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Klage Nachehelicher Unterhalt

 
(@melanie)
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Hallo.
Wir sind völlig verzweifelt. Der Anwalt seiner Ex hat einen Unterhalt für sie von 430,00 euro veranschlagt plus 192 euro Kindergeld. Das schlimme ist, angeblich hat er nach Steuerklasse 1 Berechnet, kam aber auf ein Monatliches netto von 1930 euro es ist aber nur eins von 1450 zzgl. 1100 euro Zuwendungen. Wir hatten aber weniger am ersten überwiesen, da unsere Anwältin es anders oder besser weniger berechnet hat. Jetzt hat die Ex eine Klage eingereicht. Aber noch lustiger ist, Die Lebensversicherung trotz Altersvorsorge die das OLG Hamm Ja zuspricht, hat er nicht mitberechnet und den Erwerbstätigen Bonus auch nicht, weil sie ja Arbeitslosengeld bezieht und das Überobligatorisch wäre. Deswegen stünde uns kein erwerbstätigen Bonus zu. Was haltet ihr davon?
Gruss Melanie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2004 21:04
(@micmac)

Hallo Melanie,
hau mal die Bremse rein. Ist der gegnerische Anwalt ein Halbgott ? Warum macht ihr so ein Geschrei. Der arme Mann kann ja offensichtlich nicht mal richtig rechnen.
Und nun zeig mir mal die Vorschrift, wo steht, wenn der gegnerische Anwalt etwas mitteilt, dann muß ich es machen. Ich habe da noch nichts gefunden.
Wenn ihr eure Sicht dem Gericht mitteilt, wird genau das rauskommen, was ihr eigentlich auch wollt. Also genießt die Tage bis zur Verhandlung !

Gruss
micmac

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2004 21:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Melanie,

nun mal ganz ruhig bleiben. Was die Anwälte sich untereinander schreiben und was vor Gericht stehen bleibt, sind zwei ganz unterschiedliche Paar Schuhe. Bedenke immer, der RA der Ex ist ihr Interessenvertreter und unterliegt damit einer Parteilichkeit und dem Besteben, höchstmöglichen Erfolg zu erzielen. Ein Verhalten, dass dein LG bei seinem RA billigend hinnimmt. 😉

Das durchschnittliche Monatsnetto beträgt nach deinen Angaben 1.533.33 € ( (1.450 € * 12 Monate +1.100 €) / 12 Monate). Davon abziehbar sind berufsbedingte Aufwendungen, unterschiedlich je nach OLG. Nehmen wir einfach mal 5% = 76,66 €. Verbleibt als Bemessungsgrundlage für den KU 1.456,67 €. Ich vermute das Kind in Altersstufe 1, woraus ein KU-Betrag i.H.v. 213 € resultiert. Der KG-Anteil wird u.U. später abgezogen, je nach OLG. Ich mach's jetzt schon, also KU = 192,00 €. Daraus ergibt sich 1.456,67 - KU 192,00 € = 1.264,67€.

Davon 1/7 Erwerbstätigenbonus runter = 180,67 € = 1.084,00 €
(jetzt evtl. noch Altersvorsorge selbst abziehen)
Vom Rest bekommt die Ex 3/7, nach meiner Rechnung 464.57 €. Nach Abzug des TU würde der SB unterschritten werden, weshalb die Ex die Differenz vom SB (840,00 € zu 1.084,00 €) bekommt, mithin nach meiner Rechnung 244,00 €.

Deine Anmerkung, das ALG sei nicht überobligatorisch teile ich voll und ganz. Das OLG Köln war da leider ganz anderer Meinung (steht in den Aufsätzen irgendwo) und hat das ALG um 50% gekürzt. Somit war es raus. Schade, meine Rechtsauffassung findet bzgl. TU/EU wenig Anerkennung bei den Gerichten. :rofl2:

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2004 21:58
(@melanie)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo!
Ja Netto so ca 1550 euro aber noch abzügl. der schon in der Ehe Abgezogenen Vermögenswirksamen leistungen von 39,88.
Also mal Grob: 1550 - 40- Kindesunterhalt 227 ( haben wir durch mit dem Tabellenunterhalt)
= 1283 - Fahrtkosten 47 - Lebensversicherung (Altersvorsorge) 41=1195 abzügl Erwerbstätigenbonus = 1024,00 und dann hat ihr Anwalt gesagt ihr einkommen 654,00 Sie hat schon gearbeitet bevor sie sich getrennt haben. Ich finde ALG nicht als Überoblig. Was sagt Das OLG Hamm dazu?
Na ja, minus 654 = 370 davon 3/7= 158,00.
Ist doch nicht falsch die Rechnung oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2004 22:11
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich wäre da nicht so euphorisch, Melanie. Sicherlich ist deine Berechnung ok, es kann vor Gericht dann doch wieder anders kommen. Vor allem die überobligatorische Wertung des ALG würde ich einkalkulieren.

Ich habe es in meinem EU-Prozess vor dem OLG Celle letzten Freitag erlebt. Der Berichterstatter war sauer, weil den Richtern das Gehalt gekürzt wird. Seine Worte "Wenn die mir nehmen, dann nehme ich anderen auch!"

So ist das Leben

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2004 22:22
(@melanie)
Zeigt sich öfters Registriert

Ja du hast ja recht... :exclam: Man kann ja hoffen. Aber weiter als auf 840 kann er ja doch nicht fallen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2004 22:58
(@tinka)
Rege dabei Registriert

Hey Melanie!
Die Ex meines LG hatte auch Klage auf TU sowie auf EU eingereicht. 😎

Zuvor wurden natürlich ebenfalls die wildesten Berechnungen bezüglich TU und auch EU außergerichtlich angestellt. Wir sollten bsp. 470,- EUR TU zahlen.....haben wir auch ca. 4 Monate gemacht, aber dann selbstständig eingestellt und tatsächlich auf Klage gewartet.
Ich kann dir bloß sagen: Lass dich bloß nicht bekloppt 😮 machen von den Berechnungen der Gegenseite. Wie dir hier schon gesagt wurde, die versuchen natürlich auch, ihr bestmögliches rauszuholen.
Bei uns war es auch so, dass die ganz andere Posten und Werte berechnet haben als unser Anwalt, um natürlich da Bestmögliche rauszuholen.
Ich war zu dem Zeitpumkt auch immer total kribbelig, weil ich dachte, wenn wir das vom gegnerischen Anwalt Geforderte nicht zahlen bekommen wir Probleme.....aber hinterher stellte sich heraus, dass nicht wir, sondern er zu hoch gepokert hatte und wir nix mehr zahlen mussten :frog: - hätten wir allerdings vorher kontinuierlich überwiesen hätten wir auch nix zurück gekriegt.
Also- abgesehen vom KU- abwarten und Tee trinken, wenn eh ne Klage ansteht...

LG und alles Gute :thumbup:
Tinka

Gibt dir das Leben eine Zitrone-
mach´ Limonade draus!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2004 04:32