Hallo,
ich muss jetzt auch noch einmal eine Frage loswerden:
Ist es richtig, dass bei einer dynamischen Urkunde über Kindesunterhalt (z. B. 120 % der jeweiligen DT) bei Nichtangabe von Mehreinnahmen rückwirkend der erhöhte Kindesunterhalt gefordert werden kann? Und bei einer statischen Urkunde erst ab Aufforderung?
Habe mir schon einen Wolf gesucht, aber leider keine konkrete Aussage darüber gefunden. Und wenn, wo steht das?
Gruß
Simone
Hallöchen Simone,
die Dynamisierung von KU betrifft alleinig die Ausgestaltung der DT und das Kindesalter, nicht das Einkommen. Die DT wird alle 2 Jahre, ähem, überarbeitet. Kommt hierbei dann höherer KU in der bisherigen Einkommensstufe raus, dann ist dieser zu zahlen. Auch wenn das Kind in die nächst höhere Altersgruppe kommt, ist mehr KU fällig.
Von diesem Mechanismus unberührt ist die relevante Einkommensgruppe in der DT des Unterhaltsverpflichteten. Wenn dieser mehr verdient, dann muss er auch mehr KU zahlen.
Ein statischer Titel wäre also die Verpflichtung nnn € KU zu leisten und fertig. Ein dynamischer Titel würde sowohl die DT-Erhöhungen in der Einkommensgruppe als auch den Wechsel in die nächste Altersgruppe umfassen.
Und wenn, wo steht das?
Gute Frage. Ich weiß es auch nur so aus dem Verständnis der DT heraus und der Deutung der Begriffe "statisch" und "dynamisch". Frage doch bzgl. Rechtsquellen mal den Beurkundungsbeamten deines JA.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Jörg,
danke für Deine Antwort.
Ich glaube, ich habe mich da etwas blöde ausgedrückt.
Wie die Dynamisierung eigentlich funktioniert, weiß ich ja.
:redhead:
Es geht darum, dass ich einen Beschluss von März 2002 habe, wonach 114 % der jeweiligen DT an KU gezahlt werden soll. Im August 2002 kam von meinem Ex und seiner neuen Frau das Geschwisterchen für meine Tochter zur Welt. D. h., seit August 2002 hat er die Steuerklasse III und nicht mehr IV wie zuvor.
Nun muss doch der Splittingvorteil beim KU angerechnet werden. Und wie das nunmal so ist, hat mein Ex mir das natürlich nicht mitgeteilt. Dass es definitiv so sein muss, liegt an der Tatsache, dass seine Frau nicht arbeitet (das Kind ist ja auch noch sehr klein).
Ich habe dann im Internet nachgeschaut und da habe ich nur einen Hinweis gefunden, wonach gem. § 5 Abs. 3 KindUG bei bewusstem Verschweigen von Mehreinkünften und einer entsprechenden dynamischen Urkunde der erhöhte KU rückwirkend gefordert werden kann und nicht erst ab Aufforderung (oder erneuter Prüfung) wie bei einer statischen Urkunde.
Nur habe ich das KindUG nicht gefunden bzw. nur einen sehr kurzen Auszug, geschweige denn die dazugehörigen Paragraphen....
Vielleicht weißt Du ja so ad hoc etwas???? 😉
Ich habe es eben nur lieber, dass, wenn ich schon zum Anwalt rennen muss, auch weiß was, wie, warum, wieso. Bisher bin ich auch ganz gut damit gefahren, denn mein damaliger Anwalt, den ich damals hatte, war nicht gerade sehr prickelnd und vieles wäre anders gelaufen bzw. in die Hose gegangen, wenn ich ihm nicht ständig auf die Finger geschaut hätte und ihn mit neuen Urteilen, der neuen DT usw. gefüttert hätte und zu allen Verhandlungen bzgl. KU auch selbst vor Gericht erschienen wäre. Und zum Anwalt werde ich dann wohl gehen müssen, da mein Ex seine Gehaltsbescheinigungen für die letzten 12 Monate nicht freiwillig rausrückt, auch nicht, wenn es um sein Kind geht. :againstwall:
Einen lieben Gruß
Simone
Hallo Simone,
da musste ich aber erst mal buddeln, KindUG kannte ich bis eben nicht.
Also: Das KindUG ist im Bundesgesetzblatt Nr. 21 am 06. April 1998 ab Seite 666 bis 676 veröffentlicht (PDF-Datei hier).
Es ist das Gesetz zur Änderung des BGB, der ZPO und weiterer Rechtsvorschriften im Zuge der Kindschaftsrechtsreform. Damit sind die gesetzlichen Regelungen in den aktuellen Gesetzen eingepflegt.
Die von dir nachgefragte Anpassung des KU wegen Einkommenssteigerung ist nicht in der Dynamisierung enthalten. Hierzu hat der Unterhaltsberechtigte ein Recht auf Auskunft alle 2 Jahre und die Möglichkeit der Abänderungsklage.
Liebe Grüße zurück (bitte auch an Frank)
DeepThought
[Editiert am 21/7/2004 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Jörg,
ich muss Dich einfafch mal knuddeln, mit wieviel Engagment Du hier dabei bist! :dudergroesste:
Was ich da gelesen habe, war dann eine Ente.....
Zum Glück, denn ich habe keine Lust auf mehr Stress als unbedingt nötig.
Die Grüße richte ich gerne aus, kann er auch als kleine Aufmunterung gebrauchen....
Gruß
Simone