Hi Leuds, ich häng grad dermaßen in der Luft, das ich mal etwas Hilfe brauch
Nach ursprünglich einvernehmlicher Trennung von meiner Frau,bekomm ich heut an den Kopf, das sie mich auf vollen Unterhalt für unsere 3 Kinder verklagen wird. Ich verdiene im Schnitt 1100 € Netto was bei nem Selbstbehalt von 900 € 200 € Unterhalt ergeben würde. Das Jugendamt erklärte mir, das ich nur 200 € mtl. zahlen muß aber die Differenz zu 821 Mindestunterhalt als Schulden für mich aufläuft. Auf deutsch, ich mache mtl. 621 € Schulden, die ich nach dem Unterhalt meiner Frau schulde ??? Ist das so richtig ?
Wer bekommt nach Volljährigkeit der Kinder dann das Geld? Ich hoff doch nicht meine Frau, oder ?
Was kann ich bei einer solchen Klage tun um nichtmein Leben lang verschuldet zu sein ?
MfG
Moin
Ich gehe mal davon aus, das du einen Tittel, Vergleich oder Beschluß hast, der dich zur Zahlung des vollen Unterhaltes Verpflichtet. Dann solltest du schnellstmöglich eine Urteilsabänderungsklage einreichen. Dann laufen die Rückstände nicht als Schuld auf.
Ob du eine Chance hast, dieses Rückwirkend feststellen zu lassen oder die Schuldenlast zu minimieren, kann ich dir jedoch leider nicht sagen.
Gruß
Martin
Hallo
und Danke für die schnelle Antwort.
Einen Titel lass ich heut erst beim Jugendamt erstellen. Eben über diese 200 € bis zum Selbstbehalt. Dagegen will meine Frau jedoch vorgehen und auf vollen Unterhalt klagen. Wie gesagt, die vom Jugendamt sagten mir, das dies seit 2008 möglich ist und alles was über die 200 bis zum Mindestunterhalt als Schulden aufläuft.
Das macht mich all, da kann ich mich ja nie wieder aufraffen
Hallo Bandicot,
das halte ich für gelogen!
Sie werden zwar eine Menge Druck aufbauen, dass du dir einen besser bezahlten Job suchen sollst aber diese Aussage würde ich mir schriftlich geben lassen mit Angabe der Rechtsgrundlage.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nach ursprünglich einvernehmlicher Trennung von meiner Frau,bekomm ich heut an den Kopf, das sie mich auf vollen Unterhalt für unsere 3 Kinder verklagen wird. Ich verdiene im Schnitt 1100 € Netto was bei nem Selbstbehalt von 900 € 200 € Unterhalt ergeben würde. Das Jugendamt erklärte mir, das ich nur 200 € mtl. zahlen muß aber die Differenz zu 821 Mindestunterhalt als Schulden für mich aufläuft. Auf deutsch, ich mache mtl. 621 € Schulden, die ich nach dem Unterhalt meiner Frau schulde ??? Ist das so richtig ?
Hallo,
lass' den Titel über insgesamt 200€ errichten. Wenn möglich, nimm einen Zeugen mit (der/diesollte nicht persönlich involviert sein, wenn möglich Ämtererfahren und vom Typus eher ruhig und souverän). Die 200€ explizit als Summe angegeben. Keine Prozente, gebunden an irgendwelche Rechenwerte, dürfen da drinstehen. Das Ganze ausdrücklich befristet bis das jüngste der Kids 18 wird (Monat/Jahr dieses Geburtstages eintragen). Das JA muss deinen Vorgaben entsprechend den Titel ausstellen. Keinesfalls belabern lassen, einen höheren zu akzeptieren. Wenn die sich da stur stellen, Namen des/der Mitarbeiter/in notieren und ohne irgendwas zu unterschreiben gehen.
Erzähl uns bitte, wie es ausging.
Wenn die da nicht mitspielen wollen, ist die nächste Option ein Notar. Dazu aber erst mehr wenn es erforderlich werden sollte weil das JA nicht seine Pflicht zur kostenfreien Titulierung erfüllt.
/elwu
Heute bekam ich Post vom Anwalt meiner Frau in dem er mir mitteilt, das meine Frau der Mindestunterhalt gesetzlich zusteht. Ich soll zum Jugendamt gehen und den Mindestunterhalt titulieren lassen ansonsten wird Klage eingereicht.
Der Mindestunterhalt ist für meine 3 Kids insgesamt 821 € mtl. Hat meine Frau da Aussichten damit durchzukommen ?
Wie soll ich mich jetzt verhalten ? Zum Rechtsanwalt gehen ? Kann ich dafür Prozesskostenbeihilfe beantragen ?
Bei 821 € im Monat werdich nie wieder froh.
