Genau wegen solchem Mist kontrolliere ich meinen Anwalt auf Schritt und Tritt, tue ihm aber auch den Gefallen, dass ich die meisten Sachen zuarbeite, weil er viele Sachen im Detail eh nicht kennt.
Aber bei ein paar anderen Sachen, muss ich ihm buchstäblich einen Tritt in den Hintern verpassen, dass er sich die Sachen auch anguckt und prüft. In der Regel macht er das dann auch. Manchmal habe ich aber das Gefühl das er in meinem speziellen Fall etwas überfordert ist oder einen solchen Fall noch nicht hatte. Habe ihm aber auch mitgeteilt, dass ich jeden Schriftsatz vorher lesen will, bevor er rausgeht. Und genau das passiert auch.
RTFM = Read the fucking manual
Moin,
alter RA nicht erreichbar - Mandat zurückgezogen und auf Rechnung warten.
Neue Anwältin getroffen, angenehme Atmosphäre und Motivation spürbar a b e r
wohl hoffnungslos im Unterhalt.
Mediation "vorgeschlagen". Klage der Ex wäre sicher und die Niederlage auch, da
jeder Richter anerkennen würde, dass die Ex Vollzeit arbeitet und "Support" braucht...
Klage bis erhöhter Unterhalt wäre wahrscheinlich teuer als sich zu vergleichen.
Ergo:
Zunächst wie von der alten Kanzlei berechnet 1000 € / März - darin enthalten
365€/Kind - 93% / KG Kosten und ca 450€ Ex-Unterhalt...die somit richtig Geld hat.
Strategie nun wie folgt:
Stufenweise Verringerung des Unterhalts an die Ex über die nächsten Jahre (!)
Tenor: "...bis das Kind 10Jahre ist zahlen sie sicher an die Ex".
Nun mal sehen was das Modell bringt, kann nur empfehlen bei der kleinsten Aktion des
eigenen Anwalts energisch zu sein und ggf. zu wechseln...
Bin guter Dinge...trotz des Unterhalts an die Ex....dachte eigentlich sie sei für sich
selbst verantwortlich....bei lächerlichen 2 Jahren Ehe 100000€ über die Jahre in den
Rachen der PErson zu werfen die so egoistisch war...a b e r - Lebbe geht weida!
Was gibt s denn noch für anständige Männer? Bruce Willis, Silvester Stallone, ich und Obelix...
@ elwu - Wo du Recht hast, hast du Recht. Chapeau ! :thumbup:
Was gibt s denn noch für anständige Männer? Bruce Willis, Silvester Stallone, ich und Obelix...
und wieder neues..
meinerseits Angebot Abfindung und Zahlung rückständigen Unterhalts...
Hier die Antwort.
"...
In vorgenannter Angelegenheit komme ich auf ihr Telefaxschreiben vom 09. März 2010 zurück,
welches ich habe in der Zwischenzeit mit meiner Mandantin besprechen können.
Grundsätzlich besteht von Seiten meiner Mandantin Bereitschaft und auch Interesse daran,
die Unterhaltsangelegenheit durch eine vergleichsweise Lösung beizulegen.
Hierbei besteht auch Bereitschaft, den Grundzügen Ihres Vergleichsvorschlages zu folgen,
auch wenn hinsichtlich der einzelnen Zahlen gewisse Differenzen bestehen.
1.
Meine Mandantin ist damit einverstanden, dass der Kindesunterhalt auf der Grundlage
der Einkommensgruppe 8 festgestellt wird, sodass aktuell 144% des Mindesunterhalts
abzüglich hälftigen Kindergeldes geschuldet werden.
Es würde von unserer Seite aus begrüsst werden, wenn ihr Mandant hier kurzfristig
eine Jugendamtsurkunde über diesen dynamischen Unterhalt erstellen lässt, da die
Angelegenheit dann damit erledigt wäre.
2.
Das Amtsgericht X hat darauf hingewiesen, dass der Kindergartenbeitrag Teil des
Kinderunterhalts ist. Dieses Thema soll von unserer Seite aus nicht weiter problematisiert werden,
sondern im Rahmen der Unterhaltsrückstände erledigt werden.
Mit einer Zahlung von €3000,00 auf die Unterhaltsrückstände kann sich meine Mandantin, um
die Angelegenheit kurzfristig zu beenden, einverstanden erlöären. Zuzüglich sollten dann
allerdings noch die Kindergartenbeiträge für die Monate August (zur Hälfte), September und
Oktober in Höhe von 180,00 gezahlt werden, sodass sich die Zahlung auf den Rückstand auf
insgesamt €3450,00 erhöht.
3.
