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Kleine Anfrage - Thema - Schlechter RA bzgl Unterhalt / Trennungs-Nachehelicher.

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 RATM
(@ratm)
Schon was gesagt Registriert

Moin, bin neu - danke fürs Willkommen heissen.

Folgender Sachverhalt.
Schwanger, Ehe 10/05, Kind (jetzt knapp 4 und ein Traum), Trennung 03/08 - Frau geht (fremd) und schaltet
sofort einen Anwalt ein.
Dito - Unterhaltszahlung = 1800€/mtl. - seit 2009 1450€/mtl - neue Steuerklasse.
Trennungsjahr im März vorrüber - meinerseits (unbekannterweise/unbeabsichtigt aber billig in Kauf genommen)
Einreichung der Scheidung im Mai 2009 - ca.3 Monate bis Versorgungsunstimmingkeiten geklärt sind (Rente usw)

Im September Anberaumung des Scheidungstermins für Anfang Oktober 2009. Absage durch "gegnerischen" Anwalt.
Anberaumung des Scheidungstermins für Anfang November 2009. Absage "meines Anwalts" ohne mir was zu sagen.

Zahle stätig mit knapp fünfstelligen Soll auf dem Girokonto den Unterhalt. Soll jetzt Kindergartengebühren (ca.250€) zahlen.
Ex Frau spricht von Bewerbungsbemühungen, mündlichen Zu- und Absagen. Kind hat Ganztagsbetreuung im KG.

So zahle ich fleissig mit Hilfe der eigenen Eltern meinen Unterhalt pklt. zum Monatsanfang nur um mir von meinem RA und teilweise
auch seiner Vertreterin anhören zu müssen das 1500€ / mtl + KG auch nicht üppig seien... und das ein Richter das ähnlich sehen würde.
Meine spontane Antwort: Für 2 Jahre Ehe?!? zahle ich bereits im 2ten Jahre pktl. diesen Unterhalt o h n e auch nur eine Spur von Entgegenkommen?
Ohne aus der privaten KV herauszugehen? Ohne sich arbeitslos zu melden? Mein  Rechtsbeistand sagt: Ihre Ex muss nicht soviel arbeiten (600€ fiktives Einkommen- wird mittlerweile angerechnet) und hat ja, wie gesagt so wenig, Das was sie offiziell verdient (ganz zu Schweigen von den Aufenthalten des Kindes nächtens bei Opa/Oma)

Ich frage mich, warum mein RA/stlv. RA da ständig so kleine Argumente haben und immer sagen, man solle abwarten - ich zahle ja ständig ptkl. - aber der Zenith ist überschritten - es geht s o nicht mehr weiter - ich bin an der finanziellen Grenze - trage keine Esprit Klamotten und lasse mir auch nicht für 100€ meine Fingernägel machen, geschweige denn meine Bewerbung von nem Profi für 200€ "aufpimpen". Meinen RA interessiert das nicht sonderlich, sondern wiedermal
mtl zahlen und abwarten-verdienen die dadurch mehr? Geraten wurde mir - " zahlen sie erstmal - mal sehen wann die Gegenseite sich meldet - auch die ausstehenden Kosten für die KG - Betreuung - abwarten .... aber ich kann nicht mehr!! Ein geliehenes Auto - 2 Jahre immernoch fast 5stelliges Soll aufm Konto reichen.

Wer weiss was?


Was gibt s denn noch für anständige Männer? Bruce Willis, Silvester Stallone, ich und Obelix...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2009 21:16
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

auf welcher Grundlage wird gezahlt?


RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2009 21:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

"Ich heiße Heinz Erhard und Sie herzlich willkommen!"
Einer meiner Lieblingsbrüller!

1. Fühl dich frei, dich hier mal auszuk*tzen.
2. Kann ich dir kaum Hoffnung machen, dass sich das bald ändert.
3. Ist so ein Anwalt natürlich sch..., nur ein besserer würde vermutlich auch nicht viel ändern können. Die Rechtslage ist einfach so besc....
4. Grundsätzlich blüht dir in den nächsten Jahren ein Leben am Selbstbehalt. Egal was du tust.
Vielleicht lässt sich aber an den Details noch ein wenig schrauben aber dafür brauchen wir noch mehr von diesen Details.

