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Kindesunterhalt, obwohl momentan kein Einkommen?

 
(@ruhrgebiet)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

möchte zuerst mal ein "Hallo" an alle sagen, da ich neu hier bin! Ein tolles Forum!

Habe natürlich auch direkt ein Problemfall, den ich hier trotz Suche nicht gefunden habe:

Ein Freund von mir hat folgendes Problem: Er war selbstständig (geschäftsführender Mitgesellschafter)- bis 2004, die GmbH ist bis dato in Liquidation, aber noch nicht geschlossen, macht aber natürlich auch keine Geschäfte) . Von Anfang 2005 bis 2007 kfm. Angestellter. Dann arbeitslos mit Bezug von ALG 1. Ab Februar 2008 hat mein Freund dann den Gründungszuschuss von der Arge bekommen, um hauptberuflich wieder eine Selbstständigkeit aufzubauen. Dieser Zuschuß ist nun ausgelaufen und er bekommt kein Geld/Zuschuss mehr. Seine Selbständigkeit ist bis dat nicht richtig angelaufen und er fährt nur Minus, sprich er hat kein Einkommen. Bis November hat er immer den KU für seine beiden kids ( 9 + 15 Jahre) pünktlich bezahlt. Nun hat er seiner Ex mitgeteilt, er könne nicht mehr bezahlen und das JA hat sich eingeschaltet. Dieses möchte nun rückwirkend für 3 Jahre Bilanzen etc, etc, von ihm haben. Nun die eigentliche Frage: Muss er noch KU bezahlen, auch wenn er momentan kein Einkommen hat? Wenn ja, wieviel und warum? Sollte das JA für eine gewisse Zeit den KU vorstrecken, laufen bei ihm dann Schulden auf?

Viele Fragen für den ersten Beitrag, hoffe jemand kann Antworten geben....

Vielen Dank im voraus und viele Grüße

Ruhrgebiet


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2008 20:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ruhrgebiet,

estmal noch einige Nachfragen. Existieren denn Titel über den zu zahlenden KU?

Sollte das JA für eine gewisse Zeit den KU vorstrecken, laufen bei ihm dann Schulden auf?

Für das ältere Kind wird nichts mehr gezahlt, für das Jüngere nur dann, wenn bisher weniger als 72 Monate ein Zuschß gezahlt worden wäre. Sofern ein Titel besteht oder seine  Leistungsfähigkeit festgestellt wird, läuft der Unterhaltsvorschuß als Schulden für ihn auf.

Er kann nicht einfach sagen ,das er keinen KU mehr zahlt. Ggf. müßte er seine Leistungsunfähigkeit feststellen lassen. Allerdings wird für 6 Monate (auch bei Arbeitslosigkeit) angenommen, das es sich bei dem finanziellen Engpass um ein vorrübergehendes Ereignis handelt und somit nach wie vor der ungekürzte KU zu zahlen ist.

Wieviel er zahlen muß hängt vom bisherigen Titel ab ,den muß er voll bedienen. Warum? Weil er nun mal zu Unterhalt verpflichtet ist und solange die Kinder minderjährig und außer Stande sind sich selbst zu unterhalten ihn eine gesteigerte Erwerbsobliegnheit trifft. Dazu kann ihm auferlegt werden einen Nnebenjob anzunehmen oder sich eine Anstellung zu suchen ,die den KU sichert.  (auch Selbständigkeit muß man sich leisten können)

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2008 20:20
(@ruhrgebiet)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

nein, es bestehen keine Titel für den KU. Warum auch, es wurde doch bis dato immer pünktlich bezahlt. Lediglich im Schreiben vom JU wurde er wohl vorsorglich ab November in Verzug gesetzt.

Gruss


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2008 20:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gut,

dann wird das JA den KU berechnen wollen. Das dürfte in diesem Fall etwas schwieriger werden.

