eher zweimal). Urlaubsgeld kann ich dann nachrechnen.

Aber generell: habe ich richtig berechnet? Oder habe ich da irgendwelche Stufen vergessen (z.B., DT geht von zwei Unterhaltberechtigten aus, und bei mir ist das nur eine, oder sowas)?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2008 23:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Tabelle geht von 3 Unterhatlsberechtigten aus. Solange du nur dem Kind KU zahlst könntest du 2 Stufen höher gestuft werden, wenn du noch BU leisten mußt nur um eine. Allerdigns sit das eine kann-, keien Muß-Bestimmung


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2008 23:45