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Kindesunterhalt und Zahnarztkosten

 
 Esel
(@esel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Leut,

unser Kleiner ist noch keine drei Jahre.
Bei seiner Mutter stürzt unser Kleiner vom Stuhl und verletzt sich an seinen Zähnchen.

Der Kleine mußte unbedingt beim Zahnarzt unter großen Schmerzen versorgt werden der arme. ;(
Beim Zahnarzt hat die Mutter für unser Kind Sonderleistungen bestellt und erhalten, welche nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Zuerst hatte ich selbst vorgeschlagen die Hälfte der Zahnarztrechnung für meinen Kleinen zu bezahlen,
aber dann hat meine Exe mich an anderer Stelle abgezockt und deswegen frage ich mich nun ob ich das bezahlen muß?

Die Hälfte der Rechnung möchte die Mutter nun von mir dem Vater haben.
Die Mutter bekommt Kindesunterhalt. Und hat nun über ein Landgericht ein Mahnbescheid veranlasst.
Wenn ich nicht bezahle klagt Sie beim Familiengericht.

Wie ist euere Meinung dazu?
Sollte ich als Vater die Hälfte der Zahnarztrechnung bezahlen oder hat die Mutter das komplett vom Kindesunterhalt zu bezahlen?

Danke schon mal für Euere Meinung

ist das zum Wohl des Kindes, oder zum Wohl der Mutter?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2012 15:00
(@mattes1976)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Esel,

meine Sicht der Dinge ist das es ein Sonderbedarf ist aber ich denke da gehen die Meinungen auseinander. Das Kind ist gefallen und somit war es nich absehebar, dass diese Kosten entstehen.

Du schreibst du wolltest diese Kosten anteilig zahlen aber dann hast du etwas erfahren was dich ärgerlich gemacht hat..aber dafür kann der Kleine nichts...es geht um das Kind. Ich kenne dies auch aber ich frage mich dann immer was würde ich für mein Kind wollen und was wäre ich bereit zu tun.

Sonderbedarf wird meines Wissens nach,gequotelt nach dem Einkommen der Eltern. Wie gesagt beim Sonderbedarf gehen die Meinungen und Entscheidungen auseinander entweder mein einigt sich oder letzte muss dann jemand anders entscheiden.

vg

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2012 15:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die Mutter bekommt Kindesunterhalt. Und hat nun über ein Landgericht ein Mahnbescheid veranlasst.

für einen Mahnbescheid (der nicht von "Landgerichten", sondern in der Regel von Amtsgerichten erlassen wird), muss es zunächst einmal eine zugrundeliegende Forderung geben. Beispielsweise eine nicht bezahlte Rechnung. Da Du nichts bestellt hast, kann man Dir auch keine Rechnung schicken und Dich folglich auch nicht mahnen.

Wenn ich nicht bezahle klagt Sie beim Familiengericht.

das ist tatsächlich die einzige Option, die sie hat. Hier würde geprüft, ob Sonder- oder Mehrbedarf vorliegt. Wobei die KK bei einem Kleinkind üblicherweise alle sinnvollen und notwendigen Massnahmen übernimmt. Mal einfach zusätzliche "Sonderleistungen" zu bestellen, ohne Dich vorher nach einer Beteiligung zu fragen, dürfte schwierig durchzusetzen sein.

Aber offensichtlich beharkt Ihr Euch gerade auf unterschiedlichsten Baustellen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2012 15:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Sonderbedarf für medizinische Leistungen durchzusetzen ist schwierig bis unmöglich.
Gerade bei Kindern wird alles medizinisch notwendige von Krankenkassen bezahlt.
Was die Kassen nicht bezahlen ist auch nicht notwendig und deswegen kein Sonderbedarf.

Etwas Anderes könnte es sein, wenn Mutter oder Kind dich in die Entscheidung einbinden und bitten dich an der Rechnung zu beteiligen, sofern du vom Nutzen dieser Behandlung überzeugt bist.

Das scheint deine Ex aber nicht für nötig zu halten.

Wichtig ist, dass du dem Mahnbescheid widersprichst.
Dazu musst du nicht mal eine Begründung liefern.

