Hallo , ich bin hier neu und hab natürlich keine Ahnung.
Folgendes Problem bzw Frage habe ich. Ich lebe von meiner Frau getrennt, wir sind aber noch nciht geschieden. Für meine Frau zahle ich keinen Unterhalt , dieser wird durch mietfreie Überlassung meines Hauses gewährt.
Für meine Kinder zahle ich Unterhalt gm DT. kann ich diesen Unterhalt steuerlich geltend machen? kann ich mir auch einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen?
Was könnte ich noch machen um mich finanziell besser zu stellen?
Für eure Tipps besten Dank
LG Fridold
Hallo Fridold,
herzlich willkommen bei vatersein.de, der Seite auch für Hausbesitzer...
Zu deiner Frage:
Kindesunterhalt kann nicht steuerlich abgesetzt werden, Ehegattenunterhalt schon. Du zahlst deiner "Ex" keinen Unterhalt, also kann auch nichts abgesetzt werden.
Dir steht das halbe Kindergeld bzw. entsprechende Freibeträge zu.
Würdest du ihr Unterhalt zahlen, könntest du diesen auch von der Steuer absetzen. Deine Frau könnte dir dann ja auch Miete fürs Haus bezahlen. Diese Miete musst du dann aber auch versteuern.
Könnte ein "Nullsummenspiel" werden, würde ich an deiner Stelle entweder mit einem Steuerberater klären oder (wenn du keinen hast oder weil deutlich günstiger) mit einem Steuerprogramm mal durchrechnen.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
besten Dank, ja dann werd ich mal mit einem Steuerprogramm mein Glück versuchen.
Gruß Fridold