Hallo,
habe leider keine passenden Einträge gefunden:
Habe jahrelang für mein Kind gezahlt. Nun ist meine Tochter (15) bei mir eingezogen. 🙂
Entsprechend muss meine Ex unterhalt zahlen?!
Sie hat kein eigenes Einkommen, lebt in einer Eheähnlichen Gemeinschaft vom Geld Ihres Partners.
Er ist dort nicht gemeldet, hat aber ein Kind mit Ihr und ist immer in der Wohnung.
Kann ich Geld für meine Tochter erwarten??
Evtl. kann ihr ein fiktives Einkommen wegen Haushaltsführung angerechnet werden. Allerdings liegt das dann nicht so hoch das sie über ihre nSB kommt und leistungsfähig ist.
Allerdings ist sie, da das Kind minderjährig und wohl auch noch in der allg. Schulausbildung ist, gesteigert erwerbsobliegen. D.h. sie wird alles tun müssen, um den Mindest-KU sicherzustellen und ggf. auch ihre Bemühungen nachweisen müssen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Kann ich Geld für meine Tochter erwarten??
Hallo Hörnchen,
wie alt ist denn Deine Ex? Hat sie zu Ehezeiten schon gearbeitet? Hat sie eine Ausbildung und wenn ja welche? Hast Du bis jetzt auch EU gezahlt? Wie sieht es mit der psychischen Stabilität der Ex aus? ...
LG, Uli
Servus Hoernchen!
...und wie alt ist das gemeinsame Kind mit LG?
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Also nicht verheiratet: daher für Sie nie Unterhalt. Sie hat eine Ausbildung, aber seit 10 Jahren immer nur kleine Jobs gemacht. Der kleine von Ihr und Ihrem Lebensgefährten ist 1,5 Jahre alt, Sie kann daher wohl erst mal nicht Arbeiten. Aber dafür kann ja meine Tochter nix. Und die hat natürlich jetzt zu wenig Geld. So lang Sie bei Ihr gelebt hat habe ich immer schön mehrere 100 Euro gezahlt. Und nu lebt se bei mir, somit fallen die Kosten bei mir im Haushalt an. Und da können wir jetzt nicht von Ihrer Mutter erwarten??! Vor allem wo Ihr Lebensgefährte nicht schlecht verdient...
Hallo Hoernchen,
Eine (dünne) Chance sehe ich auch bei euch am ehesten darin, ihr BU von ihrem Neuen zu unterstellen.
Dünn auch deswegen, weil dieser sich bei unverheirateten nicht nach seinem, sondern nach ihrem Einkommen vor der Geburt richtet und da sie auch da nicht viel gearbeitet hat, läuft das auf das Minimum von 770,- € hinaus.
Damit bleibt sie, wenn sie sonst nix hat noch unter ihrem SB.
Es bleibt dir die Freude, dass sie (die Kleine) da ist!.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es bleibt dir die Freude, dass sie (die Kleine) da ist!.
Ich denke auch, dass es bei der Freude über die Tochter bleiben wird. Du wirst wohl nix erwarten dürfen.
Ich würde an Deiner Stelle beim Jugendamt eine Unterhaltsbeistandschaft einrichten lassen. Dann kümmern die sich um die Beibringung von Unterhalt und ein eventuelles Verfahren kostet Dich nix. Aber, auch die können nicht zaubern und mithin werden Deine Aussichten auf Bares eher dürftig bleiben.
LG, Uli (der von der "Mutter" seiner Kids auch noch nie enen Cent gesehen hat!)