Der Widerspruch beendet die Wirksamkeit der Mahnung.
Nun müsste die Mutter Klage einreichen.
Und wenn sie das tut, was ich nicht glaube, forderst du sie zunächst auf, Ihr Einkommen offen zu legen, damit die Haftungsquote ermittelt werden kann.
Bevor sie das nicht getan hat, passiert auch vor Gericht gar nichts.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2012 15:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Esel!
Gibt es für die Kleene eine Unfallversicherung?

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2012 16:52
 Esel
(@esel)
Schon was gesagt Registriert

Du schreibst du wolltest diese Kosten anteilig zahlen aber dann hast du etwas erfahren was dich ärgerlich gemacht hat..aber dafür kann der Kleine nichts...es geht um das Kind. Ich kenne dies auch aber ich frage mich dann immer was würde ich für mein Kind wollen und was wäre ich bereit zu tun.

Hallo Mattes, meine Exe hat als Sie ausgezogen ist, aus meinem Schrank Bargeld mitgenommen welches ich von meinen Eltern bekommen hatte. Damit wäre die Zahnarztrechnung eigentlich mehr als einmal beglichen. Aber an sonsten liegt mir der Kleine auch am Herzen.

für einen Mahnbescheid (der nicht von "Landgerichten", sondern in der Regel von Amtsgerichten erlassen wird), muss es zunächst einmal eine zugrundeliegende Forderung geben. Beispielsweise eine nicht bezahlte Rechnung.

Ja genau Brille, der Manbescheid ist mir vom Amtsgericht zugesendet worden, schuldigung hatte mich vertan.

Die Rechnung welche Sie vom Zahnarzt bekam, hat meine Exe mir als Einschreiben mit Rückschein zugeschickt. Im Einschreiben forderte Sie mich auf innerhalb einer  Frist die halbe Rechnung freiwillig auf Ihr Konto zu überweisen. Ansonsten würde Sie sich Konsequenzen vobehalten.

Dann kam der Mahnbescheid. Im Mahnbescheid steht:
Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht.
... Im Falle eines Widerspruchs wird der Fall zur Prüfung dem Familiengericht abgegeben.

das ist tatsächlich die einzige Option, die sie hat. Hier würde geprüft, ob Sonder- oder Mehrbedarf vorliegt. Wobei die KK bei einem Kleinkind üblicherweise alle sinnvollen und notwendigen Massnahmen übernimmt. Mal einfach zusätzliche "Sonderleistungen" zu bestellen, ohne Dich vorher nach einer Beteiligung zu fragen, dürfte schwierig durchzusetzen sein.

Genau Brille und Beppo, bin gar net nach meiner Meinung gefragt worden! Und erst hinterher informiert worden.

Sonderbedarf für medizinische Leistungen durchzusetzen ist schwierig bis unmöglich.
Gerade bei Kindern wird alles medizinisch notwendige von Krankenkassen bezahlt.
Was die Kassen nicht bezahlen ist auch nicht notwendig und deswegen kein Sonderbedarf.

Etwas Anderes könnte es sein, wenn Mutter oder Kind dich in die Entscheidung einbinden und bitten dich an der Rechnung zu beteiligen, sofern du vom Nutzen dieser Behandlung überzeugt bist.

Das scheint deine Ex aber nicht für nötig zu halten.

Genau, die hat irgendwie niemals nötig mich nach meiner Meinung zu fragen, deshalb kam es auch zur Trennung. 😡  😡 😡 😡

Der Widerspruch beendet die Wirksamkeit der Mahnung.
Nun müsste die Mutter Klage einreichen.
Und wenn sie das tut, was ich nicht glaube, forderst du sie zunächst auf, Ihr Einkommen offen zu legen, damit die Haftungsquote ermittelt werden kann.
Bevor sie das nicht getan hat, passiert auch vor Gericht gar nichts.

Der traue ich mittlerweile alles zu, alles! 😡

Aber offensichtlich beharkt Ihr Euch gerade auf unterschiedlichsten Baustellen.

Ja genau Brille, es scheint so eine Art Rache von Ihr zu sein, für die Umgangsklage welche ich eingereicht habe.

