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Kindesunterhalt, ist das gerechtfertigt? Möglichkeiten?

 
(@miauz)
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Liebe Väter,

ich dachte immer, ich verdiene ganz gut (habe viel dafür getan) und kann damit ein gutes Leben führen, aber mittlerweile fühlt es sich mit Kindesunterhalt (KU) sehr schwerfällig an: arbeite mehr, dann kannst du mehr KU abgeben und falls du nicht mehr arbeitestest, musst du dennoch Jahr für Jahr mehr abgeben...

Nicht falsch verstehen: Ich akzeptiere den KU, aber die Höhe steht m.E. manchmal in keinem Verhältnis. Vorallem wenn Umgangszeit/Unternehmungen/Kinderzimmer (inkl. Austattung und Erneuerung) nicht berücksichtigt werden und Kindesmutter (KM) kein Wechselmodell möchte -> "Kinder gehören zur Mutter, Punkt".

Fakten:
- Gemeinsamer Sohn, 10 Jahre alt
- Betreuung war seit Geburt gleichteilig (wir arbeiten beide nur im HomeOffice)
- Wohnten als Familie 9 Jahre zusammen unter einem Dach
- KM bekam dann MidlifeCrisis, getrennt, beide in eine andere Wohnung (nun ~30km Distanz), KM hat unseren und ihren älteren anderen Sohn (anderer Ex) mitgenommen
- Vor Gericht auf Standardregelung geeinigt (50% Ferien, jedes zweite Wochenende + ein Wochentag)
- Ich zahle bereits KU, soll nun aber um die 600€ Link entfernt zahlen, was ich abartig viel finde (vorallem nachdem Kinderzimmer vom JA [Beistandschaft] nicht anerkannt wird, das Kind 1/3 vom Jahr bei mir ist, weil ich immer viel mit dem Kind unternehme [im Gegensatz zur KM] und KM unbedingt das Kind bei sich haben will)...

Berechnung:
- Miete: 1600 € (Großstädte... froh sein überhaupt Wohngrund zu bekommen)
- Typische Kosten: 1100 € (Versicherungen, Tanken, Handy, Internet, Lebensunterhalt, Rentenrücklagen...)
- Weitere Kosten (quartalsweise/jährlich): 500 €, monatlich umgerechnet (Versicherungen., Rundfunkgeb., KFZ-Steuer, Strom usw)
= Gesamt: ca. 1600+1100+500 +600(KU) = 3800 € pro Monat Kosten
=> Monatlichen Einnahmen vom AG: 3600 € D.h. nur durch Prämien/Urlaubs-/Weihnachtsgeld kann ich mir überhaupt Urlaub/Ausflüge/Geschenke und ein +-0 Konto leisten...

KM verdient sogar besser als ich und bekommt nun von zwei Männern gut KU. Ich habe auch nicht das Gefühl, dass das viele Geld beim Kind ankommt (Klamotten für Umgang teils 1-2 Jahre alt -> zu klein/kurz)... Ggf. kommt es in Form von PlayStation-Spielen beim Kind an, ständig neue Games (um es zu binden/beschäftigen?)...

Frage:
Hat jemand Ratschläge? Bspw. wie ich den KU reduziert bekomme (so dass KM sich daran mehr beteiligen muss)...

Erst musste ich kämpfen genügend Umgang mit meinem Sohn zu bekommen (hätte gerne immer noch mehr...) und nun um das Geld (bekomme keinen Cent mehr auf die Seite)... Bin etwas am verzweifeln und fühle mich machtlos...

Miauz

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2024 17:57
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi, 

mit 600 Euro bist du noch "günstig" dabei. Warte mal ab bis dein Sohn 12 wird dann hast du locker über 700 Euro. Viel machen kannst du nicht. Sekundäre Altersvorsorge hast du ja schon und deine anderen Ausgaben interessieren niemanden. Günstigere Wohnung suchen, unnötige Versicherungen kündigen und seine eigene Bedürfnisse für ein paar Jahre zurück stellen ist alles was du machen kannst. 

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2024 21:42
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Willkommen im Club.

Den Unterhalt deutlich reduzieren wird sehr schwierig. Erstens hast du als Unterhaltszahler eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. D.h. du musst quasi ordentlich verdienen (egal wie du das anstellst) damit der Unterhalt für das Kind gesichert ist. Notfalls mit Nebenjob. Da kommst du nur mit schwerer Krankheit oder Bürgergeld drumherum.

