Hi Distel,
Ich denke, das ist dann der Betrag in Höhe des Unterhalts der gefändet wird oder ?
Ja. Solange es den Titel gibt.
Ich hätte aber gerne doch noch genauer gewusst, was da in dem Titel steht, was zu zahlen ist. 100% wovon? Bitte ganz, ganz genau. Nicht nur irgendwelche Zahlen rauspicken.
Wahrscheinlich muss man das nämlich erst noch auf die aktuelle DT umrechnen, so dass sich Dein Vergleich mit dem aktuellen Zahlbetrag relativieren könnte.
muß ich zu einem Anwalt, der Geld kostet und eine Titeländerung durchsetzen. Richtig ?
Genau so.
Gruss von der Insel
Hi Inselreif,
In der Urkunde steht:
ab 01.08. 2008, Altersstufe 3, Vomhundertsatz des jeweiligen Regelbetrags 100, Regelbetragverordnung §1, Zahlbetrag 288 Euro.
Und wenn ich jetzt nach der aktuellen DT ausgehe, dann zahle ich bei einem Einkommen von 1800 Euro netto in der Altersstufe 3
448,- Euro abzüglich halbes Kindergeld = 356 Euro.
Und wenn Beispielsweise meine Tochter ab 01.09.2012 eine Ausbildung anfängt und sagen wir mal 400 Euro netto verdienen sollte,
dann sollte ich doch die hälfte minus 90 Euro also 155 Euro von meinem bisherigen 356 Euro anrechnen lassen.
Der Unterhalt wäre dann also nur nur 201 Euro.
Hi Distel,
wenn da keine Rede von Abzug oder Hinzurechnung von Kindergeld ist, ist das einfach. Dann ist (das ist allerdings der einzige Fall) in Altersstufe 3 nämlich 100% der RegelbetragsVO identisch mit 100% des Mindestunterhalts nach DT.
Oder förmlich berechnet: (288 Zahlbetrag + 77 hälftiges Kindergeld weil § 36 Nr. 3d EGZPO auf 3a verweist) / 365 (Mindestunterhalt Stufe 3) = 100% nach DT.
Du wärst also heute verpflichtet, 334,- zu zahlen. Nach dem Titel, also das was der Gerichtsvollzieher mitnehmen könnte. Das heisst bitte nicht, dass Du jetzt Deine Zahlung einfach reduzierst. Sonst könnte Exe auf die Idee kommen, den Titel nach oben angepasst haben zu wollen.
Ab 01.09.2012 wäre auf jeden Fall eine Titeländerung erforderlich, wenn Du weniger zahlen möchtest.
Gruss von der Insel
Hi Inselreif,
1000 Dank für deine Antwort. Hat mir sehr geholfen. Du hast recht..... Die Zahlung von 356 Euro auf 334 Euro werde ich nicht reduzieren, jedoch ab Ausbildungsbeginn ne Titeländerung beantragen.
Wo und wie macht man das genau ?? Anwalt ?? Der kostet Geld und ich hab doch nicht so viel !! ;(
Hallo, nur so ein Gedanke...was spricht da dagegen?
...Sonst könnte Exe auf die Idee kommen, den Titel nach oben angepasst haben zu wollen.
Den Titel kann er bis zum Ausbildungsbeginn befristen und dann kommen die Karten neu auf den Tisch...Zumindest wäre der Kontakt hergestellt und Exilein müsste diese offenlegen.
Nur so ein Gedanke..
Pinkus
Hi,
@Pinkus: die Idee ist gut aber besser keinen neuen Titel über 356,- schaffen, wenn Exe mit der freiwilligen Zahlung der 356,- zufrieden ist. Befristung innerhalb der Minderjährigkeit ist ein sehr heisses Eisen und das Kostenrisiko wäre im Vergleich zu der Ersparnis (sagen wir mal zwei Monate bis Exe reagiert x 22 gesparte Euros) viel zu hoch.