Gibt es für die Kleene eine Unfallversicherung?

Nee leider noch nicht. Ist ne gute Idee so etwas für die Zukunft. Aber man muss ja SBR sein um so etwas abschliesen zu können denke ich mal.

Sende mal wieder Gedanken des Dankes an Euch alle 🙂

ist das zum Wohl des Kindes, oder zum Wohl der Mutter?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2012 19:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Esel,

Die Rechnung welche Sie vom Zahnarzt bekam, hat meine Exe mir als Einschreiben mit Rückschein zugeschickt. Im Einschreiben forderte Sie mich auf innerhalb einer  Frist die halbe Rechnung freiwillig auf Ihr Konto zu überweisen. Ansonsten würde Sie sich Konsequenzen vobehalten.

Dann kam der Mahnbescheid. Im Mahnbescheid steht:
Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht.

eben. Einen Mahnbescheid erlässt das Gericht einfach auf Antrag; es hat gar nicht die Möglichkeit, die Rechtmässigkeit des Anspruchs zu überprüfen. Deshalb ist einzig wichtig, dass Du dem Mahnbescheid innerhalb von 14 Tagen widersprichst (sonst wird er nämlich rechtskräftig). Eine Begründung ist dafür gar nicht nötig. Dann kann Deine Ex sich überlegen, ob sie Dich verklagen und wie sie diese Klage begründen möchte. Mehr passiert nicht.

Nee leider noch nicht. Ist ne gute Idee so etwas für die Zukunft. Aber man muss ja SBR sein um so etwas abschliesen zu können denke ich mal.

das ist (noch) nicht so wichtig. Es gibt auch mit einer Unfallversicherung nicht einfach "zweimal Geld"; die deckt höchstens ab, was die KK nicht bezahlt. Aber keine Luxus-Extras.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2012 20:42
 Esel
(@esel)
Schon was gesagt Registriert

Danke Brille, die Tipps sind sehr einleuchtend und bringen mir Klarheit.

Jetzt komme ich zu meinem Ablauf ins grübeln:
Ich frage mich ob ich mich im Vorfeld durch SMS verpflichtet habe die hälfte der Zahnkosten zu tragen.

Zum Ablauf des Geschehens:
Sie rief mich am Tag nach dem Unfall zurück da ich zuvor anrief um meinen Kleinen zu sehen (bei Oma).
Sie erzählte mir vom Unfall. Das Sie beim Zahnarzt waren und das Sie die Sonderleistungen bestellt hatte, die erst Wochen später durchgeführt wurden.
Ich hatte nichts gegen die Sonderleistungen. Wir sprachen aber nicht darüber ob ich mich an den Kosten beteilige.

Dann hatte Sie begonnen mir den Kontakt mit meinem Kleinen zu verwehren (Hatte gar nichts getan).
Ich sendete eine SMS das ich mich an den Zahnkosten beteiligen möchte.
Aber von da an hat meine Exe mir nicht geantwortet. Auch über die Zahnbehandlung nicht informiert. Bis Heute noch nicht.
(Aber aus der Wohnung ist Sie danach ausgezogen.) Nur noch schriftlich hat Sie mich kontaktiert, durch Mahnung der Kosten wegen.

Ich frage mich ob ich mich mit meiner SMS verpflichtet habe die Kosten mit zu tragen?

Was denkt Ihr?
Denke ich zu viel?

ist das zum Wohl des Kindes, oder zum Wohl der Mutter?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2012 16:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Was denkt Ihr?
Denke ich zu viel?

Definitiv: Ja.
Entscheidend ist allein: Hast Du dem Mahnbescheid widersprochen bzw. kannst Du es noch fristgerecht tun?

Ich frage mich ob ich mich im Vorfeld durch SMS verpflichtet habe die hälfte der Zahnkosten zu tragen.

Nein. Das ist keine rechtsgültige Zustimmung; höchstens eine unverbindliche Absichtserklärung, die Du aufgrund veränderter Rahmenbedingungen jetzt eben wieder zurückgezogen hast.

Möglicherweise muss auch Deine Ex noch lernen: Wer Kohle will, muss freundlich sein.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2012 20:36
 Esel
(@esel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Brille ,

kann dem Mahnbescheid noch fristgerecht wiedersprechen und werde das tun !

