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Kindesunterhalt+Kankenkasse

 
(@bollocks)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zsammen.
Ich weiss nicht ob es die richtige Ecke hier ist für meinen Beitrag , aber ich hoffe dennoch das mit virllricht jemand helfen kann.

Ich habe einen Sohn  der bald 16 Jahre alt wird und der über mich Privat Versichert ist.
Ich war mit der KM nie verheiratet und sie hat sich 6 Monate nach der Geburt von mir getrennt. Als unser Sohn dann 5 Jahre alt war hat sie neu geheiratet und bekam mit diesem Mann ein weiteres Kind. Nach 3 Jahren kam dann die Scheidung.
Jetzt kommts.
Unser Sohn lief bis zur Heirat über ihre Familieversicherung. Nach der Heirat liefen alle über die Familienversicherung des Mannes.
Als sie sich hat Scheiden lassen teilte sie mir mit das ich verpflichtet sei ih n mit bei mir zu Versichern, da das Amt nur Sie und die Tochter mitversichern kann. Für den Sohn sei ich zuständig. Ich habe das auch getan. Seid dem ist er bei mir Privatversichert. Vor ein paar Jahren hatte ich dann doch zweifel ob es richtig ist und habe die Krankenversicherung von ihr angerufen. Diese teilte mir mit das alle Kinder die im Haushalt leben kostenlos mit aufgenommen werden können. Auch mein Sohn. Auf mein drängen hin, wollte sie sich dann drum kümmern. Nach ein paar wochen kam sie dann und meinte das es nicht geht da unser Sohn ja noch in einer laufenden Behandlung sei. (Zahnspange). Nun ist die Behandlung imernoch nicht abgeschlossen und das obwohl es schon lange hätte sein müssen.
Er geht schon seid mehr als 1 Jahr nicht mehr zur Behandlung.
Ich muss sagen das ich mich echt in wenig verarscht fühle. Kann es sein das ich die ganzen Jahre die versicherung gezahlt habe ohne es zu müssen ??
Komme ich da jetzt nie weider raus aus der Nummer ?? Das problem ist ja auch das die Krankenkassen ein recht haben das erstattete Geld für behandlungen zurück zu fordern wenn die Behandlung nicht Ordnungsgemäß abgeschlossen wird.
Kann ich meine Ex verklagen auf Schadenersatz weil sie ihrer Pflicht nicht nachkommt und ihn zum Arzt schleift ?? Kann ich hingehen und einfach die Krankenversicherung kündigen und sie damit zwingen ihn sebst zu versichern ??

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2010 03:28
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Öhm ich würde da mal direkt bei deiner Versicherung anfragen, die haben ne Rechtsabteilung, bzw ich würde sie anschreiben mit der Bitte um Stellungnahme wie die rechtliche Sache aussieht aus deren Augen, dann weitere Schritte einleiten.

Wenn du eine ehrliche Antwort möchtest
JA , es wäre durchaus möglich das du verarscht worden bist, wenn du Schriftverlehr hast Nachweise über deine Aufforderungen und Hinweise, dann würde ich abwarten was die PKK dir schreibt.

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 14:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Bollocks

Ich verweise mal auf >>dieses Urteil<<. Danach ist die priv. KV für das Kind weiter zu leisten, wenn bereits zu Ehezeiten das Kind priv. KV versichert war oder ob es deutliche Unterschiede gibt. Es werden allerdings Randumstände definiert - da musst Du mal prüfen, ob es bei Dir genauso war. Ist eben eine Einzelfallentscheidung. Einen gesetzl. Anspruch auf priv. KV gibt es nicht, allerdings definiert die Rechtssprechung hier ein "Gewohnheitsrecht".

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 15:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Deine Ex hat Dir mit ziemlicher Sicherheit Unfug erzählt; natürlich hätte sie Sohnemann auch weiterhin bei sich per Familienversicherung kostenfrei mitversichern können. Allerdings haben privat versicherte Kinder für Eltern ein paar Vorteile; zum Beispiel (auch wenn das bestritten wird) Vorzugsbehandlung, kürzere Wartezeiten, bessere Leistungen etc. Und wenn diesen Luxus ein anderer bezahlt (nämlich Du), ist für Muddi doch alles chic.

Für die Vergangenheit wirst Du allerdings kaum etwas zurückverlangen können; weder zuviel bezahlte Versicherungsbeiträge noch Zuzahlungen. Deine Ex kann sich auf "Nichtwissen" berufen (und Du ihr keinen Vorsatz nachweisen); ausserdem hättest Du selbst ja auch die Möglichkeit gehabt, entsprechende Informationen einzuholen.

Es sollte allerdings möglich sein, den minderjährigen Sohn (wieder) in ihrer Familienversicherung unterzubringen. Was Du dafür im Detail tun musst, erklärt Dir die Krankenkasse.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 17:20
(@bollocks)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und danke für die hinweise.
Ich möchte aber darauf aufmerksam machen das wir nie Verheiratet waren. Der kleine war immer über sie Versichert. Erst als sie geheiratet hat (nicht mich) und sich wieder hat scheiden lassen kam sie damit an.
Wieso aber soll ich darunter leiden das Ihre Ehe gescheitert ist??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2010 02:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wieso aber soll ich darunter leiden das Ihre Ehe gescheitert ist??

diese Frage wird Dir hier kaum jemand beantworten können...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2010 02:13
 elwu
(@elwu)

Er geht schon seid mehr als 1 Jahr nicht mehr zur Behandlung.

