Kindsmutter Unterha...
 
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Kindsmutter Unterhalt neuberechnung durch ARGE

 
(@casabubu)
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Hallo zusammen

muss noch bis September Unterhalt an die Kindesmutter Zahlen dann wird der kleine zum Glück 3.
Jetzt hat sich die ARGE am 28.03.2013 gemeldet weil die Kindesmutter ja kein Elterngeld mehr bekommt und ohne Anmeldung bei der ARGE nicht Versichert ist.
So weit denke ich mal ist alles korrekt .
Nun hab ich Gestern ein Schreiben bekommen das die ARGE nun 211,-€ mehr Unterhalt für die Kindesmutter und somit auch 3 Monate (Apr,Mei,Jun) Rückzahlung an die ARGE will .

Der Berechnung liegen der ARGE die angeforderten letzten 12 Monats Bescheinigungen vor.
Nun habt die ARGE aber nur die 12 Monate von 2012 genommen und nicht von März 2013 - April 2012.
Ich Depp  hab auch vergessen im Dez. 2012 das Gesamteinkommen zu schwärzen.  :againstwall:
Das die 12 Monate nicht vorgeschrieben sind ist mir klar aber dürfen die die 3 Monate 2013 einfach außer acht lassen ?
Info: Den wenn  nur 2012 alles berechnet wird komme ich auf 3008,- Monats-Einkommen wenn ich 15 Monate nehme nur noch auf 2850,-

Dann kommt noch dazu das ich im Januar und Februar 2012 ausnahmsweise Nachtschicht Arbeiten musste. Ist nicht normal in meinem Job Arbeite seit 7 Jahren nur Tagschicht. Liege ich da richtig das hier der Nachtschichtzuschlag nur zu 2/3 Berechnet werden darf ?
Info: Zuschlag Nachtschicht war 3324,- bei 2/3 Anrechnung sind das 1108,- weniger .

Dann hab ich noch für 25 Jähriges Firmenjubiläum 3850,- bekommen hier hab ich gelesen das solche Zahlungen auf mehrere Jahre verteilt angerechnet werden müssen im Normalfall 3 Jahre also in meinem Fall nur 1/3. Liege ich da richtig ?
Info: 3850,- Jubiläumsgeld bei 1/3 wären das 2566,-

Wenn ich jetzt dann nach meiner Rechnung ( 15 Monate 2/3 Nachtschichtz. 1/3 Jübiläumsgeld ) rechne komme ich ohne die Steuerrückzahlung auf 2580,- Monatsgehalt ( mit Steuerrückz. 2747,- ) Aber bei weiten nicht auf 3008,- wie die ARGE.

Und dann steht da noch das ich kein Widerspruchsrecht haben würde auf die Zahlungsaufforderung. Ist das den überhaupt Rechtens ?

Hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken.
Na ja ob da ein Rechtsstreit vor Gericht Sinnvoll wäre ??? da es sich bei den 6 Monaten um 1260,- handelt und der letzte Rechtsanwalt schon 780,- Kostete bei der ersten Berechnung.

Schönen Sonnigen Sonntag noch und schon mal danke für eure Hilfe.
Gruß
Casabubu

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2013 17:31
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Casabubu,

klar darf die Arge fordern, was sie möchte. Und rechnen darf man dort auch, wie man´s gerne hätte.

Akzeptieren musst Du das aber nicht.

Jubiläumsgeld und Nachtschichtzulage sind Einkommen, das nach richterlichem Ermessen Berücksichtigung findet.
Eine zuverlässige Antwort, wie das hinzuzurechnen ist, kann Dir somit lediglich ein Richter geben.

Vor dem Hintergrund, dass in 6 Monaten kein automatisches Ende für den Betreuungsunterhalt in Sicht ist, lohnt es sich durchaus mal genauer hinzuschauen.
Magst Du die komplette Rechnung hier einstellen ?
In puncto Nachtschichtzulagen könntest Du Deinen Arbeitgeber bitten, Dir dieses als "Ausnahmesitutation" zu bestätigen.
In puncto Jubliäumsgeld könntest Du der Arge vorschlagen, dieses auf die nächsten 25 Jahre umzulegen (und obgleich das durchaus richtig wäre, wird man Dir damit absehbar kein Recht geben).

Und dann steht da noch das ich kein Widerspruchsrecht haben würde auf die Zahlungsaufforderung. Ist das den überhaupt Rechtens ?

Wie gesagt, reinschreiben darf die Arge, was sie will. Wenn Deine Gegenrechnung etwas anderes ergibt, kannst Du aber auch nach Deiner Rechnung zahlen.
Dann müsste die Arge Dich auf die Differenz verklagen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2013 10:48
(@casabubu)
Schon was gesagt Registriert

Hey United

Jetzt Schockstd du mich aber sehr .
Warum soll der Unterhalt nicht in 3 Monaten Enden ? Der kleine hat schon einen Kindergartenplatz und da ich ja nur 5 Wochen mit der Frau zusammen war hab ich das so verstanden das Sie dann wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und ich deshalb nicht mehr Zahlen muss .
Ist das andersder ?

