Hallo in die Runde!
Zunächst ein großes Lob für dieses hilfreiche Forum.
Jetzt bräuchte ich mal Eure Hilfe.
Wie sähe mein zu zahlender Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle (Stand: 2013) bei folgenden Eckdaten aus:
# Zuständigkeitsbereich: OLG Thüringen
# 3 unterhaltsberechtigte Kinder; Alter: 6 Monate, 7 Jahre, 9 Jahre; bei der Mutter lebend; über mich familienversichert; 3x Kindergeld fließt an die Mutter; Mutter z.Zt. in Elternzeit
# Meine Einkommensverhältnisse:
durchschnittl. Nettoeinkommen (inkl. Weihnachts-, Urlaubsgeld, Zulagen; ferner inkl. Arbeitgeberanteil Kranken-/Pflegeversicherung): rd. 3.500,- EUR / mtl.
# Kranken-/Pflegeversicherung: rd. 690,- EUR / mtl. (überweise ich komplett, d.h. auch den Arbeitgeberanteil, direkt an die Krankenkasse)
--> mtl. Nettoeinkommen: 2810,- EUR (richtig?)
# Keine sonstigen Ausgaben für Altersvorsorge (Riestern etc.) und berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtkosten etc.); keine Schulden.
--> bereinigtes mtl. Nettoeinkommen: 2810,- EUR (richtig?)
--> = Gehaltsgruppe 5 gemäß DDT
Dazu zwei ergänzende Fragen:
1. Faktisch habe ich keine berufsbedingte Aufwendungen (Arbeit ist fußläufig). Kann ich trotzdem „pauschal“ 5 % für das bereinigte Nettoeinkommen geltend machen (was zur Folge hätte, daß ich in Stufe 4 statt in Stufe 5 eingruppiert werden würde)? Manche Unterhaltsrechner im Internet legen ein solches pauschales Vorgehen nahe. Wie ist hier üblich?
2. Werde ich mit drei unterhaltsberechtigten Kindern automatisch (!) eine Tabellenstufe tiefer eingruppiert? Hintergrund: Die DDT (hier: Anm. 1) und analog die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Thüringer OLG (hier: Pkt. 11.2.) enthalten diesbezüglich nur Kann-Formulierungen.
Im (für mich finanziell) ungünstigsten Fall (keine Geltendmachung der 5%-Pauschale; keine Rückgrupierung wg. des 3. Kindes = Stufe 5) komme ich auf 976,- Eur /mtl.; im (für mich finanziell) günstigsten Fall auf 872,- EUR (= Stufe 3).
Besten Dank im Voraus
Papaja
PS: Wer kann darüber hinaus Hinweise geben auf Modelle für die einvernehmliche Mittelverteilung zwischen getrennt lebenden (unverheirateten) Partnern jenseits von DDT und Gerichten?
Hallo Papaja,
also, unterhaltsrelevantes Netto von 2.810 Euro ist m.E. richtig, denn das müsste ja das sein, was du nach Zahlung des KV/PV-Beitrags tatsächlich hast. Die Konstruktion, dass der Arbeitgeber dir "seinen" Anteil an KV/PV auszahlt und du das dann zusammen mit deinem eigenen Anteil an die Krankenkasse überweist - nun, erscheint mir zwar etwas eigenartig, sollte aber m.E. für die Unterhaltsberechnung keinen Unterschied machen.
1. (...) Kann ich trotzdem „pauschal“ 5 % für das bereinigte Nettoeinkommen geltend machen (...)?
2. Werde ich mit drei unterhaltsberechtigten Kindern automatisch (!) eine Tabellenstufe tiefer eingruppiert?
Generell: Du rechnest erst mal so, wie es für dich günstig ist; und wenn's der Gegenseite nicht passt, dann wirst du's früh genug erfahren (falls das passiert, fragst du einfach wieder hier nach). In deinem Fall würde ich mich wie folgt aufstellen:
Das OLG Thüringen kennt die 5%-Pauschale (mindestens 50 Euro, höchstens 150 Euro), also machst du diese Pauschale selbstverständlich geltend: minus 140 Euro, bleiben 2.670 Euro bereinigtes Netto. Somit rechnerisch Zeile 4 der Düsseldorfer Tabelle.
