Hallo, alle zusammen,
habe mal wieder eine Frage. muss dazu aber etwas weiter ausholen, damit es verständlich wird.
Also, ich habe bevor ich geheiratet habe mehrere Jahre mit meiner Exfrau zusammengelebt.
Im Jahr 2001 beschlossen wir für unsere Kinder eine Lexikothek von Bertelsmann zu kaufen ( bitte jetzt keine Vorträge über Sinn und Unsinn einer solchen Anschaffung im Zeitalter des Internets ).
Der Kaufpreis, in monatlichen Raten von 45 Euro zu bezahlen, war 3552 Euro. Diesen Vertrag haben wir gemeinsam unterschrieben.
Inzwischen verheiratet bestellten wir dann im Januar 2004 die Zusatzbücher, wieder im Wert von 2836 Euro. Zu bezahlen in monatlichen Raten von 36 Euro.Diesen Vertrag habe nur ich unterschrieben. War damals alles kein Problem mit dem bezahlen.
Im November 2004 zog meine Ex dann aus. Ich bezahlte schön brav weiter die Raten.
Im April 2005 wurde dann mein zu bezahlender Unterhalt gerichtlich geregelt und zwar wurde mein Unterhalt für die drei Kinder auf 654 Euro monatlich festgesetzt.
und dazu folgende Klausel
" die Parteien sind sich darüber einit, dass auf die jeweiligen Zahlbeträge monatlich ab01.03.2006 bis 01.09.2007 die monatliche Darlehensrate in Höhe von insgesamt 81, 50 und ab 01.10 2007 bis 01.05. 2010 die dann noch verbleibende monatliche Darlehensrate von 36,00 Euro , die der Beklagte an die Fa. Bertelsmann zu erbringen hat, abgerechnet wird.
Der Beklagte verpflichtet sich an die Klägerin die Lexikothek zu übergeben."
So. Dies funktionierte auch bis Februar dieses Jahres ganz gut. Nur dass wir irgendwann beschlossen haben, dass nicht ich die Raten überweise, sondern, dass ich den gesamten Unterhalt bezahle und meine Ex dann an Bertelsmann überwiesen hat.
Im März dieses Jahres nun wurde der Unterhalt neu festgesetzt , da ja eines meiner Kinder nun bei mir lebt.
Seither bezahle ich nur noch insgesamt 320 Euro.
Bei dieser neuen Regelung wurde jedoch über die Lexikothek nicht mehr bestimmt.
Meine Ex hat jetzt seit diesem Zeitpunkt auch die Raten nicht mehr bezahlt und Bertelsmann verlangt nun logischerweise von mir die Bezahlung, da ja der zweite Vertrag, der nun noch zu bezahlen ist , auf meinen Namen läuft. Ich zahle nun brav diese Raten, bin jedoch der Meinung, dass dann auch diese Bücher nicht das Eigentum meiner Exfrau sein sollten.
Sehe ich da war falsch ? Wem gehören diese Bücher nun ? Mir ? Meiner Ex ? Oder meinen Kindern ?
Meine Anwältin meint, da die Bücher zum Teil vom Unterhalt bezahlt worden sind, würden sie meiner Ex gehören, da der Unterhalt ja " IHR " Geld sei. Stimmt das so ?
Sie sagt, wenn ich darauf bestehe, dass meine Ex die Bücher herausgibt, muss ich ihr das Geld das vom Unterhalt abgezogen worden ist nachzahlen. Stimmt das ?
Mehr als die Hälfte des Gesamtbetrages habe ich bezahlt, und jetzt bezahle ja wieder ich. Es kann doch nicht sein, dass sie trotzdem Eigentümerin der Bücher ist.
Ich hatte immer gedacht, sie gehören den Kindern und das sollten sie auch.
Bitte haltet mir jetzt nicht irgendwelche Vorträge, dass so eine Anschaffung so und so sinnlos ist und dass die Bücher lange nicht mehr das wert sind, was sie kosten. Das weiss ich alles selber. lässt sich jetzt leider nicht mehr ändern.
Hallo dadwithouthope,
wie es sich juristisch zwischen dir und deiner "Ex" genau verhält, kann ich dir nicht sagen. Die Aussage deiner Anwältin klingt ja auch logisch:
Meine Anwältin meint, da die Bücher zum Teil vom Unterhalt bezahlt worden sind, würden sie meiner Ex gehören, da der Unterhalt ja " IHR " Geld sei. Stimmt das so ?
