Dazu hätte ich auch noch eine Frage wenn ich mich hier einloggen darf.
Ich zahle regelmäßig 100 % Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.
Unterhaltstitel habe ich beim Notar wie hier empfohlen mit den 100 % statisch und befristet bis voll. 6 Lebensjahr titulieren lassen.
Jetzt droht mir das JA sie wollen einen dynamischen Titel mit 105 % sonst wird es ans Gericht gereicht.
Da geht es jetzt um ein paar Euro wenn ich das richtig verstehe. Was würdet Ihr mir denn raten ?
Soll ich mir dann einen Anwalt nehmen oder die Sache einfach mal auf mich zukommen lassen ?
______________
Edit: Ich habe deine Frage abgetrennt. Bitte eröffne künftig eigene Beiträge, wenn du Fragen hast.
Hallo varg,
100% kann man nicht statisch beurkunden lassen. Die prozentualische Beurkundung ist immer dynamisch. Wenn sich der Betrag ändert, hast Du das immer gemäß der prozentualen Einstufung anzupassen.
Auch die Befristung bis zum 6. Lebensjahr sehe ich als problematisch an. In der Regel kann die Befristung nur bist zum Erreichen der Volljährigkeit beurkundet werden. ( Das dass hier auf "vatersein" einige anders sehen, bestreite ich nicht)
Wie hoch ist denn Dein bereinigtes unterhaltsrelvantes Einkommen? Mehr als 1.501?
Unterhaltstitel habe ich beim Notar wie hier empfohlen mit den 100 % statisch und befristet bis voll. 6 Lebensjahr titulieren lassen.
Jetzt droht mir das JA sie wollen einen dynamischen Titel mit 105 % sonst wird es ans Gericht gereicht.
Auch wenn die JA nicht immer rechtlich richtig fordern, so sind die Empfehlungen, von Vätern betriebenen Seiten, auch nicht immer richtig.
Wenn Dein unterhaltsrelevantes Einkommen den Betrag von 1.501€ nicht überschreitet, und es keine weitre unterhaltsberechtigte Person gibt, dann solltest Du die geforderten 105% des JA akzeptieren.
LG nero
Moin,
grundsätzlich muss ein Unterhaltstitel unbefristet ausgestellt werden, befristet kann er nur werden, wenn der Unterhaltsberechtigte dies auch aktzeptiert:
OLG Hamm vom 09.02.2011 (Az.: 8 WF 37/11)
Das Gericht argumentiert, daß das Gesetz keine Befristung des Kindesunterhaltes vorsehe. Zusätzlich könne dem Kind nicht zugemutet werden, sofort mit Volljährigkeit einen neuen Unterhaltstitel zu beschaffen. Der Unterhaltstitel sei in dynamisierter Forum auf unbefristet Zeit vorzulegen.
Natürlich kann man darauf abzielen, dass der §1612a BGB von "minderjährigen" Kindern spricht, aber dies hat das Gericht negiert und ausgeführt, dass u.u. ein Kind bis zum 21.sten Lebensjahr Unterhaltberechtigt ist.
Gleiches gilt auch für den dynamischen titel, hierauf besteht ein Anspruch.
Es bleibt also jedem selbst überlassen, ob er es wegen der Befristung ausfechten will und den Prozeß nicht scheut. Darauf abgestellt, dass auch der statische Titel angegriffen werden soll, sehe ich die Erfolgsaussichten des JA (Kindes) als erfolgsversprechend an.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin,
Soll ich mir dann einen Anwalt nehmen oder die Sache einfach mal auf mich zukommen lassen ?
Erst mal solltest Du selber nachrechnen.
Gruß
United
Ich habe natürlich einen fixen Betrag titulieren lassen. 225 EUR. Nach der letzten Neuberechnung beharrt das JA aber auf diesen 105 %.
Ich hatte hier gelesen dass man keinesfalls dynamische Titel unterschreiben soll und wenn möglich fixer Betrag und befristet auf den Zeitraum den ich wähle.
Da es hier eben um peanuts geht frage ich mich ob das leere Drohungen sind oder ob das JA und KM tatsächlich wegen dieser Kleinigkeit den Weg zum Gericht einschlagen.
Gibt es da eine Art Verhandlung zu der ich anwesend sein muss oder bekomme ich einfach das Urteil zugesandt ?
Gerichtskosten dürften doch bei diesem Streitwert ein Witz sein oder sehe ich das falsch ?
Ist die Entscheidung des Gerichts denn gleichbedeutend mit einem neuen Titel ? Wird also der alte einfach unwirksam ?
Gehalt war zum Zeitpunkt der Berechnung noch knapp unter den 1500,- nun aber ganz knapp darüber.
Hi,
Ich habe natürlich einen fixen Betrag titulieren lassen. 225 EUR. Nach der letzten Neuberechnung beharrt das JA aber auf diesen 105 %.
Ist die Berechnung des JA korrekt, sind die 105 % zu titulieren. Wie in dem oben genannten Urteil zu entnehmen, ist dynamisch zu titulieren,
wenn gefordert.
Ich hatte hier gelesen dass man keinesfalls dynamische Titel unterschreiben soll und wenn möglich fixer Betrag und befristet auf den Zeitraum den ich wähle.
Da es hier eben um peanuts geht frage ich mich ob das leere Drohungen sind oder ob das JA und KM tatsächlich wegen dieser Kleinigkeit den Weg zum Gericht einschlagen.
Eine Befristung des KU auf die Volljährigkeit wird hier aus naheliegenden Gründen immer empfohlen. Damit nimmt man der Partei in der Regel die Lust vors
Gericht zu ziehen, wenn sonst alles halbwegs stimmt. Aber eine Stufe tiefer als gefordert titulieren, statisch statt dynamisch und begrenzt aufs sechste
Lebensjahr führt zur Klage. Aller Wahrscheinlichkeit nach!
Gibt es da eine Art Verhandlung zu der ich anwesend sein muss oder bekomme ich einfach das Urteil zugesandt ?
Gerichtskosten dürften doch bei diesem Streitwert ein Witz sein oder sehe ich das falsch ?
Es ist wahrscheinlich, dass das Gericht eine mündliche Verhandlung ansetzt, zu der Du geladen wirst. Wenn ein Urteil ohne Termin ergeht, wird das Deinem Anwalt mitgeteilt.
Gerichtskosten sind nicht der Punkt. Es kommen Anwaltskosten für Dich hinzu, da Anwaltszwang herrscht. Das Gericht kann Dir zusätzlich die kompletten gegnerischen
Kosten überbügeln. Das summiert sich dann doch - trotz des geringen Streitwertes.
Ist die Entscheidung des Gerichts denn gleichbedeutend mit einem neuen Titel ? Wird also der alte einfach unwirksam ?
Gehalt war zum Zeitpunkt der Berechnung noch knapp unter den 1500,- nun aber ganz knapp darüber.
Ja, ein Urteil stellt einen neuen Titel dar. Der alte Titel ist unwirksam.
Dein Gehalt ist nicht entscheidend, sondern Dein unterhaltsrelevantes, durchschnittliches Nettoeinkommen.
LG,
Mux
ok danke für die Antwort. Dann scheint es sich nicht zu lohnen dem Ganzen entgegenzutreten, vor allem hinsichtlich des Anwaltszwangs.