Dann bist du drei Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, das ergibt nach Anmerkung Nr. 1 in der DT eine Herabstufung, also Zeile 3. Dann ist da noch die Frage, ob die KM für sich selber ebenfalls Unterhalt beansprucht (da das jüngste Kind erst 6 Monate alt ist, würde sie diese Forderung problemlos durchbekommen) - in diesem Fall hättest du nämlich sogar vier Unterhaltsberechtigte, und beim KU ginge es folglich runter nach Zeile 2 (das wären in Summe 820 Euro). Und offenbar will sie ja Unterhalt für sich selbst, zumindest verstehe ich diese Frage so:
PS: Wer kann darüber hinaus Hinweise geben auf Modelle für die einvernehmliche Mittelverteilung zwischen getrennt lebenden (unverheirateten) Partnern jenseits von DDT und Gerichten?
Nun ja - außergerichtlich könnt ihr euch natürlich einigen, wie ihr wollt. Juristisch betrachtet kann sie von dir ihren Verdienstausfall als "Schadenersatz" verlangen, mindestens aber 770 Euro monatlich. In deinem Fall ist das aber auf alle Fälle durch deine Leistungsfähigkeit begrenzt. Wir hatten oben ein bereinigtes Netto von 2.670 Euro ermittelt, davon gehen in Zeile 2 noch 820 Euro KU ab, verbleiben 1.850 Euro. Da dir gegenüber Madame ein Selbstbehalt von 1.100 Euro bleiben muss, liegt die absolute Obergrenze des Unterhalts für Madame bei 750 Euro. Egal wie ein "Modell für eine einvernehmliche Mittelverteilung" aussieht - allerspätestens bei diesen 750 Euro ist Schluss.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
Danke für Deine Antwort.
Das OLG Thüringen kennt die 5%-Pauschale (mindestens 50 Euro, höchstens 150 Euro), also machst du diese Pauschale selbstverständlich geltend: minus 140 Euro, bleiben 2.670 Euro bereinigtes Netto. Somit rechnerisch Zeile 4 der Düsseldorfer Tabelle.
Der objektive Leser der DDT (die Richtlinien des OLG Thüringen sind hier inhaltlich deckungsgleich) wird jedoch feststellen, dass von (Zitat DDT):
berufsbedingten Aufwendungen, "die sich von den privaten Lebenshaltungskosten noch objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen" in meinem Fall schwerlich die Rede sein kann. Und bezüglich der 5%-Pauschale ist konkret von "entsprechenden Anhaltspunkten" die Rede, die bei mir (soweit ich sehe) nicht vorliegen.
- Deshalb zielte ja meine Frage auch darauf, ob die 5%-Pauschale als Quasistandard abgezogen werden kann, auch ohne Vorliegen entsprechender "Anhaltspunkte". (Bei der Herabgruppierung aufgrund einer grösseren Anzahl Unterhaltsberechtigter hat der fiktive neutrale Beobachter hingegen sicher weniger Bauchschmerzen.)
Mein PS zielte auf die Suche nach einer praktikablen Alternative (jenseits des geltenden Rechts), wie die finanziellen Ressourcen nach einer Trennung "gerecht" verteilt werden können, was natürlich voraussetzt, dass frau sich nicht auf den Standpunkt des "Das-steht-mir-rechtlich-zu" festnagelt. Denn bekanntlich ist das Recht (genauer: die Rechtssprechung) der Niedergang der Vernunft (so der Titel in der Printausgabe der SZ mit dem Interviews mit R. Goetz zum Rechtsstreit im Hause Suhrkamp, der mich an etlichen Stellen an die zahllosen gerichtlich ausgefochtenen familienrechtliche Kabalen gemahnte. Hieraus auch das untenstehende Zitat.)
Dank und Gruß
Papaja
"Das Recht ist eine ziemlich herrliche Sache, der Rechtsstreit nicht. Er darf im Konflikt nur die Ultima Ratio sein." ( http://www.sueddeutsche.de/kultur/rainald-goetz-im-interview-wie-ein-stumpfer-automat-1.1559814)
(Zitat DDT):
berufsbedingten Aufwendungen, "die sich von den privaten Lebenshaltungskosten noch objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen" in meinem Fall schwerlich die Rede sein kann. Und bezüglich der 5%-Pauschale ist konkret von "entsprechenden Anhaltspunkten" die Rede, die bei mir (soweit ich sehe) nicht vorliegen.