Hinsichtlich der Abgeltung zukünftiger Unterhaltsansprüche ist meine Mandantin mit diesem
Vorschlag grundsätzlich einverstanden. Allerdings halte ich die Summe von €10000,00 für nicht ausreichend.
Hierbei ist meines Erachtens zum einen zu berücksichtigen, dass meine Mandantin zwar
in Kürze mit ihrem jetzigen Freund und möglicherweise zukünftigen Partner zusammen
ziehen will- Auswirkungen auf den Unterhalt wird dies allerdings erst dann haben, wenn
es sich um eine verfestigte Lebensbeziehung handelt, die frühestens nach einem Ablauf
von mehreren Jahren anzunehmen ist. Ausserdem würde meine Mandantin, wenn sie im
Hinblick auf diese neue angestrebte Partnerschaft auf zukünftigen Unterhalt verzichtet,
alleine das Risiko tragen, dass diese Partnerschaft scheitert. Die kurze Ehedauer meiner
Mandantin spielt hier keine besondere Rolle, da der Ehegattenunterhalt sich aus dem
Gesichtspunkt des Betreuungsunterhaltes rechtfertigt, wo es ja noch nicht einmal notwendig
ist, dass die Parteien miteinander verheiratet sind, sodass dieses Argument hier nicht überzeugt.
Ihre Angaben zu den Einkommensverhältnissen meiner Mandantin sind nicht zutreffend.
Diese Aspekte sollen allerdings nicht weiter vertieft werden, da meine Mandantin bereit ist,
mit einer Einmalzahlung von €20000,00 auf sämtliche zukünftigen nachehelichen Unterhaltsansprüche
zu verzichten.
4.
Des Weiteren müsste ihr Mandant sich verpflichten, die hier entstandenen Kosten, einschliesslich
die Kosten der Verfahren vor dem Amtsgericht X zu tragen. Um die Angelegenheit möglichst
einfach zu erledigen, schlage ich vor, dass ein entsprechender Vergleich durch das Gericht
gemäss §278 Abs 6 ZPO protokolliert wird. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass ein
Hauptsacheverfahren zurzeit nicht anhängig ist, da wir zurzeit lediglich ein Verfahren über
Verfahrenskostenhilfe hatten. Wenn Ihr Mandat also die rückstelligen Summen sofort zahlt,
sodass ein Titel entbehrlich ist, und für den Kindesunterhalt den Titel des Jugendamtes vorlegt,
so könnte man auf die zusätzlichen Kosten, die hier durch ein Gerichtsverfahren anfallen, verzichten.
Im letzteren Fall würde ich die verschiedenen Verfahren, die vor dem Amtsgericht X anhängig sind,
in diesem Streitwert abrechnen und dadurch Ihrem Mandanten, was die Frage Kosten betrifft,
entgegenkommen. Um hier konkret zu werden, möchte ich darauf hinweisen, dass ich dann auf der
Basis eines Gegenstandwertes von €16148,00 abrechnen werde. Die dann für die entstandene Tätigkeit
und den Vergleich anfallenden Gebühren hätte Ihr Mandant zu tragen.
Sollte Einverständnis von Seiten ihres Mandanten mit diesem Vergleichsvorschlag sein, so bitte ich um
eine kurzfristige Rückmeldung. Ich bin auch gerne bereit, über Einzelheiten dieses Vergleichsvorschlages
mit Ihnen persönlich oder telefonisch zu sprechen, sollte von Ihrer Seite aus Interesse daran bestehen...".
Dann kann ich wohl einen Kredit aufnehmen. Heute Tel. mit RA wie es weitergeht.
Also Kindergartengebühren sind im Kindesunterhalt (war mir neu).
Werde 20,000 bieten - aus - kann nicht noch Verfahrensgebühren zahlen + Rückstand...das ist absurd.
Madame sitzt im Garten des Einfamilienhauses ihres Partners und ich in einer modrigen Mietswohnung mit Aussicht auf
viele Jahre Verschuldung. Klar ist, dass ich mit den 20 Mille erstmal raus wäre aus dem Risiko länger und mehr zu zahlen.
Auch eine Umschichtung der Summe auf einen Ausbildungskredit verspricht eine finanzielle Linderung (Zinssatz).
Ich habe nur Bauchweh, gerade bei dem Argument Betreuungsunterhalt bei Vollzeitbeschäftigung der KM und Ganztags-KG Platz.
Niemand hat gefragt ob das Kind auch von mir betreut werden könnte.
So wie es aussieht, werde ich wohl zähneknirschend verhandeln und zahlen müssen.
Aber ohne gegnerische RA Kosten (man hat ja der Gegenseite Prozesskostenbeihilfe gewährt) und die 3450€ Nachzahlung sind in den 20 drin...
