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Kindesunterhalt/eheähnliche Lebensgemeinschaft

 
(@duldefrau)
Rege dabei Registriert

Folgender Sachverhalt: mein LG hat seit der Trennung bzw. Scheidung von seiner Frau im gegenseitigen Einvernehmen bisher keinen Kindesunterhalt gezahlt. Hintergrund war ganz einfach, dass sie die gemeinsame Firma übernommen hat und er mit einer Abfindung "abgespeist" wurde. Aus verschiedenen Gründen ist seine geschiedene Frau jedoch nicht die Eigentümerin, sondern lediglich die Geschäftsführerin der Firma und wird von den Inhabern mit 1000,-- € im Monat bezahlt. Das ist in etwa auch das Nettoeinkommen meines LG.
Zu unserer Situation - seit mein LG wieder arbeitet bekomme ich nur noch einen Miniaturbetrag Alhi, denn sein Einkommen bei mir angerechnet, laut AA ist er mir also unterhaltspflichtig. Wohngeld würde mir zwar zustehen, bekomme ich aber nicht aus dem gleichen Grund. D.h. zumindest bei bestimmten Behörden werden wir wie verheiratet behandelt.

Nun zur eigentlichen Frage: Seine Ex-Frau hat nun endgültig festgestellt, dass sie alleine mit der Erziehung des Kindes überfordert ist und möchte es auf ein Internat schicken, das im Monat ca. 1.200,-- € kostet. Die Hälfte des Beitrages möchte sie nun vom meinem LG.
Sein Selbstbehalt für ihn allein wäre, wenn ich richtig informiert bin 840,--€. Ist er nun auch in diesem Fall MIR unterhaltspflichtig, hat somit einen höheren Selbstbehalt oder nicht?

Was man nicht bespricht, das bedenkt man auch nicht recht.
Johann Wolfgang von Goethe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2003 21:28
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist ja etwas verworren, muss ich zugeben. Doch wird es seine Gründe, warum es so ist, wie es ist...

Dr SB deines LG verringert sich um die berufsbezogenen Aufwendungen bzw. um 5% Erwerbstätigenbonus, das hängt dann vom zuständigen OLG ab. Welches das ist, kannst du hier rausfinden. Dann guckst du hier nach den Leitlinien des OLG. Da steht dann mehr über Abzugsbeträge.

Die Internatskosten sind auch als Sonderbedarf nicht vom Unterhaltsverpflichteten zu tragen. Auch wäre nicht einfach die Hälfte zu tragen, sondern jeder Elternteil trägt den für ihn zumutbaren Anteil. Deine Einkommenssituation bleibt auf jeden Fall außen vor, auch wenn du erwerbstätig wärest. Hingegen ist die Unterverpflichtung dir gegenüber nich bei ihm anrechenbar. Der Staat hat nun einmal ausschließlich "Nehmer"-Qualitäten, nimmt für sich selbst also Lebensumstände als Vorteil, die er anders herum aber nicht gibt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2003 22:45
(@duldefrau)
Rege dabei Registriert

Genau DAS habe ich befürchtet. Es ist wirklich zum Haare ausreissen. Im Moment habe ich das Gefühl, dass wir überhaupt keinen Boden mehr unter die Füße kriegen.
Heiraten wäre einfach, um aus der möglichen Unterhaltsverpflichtung gegenüber LG`s Sohn herauszukommen, würde aber gleichzeitig den Verzicht auf UVG für meine drei Kinder bedeuten.
Wir würden Sohnemann liebend gerne bei uns aufnehmen, irgendwie würden wir den schon auch noch durchbringen. Aber die liebe Ex-Frau hat Probleme mit dem Bundesland. Ja, richtig gelesen. Weder mit uns, schon gar nicht mit mir, beim zweiten Treffen hat sie mich zum Abschied umarmt!
Sohnemann fühlt sich bei uns, wenn er denn mal hier ist, was auf Grund der Entfernung von 800 km sehr selten ist, pudelwohl. Hier ist eine Familie, das ist etwas, was er Zeit seines Lebens nie hatte. Los werden will sie ihn, aber eben lieber in ein teures Internat als in das blöde Bayern. *kopfschüttel*

Nun bleibt also erst mal nur abwarten. Sie hat das alleinige ABR, Sorgerecht ist gemeinsam.

Was man nicht bespricht, das bedenkt man auch nicht recht.
Johann Wolfgang von Goethe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2003 23:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Heiraten wäre einfach, um aus der möglichen Unterhaltsverpflichtung gegenüber LG`s Sohn herauszukommen, würde aber gleichzeitig den Verzicht auf UVG für meine drei Kinder bedeuten.

