Hallo Liebe Forumsmitglieder,
stöbere seit mehren Wochen schon in diesem Forum und finde es richtig Klasse.
Jetzt allerdings muss ich selber Hilfe in Anspruch nehmen.
Ich bin Vater eines sechs jährigen Kindes. Mit der Kindesmutter habe ich nie zusammengelebt und war nie mit ihr verheiratet. Das Jugendamt fordert mich fast jährlich auf meine Vermögensverhältnisse offen zulegen was ich auch immer mache.
Die KM arbeitet angeblich halbtags und vor einem Jahr erhielt ich ein Schreiben vom JA indem ich aufgefordert wurde EUR 639,-- an Kindesunterhalt inkl. Betreuungsunterhalt zu zahlen. Mein Verdienst lag damals so bei ca. EUR 1.700,-- Netto im Monat. Darauf wollte ich mich nicht einigen da dass Kind völlig gesund ist und keine "besondere" Betreuung benötigt. Zuvor zahlte ich EUR 240,--.
Als ich mit einem Anwalt drohte sollte ich EUR 273,-- zahlen was ich auch tat. Daraufhin meldete sich das JA nochmals telefonisch und drohte mir die Sache ans Gericht zu geben wenn ich nicht zumindest EUR 355,-- zahle.
Ich muss erwähnen das ich ab 2010 nur noch ca. EUR 1.400,-- Netto verdiene da ich ein acht semestriges Abendstudium angefangen habe wodurch ich Brutto EUR 400,-- verdiene da ich zwei Stunden am Tag früher gehe. Des weiteren belastet mich mein Studium monatlich mit ca. EUR 150,-.
Urplötzlich kam ein Schreiben im Januar 2010 ich solle jetzt EUR 309,-- überweisen was ich auch mache.
Leider kriege ich das finanziell nicht mehr hin. Besteht den die Möglichkeit den KU runterzusetzen? Ich verdiene ja deutlich weniger und meine Ausgaben sind deutlich höher durch mein Studium.
Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten.
Vielen Dank und ich freue mich über Hilfe.
Grüße
vadder
Moin vadder,
in der Regel (Kind gesund) endet der Anspruch für mütterlichen Betreuungsunterhalt am 3. Geburtstag des nicht ehelich geborenen Kindes. Du bist nur für den Kindesunterhalt zuständig; den einkommensangemessenen richtigen Betrag findest Du in der >>>Düsseldorfer Tabelle<<<.
Was ich drollig finde: Das Jugendamt hat mit Betreuungsunterhalt für die Mutter in keinem (!) Fall etwas zu tun; das ist nur für den Kindesunterhalt zuständig (es sei denn, die Mutter wäre noch minderjährig, was bei einem 6-jährigen Kind recht unwahrscheinlich ist). Wenn die Lady also tatsächlich BU von Dir wollte, müsste sie einen Anwalt in Marsch setzen, und dieser müsste ein Unterhaltsverfahren anleiern, das seine Mandantin mit fast absoluter Sicherheit verlieren würde.
Also: Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen; das scheint ein durchsichtiger Versuch zu sein von der Sorte "wir probieren es halt mal; vielleicht ist er ja so blöd und zahlt freiwillig". Wenn Du ein bisschen Spass haben möchtest: Frag das JA doch einfach, auf welcher rechtlichen Grundlage seine Forderung basiert.
Grüssles
Martin
***edit - PS: Auch beim KU bist Du nur alle zwei Jahre zur Einkommensauskunft verpflichtet.
und by the way (auch wenn es nicht zur Fragestellung gehört): Hast Du regelmässigen Kontakt zu Deinem Kind?
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Tach Vadder,
wenn ich Deine Angaben richtig deute, ist das JA mit Dir in 2009 so verblieben, dass Du KU nach Einkommensgruppe 3 der DDT zahlst.
Legt man Dein Einkommen 1.700 EUR (ist das durch berufsbedingten Aufwand und Altersvorsorge bereinigt ?) zu Grunde wäre das auch in Ordnung, insofern Du lediglich für einen Bedürftigen Unterhalt zahlst (die DDT ist auf zwei Unterhaltsempfänger ausgelegt).
Mit Erhöhung des Kindergeldes zu Beginn 2010 ist auch der Kindesbedarf sprunghaft angestiegen (eine Hinterfragung der Kausalität ist schwer zu beantworten, weil nur bedingt logisch).
D.h. bei gleicher Einkommensgruppe wären die 309 EUR berechtigt.
Da Dein Einkommen gesunken ist, solltest Du dieses dem JA gegenüber mit entsprechenden Belegen darstellen und ihnen mitteilen, dass Du aufgrund von Einkommensänderung und Fortbildungskosten nur noch den Mindestunterhalt zahlen kannst. Das wären dann 272 EUR.
Wie das JA darauf reagiert, verbleibt dann abzuwarten ...
Gruß
United
Hi vadder
Existiert ein Titel zum KU und wenn ja, was steht da drinne?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wow, ich bin begeistert wie schnell und kompetent mir hier geholfen wird :thumbup:
Es besteht kein Titel. Die KM ist definitiv volljährig und hat vor kurzem ihren Meisterbrief als Friseurin absolviert, dieser wurde anscheinend auch vom Staat bezahlt.
Welche Unterlagen muss ich dem JA beifügen um den KU auf EUR 273,-- zu reduzieren? Verdiene seit September 2009 EUR 400,-- Brutto weniger.
Ich sehe das Kind leider sehr unregelmäßig. Das liegt allerdings auch zum Teil an mir da ich 6 Tage die Woche arbeite und 4 Tage die Woche in die Uni gehe wo ich bis 21:15 sitze.
Wenn ich "nur" die EUR 36,-- weniger zahlen müsste würde mir das schon weiterhelfen da ich bedingt durch mein Studium eine lange Durststrecke vor mir habe.
Als ich dem JA mitteilte das ich studieren werde und dadurch weniger Einkommen erzielen werde reagierten die empört. Auch mein Argument das ich ja nach dem Studium deutlich mehr Einkommen erzielen kann und somit auch dem Kind mehr zutragen wurde nur belächelt.
Gruß
vadder
Hi
Es besteht kein Titel. Die KM ist definitiv volljährig und hat vor kurzem ihren Meisterbrief als Friseurin absolviert, dieser wurde anscheinend auch vom Staat bezahlt.
Ähm, ich meinte einen Unterhaltstitel über Kindesunterhalt. Du auch? Der wird beim JA, Notar oder Gericht (per Entscheidung) ausgestellt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
habe es verstanden, aber es besteht kein Titel über den KU.
Okay, nicht dass es noch Missverständnisse gibt. 😉
Nun ja, gesetzl. heikel ist lediglich der Mindest-KU. M.E. kannst Du problemlos den KU auf den Mindest-KU absenken. Gestützt wird dies mit Deiner Einkommenssituation dieses Jahr. Eine berufl. Weiterbildung ist Dir dann nicht zu verwehren, wenn der Mindest-KU von 272€ sicher gestellt ist. Das JA wird zwar Mord und Totschlag rufen - was soll's.
Ich würde da gar nicht viel rumlamentieren. Du siehst Dich zwei UH-Forderungen ggü. Daraus folgt, es gibt keine Höhergruppierung lt DDT. Und selbst wenn - dann wäre Dein Bedarfskontrollbetrag von 1000€ unterschritten. Dein ggw. unbereinigtes EK beträgt 1400€. Nach Abzug Deiner Aufwendungen und dem KU von 272€ liegst Du unterhalb von 1000€. Kein Platz für höheren KU oder BU.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.