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Kindesunterhalt und Vermögensaufbau beim bereinigeten Netto

 
(@mrfox)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Gemeinde,
ich bin gegenüber 2 Kinder unterhaltpflichtig. Seid 2 Jahren zahle ich 105% nach DDT Unterhalt, sowie den Musikunterricht (Lehrerin kommt dazu zu mir). Es gibt keinen Titel, bzw. gab es keinen Prozess. Nun macht sie aber etwas Stress und ich schliesse nicht mehr aus, dass es zu einer Klage kommen könnte.

In Artikeln zur Berechnung des Kindesunterhaltes wird immer erwähnt, dass Beiträge zum Vermögensaufbau vom Netto abgezogen werden können. Kurzum, ich erwäge den Abschluss eines Fondsparplanes, um Vermögen zu retten. Welchen Kriterien (z.B. Laufzeit usw) muss so ein Vertrag standhalten, damit er im Fall der Fälle bei einem Unterhaltsprozess anerkannt wird? Welche Fallstricke bzgl Unterhalt gilt es zu beachetn? Dürfen die monatlichen Beträge variieren, falls ich mal knapp bei Kasse bin?  (Eigentlich würde ich ja lieber wie bisher frei mein Geld anlegen, wenn etwas über ist, statt jetzt fix auf einen Fonds zu setzen).

Besten Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2015 03:19
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MrFox,

grundsätzlich können bis zu 4% des Bruttoeinkommens als Altersvorsorge Berücksichtigung finden.

Diese müssen aber nachgewiesen werden.

Bei der Wahl der Vorsorge ist der Unterhaltspflichtige relativ frei, ggf. ist es aber richterliches Ermessen etwas allzu flexibles als Altersvorsorge anzuerkennen bzw. abzulehnen.

Stehen die 105% denn auf der Kippe ?
Bist Du nahe an einer Einkommensgrenze ?
Was fordert denn die KM ?
Musikunterricht könnte als Mehrbedarf bei der Einstufung Berücksichtigung finden.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2015 10:16
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo MrFox,

ich bin gegenüber 2 Kinder unterhaltpflichtig. Seid 2 Jahren zahle ich 105% nach DDT Unterhalt, (...) . Es gibt keinen Titel, bzw. gab es keinen Prozess.

Wer hat die 105% ausgerechnet, wie sah die Berechnung aus, war die Berechnung im Wesentlichen korrekt, und haben sich seitdem wesentliche Sachverhalte geändert?

Ansonsten: Ja klar, Madame kann leider jederzeit einen Titel fordern; aber die spannende Frage ist, in welcher Höhe!

Stehen die 105% denn auf der Kippe ?
Bist Du nahe an einer Einkommensgrenze ?
Was fordert denn die KM ?

Wenn du magst, dann sag' uns mal, was du derzeit verdienst; wie alt die Kinder sind; und was du für berufsbedingte Kosten für die Bereinigung deines Einkommens geltend machen kannst (d.h. die 5%-Pauschale falls das zuständige Oberlandesgericht das zulässt, oder Einzelnachweis mit insbesondere den Fahrtkosten für den Arbeitsweg).

Kann nämlich sein, dass die zusätzliche Altersvorsorge hinsichtlich des Unterhalts sowieso vergebliche Liebesmüh' ist, nämlich dann, wenn du ob mit oder ohne Beiträge zur Altersvorsorge in der gleichen Zeile der DT bist.

Könnte außerdem sogar sein, dass du der Mutter grinsend erzählen kannst: "Klag' ruhig, und wenn der Richter dann x% beschließt, dann werde ich auch x% bezahlen. Wäre aber durchaus denkbar, dass dann x = 100 gilt, statt wie bisher x = 105 ...".

Denn: Berechnungen für die Kombination "Zeile 2 der DT und zwei Kinder" sind häufig insofern falsch, dass der Bedarfskontrollbetrag nicht berücksichtigt wurde und die eigentlich fällige Herabstufung nach Zeile 1 unterblieben ist (siehe Anmerkung Nr. 6 in der Düsseldorfer Tabelle). Kommt halt auf das konkrete bereinigte Netto an, sowie auf die Höhe des Unterhalts in Abhängigkeit vom Alter der Kinder.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2015 22:43
(@mrfox)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
vielen Dank für die bisherigen Antworten. Auf die Hintergründe mag ich an dieser Stelle nicht eingehen, ich mach vlt einen neuen Thread  dazu auf. Hier würde ich gern am Thema bleiben und das war, wie man Geld zum Vermögensaufbau retten kann.