Ansonsten - wie seht ihr die Chancen vor Gericht? Will meinen, Arbeit ist da, Betreuung und Obdach im "eigenen" Einfamilienhaus" und ein neues Auto + feinste Markenklamotten auch.. - muss ich echt bedürftig werden?
Danke, schönen Tag !
Was gibt s denn noch für anständige Männer? Bruce Willis, Silvester Stallone, ich und Obelix...
... Ausserdem würde meine Mandantin, wenn sie im Hinblick auf diese neue angestrebte Partnerschaft auf zukünftigen Unterhalt verzichtet, alleine das Risiko tragen, dass diese Partnerschaft scheitert..
Hallo,
das ist die größte Unverschämtheit in diesem an Unverschätheiten nicht armen Schreiben. Wer soll denn diese Risiko tragen wenn nicht sie? Du vielleicht? Die Steuerzahler? Der Dalai Lama? Da man das deinerseitige Schreiben vom 9. März nicht kennt, kann man inhaltlich wenig konkretes sagen. Etwa bei der einmaligen Abfindung für zukünftige Ansprüche muss man auch Dinge wie Berechnungsgrundlagen, Abzinsung etc. berücksichtigen. In diesem Kontext: 'Ihre Angaben zu den Einkommensverhältnissen meiner Mandantin sind nicht zutreffend' ist ja lieblich - darauf würde ich antworten lassen, dass man ganz im Gegenteil gerade 'diesen Aspekt weiter vertiefen' muss, um eine angemessene Einmalzahlung ermiteln zu können. Sie möge also freundlicherweise Einkommensnachweise, Steuerbescheide, Bewerbungsbemühungen... daherbringen.
Den KU solltest du aber auf jeden Fall schon mal titulieren gemäß der dir richtig erscheinenden Stufe. Allerdings nicht dynamisch sondern statisch und die Laufzeit begrenzt bis der Nachwuchs 18 ist. Die vollstreckungsfähige Ausfertigung der Urkunde dann an die Gegenseite schicken. Zum behaupteten Rückstand (der übrigens nicht in den 20T€ enthalten ist) , Kindergarten usw. kann man auch nichts sagen ohne nähere Infos, etwa was das Gericht dazu konkret gesagt hat.
/elwu
Hallo RATM,
Hierbei ist meines Erachtens zum einen zu berücksichtigen, dass meine Mandantin zwar in Kürze mit ihrem jetzigen Freund und möglicherweise zukünftigen Partner zusammen ziehen will - Auswirkungen auf den Unterhalt wird dies allerdings erst dann haben, wenn es sich um eine verfestigte Lebensbeziehung handelt, die frühestens nach einem Ablauf von mehreren Jahren anzunehmen ist.
Zwei Jahre. Und die beginnen nicht erst, wenn die beiden Turteltäubchen zusammen in eine Wohnung ziehen, sondern ab dem Moment, wo die wie ein Paar auftreten - und die Sache läuft ja offenbar schon ein Weilchen. Lass' dich von dieser RAtte nicht verar.schen.
Die kurze Ehedauer meiner Mandantin spielt hier keine besondere Rolle, da der Ehegattenunterhalt sich aus dem Gesichtspunkt des Betreuungsunterhaltes rechtfertigt, wo es ja noch nicht einmal notwendig ist, dass die Parteien miteinander verheiratet sind, sodass dieses Argument hier nicht überzeugt.
Betreuungsunterhalt für ein inzwischen vierjähriges Kind, bei einem Vollzeit-Kindergartenplatz? Theoretisch nein; in der Praxis wird der Rechtsverdreher am Richtertisch ihr das vermutlich sogar genehmigen, aber es wird in der Höhe begrenzt sein. Lass' dich von dieser RAtte nicht verar.schen.
Ausserdem würde meine Mandantin, wenn sie im Hinblick auf diese neue angestrebte Partnerschaft auf zukünftigen Unterhalt verzichtet, alleine das Risiko tragen, dass diese Partnerschaft scheitert.
Und jetzt mal nicht mit der juristischen sondern mit der moralischen Keule draufgehauen: Die Dame hatte also seinerzeit fremdgevö.gelt, und betrachtet es jetzt als große Gnade, dass du ihr keine Risiko-Absicherung dafür gibst, dass ihr Lover das Weite suchen könnte - hallo?!? Ich kann gar nicht so viel frühstücken wie ich gerade ko.tzen möchte. Lass' dich von dieser Frau nicht verar.schen.
(und @deep, entschuldige bitte, dass ich mich hier gleich mit drei verschiedenen Begriffen am Wortfilter vorbeimogele, aber bei so einer ******** samt anhängendem Rattendreck vergesse ich sogar meinen zugegebenermaßen geringen Restbestand an Höflichkeit ...)
