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Klage wg. EU

 
 raj
(@raj)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

ich schreibe, da vielleicht jemand von Euch eine Idee, einen Vorschlag, wie ich mich verhalten sollte, wie kann ich auf die EU-Klage reagieren.
Ich komme nach einer Woche  aus dem Krankenhaus nach Hause und was finde ich in meinem Briefkasten, eine Klage der EX wg. EU.

Die Geschichte:
-Trennung 07.2004
-07.2005 wurde beim Gericht einen Trennungsunterhalt im Vergleich vom 200 € vereinbart.
-In folgenden Monaten musste ich wg. Umgangsboykott klagen, bis Heute 5 mal
-Im Oktober 2006 wurde die Scheidung geschlossen
-Im Scheidungsverfahren hat sie keinen EU verlangt. Ich habe dabei gedacht, dass sie deshalb nichts verlangt, weil sie zu dem Zeitpunkt schon mit anderen 2,5  Jahre zusammen ist und sie hat eine neue Arbeit, bei der sie um 500 mehr verdient (vorher 600 € Netto jetzt fast 1100 €).
-Aber die Freunde war nicht lang, 2 Monate (also Ende Dezember 2006) später habe ich einen Brief vom ihrer RA bekommen, mit der Aufforderung, dass ich sofort die Unterhaltszahlungen weiter zahlen sollte. Darauf  hat mein RA diese Anforderungen zurückabgewiesen.
-7 Monate später klagt sie wg. EU, dabei steht in dem schreiben, dass ihr Einkommen nicht ausreichend ist um den Bedarf der Lebensverhältnisse zu decken und durch den Vergleich im Trennungsunterhaltsprozess ist auch als Zustimmung für EU zu verstehen

-Selbstverständlich er hat bei der Berechnung einige Daten vergessen, wie z.B. Fahrkosten, Tätigkeitsbonus, Zusatzrente zu berechnen

Hat jemand schon so ähnliche Erfahrung gesammelt.
Ich kann das Verhalten nicht verstehen.
Warum hat sie das nicht bei der Scheidung den EU verlangt, sie hat für alles PKH bekommen, da sie 2 Kinder hat, das erste Kind 14 Jahre aus der ersten Ehe und das zweite 6 Jahre mein Kind.
Was mich hier ärgert, dass wir 2,5 Jahre verheiratet war und sie hat mich nach so kurze Zeit für einen anderen verlassen. Sie ist mit ihm bis Heute noch zusammen, also 3 Jahre.

Vielen Dank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2007 12:55
 dari
(@dari)
Rege dabei Registriert

Hallo raj,

also, zunächst einmal musst du wohl, soweit es möglich und nötig ist, auch EU zahlen, da sie auch dein Kind betreut.

Das ist der Grundsatz.

Ob, und in welcher Höhe du überhaupt zahlungspflichtig bist...wir dann in einem Verfahren geregelt werden müssen.

Eine Vereinbarung bezügl. Trennungsunterhalt ist nicht zwingend bindend für nachehelichen EU....soweit meine Kenntnis.

Aber da können dir andere hier bessere Auskünfte erteilen.

Mein Rat....besprich dich mt deinem Anwalt und lass es auf die Verhandlung ankommen.

Wichtig ist auch, ob sie in einer eheähnlichen Beziehung lebt....soll heißen, ob ihr LG und sie zusammen leben.
Einfach festzustellen, indem zu z.B. ihm per Einschreiben mit Rückschein ein leeres Blatt Papier zukommen läßt.
Denn seine Post läßt man sich doch fast nur an seinen Wohnsitz zusenden.
Ausserdem geht sie ja wohl noch arbeiten, erhält KU von dir....gehe ich von aus....KG und evtl. auch Wohngeld.

Dann muss sie bei Gericht Farbe bekennen, und es gibt mittlerweile einige Richter in diesem Land, die es gar nicht lustig finden.....wenn der Ex für die Ex in neuer Beziehung zahlen soll.

Aber.....ganz wichtig....ab zum Anwalt.

LG Dari

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2007 13:27
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, raj

ich glaube dass du nicht zu nachehelichem (Aufstockungs)unterhalt verdonnert wirst.

1. habt ihr nur ein sog. Kurzzeitehe geführt, 2. scheint sie es ja von 2 Monate nach der Scheidung auch ohne Unterhalt ausgehalten.
Mit dem Schreiben im Dez. hat sie allerdings schon mal ihren Anspruch manifestiert.
Solltest du verurteilt werden kann es sogar sein, dass du rückwirkend zahlen musst.

Aber, da sie in einer gefestigten Beziehung lebt, sollte das nicht passieren - du musst es nur belegen können! Daran hapert es aber meistens.

Entscheidend ist letztendlich der Wortlaut des Vergleiches zum Trennungsunterhalt. Vielleicht kannst du ihn abtippen und hier reinstellen. Insbesondere interessant ist dabei alles was Gültigkeit und Dauer betrifft.

Was mich wundert ist, dass man von dir noch keine Offenlegung deiner Einkünfte verlangt hat. Im übrigen hast du auch das Recht auf Offenlegung der Einkünfte der Ex (KU und KiGe gelten nicht als ihr Einkommen) - vielleicht kannst du darinnen ja offene Lügen finden.

Was sie dazu treibt?
Na, denk mal nach, Geldgier?
Der Wunsch dich fertigzumachen?

Ist doch egal!

Gruß

Haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2007 14:53