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Kindesunterhaltstitel via Jugendamtsurkunde wie läuft das?

 
(@soeinaerger)
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Hallo,

kann mir jemand erklären und beschreiben wie man eine Kinderunterhaltsurkunde vor dem Jugendamt erstellt?

Welche genauen Inhalte enthält eine solche Urkunde? Hat jemand evtl. ein Muster?

Kann mein RA den Text verfassen und das Jugendamt erstellt dann den Titel 1:1?
Ist eine zeitliche Befristung bis zum 18. Lebensjahr des Kindes üblich oder sinnvoll?

Vielen Dank vorab.

Soeinärger

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2012 11:38
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du hast zwei Möglichkeiten:

a) Jugendamtsurkunde
Du gehst zum Jugendamt (evtl. musst du vorher einen Termin machen), weist dich aus, bringst ein paar Daten über deine Kinder mit (Name, Adresse, Geburtdatum, Geburtsort) und teilst mit wieviel Unterhalt du zahlen wird, ob es ein statischer (Festbetrag) oder dynamischer Titel ist. Befristung bis zum 18. Lebensjahr ja/nein. Dann wird das tituliert. Ich hatte meine Unterhaltsberechnung mit.

b) Notarielle Urkunde
Du gehst zum Notar und machst das gleiche wie bei a).

Allerdings ist a) kostenfrei und b) kostet eine Schreibgebühr. Allerdings habe ich bei b) die Möglichkeit mehr Bedingungen etc. einzusetzen. a) hat einen gewissen Standard und wird gewisse Sachen nicht in die Urkunde schreiben.

Dann wird bei beiden dem Betreuungselternteil die Urkunde übersandt und du erhältst entsprechende Kopien.

Mich hat der JA-Mitarbeiter aber darauf hingewiesen, dass diese Urkunde sozusagen von mir erstellt wird, der andere sie aber akzeptieren muss. Dieser hat die Möglichkeit durch eine Klage eine andere/höhere Zahlung zu bekommen.

Befristung auf 18. Lebensjahr hat er aber ohne Probleme gemacht.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2012 12:01
(@soeinaerger)
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Hallo,

herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Im Grunde möchte ich mit dem JA überhaupt nichts zu tun haben. Ich werde dort keine Berechnungen oder sonstiges offen legen.
Ich habe konsens über den zu zahlenden Unterhalt und möchte den Titel nur zeitlich begrenzen.
Ich kann ja versuchen, ob das Jugenamt vorort oder sonstwo mitzieht. Falls nein gehe ich zum Notar.
Hat jemand Erfahrung wie hoch die Kosten beim Notar ausfallen?

VG Soeinaerger

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2012 12:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Um rum bei 20,-€.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2012 22:41
(@soeinaerger)
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Hallo Beppo,

lieben Dank! Falls es ist wirklich so preiswert ist sollte man tatsächlich zum Notar gehen oder?! Allerdings habe ich noch ein wenig im Web nach der zeitlichen Begrenzung des Kinderunterhalts im Internet gesucht.

Hierzu gibt es wohl ein Urteil aus 2011 vom OLG Hamm, dass eine Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr dem Grunde nach gar nicht zulässig ist, da man einem Kind direkt nach Eintritt der Volljährigkeit nicht zuumuten kann einen entsprechenden U-Titel zu erwirken. Insofern wäre eine solche Klausel dann wohl nicht haltbar?

http://anwalt-heinzel-aktuelles.blog.de/2011/09/14/kindesunterhalt-11841381

Was meint Ihr?
VG Soeinaerger

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2012 13:53
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi soeinäger,

Doch! In jedem Fall die Befristung reinschreiben lassen. Den Titel erstellst Du! Also kannst Du erstmal aufnehmen lassen, was Du willst. Wenn die gegenerische Seite wegen der Begrenzung vor Gericht ziehen will, bitte. Erst mal muss die das tun, und dann muss das Gericht dem noch folgen.  

