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(@sentinel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

habe mal eine frage: ich möchte mit meiner neuen Partnerin zusammen ziehen, da der jüngste Sohn bei mir lebt und der ältere bei meiner Ex-Frau habe jetzt die frage:

Meine neu Parnerin arbeitet, ich bezahle für meinen älteren Sohn Unterhalt, bekomme für den jüngsten nichts, wird nun der Verdienst meiner neuen Partnerin mit in die Unterhaltszahlungen für meinen älteren Sohn eingerechnet, weil sie hat ja im den Sinne mit meinem Vorleben nichts zutun !!! habe bis jetzt immer regelmässig den Unterhalt an meinen älteren Sohn bezahlt.
Soweit ich weis geht meineEx-Frau nicht arbeiten, sie macht im mom. eine Umschuhlung, glaube ich.....

so das wars mal wieder kurz von mir...

lieben gruss
Alexander


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2009 21:44
(@nero070)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Alexander,

das EK Deiner neuen Partnerin wird bei der Unterhaltsberechnung für Deinen Sohn nicht berücksichtigt.  Ich nehmen mal an, dass Du den Unterhalt Nach DDT zahlst und kein Mangelfall bist.

LG Nero


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2009 22:11
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten abend,

ich befürchte, dass die Antwort von nero nicht 100%tig korrekt ist.

Grundlage für die Unterhaltsberechnung sind die Leitlinien deines OLG. Korrekt ist, dass das EK deiner Partnerin als solches keine Berücksichtigung findet.

Es gibt allerdings - ich denke in allen Leitlinien - folgenden Punkt:

6. Haushaltsführung
Führt jemand unentgeltlich für einen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner den Haushalt, so ist hierbei ein Einkommen anzusetzen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Partner hinreichend leistungsfähig ist.

D.h. es könnte dir für die Haushaltsführung durch deine Partnerin ein geldwerter Vorteil angerechnet werden. Wenn ich mich nicht täusche, können das so Beträge um die 400 Euro sein. Aber da gibt es user, die das noch besser wissen.

Grüße
galaxy


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2009 22:47
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@galaxy,

wieso gehst du davon aus dass die Partnerin von sentinel ihm den Haushalt führt (sprich putzt, kocht, saubermacht)? Weil sie eine Frau ist?
Sie arbeitet ja auch, wie er, und dann geht man davon aus, dass beide gemeinsam sich die Haushaltsführung teilen. Dachte ich so in meinem Leichtsinn.
Allerdings könnte ihm eine Haushaltsersparnis angerechnet werden, weil man ja zu zweit angeblich nur eine Milch im Kühlschrank hat.
Was das genau bedeutet, dazu wissen andere hier besser Bescheid.

LiGr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2009 23:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ginnie,

genau den Gedanken hatte ich auch! Vielleicht gehört die Neue ja auch zum Schlag Mensch, die nüscht macht und Männe muss neben dem Job auch noch die Sklavenarbeit im Haus verrichten. Und denn??

Haushaltsersparnis kommt in meiner Unwortgalerie des Familienrechts irgendwo angekuschelt neben "überobligatorisch" und diversen anderen...

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2009 23:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau!
Der Punkt 6, gilt für den Fall, dass Sentinel den Haushalt führt und dafür Taschengeld verlangen soll.

Hier geht es aber  tatsächlich um die Haushaltsersparnis.

Mir wurden Übrigens keine Abzüge beim Unterhalt wegen doppelter Haushaltsführung anerkannt, außer der reinen Miete.

Auch hier wird also immer nur so ausgelegt, wie es Mutti nützt.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2009 23:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Solange der Mindest-KU sicher gestellt ist spielt eine Haushaltsersparnis bei der Festlegung des KU keine Rolle, da hier imho max. der SB abgesenkt werden könnte. Haushaltsersparnis ist kein Einkommen.

Aber um mal nachzustochern (bin halt neugierig :)):

habe bis jetzt immer regelmässig den Unterhalt an meinen älteren Sohn bezahlt.

Wie alt ist er, was macht er und was zahlst Du?

... t, bekomme für den jüngsten nichts, ...