Und zweitens gibt es genug Beispiele wo KM, die nun einen größeren Anteil am Unterhalt übernehmen sollten (bspw. durch Wechselmodell o.ä.), den Umgang soweit eingeschränkt haben, dass der KV weiter bezahlen "darf".

Der Vater als Unterhaltszahler hat in DE noch immer keine Lobby und ist quasi jedes Jahr erneut zum Abschuss freigegeben wenn die neue DDT herauskommt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2024 22:37
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Miauz,

Geschrieben von: @miauz

=> Monatlichen Einnahmen vom AG: 3600 € D.h. nur durch Prämien/Urlaubs-/Weihnachtsgeld (...)

Zumindest von der Größenordnung her kommen diese 600 Euro schon hin - wobei ich persönlich das nicht als "günstig" bezeichnen würde, sondern als "so wie es von unseren gewählten Politikern seit ewigen Zeiten halt gewollt und beschlossen wird". Auf der Empfängerseite kommen ja auch noch 250 Euro Kindergeld obendrauf, d.h. effektiv hat Madame für den Junior monatlich 850 europäische Eier zur Verfügung. Aber gut, ich wollte eigentlich nicht abschweifen, sondern auf deine konkreten Daten eingehen:

Prämien, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw. werden zeitanteilig auf das reguläre monatliche Netto draufgeschlagen, sodass dein unterhaltsrechtliches Netto zunächst einmal höher ist als diese 3.600 Euro. Abziehen kannst du berufsbedingte Kosten und die zusätzliche Altersvorsorge - das was übrig bleibt, ist dann das bereinigte Nettoeinkommen, das für den Blick in die Düsseldorfer Tabelle maßgeblich ist.

Wenn ich (wahrscheinlich zu optimistisch) annehme, dass sich beide Effekte gegeneinander aufheben und es unterm Strich ein bereinigtes Netto von 3.600 Euro ist, dann wäre das Zeile 5 in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle (Einkommensgruppe 3.301 Euro bis 3.700 Euro). Allerdings gilt Anmerkung 1 der DT: Da du offenbar nur einer Person unterhaltspflichtig bist, nämlich dem zehnjährigen Kind, geht es um eine Zeile weiter, d.h. nach Zeile 6. Das wäre dann ein Zahlbetrag von 581 Euro (und für ein Kind ab zwölf Jahren wären es bereits 701 Euro). Wenn dein bereinigtes Netto zwischen 3.701 Euro und 4.100 Euro liegen sollte, dann wäre es analog dazu sogar Zeile 7, und somit 625 Euro (und für ein Kind ab zwölf Jahren wären es dann 753 Euro).

Wir können das gerne auch mal konkret durchrechnen, dann brauchen wir hier aber nicht nur die Information über dein monatliches Netto (also diese 3.600 Euro), sondern auch die typische Höhe von Prämien, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld; bei den berufsbedingten Kosten geht es in den meisten Fällen im Wesentlichen um die Fahrten zur Arbeit (wie viele Kilometer sind's hin und zurück, und an wie vielen Tagen im Jahr fährst du diese Strecke), aber wenn du weitere berufsbedingte Kosten hast, dann sage bitte, was und wie viel; außerdem, von welcher Art deine "Rentenrücklagen" sind und mit wie viel Euro im Monat du diese ansparst. Wichtig wäre außerdem zu wissen, welches Oberlandesgericht am Wohnort des Kindes zuständig ist, denn die Regeln zur Unterhaltsberechnung sind nicht bundeseinheitlich, sondern unterscheiden sich in manchen Details zwischen den OLG-Bezirken.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2024 22:43
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Miauz,

eine weitere Frage noch: Ihr wart also wegen Umgang vor Gericht - ging es nur um Umgang, oder wurde auch der Unterhalt schon gerichtlich festgelegt (typischerweise als "Prozentsatz vom Mindestunterhalt")? Wenn nein, zahlst du "freiwillig", oder hast du eine Jugendamts-Urkunde o.ä. über den zu zahlenden Unterhalt unterschrieben?

Viele liebe Grüße,

Malachit

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2024 22:47
(@miauz)
Schon was gesagt Registriert

Danke für eure Antworten!

@samson1978 und @mirko999
Krass... Es mag Situationen geben wo die DDT Sinn macht, aber sobald man selbst einiges an Umgang übernimmt, ist das doch Wahnsinn... Plus, zu sagen, dass ein "Kinderzimmer" beim KV nicht notwendig sei (bei Mama Luxus, beim Vater, wo er 3 Wochen im Sommer am Stück ist, soll das bald-pubertierende Kind keinen Rückzugsort haben??).