Im Endeffekt wurden die Bücher ja vom Unterhalt gezahlt - eigentlich gehören sie damit den Kindern.
Sie sagt, wenn ich darauf bestehe, dass meine Ex die Bücher herausgibt, muss ich ihr das Geld das vom Unterhalt abgezogen worden ist nachzahlen. Stimmt das ?
Ich weiß es nicht, aber zusammen mir dem oben gesagten ist es schon logisch.
Mehr als die Hälfte des Gesamtbetrages habe ich bezahlt, und jetzt bezahle ja wieder ich. Es kann doch nicht sein, dass sie trotzdem Eigentümerin der Bücher ist.
Wer (juristisch) Eigentümer der Bücher ist, kann ich nicht sagen. In der gelebten Realität hat sie die Bücher - und du hast IMHO kein Mittel, die Herausgabe zu verlangen.
Ich hatte immer gedacht, sie gehören den Kindern und das sollten sie auch.
Egal wem sie nun auch gehören, die Bücher stehen im Haushalt deiner "Ex", und das zu ändern ist schwierig bzw. aufgrund des Alters der Bücher auch nicht unbedingt sinnig.
Es wurde halt "vergessen", diese Bücher in den Unterhaltsvergleich mit einzubinden. Gegenüber Bertelsmann bist du der Schuldner, da du alleine den Vertrag abgeschlossen hast.
Insgesamt musst du 26 Monate à 36 EURO alleine zahlen. Dies sind insgesamt 936 EURO.
Auch wenn es wehtut, ich würde bezahlen und unter der Rubrik "Lehrgeld" abhaken.
Gruß
Martin
- der nicht verstehen kann, warum Alltagsgüter über einen derart langen Zeitraum finanziert werden sollten -
Moin dwh,
ich kann mich schmusepapa nur anschliessen: Selbst wenn Dir heute jemand sagt, dass Dir allein diese Bücher gehören würde, stehen sie immer noch bei Deiner Ex; juristisch betrachtet "unterliegen sie ihrer alleinigen Verfügungsgewalt". Was also nützt Dir das juristische Wissen über die Eigentumsverhältnisse, wenn Du nichts anderes damit anfangen kannst als eine Klage anzustrengen?
"Mein" Gegenanwalt hat in irgendwelchen Verhandlungen über ähnlichen Pipifax meine Ex - also seine Mandantin! - mal selbst angefahren und sinngemäss gesagt "Mein Gott, jetzt machen Sie mal einen Punkt; ob Sie oder Ihr Noch-Ehemann das irgendwann mal an die Kinder weitervererben ist doch wirklich egal!"
Recht hatte er!
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
ich weiss, dass ihr irgendwie schon recht habt.
Aber mir wäre es sehr wichtig, dass diese Bücher auch wirklich die Kinder irgendwann mal bekommen. Wenn meine Ex mal mitbekommt, dass sie ein gewisses Eigentumsrecht an den Büchern hat, dann stehen sie morgen im Ebay. Von wegen an die Kinder vererben- das kannst bei ihr vergessen. Sie hat bisher alles zu Geld gemacht, egal ob es den Kindern gehört hat oder nicht. Sie hat die Sparbücher der Kinder leer geräumt, hat die Ausbildungsversicherungen gekündigt usw.
Aber was mich mal wirklich interessiert ist : Gehört der Unterhalt wirklich IHR ? Ist das IHR Geld und nicht das der Kinder ?
Ich weiss, dass ich nicht verlangen kann, dass sie Rechenschaft darüber ablegt, was sie mit dem Geld macht. Aber wen so eindeutig etwas vom Unterhalt für die Kinder gekauft wird- gehört das dann wirklich ihr ? Könnte sie die Bücher jetzt einfach verkaufen ?
meine Rubrik " Lehrgeld " ist schon so voll, da passt kaum noch was rein.
Hi
Der Beklagte verpflichtet sich an die Klägerin die Lexikothek zu übergeben."
So, Du kannst entweder das Geld zurückverlangen (vergiss es gleich wieder, da es bestimmt bereits verbraucht ist) oder in den sauren Apfel beissen. Mensch, reg Dich nicht auf über Dinge, welche Dich nicht am Leben erhalten und verbuche es unter Lehrgeld für Versäumnisse, welche Du Dir selber zuzuschreiben hast. Ist vielleicht hart - aber das reale Leben.
Mach's das nächste mal besser. 😉
gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.