Guten Abend papaja,
in einem ähnlichen Fall wurde erfolgreich vorgebracht, dass man als nicht Erwerbstätiger jahrein jahraus in denselben zwei Jogging-Anzügen abwechselnd auf dem Sofa lümmeln und sich die Haare selbst schneiden könne, während man als Berufstätiger gehalten sei, täglich in angemessener Kleidung, korrekt frisiert und gestylt die Firma zu betreten. Bei Damen sind Blusen, Kostüme, Ohrringe, Make Up etc., bei Herren Hemden, Anzüge, Krawatten, Rasierwasser etc., bei Damen und Herren Schuhe und Oberbekleidung je nach Jahreszeit, Taschen, Schirme, Schreibutensilien u.v.m. im Berufsleben ganz unvermeidlich.
Für Rentner oder Hausfrauen ist es eine Frage des persönlichen Geschmacks, ob man sich "aufbrezelt" bevor man zum Bäcker geht um Brötchen zu holen. Als Berufstätiger hat man diese Wahl i.d.R. nicht. Und ganz sicher nicht in einem Beruf, wo du im strukturschwachen Thüringen EUR 3.500 p.m. Netto nach Hause bringst.
Also sehe ich deine 5% (auch bei fußläufiger Entfernung zum Arbeitsplatz) als vollkommen gerechtfertigt an.
Außer du bist verbeamteter Lehrer. Die sind an vielen höheren Schule rein optisch kaum von Obdachlosen oder Nutzern karitativer Kleiderkammern zu unterscheiden. 😉
Schönen Abend noch!
🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo Papaja,
berufsbedingten Aufwendungen, "die sich von den privaten Lebenshaltungskosten noch objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen" in meinem Fall schwerlich die Rede sein kann. Und bezüglich der 5%-Pauschale ist konkret von "entsprechenden Anhaltspunkten" die Rede, die bei mir (soweit ich sehe) nicht vorliegen.
Man braucht der Gegenseite aber solche Munition nicht auch noch selber in die Hand zu drücken. Im übrigen, du hast ein recht ansehliches Einkommen und zum Beispiel musst du selbstverständlich, durch Anschaffung entsprechender Fachliteratur, auf dem Laufenden bleiben was sich in der Branche so tut, damit du dieses Einkommen auch dauerhaft erwirtschaften kannst - stimmt doch, oder etwa nicht?!?
Im übrigen kannst du auch das Folgende nochmal neu überdenken:
# Keine sonstigen Ausgaben für Altersvorsorge (Riestern etc.)
Eine zusätzliche Altersvorsorge mit einem Monatsbeitrag von 120 Euro bringt dich auch schon in die nächstniedrigere Zeile der DT; dabei sind 120 Euro definitiv weniger als 4% deines Bruttos, und sollten daher problemlos anerkannt werden. Falls du befürchtest, dass es mit den berufsbedingten Kosten wirklich nicht klappen sollte, dann wäre das eine Alternative.
Und eine zusätzliche Altersvorsorge ist erst recht interessant, wenn Unterhalt für Madame im Raum steht, der im dümmsten Fall erst an deinem Selbstbehalt gekappt wird: Gerade in dieser Situation bedeutet das nämlich die Wahl, dieses Geld entweder für die eigene Altersabsicherung aufzuwenden - oder dieses Geld zu 100% der KM in den Rachen zu werfen. Da kann man sich schon mal überlegen, ob sich nicht irgendwie ein halbwegs vernünftiger Altersvorsorgevertrag findet, dessen Beitrag "zufälligerweise" genau 4% deines Bruttoeinkommens entspricht.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Papaja,
Mein PS zielte auf die Suche nach einer praktikablen Alternative (jenseits des geltenden Rechts), wie die finanziellen Ressourcen nach einer Trennung "gerecht" verteilt werden können, was natürlich voraussetzt, dass frau sich nicht auf den Standpunkt des "Das-steht-mir-rechtlich-zu" festnagelt.
Für diese "praktikable Alternative" brauchen deine Ex und du eigentlich nichts weiter als: einen Tisch, zwei Stühle, sowie Papier und Bleistift.
Aber, ich drehe die Sache mal um: Wenn du uns sagst, wie deiner Meinung zufolge eine gerechte Verteilung in deinem Fall aussehen soll, dann können wir dir vielleicht sagen, mit welchen Argumenten du diesen Vorschlag am besten deiner Ex "verkaufst" 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Biggi, Hallo Malachit
das sind doch mal konkrete Argumentationshilfen: Ausgaben für angemessene Berufskleidung und Fachliteratur für die berufliche Weiterbildung. Danke!
in einem ähnlichen Fall wurde erfolgreich vorgebracht, ...