Ganz davon abgesehen, dass den Vätern trotz sehr gutem Verdienst kein Geld übrig bleibt und dann ggf. über einen Auszug aus der "Traumwohnung" nachdenken sollen... 😒 

Warum nicht eine offene/offizielle Diskussion:
Wer will das Kind? Standard: Beide -> jeder 50% Natural- und Barunterhalt.
Bei Verteilung (z.B. weil man so viel Umgang nicht "leisten" kann), auch Verteilung des Unterhalts.
Aber nicht: KV übernimmt 30% vom Naturalunterhalt und nochmal 130% vom Barunterhalt...

KV zahlt mit Geld, KM mit Naturalien. Das ist sowas von 1990 und alles was davor war...
Ich bin noch zu neu auf dem Gebiet, aber gibt es keine Petitionen o.ä. die man unterstützen kann, damit Deutschland auch in diesem Gebiet endlich mal moderner wird?

@malachit
850€ pro Monat ist heftig. Da bleibt bei ihr gut was übrig (sie verdient ja bereits besser als ich).
Danke für dein Angebot der Berechnung. Ich werde die Tage alle Daten raussuchen, dann könnte man das durchrechnen, aber deine angenommenen Werte sehen schon ganz gut aus.
Unterhalt wurde nur durch JA bestimmt (inkl. Titel). Anwalt hatte noch wegen Erw. Umgang dagegen geschrieben (%-ualer Angleich, Verteilung der Unterhaltspflicht nach Rubenbauer/Dose), aber ohne Erfolg. Vor Gericht wurde Umgang und Wohnortwechsel bestimmt (zufälliger Umzug der KM hatte Schulwechsel usw. zur Folge - was sie ohne mein Wissen in die Wege geleitet hatte und ich nicht gut fand).

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr 2 mal von Miauz
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2024 11:05
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Miauz,

Geschrieben von: @miauz

850€ pro Monat ist heftig. Da bleibt bei ihr gut was übrig (sie verdient ja bereits besser als ich).

Auf die Gefahr hin, dich völlig zu deprimieren, aber nicht einmal dieses "850 Euro pro Monat ist heftig" entspricht bereits der vollen Wahrheit.

Du hattest geschrieben, dass du euer Kind zu einem Drittel der Zeit betreust; sie ist also für zwei Drittel der Zeit zuständig. Dieses zusätzliche Drittel, d.h. das, was sie mehr als du leistet, wirkt sich gemäß geltender Rechtslage wie folgt auf die jeweilige Haushaltskasse aus:

  • Sie hat durch die erhaltene Unterhaltszahlung 600 Euro mehr in der Kasse.
  • Sie hat durch das Kindergeld 250 Euro mehr in der Kasse.
  • Du hast durch die geleistete Unterhaltszahlung 600 Euro weniger in der Kasse.

Der Unterschied zwischen euren beiden Haushaltskassen wird also um insgesamt 1.450 Euro zu ihren Gunsten verschoben!

Verdammt viel Geld - vor allen Dingen gemessen daran, dass (a) sie euer Kind "nur" zu einem Drittel der Zeit häufiger betreut als du, und (b) du als Mann vor Gericht häufig keine realistische Chance kriegst, eine andere Zeitverteilung zu erreichen.

Aber, wie ich bereits geschrieben hatte: Das alles ist "so wie es von unseren gewählten Politikern seit ewigen Zeiten halt gewollt und beschlossen wird". Letzten Endes also das Problem einer Gesellschaft (und damit auch einer Wählerschaft), die aus welchen Gründen auch immer die Frauen auf ein Podest emporhebt, die Männer hingegen als Melkvieh betrachtet.

Möge ein jeder seine eigenen Konsequenzen daraus ziehen.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2024 22:43
Samson1978, Mirko999, Samson1978 and 3 people reacted
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

@miauz 

Du hast "nur" für ein Kind zu zahlen. Viele hier haben 2 oder mehrere Kinder. Das ist dann heftig.

Wieviel deine Ex mehr oder weniger hat darüber würde ich mir keine Gedanken machen. Sonst wird dieser Konflikt immer größer.

In 8 Jahren wird es deutlich weniger oder fällt sogar komplett weg. Dann kommst du finanziell auch ganz schnell wieder dahinter. Deiner Ex wird das Geld von einem Tag auf der anderen fehlen und dann kann sie zusehen wie sie es macht. 

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2024 01:54