*Ironie an*
Heiratet man nicht aus Liebe?
*Ironie aus*

Ist schon ok, ich verstehe das ja...

Die Heirat entbindet deinen LG nicht von seiner Unterhaltsverpflichtung dem Kind gegenüber. Es gibt auch kein Versäumnis, wenn KU nicht gezahlt wurde, kann also jederzeit neu eingefordert werden. Ich denke,d as Konstrukt wurde gewählt, damit Ex keinen EU an deinen LG zahlen muss?!

Für deine drei musst du doch auf UVG nicht verzichten?! Der KV ist unterhaltspflichtig. Wenn er nicht zahlt gibt es für bis zu 72 Monate bzw. max. Ende 12 Lj. UVG. Das hat mit der Heirat doch nichts zu tun, denn dein LG ist durch die Heirat zwar dir gegenüber zu Unterhalt erpflichtet, aber nicht deinen Kindern gegenüber. Oder liege ich jetzt völlig daneben?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2003 23:12
(@duldefrau)
Rege dabei Registriert

;) das war mir klar, dass DAS kommen musste *g*

Nein, wir hatten schon über Heirat nachgedacht, bevor diese Geschichte mit Sohnemann aufkam. Aber wir können es uns nicht leisten.

Die Heirat entbindet deinen LG nicht von seiner Unterhaltsverpflichtung dem Kind gegenüber. Es gibt auch kein Versäumnis, wenn KU nicht gezahlt wurde, kann also jederzeit neu eingefordert werden. Ich denke,d as Konstrukt wurde gewählt, damit Ex keinen EU an deinen LG zahlen muss?!

Nein, Heirat entbindet ihn nicht von seiner Unterhaltsverpflichtung, aber legalisiert die Unterhaltsverpflichtung an mich und erhöht damit seinen Selbstbehalt, oder?
KU wurde wie gesagt in gegenseitigem Einvernehmen nicht bezahlt. Der Hintergrund ist ganz einfach. Die gemeinsame Firma sollte auch die gemeinsame Altersversorgung sein, wie das bei Selbstständigen halt so ist. Fakt ist, dass der Betrieb in ca. 8 Jahren schuldenfrei ist, und dann einen Wert von ca. 2 Millionen Euro hat. Ohne dabei die laufenden Einnahmen zu berücksichtigen. Allein die Bestandsimmobilie ist soviel wert. Mein LG hat seinerzeit (Anfang 2001) eine Abfindung in Höhe von 30.000,-- DM erhalten. Damit war alles abgedeckt. Dafür würde sie (mündlich abgesprochen) auf den KU verzichten. Dass sie dem Kind nicht Herr wird, war mir vor zwei Jahren schon klar. Wir haben fast eine ganze Nacht durchgeklönt und sie war im Grunde nur verzweifelt.

Für deine drei musst du doch auf UVG nicht verzichten?! Der KV ist unterhaltspflichtig. Wenn er nicht zahlt gibt es für bis zu 72 Monate bzw. max. Ende 12 Lj. UVG. Das hat mit der Heirat doch nichts zu tun, denn dein LG ist durch die Heirat zwar dir gegenüber zu Unterhalt erpflichtet, aber nicht deinen Kindern gegenüber. Oder liege ich jetzt völlig daneben?

Meine Info ist da eine ganz andere: Der Unterhaltsvorschuss für Kinder wird NUR für Alleinerziehende gezahlt. Sobald ich verheiratet bin, bin ich nicht mehr alleinerziehend. Übrigens die einzige staatliche Leistung, die mir bisher untergekommen ist, bei der eheähnlich nicht wie Ehe behandelt wird. Ehegattenunterhalt bekomme ich ohnehin nicht, wäre ich auch viel zu stolz gewesen, davon abgesehen. Aber auf den KU bin ich nun mal angewiesen, es reicht so schon kaum, und der Herr Papa zieht es ja nach wie vor vor, seine Bruchbude zu finanzieren.

Dabei - nur weil es gerade wieder aktuell passiert ist und ich deswegen stocksauer bin: er weiss genau, dass wir an Heilig Abend Fondue essen, und dass es das nur einmal im Jahr gibt, und dass die Kinder sich, weil es so etwas seltenes ist, ein ganzes Jahr darauf freuen. Heute abend, als ich sie abgeholt habe, ich habe es schon gerochen - er hat mit den Kindern Fondue gegessen. WARUM ;(
Muss das sein? Braucht er das? Warum zerstört er den Kindern diese Vorfreude?

Was man nicht bespricht, das bedenkt man auch nicht recht.
Johann Wolfgang von Goethe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2003 23:44