MfG
Hallo Bandicot,
auch die neue Unterhaltsregelung sieht eine Mangelfallberechnung vor. Das heißt, gemessen an dem Bedarf Deiner Kinder wird berechnet, wieviel von dem, was Du zu verteilen hast (alles bis zum Selbstbehalt von 900 Euro, vereinfacht ausgedrückt), jedem einzelnen Kind zusteht.
Ich habe bei der Suche im Netz nirgends entdecken können, dass die Differenz zum Mindestunterhalt als Schulden aufläuft. Es muss tituliert werden, was Du zahlen kannst und was tituliert wird, mußt Du dann entrichten.
M. E. laufen dann auch keine Schulden auf.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das ging ja fix
Versteh ich das richtig: Habe diesen Monat 1121 € Netto verdient. Die Differenz bis 900 € wäre dann der Betrag den ich zahlen müßte. Wäre das ein solcher Mangelfall ? Habe mir 240 € titulieren lassen.
Warum schreibt der Anwalt dann solch Mist das ich mir den Mindestunterhalt titulieren lassen soll.
Kannst Dumir sagen, wie ich jetzt reagieren soll ?
MfG
Hallo,
berechnet wird der Unterhalt indem man den Verdienst der letzten 12 Monate plus Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Steuererstattungen nimmt und durch 12 teilt.
Davon können abgezogen werden: max. 5 % berufsbedingte Aufwendungen und max. 4 % Altersvorsorgeaufwendungen.
Wenn Du jetzt 240 titulieren lassen hast (wer hat das berechnet?) mußt Du auch 240 Euro zahlen, weil alles was Du weniger zahlst, könnte dann gepfändet werden.
Der Anwalt kann viel fordern, ob er es bekommt ist eine andere Sache. Er will ja die Wünsche seiner Mandantin befriedigen.
Ich würde den Brief entweder ignorieren (es gibt keine Rechtspflicht auf Anwaltsschreiben antworten zu müssen) oder ihm eine Kopie des Titels /der Titel schicken. Wenn ihm der nicht passt, muss er halt klagen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Die Titel liegem ihm schon vor. Berechnet hat die 240 keiner. Das ist das Geld, was ich für meine Kids zahlen kann.
Es sind zwar 19 € zuviel aber 240 ist eh schon wenig. Du meinst als mein Fall wäre ein Mangelfall und die240 € in Ordnung ? Ich habe den Job erst seit März und kann nur von diesem Netto ausgehen.
Bekomme ich im Fall einer Klage Prozesskostenbeihilfe ? Wird davon auch mein Anwalt bezahlt ?
MfG
Wenn Du die 240 Euro so zahlen kannst ist das völlig okay, denn ich hatte beim Überschlagen jetzt etwas weniger raus. Du zeigst ja mit der Titelzeichnung, dass Du zahlungswillig bist (und mit der Zahlung, dass Du es auch tust) und wenn Du jetzt nicht mutwillig verschuldet hast, dass Du nicht (mehr) zu mehr Zahlung in der Lage bist, dürfte Dir nichts passieren.
Ich weiß jetzt nicht genau, wann in einem Fall wie Deinem die Einkommensverhältnisse wieder überprüft werden dürfen.
Bei Deinem Einkommen glaube ich nicht, dass es ein Problem werden wird, PKH zu bekommen. Du kannst Dir auch einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen und mit diesem bei einem Anwalt Deiner Wahl eine Gegenberechnung machen lassen und Dich grundsätzlich beraten lassen.
Ich glaube, ich würde dem Gegenanwalt schlicht nicht antworten.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
War heut auf sein bitten beim Anwalt meiner Frau und der versuchte mir folgendes rüberzubringen:
Meine Frau ist gesetzlich verpflichtet sich Titel über den Mindestunterhalt von mir zu holen, darüber habe er Sie unterrichtet.
Wenn ich mir einen eigenen Anwalt nehme kommen auf mich ca. 10.000€ Anwaltsgebühr zu, da es um den Streitwert des Unterhalts für 3 Kinder bis zur Volljährigkeit geht. Prozeßkostenbeihilfe bekäme ich keine, da man die nur bekommt wenn der Prozeß Aussicht auf Erfolg hat. Meinen Kindern stehe der gesetzliche Unterhalt zu und damit hätte ich keine Aussicht auf Erfolg. Jedes Gericht würde so entscheiden.
Um mir diese Kosten zu sparen solle ich beim Jugendamt Titel über den Mindestunterhalt erstellen lassen.
Mindestunterhalt wären 1 x 245 und 2x 288, insgesamt 821 €
Diese müßte ich nur bis zum Selbstbehalt von 900 € zahlen.
Mein Durchschnittsverdienst ist 1140 € wobei ich dann 240 € mtl. zahlen muß.