Gruß Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2009 21:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,
mir fehlen da aber noch ein paar Infos.

Interpretiere ich es richtig das du aktuell 1450 € Unterhalt für Frau und Kind zahlst? Und darauf kommen die 600 € fiktives Einkommen deiner Ex?

Aufgrund welcher Berechnungen bzw. wie hoch zum Kuckuck ist dein Einkommen? Wer hat den Unterhalt berechnet? Dein RA oder ihrer? Gibt es irgendwelche Titel?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2009 21:33
 elwu
(@elwu)

Wer weiss was?

Hallo,

wir wissen was. Dazu musst du uns aber mehr Infos geben. Einige davon

- auf welcher Basis besteht die Zahlungsverpflichtung von 1450€, bitte komplette Berechnung hier einstellen
- wie hoch ist dein Einkommen
- wie alt bist du, wie alt deine Frau
- wo wohnt die (Eigentumswohnung, Eltern, neuer Lover...)
- wo/ wie du (Haus, Mietzohnung, Zelt, Eltern...)
- was hat die vor der Ehe gearbeitet
- hat sie auch Belege für ihre Bewerbungsbemühungen (Behauptungen über mündliche Zu- und Absagen zählen Nullkommanix)

Achja, für den KG zahlst du erst mal gar nix. Egal was dieser RA sagt.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2009 22:54
 RATM
(@ratm)
Schon was gesagt Registriert

auf welcher Grundlage wird gezahlt?

Vermute das hier die Antwort heisst - Trennungsunterhalt

---------------

1. Fühl dich frei, dich hier mal auszuk*tzen.
Grazie mille.

2. Kann ich dir kaum Hoffnung machen, dass sich das bald ändert.
....
3. Ist so ein Anwalt natürlich sch..., nur ein besserer würde vermutlich auch nicht viel ändern können. Die Rechtslage ist einfach so besc....
ich  sehe es ähnlich

4. Grundsätzlich blüht dir in den nächsten Jahren ein Leben am Selbstbehalt. Egal was du tust.
..kampfbereit.

Vielleicht lässt sich aber an den Details noch ein wenig schrauben aber dafür brauchen wir noch mehr von diesen Details.
kommen jetzt.

----------------

Interpretiere ich es richtig das du aktuell 1450 € Unterhalt für Frau und Kind zahlst? Und darauf kommen die 600 € fiktives Einkommen deiner Ex?
Genau 1450€ für Frau / Kind. Das mit dem fiktiven Einkommen ist ein Vorschlag meines RA.

Aufgrund welcher Berechnungen bzw. wie hoch zum Kuckuck ist dein Einkommen?
Einerseits wurde für 2008 ein zu zahlender Unterhalt von ca.1800€ berechnet, da noch in alter Steuerklasse.
Mein zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt bei etwas unter 100000€.

Wer hat den Unterhalt berechnet?
Mein RA.

Gibt es irgendwelche Titel?
Nein

--------------------

- auf welcher Basis besteht die Zahlungsverpflichtung von 1450€, bitte komplette Berechnung hier einstellen

Bruttoeinkommen ca. 100000€
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung

also Netto  62tsd €
mtl. also  5160€

dann wurde das Einkommen bereinigt.
- KV bereinigt durch Arbeitgeberanteil
- Ausbildungsversicherung für Kind
- Darlehen an Eltern
- Darlehen Ausbildung
- Rentenversicherung
- Riester
- Lebensversicherung
somit bleibt mir ein Einkommen von
ca.3300€ / mtl.
- Kindesunterhalt
= 3000€/mtl.
3/7 = 1327 + Kindesunterhalt = 1628€

Es wurde ein Endvermögen zum Datum des Scheidungsantrags (05/09) berechnet.
Das komplette Programm.
(Kontoauszüge, Verischerungswerte, Kredite etc.)

