klage der arge
 
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klage der arge

 
(@lupina)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo ihr lieben ,so nun ist das passiert woruaf wir ja seit einem jahr warten.
die arge hat klage eingereicht.

ich hatte ja schon mal geschrieben ,das die von meinem mann geld wollen für seine ex ,in der zeit wo sie von einem anderen schwanger war bzw das kind da wa rund dsie deshalb nicht arbeiten gehen konnte.

er hat ihr nie unterhalt gezahlt ,da sie sich nach der scheidung selbst versorgt hatund schwarz gearbeitet hat ,was das sozialamt spitz bekommen hat damals und sie hat versucht durch unterschriften fählschung eien kredit zu bekommen (er hat sie damals nur nicht angezeigt wegen der kinder)

erst war die forderung knapp 7000 euro ,darauf hin hat mein mann einen anwalt eingeschaltet ,jetzt sind es noch knapp 35oo euro und er soll jeden monat 146 euro an sie zahlen,eine halbtagstätigkeit wurde ihr angerechnet,hm mit einem stunden lohn von 7,50 euro was ja bedeutet netto über sozialhilfe satz ,wieso dann noch zahlen??????????

aussedem soll er KU nachzahlen für 2 jahre ,obwohl ein statischer titel besteht den er immer pünktlich bedient hat ,knn die arge das verlangen ?????????? ich dachte immer ein titel kann nur vom gericht geändert werden und erst ab dann muß gezahlt werden  :question:

ausserdem ist in der berechnung auch ein erhöhter betreungsaufwand für seine tochter die bei uns lebt nicht vorhanden ,für die e natürlich auch keinen UNterhalt von der km bekommt.
desweiteren wird nirgendwo der KV der neuen kindes erwähnt der ja für die fragliche zeit beteungsunterhaltspflichtig war.

esweitern ist der sohn zwar offizell bei der mutter gemeldet ,und geht dort zu schule ,aber mo,di,do fr und alle 2 wochen das wochen ende ,fast die gesamten ferien ist er bei uns...

hm was meint ihr wie sind die changen der arge ?

was sollte er für das gespräch bei anwalt alles bedenken.?

lg lupina

[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2009 14:57
 elwu
(@elwu)

Hallo,

er soll das weiter seinen Anwalt machen lassen. Und der soll ganz deutlich darauf abstellen, dass primär der Vater des neuen Kindes für die Versorgung der Dame zuständig ist. An Unterlagen soll er alle Dokumente mitbringen, die sich dazu angesammelt haben, plus alle Nachweise über gezahlten Kindesunterhalt. Nachträglich höheren KU verlangen kann die ARGE zwar, wird sie aber nicht bekommen. Für die bei euch lebende Tochter erbringt er sowohl Barunterhalt als auch Betreuungsunterhalt, das muss entsprechend bei der Bereinigung seines Einkommens berücksichtigt werden. Zu den genannten 3.500€ kann man nichts sagen, da dazu der komplette Rechenweg samt Begrüdung vorliegen müsste.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2009 19:48
(@lupina)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo ihr lieben,
so er gerichtstermin meines lg mit der arge rückt näher. am mittwoch soll erstens entschieden werden ,ob die klage überhaupt zuläßig ..da sehr viele formfehler darin enthalten sind

und wenn ja was er letztendlich zahlen muß.

problem ist eben ,das staat klagt und nicht die km selber ,da wäre die sache klar.

hm ,der rechtsanwalt meint läuft meist auf einen vergleich raus.. soll heißen ,einmal zahlung für noch 15 monate dann ist sohni 13 und der mutter ne vollzeitstelle zumutbar (jetzt wird ihr eine 1/2 stelle ,mit 7,50 euro  die stunde angerechnet und lG soll die differenz zum sozialhife satz zahlen  :exclam:)

ich bin aber sehr sekptisch was vergleiche angeht... können die dann nicht trotzdem noch wieder ankommen und er soll zahlen... :question:

lg lupina

[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2009 18:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2009 19:04
(@lupina)
Nicht wegzudenken Registriert

so es ist geschafft ,termin vorbei und eigentlich nur zu gunsten meines LG gelaufen

klasse richter .

rausgekommen ist vollgendes. er braucht wederleistungen für die km nach zahlen ,noch in zukunft welche zahlen.

was den KU angeht muß er tatsächlich 1500 euro nachzahlen und wird jetzt nach düsseldorfertabelle eingestuft.
was völlig in ordnung ist.
also wir können wir heute feiern 🙂

lg lupina

[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2009 15:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Glückwunsch  :thumbup:

Das Urteil würde ich bei Rechtskraft gern veröffentlichen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2009 17:27
(@lupina)
Nicht wegzudenken Registriert

danke,
der richter war echt gut drAUF  erhalte nichts davon in solchen fällen ,die väter  auf den selbstbehalt runter zu ziehen.
er soll das geld lieber seinen kinder zu gute kommen lassen.

wenn  wir das urteil haben ,meld ich mich.

was jetzt noch auf uns zukommt ist der stress mit der KM ,da der KU jetzt an die arge geht und  mein LG ja angegeen hat das sohni 60 % des monats bei uns ist ,was sie natürlich bestreitet.
der richter hat ihm eraten ,klare erhältnisse zu schaffen und den lebensmittelpunkt auch offiziel von sohni hier zu machen ,dann könnte  er den KU neu vehandeln lassen.

das gib stress ,weilja geld flöten geht.

naja sohni ist ja zur zeit bei uns und ist glücklich. das ihm die entscheidung abgenommen wird.

lg lupina

[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2009 17:56
(@km-bella)
Rege dabei Registriert

Hallo,

danke,
der richter war echt gut drAUF  erhalte nichts davon in solchen fällen ,die väter  auf den selbstbehalt runter zu ziehen.
er soll das geld lieber seinen kinder zu gute kommen lasse

Wenn nur alle Richter so denken würden.........

@Lupina

Toll, freut mich für Euch.

LG,
Bella

Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)

Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2009 23:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

der richter hat ihm geraten ,klare Verhältnisse zu schaffen und den lebensmittelpunkt auch offiziel von sohni hier zu machen

Als ob der Richter hier den KU im Auge hat - der sieht das wohl eher unter dem Blickwinkel des Kindeswohls. Das ist ein Wink mit dem Zaunpfahl.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2009 16:32