Wenn Du die Begrenzung nicht reinschreibst, musst Du nämlich vor Gericht ziehen, um die Herausgabe des Titels zu erzwingen, wenn die Ex nicht mitspielt...und das tun sie häufig nicht. Du musst also Deinen Anwalt bezahlen und in der Zeit bis zu einem Urteil weiterhin Unterhalt zahlen, damit nicht aus dem Titel vollstreckt wird.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2012 14:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin SEA,

Hierzu gibt es wohl ein Urteil aus 2011 vom OLG Hamm, dass eine Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr dem Grunde nach gar nicht zulässig ist, da man einem Kind direkt nach Eintritt der Volljährigkeit nicht zuumuten kann einen entsprechenden U-Titel zu erwirken. Insofern wäre eine solche Klausel dann wohl nicht haltbar?

auch ein OLG-Urteil stellt nur eine Einzelmeinung dar; es ist kein Gesetz.

Überdies wird Volljährigen auch "zugemutet", einen Führerschein zu machen, Bier zu trinken und Zigaretten zu rauchen und abends so lange auszugehen wie sie möchten. Da ist es nicht unzumutbar, sich auch selbst darum zu kümmern, dass sie weiter Unterhalt bekommen, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen (Schule, Ausbildung etc.) nachweisen können. Auch auf die "Gefahr" hin, deswegen persönlich mit den Menschen sprechen zu müssen, von denen sie Unterhalt haben möchten.

Du bestimmst, was im Titel steht. Für vorauseilende Resignation besteht kein Anlass.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2012 14:18
(@soeinaerger)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

wirklich hilfreich vielen lieben Dank! Ich habe versucht einen Titel zu vermeiden, die Gegenseite besteht leider darauf.
Nun möchte ich aufpassen, dass ich mir nicht noch mehr schade...

VG Soeinaerger

Noch eine kleine Zusatzfrage: Da ich den kleinen Finger reiche, will man nun die ganze Hand.... Als weiteres Sahnestück wird noch eine dicke Arztrechnung im Rahmen eines Kostenvoranschlages draufgelegt. Allerdings geht diese Leistung ganz klar über die üblichen Kassenleistungen bzw. Versorgung hinaus den ich denoch übernehmen soll. Wie ist hier die Rechtslage besteht bei solchen Leistungen ein Anspruch oder eher nicht? Bin schon am überlegen, ob ich der Ex nicht noch den alten Ehering anbieten soll. Er wiegt gute 6g und bringt aktuell 180,- EUR als Zuschuss für die Behandlung. (...schlechter Witz ich weiss...)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2012 15:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Noch eine kleine Zusatzfrage: Da ich den kleinen Finger reiche, will man nun die ganze Hand.... Als weiteres Sahnestück wird noch eine dicke Arztrechnung im Rahmen eines Kostenvoranschlages draufgelegt. Allerdings geht diese Leistung ganz klar über die üblichen Kassenleistungen bzw. Versorgung hinaus den ich denoch übernehmen soll.

bei Kindern und Jugendlichen bezahlen die Krankenkassen eigentlich alles, was medizinisch sinnvoll und notwendig ist. Insofern steht die (moralische) Frage im Raum: Wurdest Du überhaupt in die Frage einbezogen, welche Zusatzleistungen Ihr beide (!) Eurem Kind angedeihen lassen sollt? (Selbst dann hättest Du natürlich immer die Möglichkeit, nein zu sagen.)

Da die Antwort vermutlich "nein" heisst, kannst Du Dich entspannt zurücklehnen: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Manche Exen lernen nur so, dass ein Vater keine beliebig zu melkende Kreditkarte (mehr) ist und dass Gespräche über Sonderausgaben sinnvoll sein können.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2012 15:46
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Soeinaerger,

da gibt es etwas, was mich hellhörig macht. Einerseits haben wir ...

Ich habe konsens über den zu zahlenden Unterhalt und möchte den Titel nur zeitlich begrenzen.