Da kam natürlich raus das es kein positives Endvermögen gibt.

Die gegnerische Partei bestand zu diesem Zeitpunkt auf Nachzahlung der Differenz. Ursprünglich wurde seit der Trennung
wie gesagt ca.1800€ im Jahr 2008 gezahlt.

Ab 2009 dann eben die neue Steuerklasse angewandt.
Nach geraumer Zeit wurden von der der Kindesmutter einige Posten die in der Unterhaltsberechnung zu meinen Gunsten abgezogen wurden,
bestritten und eine neue Unterhaltsberechnung gefordert.
So zahlte ich 2009 mtl. 1450€.
Im Juli dann diese neue Summe von 1628€.
Man wollte eine sofortige Nachzahlung/Ausgleich.
So schlug mir mein "Rechtsbeistand" dann eben diese Idee mit dem fiktiven Einkommen seit dem Geburtstag des Kindes
(03/06) vor = das Kind ist im März 2009 3 Jahre alt geworden und die Kindesmutter könnte arbeiten gehen, sich arbeitssuchend melden,
sich gesetzlich krankenversichern etc. Getan hat sie nichts.

Auch von dem RA der Kindesmutter wurde in diese Richtung rein garnichts vorgebracht. Man vereinbarte nichts und so zahle ich fleissig diese Summe
mtl. Auch vor dem Hintergrund das ich nur im SOLL hänge und sich dieser Kreis nicht mehr zu schliessen droht.
Also nochmal, falls das ein wenig zu chaotisch klingt. Es besteht Anspruch auf die höhere Summe, wird aber stillschwiegend mit der imaginären Summe aus
fiktiven Einkommen der EX "verrechnet".

- wie alt bist du, wie alt deine Frau
31/30

- wo wohnt die (Eigentumswohnung, Eltern, neuer Lover...)
Mietwohnung / Mietwohnung

- was hat die vor der Ehe gearbeitet
Arzthelferin/Flugbegleiterin / Zeitvertrag - schwanger - Hochzeit - Mutter....

- hat sie auch Belege für ihre Bewerbungsbemühungen (Behauptungen über mündliche Zu- und Absagen zählen Nullkommanix)

ich weiss.
da ich der Kindesmutter eh kein Wort mehr glaube, denke ich in dieser Sache auch, das es da nicht wirklich ein Bestreben gibt.

Achja, für den KG zahlst du erst mal gar nix. Egal was dieser RA sagt.
Jup, 230€ seit August ist auch ne Summe, kann ich eh nicht....

DANKE!


Was gibt s denn noch für anständige Männer? Bruce Willis, Silvester Stallone, ich und Obelix...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2009 12:42
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

auf welcher Grundlage bedeutet:

Besteht ein Titel o.ä. aus dem sich diese Zahlungsverpflichtung ergibt?


RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2009 13:08
 RATM
(@ratm)
Schon was gesagt Registriert

Nein. Nichts gerichtliches, nur Vereinbarungen unter den RA. Aehnlich dem Umgang mit dem Kind.


Was gibt s denn noch für anständige Männer? Bruce Willis, Silvester Stallone, ich und Obelix...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2009 14:42
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

wenn das so ist, kann man ohne weitere Ankündigung die Zahlung einstellen, da es sich um freiwillige Leistungen handelt


RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2009 17:55
 wedi
(@wedi)

Hi
Die Zahlungen einstellen kannst du, aber wenn Klage eingereicht wird (wovon ich ausgehe), wirst du nach Titulierung einen Haufen nachzahlen müssen(rückwirkend).Besser ist es diese Zahlungen unter Vorbehalt zu leisten, und dann nach Berrechnung zuvielgezahltes einzubehalten.
Dann kommen wenigstens nicht utopische Summen auf dich zu, die du nachzahlen müßtest.D.h. titulierter Unterhalt plus Nachzahlungen.
Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2009 19:30




(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Besser ist es diese Zahlungen unter Vorbehalt zu leisten, und dann nach Berrechnung zuvielgezahltes einzubehalten.
Dann kommen wenigstens nicht utopische Summen auf dich zu, die du nachzahlen müßtest.D.h. titulierter Unterhalt plus Nachzahlungen.