Soweit ich weis geht meineEx-Frau nicht arbeiten, sie macht im mom. eine Umschuhlung, glaube ich.....

Wie alt ist er, warum bekommst Du nichts und wie lange geht das schon?

Gruss oldie

Edit: Warum fragst Du? Wurdest Du irgendwie aufgefordert oder möchtest Du nur sicher gehen?


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2009 23:30
(@nero070)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich denke, dass die Antwort schon richtig war. Ich war auch davon ausgegangen, dass der Mindestunterhalt gezahlt wird.

Punkt 6. der Leitilnien kommt zum Tragen wenn z. B.:

die KM dem Kind ggü. unterhaltspflichtig ist, aber kein Einkommen hat. Sollte die KM im gemeinsamen Haushalt mir dem neuen Lebensgefähren wohnen und dort den Haushalt führen, könnte ihr dafür ein Einkommen angerechnet werden. Vorausgesetzt der Lebensgefährte ist leistungsfähig.

Hier leistet der KV Unterhalt, berechnet nach seinem Einkommen. Was soll man da noch zur Berechnung des KU heranziehen?

LG Nero


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2009 23:39
(@sentinel)
Schon was gesagt Registriert

Solange der Mindest-KU sicher gestellt ist spielt eine Haushaltsersparnis bei der Festlegung des KU keine Rolle, da hier imho max. der SB abgesenkt werden könnte. Haushaltsersparnis ist kein Einkommen.
Aber um mal nachzustochern (bin halt neugierig :)):Wie alt ist er, was macht er und was zahlst Du?

mein ältere Sohn ist 17 Jahre und ich zahle 341 euro unterhalt

Wie alt ist er, warum bekommst Du nichts und wie lange geht das schon?

der jüngste sohn ist 14 ( er lebt bei mir) ich bekomme nichts weil mein ex-frau kein einkommen hat, das ist seit 2005 so ...

gruss alex

------------------------------
Zitate angepasst. Gruß Kasper


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2009 10:11
(@orlando)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

Du zahlst keinen Unterhalt für Deine Ex? Aus welchem Grund nicht?
Falls du wegen Selbstbehalt keinen Unterhalt an sie zahlst, könnte Dein Selbstbehalt evtl. herabgesetzt werden, wenn Du mit einer neuen Partnerin zusammenlebst.
Die Rechtsprechung geht dann davon aus, dass Deine Lebenshaltung günstiger wird, weil z.B. eine große Wohnung günstigerist, als zwei kleine Wohnungen, eine große Mülltonne weniger als das Doppelte einer kleinen kostet usw.

Bei voll verdienenden Partnern kann der Selbstbehalt IMHO evtl. um bis zu 25% gekürzt werden.

Wobei mich noch interessieren würde, ob jemand weiß, wie das ist, wenn die Partnerin nur einen Minijob hat, und sonst selbst von Unterhalt von jemand anderem lebt...

Gruß
Orlando


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2009 10:36




(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten morgen,

@nero:

sorry, aber du hast natürlich recht - ich hatte einen Denkfehler und hab nen Gedankenmischmasch aus Haushaltsführung und Haushaltsersparnis gemacht. :redhead: :redhead:

Ich hoffe, dass es daran liegt, dass ich mit Fieber im Bett liege und nicht, dass irgendwelche anderen Alterserscheinungen auftreten.
Grüße

galaxy


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2009 11:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Orlando,

ich würde an deiner Stelle einen Thread erstmal gründlich lesen, bevor ich etwasw dazu sage. Und mir dann überlegen, ob ich wirklich fundiert antworten kann.

Du zahlst keinen Unterhalt für Deine Ex? Aus welchem Grund nicht?

