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kindsunterhalt an Mutter trozt heimaufenthalt

 
(@melli)
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Hallo an alle,

ich bin zwar kein Vater sondern eine Mutter und hoffe das ihr mir vieleicht auch helfen könnt oder ein paar Tips geben könnt.

Die Tochter meines Mannes aus erster Ehe ist acht und wird in eine fünf-Tages Heim-Unterbringung gebracht, mein Mann und ich haben sie zwei Wochenenden und die Ex-Frau hat sie zwei Wochenenden.

Wer weiß wie es da mit dem K-Unterhalt aussieht? Wir sehen nicht ein das sie denn ganzen Unterhalt bekommt für ein Kind das nicht zuhause lebt (Jugendamt hat es ihr weggenommen)und die KM will auf keinen Fall davon etwas hergeben und wird gleich wider vor Gericht gehen.

das Kind war jetzt schon drei Monate in einer Heil Padagogischen voll Stationären behandlung ( wegen einnässung, sexuellen Missbrauch vom Halbruder und esstörungen) , und da hat sie weiterhin den Unterhalt bekommen (247 EUR). Wir möchten zwar die kleine zu uns nehmen aber da ist die Mutter strikt dagegen, das Jugendamt und die Stationsleitung (Arzt und psychologen) befürworten das möchten aber trozdem sie erst mal in eine Art Internat stecken, weil das Kind momentan einen Loyalitätskonflickt durchmacht.

Ob wir einen Anwalt einschalten wissen wir nicht da unsere finanzellen Mittel im mittelmaß stehen und die kosten dafür nicht ausreichen würden um unsere laufenden fix-kosten, z.B. Miete, Auto, Strom u.s.w. decken zu können.

Bitte gebt mir einen Rat, oder vieleicht hat jemand etwas ähnliches erlebt und kann mir etwas dazu sagen.

vielen dank schon mal im voraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2006 15:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

wenn ein Kind in einer Einrichtung untergebracht wird, dann müßte eigentlich der Unterhalt nicht merh an die Mutter gezahlt werden. Allerdings wird bei einer Fremdunterbringung, die ja Geld kostet beiden Elternteilen, je anch Einkommen ein Teil dieser Kosten auferlegt. Fragt mal beim JA nach, ob ihr den Unterhalt nicht an das JA überwiesen solltet... Ich denk aus den Zahlungen erdet ihr nicht rauskommen, aber der Empfänger müßte eigentlich ein anderer sein. Besser ihr geht von euch aus mal auf das JA zu, nicht das die das dann irgendwann nachfordern und nicht anerkennen, das ihr ja schon KU an die Mutter gelistet habt.

http://www.blja.bayern.de/Aufgaben/KostenZust%C3%A4ndigkeiten/Kosten/Arbeitshilfe%20zur%20Anwendung%20der%20%C2%A7%C2%A7%2091%20bis%2094%20SGB%20VIII.htm

Das regelt die Kostenübernahem. Lest das mal durch, das kommt irgendwann ein Absatz, das der Unterhaltsanspruch des Kindes zu Händen der KM auf das JA übertragen werden kann, wenn er Unterhaltspflichtige KU leistet

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2006 16:07
(@Aniram)

Hallo Melli !

Midnightwish ist mir zuvorgekommen.

Ich würde den Geldfluss an die Mutter ab dem Zeitpunkt stoppen,
wo die Fremdunterbringung (was für ein kaltschnäutziges Wort)
beginnt.

Ich sehe keine Veranlassung, ihr den Lebensunterhalt zu sponsern.

Wenn ihr aber der Meinung seid, jetzt finanziell besser wegzukommen,
dann müßt ihr euch das, so fürchte, abschminken.

Da eine Heimunterbringung in der Regel recht hoch angesetzt ist,
könnte es so es der Selbstbehalt zuläßt, unter Umständen noch
teurer werden.

Allerdings wird man das gleiche bei der Ex deines Mannes versuchen,
mit welchem Erfolg, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich würde nur am Ball bleiben, die Kleine so rasch wie möglich zu
euch zu kommen.

Ich kann mir nicht viele Umstände ausmalen (auch wenn es sie gibt)
wo ein Heim besser geeignet ist, als Mutter oder Vater.

Ein Heim ist und bleibt ein Heim.

Saubere Kleidung und 3 Mahlzeiten täglich sind wenn auch sehr
wichtig, doch nicht alles im Leben.

Die Liebe, Fürsorge und Zuneigung die man von den eigenen Eltern
in der Regel erhält, kann das bestgeführteste Heim der Welt nicht
bieten.

Die wenigsten werden ihr Herz an fremde Kinder hängen und wenn
es nur aus Selbstschutz ist.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2006 16:24
(@melli)
Schon was gesagt Registriert

Denn Unterhalt für das Kind wollen wir schon weiter zahlen aber nicht an KM, das Jugendamt ist sich da noch nicht so sicher was mit dem UH passieren soll, anscheinend hat der Staat so viel Geld das er darauf verzichten kann :exclam:

Am Donnerstag haben wir ein gespräch mit der KM, Jugendamt und einer Ärztin, da wird ein Hilfeplan erstellt für das Mädchen, mittlerweile hat die kleine auch noch depressionen, weil die KM ein vor kurzen geborenes Kind behalten hat (was zwar ihr gutes Recht ist) obwohl sie die Adoption schon eingeleitet hat, und damit kommt die Tochter meines Mannes gar nicht klar, zumal weil sie jetzt an denn Wochenenden auf einer Luftmatratze schlafen muss und das neugeborene in ihrem bett schläft.

Der Unterhalt wird ab dem Monat gekänzelt und erst einmal auf Eis gelegt,
Danke für eure Antworten, mit dem angegeben Link werd ich mich an denn gegnerischen Anwalt wenden und ihm die Passagen vorlegen die ausagen das bei einer Heimunterbringung der Unterhalt an das Heim gezahlt werden muss,

Vielen Dank novh mal 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2006 13:51