Kindesunterhalt wäh...
 
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Kindesunterhalt während FSJ

 
(@nullfuenfer)
Schon was gesagt Registriert

hallo zusammen,

meine tochter ist 17, wird am 31.03.2011 18 jahre und hat jetzt ein fsj in einer kita begonnen. sie wohnt bei der mama und ich zahle nach düsseldorfer tabelle unterhalt, das kindergeld kriegt auch die mama. die tochter kriegt 160,- und die fahrkarte für den öpnv durch den träger.

jetzt habe ich mehrfach gelesen, dass fsj zumindest ab 18 keinen unterhaltsanspruch begründet, ich würde sie aber dennoch unterstützen, nur nicht der mama die urlaube bezahlen.

wie ist die rechtslage?

danke schon mal

gruß hartmut

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2010 18:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

bis 18 ist es fast egal was Töchterchen macht (außer Ausbildung, denn das Einkommen wrd teilweise angerechnet).

Ich würde mich darauf konzentrieren den Unterhalt ab 18 anzupassen und vor allem dann direkt an die Tochter zu zahlen.

Wie das FSJ bei Minderjährigen in Sachen Unterhalt gehandhabt wird knn ichdir nicht sagen. Evtl. könnte die Hälfte der 160 € als Unterhaltsmindernd angesetzt werden. Aber genau weiß ichs auch nicht. Denn es ist ja nicht mit einer Ausbildung gleichzusetzen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2010 18:28
(@nullfuenfer)
Schon was gesagt Registriert

danke tina,

so in etwa waren auch meine gedanken. ist es nicht ohnehin so, dass ab 18 die kinder selber den unterhalt zu bekommen haben?

gruß hartmut

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2010 18:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Hartmut,

ja ist so. Aber manche Mutti ist davon nicht begeitert und lamentiert, das der KU nicht weiter auf Konto fließt und überredet Kindchen deshalb das mamikonto anzugeben  😉

Aber trotzdem muß neu gerechnet werden, weil dann KG komplett abgezogen wird, beide Elternteil unterhaltspflichtig sind und ectl. Einkommen des Kindes mitzählt.

Von daher, rede doch schon jetzt mti der Tochter. Signaliesiere ihr ,das du sie gerne unterstützt unddeshlab auf eine Überprüfung verzichtest, wenn irh euch vor ihrme 18 gemeinsam hinsetzt undden zukünftigen Unterhalt unter euch regelt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2010 18:40
(@nullfuenfer)
Schon was gesagt Registriert

danke  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2010 18:47