... und andererseits besteht die Gegenseite trotz dieser Konsenslösung auf einem Titel und will dir 'ne Arztrechnung unterjubeln. Letzteres klingt allerdings, als hättest du's mit einem Verhandlungspartner vom Stamme der Nimm zu tun. Bist du dir ganz sicher, dass es zu dieser Konsenslösung nicht etwa dadurch gekommen ist, dass du dich dabei zu Gunsten der KM verrechnet hast, und die KM dies auch gemerkt hat? Wenn du da irgendeinen Zweifel hast, dann stelle die Zahlen gerne hier ein, und wir gucken mal drauf, wie plausibel die Berechnung ist.

Es gibt da nämlich m.E. einen gewissen Unterschied: Wenn nämlich der im Raum stehende Betrag mit einiger Sicherheit das ist, was auch ein Gericht beschließen würde, dann ist ein "freiwilliger" Titel insofern okay, dass er das gleiche Ergebnis liefert wie ein Gerichtsverfahren, aber mit deutlich weniger Stress und Kosten.

Ist der Betrag aber höher als das, was ein Gericht mutmaßlich beschließen würde, dann kann deine Strategie auch so aussehen: "Liebes Ex-Schnucki, es gibt entweder den Betrag wie vereinbart aber OHNE Titel - oder, du lässt es auf ein Gerichtsverfahren ankommen, was dir zwar garantiert einen Titel bringt; aber wenn der Richter dann sagt, dass ich weniger zahlen muss als den jetzt vereinbarten Betrag, dann gibt es auch tatsächlich NUR noch diesen Betrag". Oder, alternativ dazu: Niedrigeren Betrag titulieren, höheren Betrag bis auf Widerruf zahlen - mit der klaren Ansage, dass der freiwillige Anteil sofort gestrichen wird, sobald das erste Anwalts-Drohschreiben o.ä. bei dir eintrudelt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2012 23:46




(@venum666)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wollte nur kurz was bzgl. der Kosten für den Titel beim Notar anmerken, da es mir nämlich so erging.
Richtig ist, dass die Notare für die Erstellung eine Schreibgebühr um die 20€ nehmen.

Ich wohne im BL Hessen und machte auch freudig nen Termin...lieber 20€ zahlen, wie sich das Programm der JA-Dämlichkeiten zu geben. Das böse Erwachen kam jedoch, als dieser mir mitteilte, dass mich diese Urkunde um die 500€ kosten soll  😡 ...
Beim 2. war wäre der Betrag nur unwesentlich niedriger gewesen...

Ich erfuhr dann von einem Mitglied dieses Forums, dass es in Hessen wohl nicht einfach nur Notare gibt, sondern diese immer auch Rechtsanwälte sind und daraus ergeben sich dann diese horrenden Preise. Die können wohl nach anderen Sätzen (oder was auch immer) abrechnen und sind nicht an die Schreibgebühr gehalten.

Hab es aber dann nach über 3 Monaten auch geschafft, dass das JA den Titel inhaltlich so ausgestaltet, wie ich es will bzw. es mir hier empfohlen wurde...einfach hartnäckig bleiben.

Im Nachhinein wäre mir dieser Stress auch erspart geblieben und ich hätte mich für meine eigene Dummheit  :knockout: können, denn bis Main fahre ich keine halbe Stunde...und das ist schon NRW, wo es diese nur Notare gegeben hätte...naja, für´s nächste mal :phantom:

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 00:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke, da hast du dich über den Tisch ziehen lassen.

Für die Gebühr gibt es sogar einen § im Gesetz und ich denke nicht, dass der nicht gilt, nur weil der feine Herr Notar im Nebenberuf auch noch Anwalt ist, den du aber gar nicht beauftragt hast.

Da kannst du ja froh sein, dass er im Nebenberuf nicht noch Drogenhändler ist. Dann wäre es noch teurer geworden.
Auch wenn du gar keine Drogen gekauft hättest.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 00:24