Hallo,

für die Einhaltung der Behandlung ist der Elternteil verantwortlich, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Wenn also die Kindsmutter diese Pflicht wiederholt nicht erfüllt, solltest du deine PKV Druck ausüben lassen.

Informiere per Einschreiben deine Ex, dass du die Versicherung informieren musst, gib ihr zwei Wochen Zeit, eine Kieferärztliche Bescheinigung beizubringen dass der Bub die Therapie ordentlich vollzieht. Kommt da nix, schick' das an deine Versicherung mit der Bitte um Hinweis, wie weiter zu verfahren ist.

/elwu.

die gezahlten Beiträge sind weg, so oder so.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2010 02:34
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

aus dem privaten Versicherungsvertrag kommst du raus, wenn du die Familienversicherung nachweist.

Auszug aus § 205 Abs. 2 VVG, der müsste ja zutreffen:

...kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist. Der Versicherungspflicht steht der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung ...gleich.

Der Anspruch auf Familienversicherung ist kraft Gesetz gegeben. Das heißt, den Anspruch kannst du eigentlich schon dann gegenüber deiner privaten Vers. nachweisen, wenn du § 10 SGB V zitierst (die müssten den auch kennen). Ich würde da mal mit einem Sachbearbeiter bei derprivaten Vers. reden, die haben sicher auch eine Beratungspflicht bei Vertragsabschluss, und dann versuchen den privaten Vers.vertrag zu kündigen.

Deine Ex muss bei ihrer KK nur einen Fragebogen ausfüllen und wohl noch die Geburtsurkunde einreichen. Das wird sie spästens tun wenn du den privaten Vertrag gekündigt hast, sonst hat er ja keinen Versicherungsschutz 😉

Der Anspruch auf Familienversicherung wird dann auch rückwirkend gewährt, ab dem Zeitpunkt wo die private Vers. beendet wird.

Immer unter der Voraussetzung dass du deinen Sohn nicht in der privaten behalten willst, weil du die Vorteile für ihn nutzen willst, das ist ja deine Entscheidung.

Kann es sein das ich die ganzen Jahre die versicherung gezahlt habe ohne es zu müssen ??

sieht leider so aus.

Das problem ist ja auch das die Krankenkassen ein recht haben das erstattete Geld für behandlungen zurück zu fordern wenn die Behandlung nicht Ordnungsgemäß abgeschlossen wird.

Also bei der gesetzl. Krankenkasse leistet man einen Eigenanteil für die kieferorthopädische Behandlung und bekommt den (zum Teil) erstattet, wenn die Behandlung ordnungsgemäß abgeschlossen ist.

Allerdings sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme für eine solche Behandlung m.E. deutlich strenger als in der privaten. Da müssen mehrere Kriterien (Zahnfehlstellungen) vorliegen, damit die KK das zahlt. Kosmetische Korrekturen sind nicht medizinisch notwendig und werden gar nicht übernommen, da ist die private ggf. etwas "großzügiger" (glaube ich, weiß es nicht genau).

Nur wenn dein Sohn ein Jahr lang nicht mehr hingeht, ist die Behandlung gescheitert, und nicht ordnungsgemäß abgeschlossen. Zu den vertraglichen Grundlagen hilft dir aber nur der Vers.vertrag weiter, in dem alles festgehalten ist. In der gesetzl. wäre eine Erstattung des Eigenanteils nicht mehr möglich, wenn die Behandlung so lange unterbrochen wird.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2010 22:01
(@bollocks)
Schon was gesagt Registriert

Danke euch für die Antworten.

Ich frage mich natürlich die ganze zeit ob ich rechtliche Schritte zu befürchten habe wenn ich einfach die Versicherung Kündige.
Sorry , aber ich traue dieser Frau alles zu. Die lacht sich jeden monat schlapp über mich. Gestern rief mich mein Sohn an ob ich ihn abhohlen kann und er würde dann auch einen Brief mitbringen . Auf meine Frage was das für ein Brief ist sagte er dann das es sich um eine Mahnung handelt von einem Arztbesuch, von dem ich nichts wusste. Die haben einfach versäumt mir die Rechnung zu geben. So geht es aber immer, Sie behählt die Rechnungen so lange zurück bis angemahnt wird und dann komme ich in den Zwang es sofort zu überweisen bevor irgendetwas anderes droht. Ich kann dann meinem Geld hinterherlaufen. Und bei Rechnung die in die Hunderte gehen ist das nicht immer einfach.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2010 15:32
(@bollocks)
Schon was gesagt Registriert

hallo zusammen ,

ich habe heute Mittag mal bei meiner Krankenkasse angerufen. Die haben mir gesagt das ich auf keinen fall Kündigen kann ohne ihnen den Nachweis zu bringen das mein Sohn versichert ist bei einer anderen Krankenkasse.........................
Also bleibt mir nur der Weg über die KM.
Betteln das sie ihre Versicherung anruft und sie ihn dann dort versichert. Wie ich sie kenne wird sie es nicht freiwillig tun. Ich habe es ja schoneinmal versucht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2010 04:10