Hallo Ihr Lieben,
lange ist es her, dass ich bei euch war. 🙂
Zum Glück lief bis jetzt alles bestens - A B E R - jetzt gibt es da doch ein paar Probleme mit meinem Exmann. :exclam:
Er ist seit über 20 Jahren selbständig. Bei unserer Trennung vor neuen Jahren und späteren Scheidung gab es keine Probleme. Ich habe immer gearbeitet und nie Unterhalt verlangt, nur für die Kinder.
Wie gesagt, lief alles ohne Anwälte und Richter, konnten immer die Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle selber regeln....
Jetzt habe ich Freitag erfahren, dass er seine Selbständigkeit aufgegeben hat und ab dem 1.9. neu selbständig ist. Jetzt will er nur noch die Hälfte zahlen.
Außerdem liefen die letzten 2 Jahre angeblich so schlecht, dass er auch nicht hätte so viel zahlen müssen. Ich konnte das aber nicht wissen, denn ich habe noch nie Bilanzen oder ähnliches verlangt oder gesehen, ihm immer vertraut, aber ich glaube so geht das jetzt nicht, oder :question:
Kennt sich jemand damit etwas aus:question:
Liebe Grüße
cora
Hi cora
Nun ja, seine Erklärung hört sich zumindest plausibel an. Wenn die letzten zwei Jahre schlecht liefen und er nun die Notbremse zieht, ist dies nur folgerichtig. Da Zahlen zu seinem Einkommen und zu den UH-Zahlungen fehlen kann auch nichts konkretes gesagt werden ausser: Ja, er darf, es existieren keine Titel. Du müsstest, um überhaupt Licht ins Dunkel zu bringen, Dir Auskunft verschaffen zu seinen Einkünften. Da er Selbstständiger ist gilt hier i.d.R. ein Zeitraum über die letzten drei Jahre, worüber er Bericht erstatten muss.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke für die schnelle Antwort.
Doch, ich habe einen Titel. Ich habe gerade ein bisschen gegoogelt.
Ich glaube er darf nicht einfach kürzen, für solche Fälle müssen Selbständige reserven haben bzw. einfach eine "Stellung" aufgeben geht nicht. Hier kommt die Sache mit dem fiktiven Einkommen auch ins Spiel
Gruß
cora
Hi Cora,
dann könnte er den Titel abändern lassen.
Ja, er darf erstmal nicht so einfach eine Erwerbstätigkeit aufgeben, zumidenst als Angestellter. Ist er Selbständig darf er das zugunsten eines angestellten Verhältnisses bzw. einer Erwerbstätigkeit, die den bisherigen Unterhalt sicherstellt schon.
Wieviel KU zahlt er denn bisher und wie alt ist das Kind?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
die Kinder sind 12 und 14 Jahre alt. Zur Zeit zahlt er 857 € monatlich Unterhalt.
Wie gesagt, einen Titel habe ich, von daher kann er nicht einfach ohne
Einkommensunterlagen oder sonstige Nachweise den Unterhalt willkürlich kürzen.
Wegen seiner widersprüchlichen Aussagen (Mal selbstständig und dann wieder nicht)
werde ich wohl einen Anwalt einschalten müssen.
Kennt jemand Urteile, die einen ähnlichen Sachverhalt behandeln?
Gruß und danke Cora
Moin cora,
Wegen seiner widersprüchlichen Aussagen (Mal selbstständig und dann wieder nicht)
werde ich wohl einen Anwalt einschalten müssen.
nicht alles, was Dir als widersprüchlich erscheint, muss es deshalb auch sein; bei Selbständigen gibt es Hoch's, aber auch Tief's. Dir muss daher klar sein, dass die Einschaltung eines Anwalts auch das Gegenteil bewirken kann: Wenn sein Einkommen tatsächlich erheblich niedriger ist als zuvor, vergeigst Du damit möglicherweise jedes Entgegenkommen seinerseits.
Du musst also auch damit rechnen, dass am Ende eine Abänderungsklage samt Mangelfallberechnung und damit beispielsweise eine Halbierung des bisherigen Unterhalts auf dem Zettel steht: Weil Dein Ex zu Dir sagt "Wenn Du eine juristisch ganz korrekte Lösung willst, bekommst Du auch nur noch den juristisch ganz korrekten Betrag." Sich "im Recht" zu fühlen kann - so gesehen - auch nach hinten losgehen. Was genau kann der Anwalt, was Du nicht selbst kannst?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
Du stehst wohl auf dem Standpunkt: es existieren (zwei) Titel, er hat zu zahlen, Punkt. Ob er dabei vielleicht den Bach runtergeht oder nicht - Pech gehabt. Stimmt. Die dt. Rechtssprechung im UH-Recht hat oftmals genau die gleiche Vorgehensweise. Verdient der Pflichtige plötzlich mehr, wird er sofort zur Kasse gebeten. Eventuelle Schuldentilgung oder die Schaffung von Reserven sind unerheblich. Hat er aber selber auf einmal weniger wird so getan, als ob er Reserven haben muss und alles ja nur vorübergehend ist. Da greift man auch zu fiktiven Einkommen - völlig schnurz, wie realistisch das ist. Ich habe nichts gegen fiktives EK prinzipiell, nur sollte ganz genau hingeschaut werden, warum dies unterstellbar ist. Denn es ist und bleibt eine Unterstellung da nunmal fiktiv.