Gerade die Frage wegen der SMS hat mich bisher sehr gebremst!

Sicher gönne ich dem Kleinen die Sonderbehandlung beim Zahnarzt.
Nur auf die Art von Behandlung seitens meiner Exe kann ich doch lieber verzichten und beteilige mich nicht freiwillig.

So wie das gesagt hast Brille,
hast mir die Augen geöffnet, Martin echt dankeschön !!

Beppo, auch besonderes Dankeschön für deine Hilfe. Grüße auch an Mattes und Marco

ist das zum Wohl des Kindes, oder zum Wohl der Mutter?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2012 23:16




 Esel
(@esel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmal,

meine Anwältin meint zu der Sonderzahlung:

Ob ich mich an der Zahnarztrechnung beteiligen muss weil die KK das nicht gezahlt hat,
hängt davon ab ob die Leistungen des Zahnarztes notwendig waren.

Wenn ich mir die aufgelisteten Leistungen nun genauer ansehe stehen Sachen drinn wie:
Röntgen, Stillung einer Blutung, Anbringen einer Füllung usw. ..
Das sieht mir plötzlich nach notwendige Leistungen aus.
Die übernimmt normalerweise die KK denke ich mir.
Hab ich mich  voreillig auf Sonderleistungen fixiert?

Hab dann mit der Rechnungsstelle telefoniert und über die Rechnung gesprochen.
Die Zuschläge kommen durch die "bessere Zahnfüllung" .."besseres Röntgen" usw.
Ich sage mal, das sind "medizinisch sinnvolle Sonderleistungen".

Die wirklichen Privatleistungen die nichts mit der Füllung zu tun haben, sind der kleinste Teil.

Unter der Summe steht dann der Kassenanteil insgesammt (weniger als 20% sieht die KK als medizinisch notwendig an!).

Kann gerade nicht fassen, mein Kleiner wird erst drei Jahre und bekommt schon ne Füllung wegen Karies.
Das erfahre ich durch die Rechnung und nicht von der Mutter. Putzt die ihm überhaubt die Zähne frage ich mich.

Es ist für mich nun sehr schwammig wo Sonderleistungen beim Zahnarzt beginnen.
Was medizinisch nicht notwendig ist (für eine KK), kann medizinisch trotzdem sinnvoll sein (für ein Kind).

*auf Wunsch gelöscht*

Meinem/unseren Sohn gönne ich das.

ist das zum Wohl des Kindes, oder zum Wohl der Mutter?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2012 12:03
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ esel

Röntgen, Füllung, das sind reine Kassenleistungen. Ich habe nie was dazu bezahlt was diese Dinge angeht. Und stillen einer Blutung muss auch erfolgen, da der Zahnarzt ja sonst nicht arbeiten kann. Als KK-Leistung.

Sorry, der Zahnarzt will Geld machen. Der Zahnarzt einer Freundin hat das auch mal probiert und wollte für eine Füllung 50 € für den Sohn - die KK und der andere Zahnarzt haben erklärt, dass das Kassenleistung ist.

Unabhängig von der Rechnung: ich habe eine Freundin, deren Tochter hatte bereits im zarten Alter von 3 Karies. Und das zieht sich bis heute, obwohl dieses Kind überwiegend nur Wasser und ungesüßten Tee bekommt, kaum Süßigkeiten und Mama bis zum Alter von 9 Jahren immer noch Zähne nachgeputzt hat.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2012 16:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich sage mal, das sind "medizinisch sinnvolle Sonderleistungen".

Wenn du davon überzeugt bist, kannst du natürlich gerne etwas dazu bezahlen.
Nur verpflichtet bist du, m.M.n. nicht

Ich bleibe dabei:

Notwendig = KK zahlt.
Nicht notwendig= Kein Sonderbedarf.

Und freiwillig zahlen würde ich nur, wenn ich vorher an der Entscheidung beteiligt werde oder zumindest darum gebeten werde.

Wenn jemand etwas von mir verlangt, was ich nicht muss, lehne ich das ab.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2012 22:22