Hallo,
die Frage konnte mir bisher noch niemand beantworten, selbst meine Anwältin ist in der Frage skeptisch und wird in Ihrer Kanzlei beratschlagen!
So, ich und meine Ex-Frau haben unsere 6 jährige Tochter im Wochenmodell jeweils bei mir und jeweils bei Ihr. D.h. Sa.- Fr. bei mir, und Sa.-Fr. bei Ihr.
Da meine Frau Kindesunterhalt von mir gefordert hat, Kindergeld bekommt Sie ja schon, frage ich mich, ob Ihr das Kindesunterhalt in voller Höhe zusteht?
Ich habe ja schließlich die gleichen Aufwendungen, wenn meine Tochter bei mir ist, wie bei Ihr (Größere Wohnung 3 1/2 Zimmer, Essen, Kleidung, etc).
Habt Ihr da eine Idee, oder wißt darüber bescheid?
Gruß
Peter
Uii, dann habe ich das wohl überflogen! :red:
Also im Klartext, es besteht in diesem Fall keine Pflicht auf Kindesunterhalt!
Was verfahre ich denn jetzt weiter? Ihr Anwalt hat das KU ja schriftlich gefordert!
Gruß
Peter
Hallo,
es gab aber auch schon Urteile, wo Elternteile, die erheblich mehr verdienten (natürlich die Väter) trotz Doppelresidentmodells zumindest anteilig zu Unterhalt verdonnert werden.
Die Berechnung ist sehr kompliziert - und die Paragraphenbezüge konnte ich nicht nachvollziehen.
Ich habe ein solches Urteil vom OLG Düsseldorf aus 2001, allerdings nur als PDF-Datei (291 kb)
Schick mir doch kurz eine e-mail, dann kann ich es dir zusenden.
Wenn ich es recht verstanden habe, ist euer sog. Wechselmodell noch nicht gefestigt,oder.
Mag sien , das deine Ex einfach so argumentiert, das eure Tochter nach der Vermittlungsphase des JA zu ihr kommt und damit den Lebenmittelpunkt bei ihr hat.
Bei der kurzen Zeit kann man auf 50/50 glaube ich keine Argumentation aufbauen - es sei denn ihr habt eine gerichtsfeste Vereinbarung darüber.
Gruß
Haddock
Wie verträgt deine Tochter den Wochenrythmus ?
@haddock:
Ich habe ein solches Urteil vom OLG Düsseldorf aus 2001, allerdings nur als PDF-Datei (291 kb) Schick mir doch kurz eine e-mail, dann kann ich es dir zusenden.
schick' das doch bitte auch an deep, dann kann er's ins archiv stellen, und wir haben alle was davon. danke!
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
@ulliberne: Nicht aus Hamburg Stadtteil Berne, oder??
Würde ich gerne, leider bin ich nicht versiert genug die PDF als Word-Datei (wie Deep es m. W. bevorzugt)
Gruß
haddock
Moin,
dann schick sie zu mir xe(at)vatersein.de, ich konvertiere sie und geb sie an Deep weiter.
Gruß, Xe
😉 erledigt.
Gute Nacht
Gruß
Haddock
Liebe Foris,
strolchdieb und profesor sind identisch. Alle unter dem Nick "strolchdieb" und "profesor" eröffneten Topics sind geschlossen.
:verwarnung: :werdeerw: :fluch01:
DeepThought :adminhadspoken:
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