Wie gesagt, einen Titel habe ich, von daher kann er nicht einfach ohne
Einkommensunterlagen oder sonstige Nachweise den Unterhalt willkürlich kürzen.
Richtig. Bei einem Titel - sofern er entsprechend formuliert ist - ist dies nur im Einvernehmen mit dem Begünstigten erlaubt. Da ihr euch bisher nach Deinen Worten immer einvernehmlich und selbstständig geeinigt habt, wo ist das Problem jetzt? Weil es das erste mal nach unten geht mit dem Geld? Kommt daher Dein Ruf nach einem Anwalt? Ja, so stelle ich mir auch einvernehmliche Einigungen immer vor. Das kommt mir bekannt vor.
Wegen seiner widersprüchlichen Aussagen (Mal selbstständig und dann wieder nicht)
werde ich wohl einen Anwalt einschalten müssen.
Nach Deinen eigenen Schilderungen behaupte ich, es ist immer noch ein stringender Zusammenhang vorhanden. Und der ist sowas von stringend. Erst gehen die Geschäfte schlecht, viele Monate, ja Jahre. In denen zahlt er fleissig weiter, den gleichen Betrag, fein angepasst. Dann geht es wahrscheinlich so schlecht (meine Vermutung), dass das Geschäft einfach nicht mehr zu halten ist. Er gibt es auf. Einige Monate später gründet er eine neue Existenz. Das die anfangs nicht so gut läuft passiert häufig. Falls es Dir bisher nicht aufgefallen ist - er zahlte bisher weit über den Mindest-Unterhalt, ohne zu murren, trotz schlechter Geschäfte.
Es wäre natürlich auch eine Möglichkeit, sich mit ihm mal hinzusetzen und darüber zu reden, auf gleicher Augenhöhe. Das hat doch bisher geklappt. Und eventuell müssen auch mal die Kinder und Du zurückstecken. So ist das nun mal im realen Leben.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Liebe Cora,
Ich werde dir nun leider nicht so kompetente Hilfepunkte liefern können wie beispielsweise Oldie, aber ich kann mich zumindest schon mal dem Rat von Oldie anschließen und sagen: Rede mit ihm. Vernünftig, ohne Anwalt und persönlich. Meist kommt dabei erstaunliches raus. Schilder deinen Standpunkt und deine Situation, lass dir seine Situation erklären, macht einen Kompromiss. Ein fieser Kerl kann dein Ex-Mann nicht sein. Wer jahrelang einen doch guten Unterhalt von knapp 900€ bezahlt, ist jmd mit dem man reden kann. Glaubst du wirklich er hat auf einmal Lust dich, bzw. seine Kinder übern Tisch zu ziehen? Du kannst ihn doch bestimmt wietestgehend gut einschätzen 🙂
Außerdem ist der Verlust einer Existenz bestimmt schon schwer genug...
Das Problem was du mit einem Gang zum Anwalt bekommst wurde ja teilweise schon gelistet: Einen evtl. juristisch festgelegten Betrag der durchaus niedriger sein kann, möglicherweise einen Vertrauensbruch zu deinem Ex-Mann, denn eure sonst gängige Abhandlung des Themas ist sehr beneidenswert und vor allen Dingen zwingst du auch ihn damit sich einen Anwalt zu nehmen, was evtl für ihn zumindest weitere zusätzliche Kosten bedeutet und vor allen Dingen viel Arbeit und Zeit (welche dann wohl fehlt um sein Geschäft). Übrigens auch für dich und vor allem wird sich das sehr wahrscheinlich über einen langen Zeitraum hinziehen. Glaub mir: wollen tust du es nicht und der damit verbundenen Ärger wird euer sonst gesundes Verhältnis wohl endgülltig kaputt machen (zumindes wohl erstmal).
Habe auch im Hinterkopf das wir eine Wirtschaftskrise hatten und haben, die kann deinen Ex-Mann letztendlich genau so getroffen haben und ist er ja generell nicht zahlungsunwillig.
Daher nochmal: Suche das Gespräch und denke nicht das schlimmste. 🙂
UNd auch das mit dem zurückstecken stimmt: Wärt ihr noch zusammen, wäre sein Geschäft wohl genauso vor die Wand gefahren und ihr hättet (als Familie) zurückstecken müssen, da hätte man sich doch auch drauf eingestellt, oder nicht? 😉
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen. Persönlich kann ich dir den Schritt zum Anwalt nur als letzte Lösung empfehlen. 🙂