Kindeswohlgefährdun...
 
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Kindeswohlgefährdung durch KV = kein GSR = kein KU

 
(@babbelschnut)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

stimmt o. g. Gleichung nach der neuen Rechtssprechung? Ich meine, ich hab sowas gehört.

Wenn also GSR vorlag, das Gericht entscheidet, dass seitens des KVs das Kindeswohl gefährdet ist und es somit der KM das ASR zuspricht, muss der KV auch kein KU mehr zahlen?

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2013 01:15
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist mit Sicherheit nicht richtig. Warum sollte es den KV von der Unterhaltspflicht entbinden, wenn er das Kindeswohl gefaehrdet?
Dann wuerden doch jede Menge "unwillige" Vaeter geradezu darauf hinarbeiten, dass die Mutter das ASR bekommt, und sich dadurch ihrer finanziellen Verpflichtungen entledigen??

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2013 02:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was für eine "neue Rechtssprechung" soll das denn sein?

Wenn es eine solche "Rechtssprechung" gäbe, würden sich wohl -zigtausende von Unterhaltspflichtigen darum reissen, ihr Sorgerecht und mithin ihre Unterhaltspflicht lieber heute als morgen loszuwerden.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2013 11:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Evtl. hast du das mit Adoption verwechselt.

Da erlischt, mit der Vaterschaft des abgebenden Elternteils auch seine Unterhaltspflicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2013 18:59