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Kindesunterhalt für Adoptionskind

 
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich mache mal ein neues Thema auf. Vielleicht weis ja jemand bescheid.
Ich habe bisher keine Lösung gefunden. Da ich selbst aktuell ein solches Kind habe, so hier meiner Frage:

Es ist ein fiktives Beispiel:

Eine Familie mit zwei Kindern, eines da von leibl. das andere ein Adoptionskind.
Beim Adoptionskind ist die Adoption nicht abgeschlossen, also ist es ein Pflegekind ähnlich aber kein Pflegekind. Es erhält kein Pflegegeld weil eine Adoption bevorsteht.
Gleichrangig mit dem leibl. Kind ist es aber auch nicht.

Bei Trennung erhält das leibl. Kind seinen Unterhalt das Adoptionskind muss vom Kindergeld leben.

Was ist mit dem Adoptionskind? Braucht es weniger zum leben? :knockout:
Unter welchen Rang fällt es bei Unterhaltsregelungen.

Anmerkung: Das Adoptionsverfahren läuft auch bei Scheidung weiter. Muss das Kind dann bis zur endgültigen Adoption ohne Unterhalt auskommen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2011 20:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Unterhalt schulden sich Verwandte untereinander. Ist das Adoptionsverfahren nicht abgeschlossen, besteht kein Verwandtschaftsverhältnis.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2011 21:56