Aber schon mal Danke für deine Antwort.

Klar kann ich die Berechnung hier aufstellen. Schreibes mal so wie es da von der ARGE geschrieben steht + die Info zu Nachtschicht und Jubiläumsgeld

Jahres Einkommen in 2012 = 36096,26 € davon waren 3224,-€ Nachtschichtzulage beides nach Steuer.
Dann war da noch die 25 Jährigejubiläumszahlung in Höhe von 3850,- vor Steuer.
ergibt 1/12 = mtl. 3008,-

Belastung Wohneigentum : Darlehn 518,83 + Nebenkosten 111,25 = 630,08 Minus Selbstbehalt 400,-
an rechenbares mtl.Einkommen 2459,-

steht so auf Seite 1
Dann kommt der Anhang Berechnung des Unterhaltes:

Bedarf Kindesmutter = 800,-
Einkommen Kindesmutter = 0,-
Einkommen meiner einer = 3008,-
abzüglich pauschale Berufsbedingter Aufwendung - 150,40
Belastung :
    VL = 26,59
    KV = 6,77
    UV = 14,32
    Anteilig Umgangskosten = 121,-
    Wohnkosten = 230,-
insgesamt = 398,68
Unterhaltsrechtliches Einkommen = 2459,00

Kindesmutter erhält Kindergeld = 184,-
Dynamischer Unterhalt 317*115% = 365,- - 92,- = 273,-

Prüfung Leistungsfähigkeit
Mir bleibt 2459,- - 273,- - 800,- = 1386,-

Selbstbehalt soll 1100,-

Mir 1386,-
Kindesmutter 892,- davon 92,- Kindergeld
Kind 365 davon 92,- Kindergeld

somit soll ich 1073,- Zahlen

Gruß und Danke für die Hilfe
Casabubu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2013 20:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wie kommt die Arge auf einen Bedarf der KM von 800€? Hat sie diesen aufgeschlüsselt? 800€ hört sich verdammt nach dem Mindestbedarf laut URL an, nur hat die Arge kein Recht, laut URL oder Familienrecht dies zu verlangen. Die Arge darf nur den Betrag fordern, welchen sie selber laut den Vorschriften des SGB2 leistet. Eine familienrechtliche Vertretung der KM steht der Arge ebenfalls nicht zu.

Was hat die KM vor der Geburt des Kindes gemacht? Wie hoch war ihr Einkommen?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2013 11:31
(@casabubu)
Schon was gesagt Registriert

Hey oldie

Also Sie hat bis Dezember 2009 gearbeitet und war dann bis Jul. 2010 Krank geschrieben.Juli bis September hat sie Mutterschaftsgeld bekommen. Sep.2010 bis Nov.2010 Glaube ich nochmals Krankengeld.
Der kleine ist am 06 September 2010 auf die Welt gekommen

Ich hab hier unterlagen von ihrer Elterngeldberechnung.
Berechnungzeitraum Jul 2009 bis Dez 2009 waren Netto 6174,- also mtl. 1029,-
Was sie an Krankengeld bekommen hat ???

Aufgeschlüsselt haben die da nichts wie sie auf die 800,- kommen.

Gruß
Casabubu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2013 18:31
(@casabubu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute

Ich hätte da eine Große Bitte da ich echt nicht weiss was ok ist  möchte ich euch Bitten  das Schreiben zu Prüfen ob ich das so an die ARGE Schicken kann.

Sag schon mal 1000 Dank.
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Guten Tag Frau xxxxx
Ich habe ihr Schreiben vom 13.06.2013 erhalten und muss ihnen Mitteilen das auf Grund der aus meiner Sicht Fehlerhaften Berechnung ihre Forderungen Fehlerhaft sind und somit ihr schreiben nicht anerkennbar ist.

Zum einen haben Sie außer acht gelassen das eine Berechnung Aktuell Rückwirkend sein muss . Sie aber die bis zu ihrer auf Forderung am 28.03.2013 vergangenen Monate ( Januar,Februar,März 2013 )  außer acht lassen.

Desweiteren Jubiläumsgeld und Nachtschichtzulage sind Einkommen, das nach richterlichem Ermessen Berücksichtigung finde. Da im Januar,Februar,März 2012 der Großteil aus solchen Zahlungen besteht sind diese nicht zu 100 % anrechenbar. Nachtschicht ist bei mir ein reiner Ausnahme Fall wegen Umbauarbeiten und Ausbildung von Mitarbeitern gewesen und wiederholt sich auch in absehbarer Zeit nicht wieder. Jubiläumsgeld war wegen 25 Jahre im Betrieb und kommt auch nicht wieder so schnell.

