Kindesunterhalt nac...
 
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Kindesunterhalt nach dem Schulabbruch

 
(@humphrey)
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Hallo alle zusammen!

Na ja, die Geschichte (ab 1996) geht weiter....versuche mich kurz zu fassen. Ende April wollte ich wieder mal mein 19-jähriges "Kind" abholen, nachdem ich es schon seit wenigstens 10 Tagen nicht am Handy erreichen konnte. Die Haustür hat eine fremde Frau geöffnet und ich musste erfahren, dass sie schon zwei Wochen in der Wohnung wohnt und das Kind mit KM (mit weiteren 2 Kindern) ins Ausland umgezogen sind. OK, Punkte für das Kind..:-() und seine Mutti.
Nach meiner Recherche habe ich am Gym erfahren, dass er schon am 19.12.2008 abgebrochen hat. Da wusste ich, warum ich Zwischenzeugniss vergeblich verlangt habe..."das ist doch nur so eine Bewertung, keine Noten". OK, das wars... super Überraschung. Um zu schildern, was alles davor passiert ist und wie mir jetzt ging, wäre zu lang. Tatsache ist, dass ich (und nicht nur ich) dieses Theaterchen nicht durchschaut habe - Kind hatte mein volles Vertrauen, die Beziehung war - anscheinend - ganz OK, halt wie zwischen Vater und 19 J altem Kind.

Und jetzt warum ich schreibe: weiss jemand, wo ich gesetzliche Regelung für Kindesunterhalt eines Volljährigen (lebt bei Mutter) nach dem (verschwigenen) Schulabbruch finde? UH-Pflichten, Meldepflicht des Volljährigen usw. Ich habe nämlich auf Rat meines RA UH-Zahlungen eingestellt, da sich das Kind nur mit einer allgemeiner e-Mail gemeldet hat. Keine Adresse oder Kontaktmöglichkeit. Jetzt nach drei Monaten wirft mir das Kind, dass ich meiner KiUH-Pflicht verletzt habe....und dreht alles richtig um.

Danke im Voraus um Hilfe oder Tipps. Will zurückschreiben, mein RA hat Urlaub.

Gruß Humphrey  :yltype:

Humphrey

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2009 18:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Humphry,

ein Kind das volljährig ist und keinerlei Ausbildung nachgeht hat auch kein Anrecht auf KU.

Wenn es Unterhalt beziehen will, dann muß es auch die Bedürftigkeit nachweisen und die Berechtigung.

Existiert denn ein Titel? Wenn nein, kann dir ja erstmal wenig passieren.

Ich würde den Sohn auffordern seine bedürftigkeit nachzuweisen, also entweder eine Schulbescheinigung und ein aktuelles Zeugnis oder einen Ausbildungsvertrag vorzulegen. Im übrigen würde ich ihn darauf hinweisen, das er, wenn er keiner Ausbildung und keiner Schule nachgeht genug Zeit hat sich durch eigener Hände Arbeit den Unterhalt zu verdienen. Ein weiterer Hinweis, das er seinen Schulabbruch verschwiegen hat und dadurch einige Zeit zu Unrecht Unterhalt bezogen hat, den du zurückforden könntest wäre sicher auch angebracht.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2009 18:56
(@humphrey)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

vielen Dank für Deine Antwort. Soeben habe ich eine Mail in diesem Sinne formuliert und an Kind gesendet. Das Traurigste dabei ist die Tatsache, das die Gehirnwäsche offensichtlich so gut funktioniert hat, dass das Kind - obwohl beinahe zwanzig Jahre alt - gar nicht in der Lage ist zu beurteilen, wer in dieser Geschichte was falsch gemacht hat. Bin gespannt, ob meine Mail (wo ich mir nochmals Zeit genommen habe und versuchte, ihm die Augen zu öffnen) etwas in der Richtung bringt. Danke Dir.
Gruß Humphrey  🙂

Humphrey

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2009 09:53