Gibt es hierzu konkrete Belege bzw. Urteile?
wo du im strukturschwachen Thüringen EUR 3.500 p.m. Netto nach Hause bringst.
EUR 2.810 p.m. netto, wie wir ja gerade gelernt haben 😉
@Malachit: Das mit der zusätzlichen Altersvorsoge ist mir auch schon duch den Kopf gegangen (ganz unabhängig von Trennung und Unterhalt sicher sinnvoll).
Und von wegen: Man muss dem Gegenüber ("Gegner") ja nicht selbst noch die Argumente ("Munition") liefern: Wenn die eigene Position schon auf den ersten Blick sehr fadenscheinig daherkommt (auch das Gegenüber kennt die einschlägigen Gesetzesgrundlagen), sammelt man nicht gerade vertrauensbildende Pluspunkte für den weiteren Verlauf der (aussergerichtlichen) Kommunukation 😉
Dank und Gruß
Papaja
Hallo Malachit,
Wenn du uns sagst, wie deiner Meinung zufolge eine gerechte Verteilung in deinem Fall aussehen soll, dann können wir dir vielleicht sagen, mit welchen Argumenten du diesen Vorschlag am besten deiner Ex "verkaufst" 😉
Mal ganz ins Unreine gedacht, könnte es vielleicht so aussehen:
Beide Parteien legen die aktuellen Einnahmen offen und werfen sie in einen Topf. Beide Seiten legen die aktuellen "unvermeidlichen" laufenden Ausgaben offen (Miete, GEZ, Telephon, KV, KFZ-Steuer, Haftpflichtvers., Ausgaben für Kinder: Hort, Schulessen, Vereinsbeiträge ...). Diese werden aus dem gemeinsamen Topf finanziert. Was übrig bleibt wird aufgeteilt unter Berücksichtigung von Mehrkosten, die ggf. durch die Kinderbetreuung entstehen (Kleidung, Lebensmittel, Schulbedarf, ...). Die Betreuung der Kinder wird soweit wie möglich anteilig gewährleistet (jenseits von Stopuhren, Titel und Gerichtsurteilen)..
Ok, vielleicht reichlich naiv :question:
Kommentare, Gegenvorschläge, Erfahrungsberichte sind willkommen.
Grüße
Papaja
Hallo Papaja,
Beide Parteien legen die aktuellen Einnahmen offen und werfen sie in einen Topf. Beide Seiten legen die aktuellen "unvermeidlichen" laufenden Ausgaben offen (...)
Klingt in meinen Ohren absolut vernünftig.
Wenn die eigene Position schon auf den ersten Blick sehr fadenscheinig daherkommt (auch das Gegenüber kennt die einschlägigen Gesetzesgrundlagen), sammelt man nicht gerade vertrauensbildende Pluspunkte für den weiteren Verlauf der (aussergerichtlichen) Kommunukation
Das fadenscheinigste aller fadenscheinigen Argumente, auf dem allerdings der größte Teil unseres bekloppten Familienrechts basiert, lautet übrigens: "Kinder gehören zu ihren Müttern". Also überlege dir, neben dem Standardszenario "Kinder bei Mutti, Papa zahlt" als Alternativszenario außerdem "Kinder im Wechsel bei Papa und Mama, Unterhaltszahlungen reduzieren sich auf einen (relativ geringen) Ausgleich für eventuelle Einkommensunterschiede der Eltern", und meinetwegen sogar als ein ganz ketzerisches Szenario "Kinder bei Papa". Sogar wenn du dir relativ sicher bist, dass du mit derlei Vorschlägen bei der KM gegen eine Wand redest, ist so etwas allein schon deshalb hilfreich, weil Madame merkt, dass es zumindest mit einer gewissen Restwahrscheinlichkeit doch anders ausgehen könnte als von ihren Einflüsterinnen vorhergesagt.
Immer vorausgesetzt natürlich, du bist selber offen für derlei Alternativszenarien, denn in deinen bisherigen Beiträgen ist von solchen Ideen nicht einmal ansatzweise etwas zu finden - allerdings, m.E. kommen viele Männer nur deshalb nicht auf solche Gedanken, weil so etwas in der veröffentlichten Meinung so gut wie gar nicht vorkommt. Genau deshalb erinnere ich ja auch daran: Wir Männer sollten so langsam aber sicher anfangen, die diesbezüglichen Denkblockaden in unseren eigenen Köpfen zu sprengen.
Die Erziehung der Kinder ist eine viel zu wichtige Sache, als dass man sie den Frauen allein überlassen könnte.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.