Ich möchte Sie daher Bitten die Rechnung mit denen von ihnen am 28.03.2013  angeforderten Unterlagen und am 05.04.2013 Zugesendeten Unterlagen zu berechnen.

April    2012 =  2846,53  ( Nachzahlung Vormonat nicht an rechenbar )
Mai      2012 =  3768,79
Juni     2012 =  2302,54
Juli     2012 =  2230,42
August   2012 =  2230,42
September2012 =  2230,42
Oktober  2012 =  2558,07
November 2012 =  3230,31
Dezember 2012 =  2268,96
Januar   2012 =  2409,71
Februar  2012 =  2215,83
März     2012 =  2243,58

Einkommen in 12 Monaten = 30535,58
somit 1/12              = 2544,63
Berufsbedingte 5%       =  -126,83
Schulden / Lasten       =  -398,68
Unterhaltsrechtliches Einkommen =  2019,12
Leistungsfähigkeit = 2019,12 - 273 - 800 = 946,12
Eigenbehalt von 1100,-€ Differenz zu 938,26 € = 153,87
Bedarf Frau xxx 800,-€ minus 153,87€ = 646,13 €

Somit besteht aus meiner Sicht der Berechtigte Unterhalt an Frau xxx 646,13 € mtl. Bezahlt wurden bereits 589,-€ mtl.
Differenz = 57,13€
Nachzahlung 01.04.2013 bis 30.06.13 = 171,39 €

Somit Überweise ich den Betrag von 171,39 € auf das genannte Konto.

Eine Rückantwort erwarte ich spätersten bis zum 12.07.2013

Auf Grund das ich Frau xxxx in keine Schwierigkeiten bringen möchte werde ich am 01.07.2013 den Betrag von 800,-€ überweisen. Den damit zu viel bezahlten Betrag von 153,87 zahlen Sie Bitte bis Späterstens 20.07.2013 auf das Konto xxxxxx
Mit Freundlichem Gruß
xxxxxx

Gruß
Casabubu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2013 21:15
(@Brainstormer)

Moin Casabubu,

ich vermute ganz stark, dass die Berechnung nach den Süddeutschen Leitlinien erfolgt ist, denn das würde auch den Unterhaltsbedarf von 800 € erklären, welche dort als Mindestbedarf festgesetzt sind. Nichtdestotrotz solltest du von der Arge verlangen, dass sie aufschlüsselt, welche Leistungen nach SGB2 überhaupt erbracht werden, denn nur diese darf sie auch zurückverlangen.

Was deine Berechnung betrifft, so kommst du dort zwar auf eine Differenz von 153,87 € (1100 € - 946,12 €), allerdings vernachlässigst du, dass im Selbstbehalt bereits 400 € für Unterkunft und Heizung enthalten sind und dir zusätzliche 230 € Wohnkosten zugestanden wurden, die bei der Bereinigung des Einkommens zum Abzug gebracht wurden. Wenn du Pech hast, werden diese bei der nächsten Berechnung einfach rausgenommen, womit du wieder voll leistungsfähig wärst.

Im Übrigen solltest du deinen letzten Absatz streichen, denn zuviel bezahlten Unterhalt wirst du vermutlich - wenn überhaupt - nur zurückbekommen, wenn du die Arge verklagst.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2013 15:11
(@casabubu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Brainstomer

Vielen Dank für die Antwort.

Ich hasse den ganzen Ämter Sch... da blickt doch kein normaler Handwerker durch.

Gruß
Casabubu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2013 19:09
(@Brainstormer)

Nicht den Kopf in den Sand stecken, versuche es doch. Aber dann solltest du auch konsequent sein und nicht plötzlich ab Juli den geforderten Betrag bezahlen. Die Differenz legst du erstmal auf die Seite und falls die Arge klagen will, kannst du dir immer noch überlegen, ob ein Rechtsstreit - mit ungewissem Ausgang - Sinn macht oder ob du lieber die 1260 € bezahlst.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2013 19:58
(@casabubu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen

Wollte euch über den Aktuellen Stand informieren.
Erst mal ich bin Bafffffffffffffffffffffffff. Aber so was von.

Also hab gerade das Antwortschreiben der ARGE bekommen . Diesmal sogar ned mal als Einschreiben .
Sie haben neu berechnet und kommen jetzt auf 684,- monatlich.
Sind 116,- monatlich wenniger für mich.
Und jetzt kommts noch.
Hab die Rückzahlungsaufforderung Überwiesen gehabt um meinen Guten Willen zu zeigen.
Na ja und was soll ich sagen sie wollen meine Bankverbindung um das zuviel gezahlte zurück zu überweisen.

Also Danke für eure unterstützung und Hilfe.  :dankeschoen:

:3ertralala:

Schönes Wochenende
Gruß
Casabubu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2013 15:30