In den vergangenen Jahren habe ich mit Geld, welches über war, schon ein bischen spekuliert. Seid der Trennung bin ich vorsichtiger geworden. Hohe Kursgewinne kann ich derzeit nicht unbedingt gebrauchen, da diese ja alle unterhaltsrelevantes Einkommen darstellen. Das Jahr 2014 war diesbzgl nicht schlecht, aber ich bin dazu übergegangen, mein Geld in dividendenstarke ausschüttende Fonds anzulegen, um eine gleichmäßigere und vor allem nicht zu hohe passive Einkommensquelle zu haben. Die Realisierung der Kursgewinne würde ich (so meine Überlegungen) in die weite Zukunft verschieben, wenn keine Unterhaltspflicht mehr besteht (> 10 jahre). Thesaurierende Fonds erachte ich als ungeeignet, da ich die wiederangelegten Anteile als Einkommen versteuern müsste. Sie würden somit zur Unterhaltserhöhung führen, ohne dass ich das Geld tatsächlich zur Verfügung hätte. Synthetisch replizierende, thesaurierende Fonds, bei denen die thesaurierende Anteile durch Finanztricks "weggeswapt" und nicht als Einkommen versteuert werden müssen, sollen wohl als langfristige Anlage ungeeignet sein (erhöhtes Ausfallrisiko). Ich verstehe sie nicht und lass somit lieber die Finger davon.

Das ist kurz beschrieben meine Strategie seid ca. 1,5 Jahren. Und was mach ich nun, wenn sie klagt? Eine Idee, einen Fondssparplan, um das bereinigte Netto zu senken. Eigentlich soll man kaufen, wenn Kurse unten sind und man soll vor allem streuen. Somit muss ich mich nun (fast zwangsweise) an ein Finanzprodukt binden, dass fundamentalen Börsenweisheiten widerspricht: ich kaufe _regelmäßig_ Anteile _eines_ Fonds. Wie steht es mit der Laufzeit? Bis zur Rente? Und wenn ich arbeitslos werde? Dann habe ich einen fixen monatlichen Brocken an der Backe! So richtig anfreunden kann ich mich noch nicht mit dem Gedanken. Gibt es irgendwo Leitlinien dazu, was anerkannt wird? Für mich ist das OLG Naumburg zuständig (welches leider auch den Bedarfskontrollbetrag nicht kennt).

Besten Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2015 23:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

vielen Dank für die bisherigen Antworten. Auf die Hintergründe mag ich an dieser Stelle nicht eingehen, ich mach vlt einen neuen Thread  dazu auf. Hier würde ich gern am Thema bleiben und das war, wie man Geld zum Vermögensaufbau retten kann.

Die bereits genannten zusätzlichen 4% sind der Vermögensaufbau. Zumindest das, was UH-rechtlich hier abziehbar ist. Oder insgesamt betrachtet jeh nach Situation 23-24% des Bruttos. Du musst also kein neues Thema aufmachen, sondern vielmehr Zusammenhänge verstehen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2015 01:57
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nur am Rande:

Eigentlich soll man kaufen, wenn Kurse unten sind und man soll vor allem streuen. Somit muss ich mich nun (fast zwangsweise) an ein Finanzprodukt binden, dass fundamentalen Börsenweisheiten widerspricht: ich kaufe _regelmäßig_ Anteile _eines_ Fonds.

Die Aussage zur sog. Börsenweisheit ist mit Blick auf das Timing nicht korrekt: Zum Vermögensaufbau (nicht Spekulation!) ist ein regelmäßiger Kauf von (breit gestreuten) Titeln richtig - damit gleichst Du Spitzen und Tiefen im Einkauf aus!

Ob Fonds das Mittel der Wahl sind, kann man streiten.
Eine lfr Bindung an ein Produkt wäre sicherlich nicht ideal, aber auch nicht unbedingt ein Widerspruch.

