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Hi, ich bin neu hier und habe ein aktuelles problem:
bei mir wurde im okt. 2007 die ms als diagnose gestellt. bin im nov 2007 bis 12/2007 arbeiten gegangen; krank geschrieben dann bis feb 2008, wiedereingliederung im feb 2008, gearbeitet bis 05 2008 und seitdem krank geschrieben. im jul 2008 eine abänderungsklage wegen meines anerkenntnisurtiles aus dem jahr 2003 angestoßen, um eine änderung meines unterhaltes von 192 euro auf 0,-- euro zu setzen. bekomme seit dem 05/ 2008 krankengeld in höhe von 891 euro. zwischendurch mit neuer partnerin zusammengezogen und nun der beschluß: änderung abgelehnt, bin leistungsfähig...mein sogenannter neuer selbstbehalt: 700 euro. was kann ich machen?
ich stehe natürlch zum kind und weiß, es "kostet" geld, aber mich "tot" zu machen, kann doch nicht die lösung sein..............bei mir das letzte hemd und ex-frau zieht in ein einfamilienhaus (wahrscheinlich neue partnerschaft). bei mir wird der partner herangezogen, bei der frau nicht..........gleichbehandlung?.........was kann ich machen?
Hi principality - Herzlich Willkommen bei v.s.
Als Nichtberufstätiger liegt Dein SB lt. URL bei 770€. Durch das Zusammenwohnen mit einem neuen Partner kann Dir zudem eine Kostenersparnis (Haushaltsersparnis) angerechnet werden, welche Deinen SB nochmals senkt. Detailierte Auskunft zum Beschluss wäre vielleicht hilfreich.
Was kannst Du machen: Wahrscheinlich nicht viel, aber vielleicht mal folgende Fragen beantworten. 😉
- Seit wann lebst Du mit neuer Partnerin zusammen?
- Wurde Dir der SB von einem Amtsgericht auf 700€ gedrückt? Oder wer sonst?
- Fallen bei Dir krankheitsbedingte Kosten an?
- Hat Dich ein RA (am besten für Unterhalts-/Familienrecht) vertreten?
- Bist Du schwerbehindert oder lediglich "derzeit" arbeitsunfähig?
Beim SB sind/können auch erhöhte Aufwendungen für die Gesunderhaltung (zu) berücksichtigen (werden). Eventuell ist dies nicht geschehen.
Leider ist vieles schwammig und hängt vom Ermessen des Richters ab.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Was kannst Du machen: Wahrscheinlich nicht viel, aber vielleicht mal folgende Fragen beantworten.
- Seit wann lebst Du mit neuer Partnerin zusammen? seit 10/2008
- Wurde Dir der SB von einem Amtsgericht auf 700€ gedrückt? Oder wer sonst? ja, wurde er
- Fallen bei Dir krankheitsbedingte Kosten an?tja, "noch" nicht wirklich, ausser die zuzahlungen für die medi`s, aber da würde der richter mich wieder an die krankenkasse bzgl beitragbemessungsgrenze verweisen
- Hat Dich ein RA (am besten für Unterhalts-/Familienrecht) vertreten?ra ja, aber ob er ein fachanwalt war, mag ich bezweifeln
- Bist Du schwerbehindert oder lediglich "derzeit" arbeitsunfähig? 50% und G als Kennzeichen
ich denke mir auch, dass die erhöhten aufw. nicht berücksichtig wurden...besser gesagt "tauchen im beschluss" nicht auf