1. Geht es hier mit keinem Wort um EU!
2. Wäre das im Zuge des neuen Unterhaltsrecht auch zweitrangig, da die KM mit dem älteren Kind durchaus in der Lage wäre selbst arbeiten zu gehen.
3. Lebt das jüngere Kind bei sentinel und da hat die KM eindeutig eine Erwerbswobliegenheit, um den KU dieses Kindes sicherzustellen. Dieser Pflicht kommt sie schlicht und einfach nicht nach.
4. Selbst wenn sie EU fordern würde, könnte sentinel erstmal von seinem Einkommen den Mindestunterhalt des bei sich lebenden Kidens und den KU für das bei ihr lebende Kind abziehen.
5. Eine Herabsetzung des SB (der übrigens ggü. der Ex 1.000 € beträgt) ist nicht statthaft, dieser wird, wenn überhaupt nocht, nur vorgenommen ,wenn es um KU geht... sonst noch Fragen?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2009 12:48
(@orlando)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Tina,

den letzten Beitrag von Sentinel mit dem Alter der Kinder hatte ich noch nicht gelesen (habe nach dem Clicken des Antwortbuttons noch was anderes getan, deshalb kam meine Antwort zeitlich nach seiner).

Ich dachte nur, wenn Sentinel beabsichtigt zusammenzuziehen, könnte meine Info evtl. interessant sein, falls die KM wegen des einen Kindes nicht arbeiten gehen könnte und er evtl. BU schulden würde. Dann könnte sich, wenn er im Selbstbehalt wäre, durch Herabsetzung des Selbstbehalts ein BU ergeben, bzw. dieser erhöhen.
Sollte also nur ein Tipp sein, evtl. auf diese Möglichkeit vorbereitet zu sein.
Mit der Altersangabe der Kinder hat sich das natürlich erledigt.

Wegen Punkt 5:
Der Selbstbehalt gegenüber Ehegatten wird also nicht mehr reduziert, auch wenn die neue Partnerin gut verdient, solange man seinen Job weitermacht und sich nicht aushalten lässt um Unterhaltszahlungen zu vermeiden?

Gruß
Orlando


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2009 13:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das hatte sich schon mit dem Punkt erledigt, das eines der Kidner bei ihm lebt 😉

Ich hab noch nie gehört, das der SB runtergesetzt wurde, damit der EU erhöht werden kann. Was aber nicht heißt das nicht irgendwann ein Gericht auf diese Idee kommen könnte.

Allerdings ist ja die Berechnung des EU anderen Dingen un terworfen als der KU und der EU richtet sich ja auch nach den ehelichen Verhältnissen. BU ist dann nochmal etwas anderes und fällt ja üblicherweise nur für 3 jahre an.

Richtig, seinen Job selbstverschuldet hinschmeissen darf man weder wegen KU noch wegen EU und das Einkommen einer LG oder neuen Ehefrau spielt im allerhöchsten Fall nur beim Mangelfall KU ne Rolle.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2009 13:37
(@sentinel)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

Du zahlst keinen Unterhalt für Deine Ex? Aus welchem Grund nicht?

ich zahle keinen unterhalt an meine Ex, weil wir uns damals so geinigt hatten


Anm.: Quoting lesbar gemacht und Vollquoting gelöscht


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2009 20:50
(@orlando)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Tina,

geht der KU nicht auch nach den ehelichen Verhältnissen? Zumindest von der Eingruppierung her.
Bei intakter Ehe wäre das eheprägend abzugsfähige Einkommen ja auch nicht für den Unterhalt der Kinder zur Verfügung gestanden.

Bei der Leistungsfähigkeit sieht es glaube ich aber wieder anders aus.

Sehe ich das soweit richtig?

Und es ging ja auch nicht um das Einkommen der neuen Frau, sondern um die Ersparnis durch die gemeinsame Haushaltsführung. Bei Mangelfal KU hab ich das schon gesehen. Bei Mangelfall Trennungs- oder Betreuungsunterhalt weiß ich eben nicht.

Gruß Orlando
P.S.
Sorry sentinel, dass ich den Thread etwas "klaue", aber Deine Frage scheint ja geklärt, oder?


AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2009 00:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Orlando,

mach einfaach nen Thread mit deinen Fragen aus ;-). Alles andere gilt hier als unhöflich.

Nein, der KU richtet sich (egal ob ehelich oder unehelich) allein nach dem Einkmommen des Unterhaltspflichtigen (solange Minderjährig wir auch das Einkommen der Betreuungsperson dazu nicht herangezogen, selbst wenn diese zu Ehezeiten gearbetiet hat)

Sobald der Mindest-KU gezahlt werden kann gibt es keine Herabsetzung des SB.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2009 10:10