Du musst Dich davon lösen, dass ein Ansparen zum Zwecke des Vermögensbau das hier angerechnet werden kann, maximale Rendite erwirtschaftet. Das nennt sich dann spekulieren, birgt Risiken, ist kein lfr. systematischer Vermögensaufbau und wird eher nicht anrechenbar sein.

Aber selbst ein einfacher Sparplan, der Dein Geld zur Seite legt und Unterhaltspflichten senkt, schafft Wert bei Dir! wo ist das Prob?

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2015 09:38
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MrFox,

Synthetisch replizierende, thesaurierende Fonds, bei denen die thesaurierende Anteile durch Finanztricks "weggeswapt" und nicht als Einkommen versteuert werden müssen [...]

Ein Richter, dem Du mit solchen Sätzen erklärst, daß Du Deine Kohle in eine berücksichtigungsfähige Altersvorsorge steckst, wird Dir anschließend erklären, daß Deine Formulierung dafür spricht, daß Du 20 EUR mehr KU zahlen kannst.

... ich habe durchaus verstanden, daß die zitierte Alternative nicht die Deinerseits präferierte Option darstellt:
Dennoch der Hinweis, daß die Auswirkungen auf KU-Zahlungen bei derartigen Anlagestrategie-Gedankengängen auch zukünftig eine eher untergeordnete Rolle spielen sollten.

Fakt ist:
Eine regelmäßig gleichbleibende sichere Altersvorsorge (Lebensversicherung, Riester, ...) wird sicher anerkannt.
Daß diese Anlageformen unter Renditegesichtspunkten eher bescheiden sind, ist unbestritten.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2015 10:30
(@mrfox)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die bisherigen Kommentare und Hinweise. Eine Riesterrente habe ich natürlich auch und eine Berufsunfähigkeit ebenso. Mir geht es um den Vermögensaufbau, was nicht zwangsläufig mit einer Altersvorsorge identisch sein muss. Aber auch reiner Vermögensaufbau ist wohl abzugsfähig ( http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/unterhaltsrecht-private-altersvorsorge-abzugsposten-beim-unterhalt)

Ich möchte hier noch einmal meine Kernfragen herausstellen:
- Muss so ein Produkt eine Laufzeit bis zum Renteneintritt haben? (nach oben verlinkten Artikel vmtl. nein)
- Können monatliche Zahlbeiträge variabel gehabt werden?

Sehr würde ich mich auch freuen, wenn jemand berichten könnte, was in einem konkreten Fall anerkannt worden ist.

Beste Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2015 11:19
(@psoidonuem)
Registriert

Also wenn Du schon riesterst - und das sind für die maximale Förderung ja bereits 4% - ist die Sache erledigt und  der Fred kann zu.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2015 11:50
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Also wenn Du schon riesterst - und das sind für die maximale Förderung ja bereits 4% - ist die Sache erledigt und  der Fred kann zu.

Jein!
Für Otto-Normal-Verbraucher wird das schon stimmen, liegt er aber mit seinem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, dann kann er für alles oberhalb dieser Grenze noch 24% in Altersvorsorge stecken.

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2015 12:04




(@psoidonuem)
Registriert

Jein!
Für Otto-Normal-Verbraucher wird das schon stimmen, liegt er aber mit seinem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, dann kann er für alles oberhalb dieser Grenze noch 24% in Altersvorsorge stecken.

Grüsse!
JB

Wohl kaum. Er zahlt 105% Schnucki.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2015 12:05
(@mrfox)
Schon was gesagt Registriert

Danke nochmal an alle, die geantwortet haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2015 12:24
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Wohl kaum. Er zahlt 105% Schnucki.

Touché! 😉

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2015 12:47
(@martin1983)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammen,

die Altersvorsorge und die Berufsunfähigkeitsversicherung haben nichts mit Vermögensaufbau zu tun. Sie sind als private Vorsorgeleistung anzusehen. Das bestätigen auch bestätigen auch andere Ratgeber *Werbung entfernt*
Wenn ist um Vermögenaufbau geht, geht es um Rendite, Zinsen und Dividenden und diese vermögenswirksamen Leistungen werden immer mit Anteil für Partner (EX) bei Scheidung anteilig verrechnet.  

Anm.: Mod: Bitte setze hier keine unerwünschten Werbelinks. Du hast bei deiner Anmeldung die Nutzungsbedingungen und die Forenregeln anerkannt

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2015 10:41