Für die Titeländerung gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die KM gibt Dir die vollstreckbare Ausfertigung der Jugendamtsurkunde heraus oder erklärt einen Vollstreckungsverzicht und erhält im Gegenzug von Dir eine neue Urkunde
-oder, wenn sie sich weigert-
2. Dein Anwalt reicht einen Änderungsantrag beim zuständigen Gericht ein. Ohne Anwalt geht es leider nicht. Allerdings ist der Gegenstandswert mit knapp 1.600,- jetzt nicht ewig hoch, wir reden da über Kosten von 419,- für den Anwalt und 219,- vorzuschiessende Gerichtskosten. Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, kannst Du VKH beantragen. Wichtig ist, dass der Antrag dann noch im September eingereicht und zugestellt wird. Dann kannst Du die Zahlungen zunächst auf die 334,- reduzieren und nach Änderung des Titels auch noch die Differenz zum tatsächlich zu zahlenden Betrag rückwirkend zurück verlangen.
Gruss von der Insel
Hi Inselreif,
vielen Dank für deine sehr gut beschriebene Antwort. Hätte da aber noch ein(ige) Fragen was die neuberechnung der Unterzahlung betifft.
Ich bin nämlich erst ab 02.05.2012 wieder im Angestellenverhältniss mit einem Nettolohn von 1800.- Euro. Die vergangenen 12 Monate waren
in meinem Leben etwas kurios was die Arbeit und das Liebe Geld betrifft. (ABER DEN UNTERHALT HABE ICH IMMER BEZAHT !!!!!!!!!!!!!!!! :redhead: )
Ab 01.06 2011 war ich arbeitslos bis 17.10.2011 Die Arge bezahlte mir in dem Zeitraum knapp 5300.- Euro.
Vom 18.10.2011 bis 30.04.2012 war ich Selbstständig. In dieser Zeit bekam ich den Gründungszuschuß von 1500.- Euro + ca. 2200.- Euro jeden Monat.
Wie sieht den jetzt eine neuberechnung aus ?? Muß ich evtl. zu wenig bezahlten Unterhalt erstatten ? Ist es daher klug bei diesem durcheinander einen Änderungsantrag zu stellen ??
Gruß
Hi Distel,
in der Tat ist das verzwickt.
Die Zeit der Arbeitslosigkeit kann man am 01.09. praktisch unter den Tisch fallen lassen. Wird auch jedes Gericht tun, weil das ALG ja nur gering war.
Über den Gründungszuschuss kann man sich trefflich streiten. Du musst darlegen können, dass es den nur befristet gab und er für die Zukunft (Zeit ab 01.09.2012) keine Rolle mehr gespielt hätte; ferner praktisch keine Einkünfte aus der Selbständigkeit erzielt werden konnten, so dass das ganze Modell nicht zukunftsfähig war.
Wenn ein Gericht diese Zeit trotzdem betrachtet (was man natürlich nie ausschliessen kann), kann man bis 2.430,- (15.800 in 6,5 Monaten) so ziemlich alles begründen. Wenn nicht, rechnen wir mit Deinen 1.800,- Euro netto.
Wenn Du noch ein paar Abzüge hast (Fahrtkosten zur Arbeit, Altersvorsorge, ...), dann landest Du bei Stufe 2 oder 3 der DT.
ABER - ich gehe davon aus, dass Du nur Deiner Tochter unterhaltspflichtig bist und dann wirst Du hinaufgestuft um eine Stufe, also 3 oder 4 (das gilt übrigens eigentlich auch heute schon).
Dann sind wir bei einem Zahlbetrag von 377,- oder 398,- abzüglich der 155,- wären das 222,- bzw. 243,- was immer noch über einen Hunderter Ersparnis wäre.
Angst vor Nachzahlungen musst Du nicht haben. Du wurdest nicht zur Einkommensauskunft aufgefordert und es liegt keine erhebliche Einkommensverbesserung vor.
Durcheinander ist in Unterhaltssachen nie gut. Aber hier haben wir eine neue Situation mit konstantem Einkommen und eine abgeschlossene Situation mit einem nicht all zu sehr höherem, unregelmässigen Einkommen. Wenn das Gericht vernünftig arbeitet, werden die das neue Einkommen nehmen und sich noch nachweisen lassen, dass Du kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommst und fertig. Aber das ist Ermessenssache.
Gruss von der Insel