Bei Angestellten werden die letzten 12 Monte betrachtet. Bei Selbständigen die letzten 3 Jahre. In dem Fall können aber noch keine 3 Jahre betrachtet werden.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2008 21:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nein, es bestehen keine Titel für den KU. Warum auch, es wurde doch bis dato immer pünktlich bezahlt.

das pünktliche Bedienen einer Unterhaltsforderung und das Recht auf einen Unterhaltstitel haben nichts miteinander zu tun. Ein solcher Titel kann grundsätzlich verlangt und sogar eingeklagt werden; unabhängig von der Zuverlässigkeit des Zahlers (die im übrigen ja gerade in Frage steht).

Dein Freund tut sich jedenfalls keinen Gefallen, wenn er sich auf ein "ich hab nix, also kann ich nicht zahlen" zurückzieht. Gerade bei einem ehemaligen GmbH-Geschäftsführer wird ein Gericht im Zweifelsfall einen noch höheren Massstab an die Erwerbsobliegenheit anlegen als bei einem ungelernten Arbeiter; beispielsweise in Form eines Nebenjobs zur Sicherung des Mindestunterhalts. Selbständigkeit ist unter diesen Umständen ein Luxus, den man sich leisten können muss.

Just my 2 cents
Martin
(der sowieso grosse Bauchschmerzen hätte, ein deutsches Familiengericht Bilanzen lesen und die richtigen Schlüsse daraus ziehen zu lassen)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2008 21:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

(der sowieso grosse Bauchschmerzen hätte, ein deutsches Familiengericht Bilanzen lesen und die richtigen Schlüsse daraus ziehen zu lassen)

Wieso, ist doch ganz einfach:

Man addiert einfach Aktiva und Passiva und hat dann das unterhaltsrelevante, bereinigte Netto!

Oder wurde bei dir anders gerechnet?  :rofl2:


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2008 22:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Man addiert einfach Aktiva und Passiva und hat dann das unterhaltsrelevante, bereinigte Netto!

ja, genau diese Art von Befürchtung hätte ich bei Leuten, die nach Beamtentarif besoldet werden...

Oder wurde bei dir anders gerechnet?  :rofl2:

bei mir wurde erfreulicherweise überhaupt nicht gerechnet, da meine Ex sich entscheiden musste, ob sie lieber ein grosses Haus übernehmen (und weiter abbezahlen) oder das Spiel vom armen, unterhaltsbedürftigen Hascherl weiterspielen wollte (dann allerdings ohne Haus). Letzteres hätte noch weniger in ihr Eigen-PR-Konzept gepasst als das Kassieren von Unterhalt; daher war das Thema EU am Ende gar keines.

Im Übrigen habe ich die Dame und ihren Anwalt frühzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass ich nur selbständig bleibe, wenn sich das auch für mich selbst lohnt; ansonsten würde ich mir eben einen (mässig bezahlten) Nine-to-Five-Redakteursjob suchen. Sollten sie anderer Ansicht sein, könnten sie gerne versuchen, mich juristisch zur Fortsetzung der Selbständigkeit und zum wirtschaftlichen Erfolg zu zwingen.

Das muss irgendwie einleuchtend gewesen sein 😉

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2008 22:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

DLM

ja, genau diese Art von Befürchtung hätte ich bei Leuten, die nach Beamtentarif besoldet werden...

HÖMMA!!!!!  😡

Nun schmeißen wir mal nicht alle über eine Bürste.

Erschüttert, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2008 22:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

HÖMMA!!!!!  😡

Ich hatte mich schon gefragt, wie lange das dauern würde!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2008 22:49
(@ruhrgebiet)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmals,

mein Freund will nun einen persönlichen Termin mit der Dame vom JA vereinbaren, um die Angelegenheit zu klären . Seine Einkommensverhältnisse sind ja etwas schwierig, wie schon erwähnt. Frage: Muss er auch sein Vermögen (das Wort ist etwas hochgestochen, :knockout: - Auto, Kontoauszüge, LV) offenlegen?

Gruessle
Ruhrgebiet


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2008 23:32




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Ruhrgebiet

Nein. Beim KU werden nur Einkünfte betrachtet. Eine LV, so sie als Altersvorsorge anerkannt wird,  kann jedoch mit bis zu 4% vom Brutto EK-mindernd berücksichtigt werden.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 23:40