@RATM: Das ist kein Vergleich, das ist eine Kapitulationserklärung. So etwas unterschreibt man traditionell nur dann, wenn man gerade einen Krieg verloren hat.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin RATM,
Deine Ex scheint auch eine von den Damen zu sein, die sich darauf berufen, dass ihnen am Tag der Geburt ihres Kindes die Arme abgefallen sind und das Hirn ausgelaufen ist, weshalb sie nun lebenslang einen männlichen Sponsor brauchen - wobei "Übergangsfristen" bis zur Absicherung des nächsten vom bisherigen Sponsor zu finanzieren sind. In Summe: Sie sieht zu viele schlechte Filme.
Wenn die beschriebenen KU-Beträge angesichts Deines Einkommens unstrittig sind, würde ich sie titulieren und die Rückstände bezahlen - fertig. Den Vergleich in Sachen EU würde ich dagegen nie im Leben unterschreiben; weder der Höhe nach noch in Bezug auf die gegnerischen Anwaltskosten. Wenn Du den Vorschlag mit dem 10.000 EUR bereits gemacht hast, würde ich ihn noch genau einmal wiederholen - verbunden mit der Anmerkung, dass höhere Forderungen eingeklagt werden müssten und angesichts der geltenden Rechtsprechung in Sachen "gesteigerte Eigenverantwortung das Risiko des Totalverlustes in sich bergen: Dann gibt es möglicherweise eben garnix.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hi ihr drei!
danke für eure Motivation!
Genau das habe ich nicht bislang tief in mir getragen und es hat begonnen mich ernsthaft krank zu machen.
Jetzt nicht mehr!
Was gibt s denn noch für anständige Männer? Bruce Willis, Silvester Stallone, ich und Obelix...
Wenn Du den Vorschlag mit dem 10.000 EUR bereits gemacht hast, würde ich ihn noch genau einmal wiederholen - verbunden mit der Anmerkung, dass höhere Forderungen eingeklagt werden müssten und angesichts der geltenden Rechtsprechung in Sachen "gesteigerte Eigenverantwortung das Risiko des Totalverlustes in sich bergen: Dann gibt es möglicherweise eben garnix.
Hallo,
ganz meine Meinung. Zudem noch klarmachen: in den 10T€ sind auch etwaige Rückstände beinhaltet. Und die Anwaltskosten trägt natürlich jede Seite selbst.
/elwu,
den KU dennoch titulieren lassen, siehe oben.
Hi Leidensgenossen
Kleines Feedback / Status quo Bericht ausm Norden.
20000 EUR Abfindung im Sommer überwiesen mittels Kredit.
Seitdem nur KU und Kindergarten.
Seitdem auch wiederholt Strohfeuer was den Umgang angeht...aber erträglich.
Auch das versteckte Miesmachen Papas neuer Partnerin, die meine Tochter einfach nur toll
findet / anhimmelt.
Alles relativ.
Neulich der Vorwurf ich würde mich nicht an die Umgangsvereinbarung halten und die Tochter auch am
Wochenende nehmen - (ich arbeite rollierend und kann nur 3 freie Tage f e s t im Monat planen)
Die JA Umgangsvereinbarung ist 2 Jahre alt und wurde zu meinen Gunsten vereinbart - das ich die Chance habe die Kleine über Nacht zu sehen.
Das Urteil des AG, zu einer Familienberatung zu gehen und sich helfen zu lassen wurde schliesslich
unmittelbar nach Scheidung so abgetan:" das kriegen wir doch auch o h n e hin, oder"
In medias Res : Telefonate werden nicht mehr angenommen. Ein einmaliger woechentlicher Anruf ist
"Stalking"!!! Umgang findet nur wie geplant statt und die Luedde erzählt wie oft sie bei der Mutter des neuen Partners ist und schläft, weint und... Naja sie ist " die Oma I." ....
Alles status quo und W a r n u n g an alle.
Toll ist - a u c h Warnung - das die KM den neuen Partner in 2011 heiraten will.
Warnung deswegen das dem Typen offensichtlich die Scheuklappen über alle Sinnesorgane gezogen werden.
Erst die Kohle 2010 vom Ex, dann ne nette Geschichte wie böse er doch war und 2011 ab ins Grundbuch..
Heijajeija.....
Ohne Witz - mir recht egal - Glückwünsche - bin auch nur hier um zum Thema Adoption und Sorgerecht - bzw. Nachnamen meiner Tochter mehr zu erfahren.
Soweit ich weiss geht's mit dem neuen Nachnamen der KM im Übertrag aufs Kind nur mit Zustimmung meinerseits und entzogenen SR auf richterlichen Antrag....da bin ich ja mal gespannt.
Was gibt s denn noch für anständige Männer? Bruce Willis, Silvester Stallone, ich und Obelix...
