Hallo liebe Mitglieder,
Ich glaube ich bin so dumm für diese Welt und bräuchte eure Hilfe.
Seit meiner Scheidung verdiene ich Netto 1200-1250 Euro Netto, je nach Monat und Arbeitstagen. Ich habe auch immer brav meinen Unterhalt bezahlt, der sich auf 275 Euro beläuft. Ich komme mit dem was mir übrig bleibt nun garnicht mehr hin, wenn man bedenkt was das Leben kostet. Meine Frage ist nun, wo kann ich meinen Unterhaltstitel ändern? Welches Amt ist dafür zuständig? Wo wird mir geholfen, das es mir finanziell etwas besser geht? Meine Ex-Frau fährt 3x im Jahr in den Urlaub. Baut sich ein Haus und fährt ein neues Auto. Ich möchte ja auch meinem Kind mal etwas bieten und nicht als Versager dastehen. Jedesmal meinem Kind erklären, wir können dies und das nicht tun, weil Papa nicht das Geld hat ist echt traurig. Vielleicht habt Ihr ein paar Tipps für mich. Vielen Dank im voraus.
Moin Apollo,
Ich komme mit dem was mir übrig bleibt nun garnicht mehr hin, wenn man bedenkt was das Leben kostet.
Interessiert niemanden, solande der Mindesunterhalt gesichert ist.
Meine Frage ist nun, wo kann ich meinen Unterhaltstitel ändern? Welches Amt ist dafür zuständig? Wo wird mir geholfen, das es mir finanziell etwas besser geht?
Nirgendwo, kein Amt ist zuständig oder wird Dir helfen. Der Weg einen Titel zu ändern ist entweder freiwillig durch die Titelbesitzerin, indem ihr Euch auf einen neuen Betrag
einigt und sie Dir den alten Titel herausgibt oder auf gerichtlichem Weg. Da sehe ich aber schwarz, ehrlich gesagt.
Meine Ex-Frau fährt 3x im Jahr in den Urlaub. Baut sich ein Haus und fährt ein neues Auto.
Interessiert auch niemandern, da der Kindesunterhalt nicht von dem Einkommen und Vermögen des betreuenden Elternteils abhängt, sondern ein Anspruch des Kindes
gegen den nichtbetreuenden Elternteil ist. Erst wenn Deine Ex nachweislich sehr viel mehr verdient (das Dreifache oder so, müsste ich jetzt aktuelle Urteile man nachschauen)
kann Deine Unterhaltspflicht betroffen sein.
Leider kann ich Dir keine positivere Einschätzung geben. Bzgl. Deines Einkommens solltest Du was unternehmen, das ist auch ohne Kind schon zu wenig.
LG,
Mux
Vielen für die Antwort. Wenn es niemanden interessiert, wozu gibt es dann den sogenannten Selbstbehalt?
Naja, grundsätzlich interssiert dieser schon.
Nur im sog. Mangefall wird eben nach allerlei Möglichkeiten gesucht, damit eben der Mindestunterhalt gezahlt werden kann.
Bei dir existiert eben ein Titel und der muss abgeändert werden. Und das ist immer ein ziemliche Hürde, wenn man(n) ihn nach untern hin abändern möchte.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für deine Antwort Tina,
Gibt es denn andere Möglichkeiten mein Gehalt eventuell aufzustocken?
Wie würde man das berechnen und welches Amt wäre zuständig?
Ich habe ein Bruttogehalt von 1966 Euro, Netto sind es 1350 Euro.
Ich bin nun dabei mich von meiner Lebensgefährtin zu trennen und auf der Suche nach einer Wohnung. Hätte auch eventuell eine in Aussicht. Die Warmmiete kostet 430. Ich muss komplett von vorne anfangen und habe außer eine Anbauwand und einen Fernseher nichts was ich mitnehme. An eine Mietkaution mag ich garnicht denken. Aber dafür gibt es ja Möglichkeiten, wie Banken und Versicherungen. Mir wächst das alles über den Kopf und ich weiß momentan nicht wie es weitergehen soll.
Hm,
entweder Nebenjob.
Oder versuch mal, ob du mit dem Utnerhaltstitel Anspruch auf eine Aufstockung von der ARGE hast. Dafür gibt hier auch ein paar User, die dir da weiterhelfen können, da sie das schon erfolgreich durchgebracht haben
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Vielen Dank. Das probiere ich.
Moin
275€? Kannst Du bitte ein wenig genauer umschreiben, wie der Wortlaut des Titels ist (Text im exakten Wortlaut)? 275€ sind kein Zahlbetrag laut DT. Von daher dürfte anderweitig entschieden worden sein, was zu zahlen ist. War das ein Gericht? Wann war das, und aus welchem Grund wurde so entschieden?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
ich habe mich geirrt.272 Euro.ich musst um die Scheidung zu vollziehen,eine Urkunde zur Verpflichtung zum Unterhaltunterschreiben.(Titel)Daran führte kein Weg vorbei.
meine Hoffnung wäre noch die sogenannte Aufstockung um finanziell über die Runden zu kommen.An wen müsste ich mich denn hier im Forum wenden und unter welchen Thema?weiß jemand Rat?
Moin
1350€ - 272€ = 1078€. Das schrammt knapp am ggw. SB von 1080€ vorbei. Da bewegt sich nichts. Was erhoffst Du Dir? Du bist gesteigert verpflichtet, Dein EK für KU einzusetzen. Verfolge den Ratschlag von @midnightwish, eventuell beobachte auch das aktuelle Geschehen bzgl. Wohngeld, insb. in Deinem Umkreis (ist nun mal wohnortabhängig).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.