Wenn der gegnerische Rechtsbeistand schlau ist, wird er sich regelmäßig auf Entreicherung berufen und dann ist der Vorbehalt für die Katz und die Kohle weg.

Zahlen würde ich nur die Summe, um die Du ohnehin nicht herumkommen wirst (z.B. bei Kindesunterhalt der Mindestbetrag)
Ansonsten muss man natürlich das Prozessrisiko abwägen, da der "Verlierer" im Unterhaltsprozess die Kosten trägt.


RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2009 19:41
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Stimme comet zu. Zuviel gezahlter UH ist futsch da er als verbraucht gilt. Auch der oft geglaubte "Vorbehalt"  hilft da nicht im geringsten. Eine anschliessende Verrechnung mit noch zu leistendem UH ist oftmals auch nicht möglich, da UH ja als Existenzsicherung für den Bedürftigen betrachtet wird und daher unantastbar ist.

Um sich vor horrenden Nachzahlungen zu schützen gibt es die Möglichkeit, diesen UH auf ein eigens dafür eingerichtetes eigenes Konto zu zahlen - so steht das Geld bei Bedarf zur Verfügung. Beim KU hingegen ist es 100% wahrscheinlich, dass dieser zu leisten ist. Daher nach besten Wissen und Gewissen den Zahlbetrag bestimmen und mit entsprechendem Hinweis auf dem Zahlungsträger (Unterhalt für ... Monat/Jahr) überweisen, die Quittungen davon gut aufheben.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2009 19:45
(@sukram)
Rege dabei Registriert

ja... so etwas kenne ich von irgendwoher ;(. zahl doch den Unterhalt als Darlehn an "Ex"... :In der Regel ist der Unterhaltsgläubiger nach Treu und Glauben verpflichtet, ein solches Darlehen anzunehmen. Weigert er sich, so macht er sich schadensersatzpflichtig. Dies hat für den Unterhaltsschuldner den Vorteil, dass sowohl dem Darlehen als auch dem Schadensersatzanspruch eine Entreicherung des Unterhaltsgläubigers nicht entgegengehalten werden kann. Schuldet der Unterhaltsschuldner also noch einen geringeren Teil an Unterhalt, weil er mit seiner Abänderungsklage auf Null z.B. nicht obsiegt hat, kann er jedenfalls die überzahlten Leistungen der Vergangenheit den aktuellen Leistungen der Gegenwart entgegenhalten Das habe ich hier gelesen, wobei ich nicht weiß, ob ich den Link einfügen darf.
http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/10/08/darlehen-anbieten-bei-abaenderungsklagen/

Es ist zwar noch keine Klage am Start..aber die wird bestimmt kommen mit  wahnsinns Zahlen um den Streitwert schön hoch zu halten 
Ich würde die Zahlung KU und Exchenunterhalt schön trennen - nicht in einer Summe man kann gar nicht nachvollziehen wer was bekommt.

Den KU würde ich titulieren und begrenzen bis 18. Jetzt hast du die Möglichkeit dieses selber zu tun . Mein RA hat mich zum Titulieren geschickt ..ich brav getan und ...da gar keine Ahnung von nichts .. und unterschrieben . Eine Begrenzung bis  18 war nachher nicht mehr möglich

Gruss und Kopf hoch
Sukram


AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2009 20:01
 wedi
(@wedi)

HI
@comet

wenn das so ist, kann man ohne weitere Ankündigung die Zahlung einstellen, da es sich um freiwillige Leistungen handelt

Mit meiner Empfehlung meinte ich, die Zahlungen nicht einzustellen.