Die Differenz zu den 821 würden bei mir als Schulden auflaufen, also mtl.581 €
Diese Schulden wiederrum "können" meine Kinder nach erreichen der Volljährigkeit von mir fordern.
Nur meine Kinder, nicht meine Frau !!! Ich geh mal nicht davon aus, das die das machen werden, aber man weiss ja nie.
Was haltet Ihr davon ? Ist das so ?
Wenn ich jetzt nen Titel über insgesamt 821 € machen würde, müßte ich die ja bis zur Volljährigkeit zahlen.
Was passiert mit Einkommen der Kinder wenn Sie schon Lehrgeld beziehen ? Das würde nichts ausmachen, weil ja der Titel da ist, Oder ???
Wird so ein Titel aller 2 Jahre geprüft , sodas solches Einkommen für mich berücksichtigt werden kann ?
Versucht mich bitte mal aufzuklären. Vor allem wegen der Prozeßkostenbeihilfe. Würd mir schon gern nen Anwalt nehmen, nur könnt ich den nicht aus eigenen Mitteln bezahlen.
MfG
Hi,
das alles hat Dir IHR Anwalt so gesagt? Hol dir doch, wie ich Dir neulich schon vorschlug, erst mal einen Beratungsschein beim Amt und lass Dir dann von einem Anwalt DEINER Wahl, eine umfassende Beratung zukommen.
Ich habe den Eindruck, der Anwalt von Ex versucht Dich mit bösen Zahlen zu verunsichern, damit Du diesen Titel zeichnest. Und ich halte das schlicht für Schwachsinn, einen Titel zu zeichnen, den Du von vornherein nicht bedienen kannst. Deine Ex könnte sofort vollstrecken (Titel ist Titel) und Du stehst mit Nothing da für den Rest des Monats.
Ich meine, die wollen Dich über den Leisten ziehen. Ich verstehe auch nicht, warum Du Dir noch nicht den Beratungsschein geholt hast.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin bandicot,
wie kommst Du auf das dünne Brett, dass der Anwalt Deiner Frau ausgerechnet Dich wahrheitsgemäss beraten würde? Wenn Du seinem "Rat" folgst, laufen tatsächlich Schulden auf - aber nur dann. Kann man Dich so leicht beeindrucken, nur weil man "Anwalt" ist?
Das richtige Procedere ist Dir bereits genannt worden. Wenn die Gegenseite der Ansicht ist, dass Du über 800 EUR titulieren lassen müsstest: Lass sie doch klagen! Bei Deiner Einkommenssituation bekommst Du ziemlich sicher PKH. Und mehr als der Unterhalt, der Dir Deinen Selbstbehalt lässt, kommt dabei nicht raus. Aber auch keine Schulden!
Also bitte: Geh das Ganze endlich von der richtigen Seite an, indem Du eigenen Anwalt aufsuchst anstatt Dir vom Gegenanwalt die Hosen vollmachen zu lassen!
Just my 2 cents
Martin
***edit: LBM war schneller...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Bandicot,
beim nächsten Mal würde ich ihn fragen ob er vorsätzlich lügt oder tatsächlich so inkompetent ist, den Quatsch selbst zu glauben.
Ausserdem würde ich ihm sagen, dass er, wenn er dich sehen möchte, doch einfach zu dir kommen solle.
Das ist zwar weder besser noch richtiger als das was meine Vorredner schon gesagt haben aber ich konnte mir das nicht verkneifen. :rofl2:
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi, Danke für die schnelle Antwort.
Ich hab vor nchste Woche den Beratungsgutschein zu holen.
Anwälte wittern aber bei solchen Dingen auch Ihren braten. Den mag ich nicht bezahlen, hab so schon nix mehr.
Wollte nur schon ein wenig vorab informiert sein von Leuten, die sichda auskennen.
Einlullen laß ich mich von dem Anwalt nicht.
MfG
Hi Bandicot,
letztlich wäre es wohl finanziell einfacher, einen Anwalt für ein Beratungsgespräch selbst zu bezahlen, als für die nächsten unübersehbaren Jahre Dein Gehalt als Mindestunterhalt gleich bei der KM abzugeben.
Der Anwalt wittert da nix. Der wird an Deinem Fall keinen Porsche verdienen, das ist eher sein tägliches Brot.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Was haltet Ihr davon ? Ist das so ?
Hallo,
nein, das ist nicht so. Von vorn bis hinten Unfug. Geh da auf keinen Fall mehr hin, diskutiere auch keinesfalls schriftlich oder am Telefon mit ihm. Falls er sich noch mal melden sollte sag ihm, dass es bei deiner bisherigen Titulierung bleibt. Dann kann er ja klagen wenn er will. Bis dahinb rauchst du auch nicht zum Anwalt, also auch keinen Beratungsschein.
/elwu