Zahlen würde ich nur die Summe, um die Du ohnehin nicht herumkommen wirst (z.B. bei Kindesunterhalt der Mindestbetrag)
Ansonsten muss man natürlich das Prozessrisiko abwägen, da der "Verlierer" im Unterhaltsprozess die Kosten trägt.

Richtig
War auch von mir so gemeint.


AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2009 20:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Wedi, soweit ist ja auch Konsens,
lediglich die Empfehlung, unter Vorbehalt zu bezahlen ist definitiv falsch, weil nutzlos.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2009 20:43
 wedi
(@wedi)

Hi
Ziehe gerade genau das durch.SCH...!
Hat mein Anwalt mir geraten.
Und schon wieder auf die schnauze gefallen!!!!????


AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2009 20:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eindeutig ein Grund, diesen Justizverbrecher zu feuern.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2009 20:58
 RATM
(@ratm)
Schon was gesagt Registriert

Hi Freunde,

ich lese mir das morgen in Ruhe nach Der Arbeit in Palma im Hotel durch.
Will wissen was ich jetzt tun kann, um eine Veränderung / Klarheit herauf zu beschwören.

Ich zahle o h n e Titel, ohne Richterspruch. Ich kann nicht mehr.
Leihe mir das Geld für den Unterhalt, will raus aus den Schulden und fühle
mich von meinem RA irgendwie hingehalten/abgezockt.

Denke ich möchte im November Unterhalt ein Ausrufungszeichen setzen und KU zahlen
plus Summe hm, 500 € vllt um eben eine Klage herauf zu beschwören. Klar, das ich die verliere,
ich suche nur nach einem Licht am Ende des Tunnels und ein kleines Zeichen das sich Mademoiselle
endlich mal auf der Suche nach Selbstständigkeit macht.

Richtig trostlos..


Was gibt s denn noch für anständige Männer? Bruce Willis, Silvester Stallone, ich und Obelix...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2009 21:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo RATM,

mache dich bitte mit der Zitatfunktion vertraut, sonst ist es etwas mühsam zu erkennen, was Zitat ist und was von dir.

Wenn du im Erfassungsfenster bist, kannst du die vorherigen Beiträge finden, wenn du runter scrolst und den Zitatknopf drückst. Das fügt den gesamten Beitrag ein, aus dem du bitte die nicht relevanten Stellen wieder entfernst.
Nur die Anfangs- und Endmarken musst du drinnen lassen.

So, zur Sache.

Nachdem ich das jetzt nochmal überflogen habe, ändere ich doch ein wenig meine obige Meinung.

Aufgrund deines doch recht hohen Einkommens, solltest du dir doch Gedanken über einen RA machen, der deine Interessen vertritt und nicht die Anträge der Gegenseite vorformuliert.
Das was er da rechnet, könnte zwar genau so ausgeurteilt werden, aber das muss man den Anderen nicht in vorauseilender Selbstverknechtung hinterher werfen.

Wie oben schon empfohlen, würde ich tatsächlich einen realistischen KU ausrechnen und bezahlen.
Überweisungstext:
Kindesunterhalt für X im Monat Y.

Den EU würde ich tatsächlich komplett auf 0,- senken.

Das erhöht zwar das Prozesskostenrisiko ein wenig, hat aber den Vorteil, dass sie erstmal in Geldnöte kommt und sich vielleicht tatsächlich beschleunigt um Arbeit bemüht.
Die Erfolgsaussicht ist zwar nicht besonders hoch aber einen Versuch ist es wert.

Begründen kannst du das mit den hohen Kosten und damit, dass ihr schon während der Ehe verabredet habt, dass sie sich einen Job sucht.

Ist ein bisschen gepokert aber schlimmer als das was dein Anwalt dir rät wird es wohl nicht werden.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2009 21:38
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

in diesem Zusammenhang lesenswert:

http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/bghz118_383.htm

BGH, Urteil v. 17.06.1992  - XII ZR 119/91 (Koblenz)  Fundstellen:

BGHZ 118, 383
WM 1992, 1959
NJW 1992, 2415
LM § 812 BGB Nr. 231  Hohloch


RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2009 21:52




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