Kindesunterhalt + B...
 
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Kindesunterhalt + Betreuungkosten Kindergarten ?

 
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Hallo Ihr,

am Freitag wieder Post von der Unterhaltsstelle Jugendamt bekommen...

Sehr geehrter Skillshot,
mit Urteil vom 26.11.2008 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kindergartenbeiträge bzw.
vergleichbare Aufwendungen fur die Betreuung eines Kindes in einer kindgerechten Einrichtung
zwar zum Bedarf eines Kindes gehören, jedoch nicht durch die Unterhaltsbeiträge der jeweils anzuwendenden
Unterhaltstabelle abgedeckt ist. Dieser aus den Kindergartenkosten resultierende
Mehrbedarf kann somit zusätzlich zu dem geleisteten Unterhalt eingefordert werden.

Für den Mehrbedarf haben grundsätzlich beide Eltern anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen
aufzukommen.

Ich weise darauf hin, dass der noch zu ermittelde Betrag ab 1.10.2009 von Ihnen gefordert wird.
Nach Vorlage aller Unterlagen werden Sie zur Höhe des Zahlbetrages informiert.

Dieses Schreiben gilt als Inverzugsetzung gemäß §1613 BGB.

Zu Ihrem Fax vom 7.10.09:   (War zwar ne Email, aber egal)
Die letzte Einkommensüberprüfung erfolgte im Juni 2007. Im Februar 2008 erfolgte lediglich
unter Zugrundelegung Ihres Einkommens aus der Überpfüfung von Juni 2007 aufgrund der
gesetzlichen Änderung zum Unterhaltsrecht zum 1.1.2008 eine Neueinstufung in die ab
1.1.2008 geltende Unterhaltstabelle.
Die 2 Jahresfrist gem. §1605 BGB ist daher bereits abgelaufen.
Ich bitte SIe daher um Zusendung der Einkommensunterlagen, wie mit dem Schreiben vom
2.1.09 erbeten
Mfg
i.A.
Stadtvormund

Wie ermitteln die den nun die Unterhalts und Betreungskosten??
DT und noch dazu eine Betreungstabelle  :question:

Die KM hat neues Kind von Ihrem neuen Ehemann bekommen.
Zahle  noch einen gemeinsamen Kredit alleine ab, wird zur zeit hältig anerkannt von der Unterhaltsstelle
Meine Tochter geht in den KIndergarten.

viele Grüße
-Skillshot-

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2009 21:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi skillshot

Zum Auskunftsbegehren an sich wurde ab >>hier<< bereits einiges gesagt.

Das besagte Urteil gilt für eine KM, welche selber mit 60% einer Beschäftigung nachging, ebenso hatte der KV ein exklusives EK. Allerdings wird dort auch allgemein festgestellt, dass mit dem neuen UH-Recht seit 2008 die Kosten für die Halbtagsbetreuung eines Kindes in der KiTa nicht mehr im allg. KU enthalten sind. Ob ungerecht oder nicht, so ist die gegenwärtige (aüsserst fragwürdige) Rechtsauslegung. Kontinuität des Rechtes (siehe dagegen EU/BU/TU) oder Rechtssicherheit (nochmals siehe EU/BU/TU) werden hier mit Füssen getreten.

In Deinem Fall ist erstmal zu prüfen, ob die KM ebenfalls einer Beschäftigung nachgeht und Einkommen erzielt. Erst dann kann weiter spekuliert werden. Ebenso ist eine eingehende Prüfung Deiner Leistungsfähigkeit notwendig - ggf. ist der gem. Kredit dahingehend abzuklopfen, ob die KM daran hälftig beteiligt werden kann (wenn sie denn Einkünfte erzielt).

Wie alt ist das weitere Kind der KM? Wie sieht da die Betreuung aus?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2009 23:32
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Hallo oldie,
Danke für Deinen Beitrag,

Wie alt ist das weitere Kind der KM? Wie sieht da die Betreuung aus?

Das KInd ist ganz frisch von Ihren neuen Ehemann, wenige Monate alt ist das Kind und die Ehe.

Kann man sonst den gemeinsamen Kredit zur hälfte von der KM bedienen lassen? Bei
der Unterhaltsstelle hat sie angegeben das sie den Kredit hälftig tilgt. Ist aber nicht der
fall, tilge den alleine.
Von dem Kredit wurde ein Auto gekauft und sonstige benötigten Dinge gekauft ((u.a. Kinderzimmereinrichtung
(Hat sie mitgenommen bei Auszug) und das Auto der KM, abgezwackt hat sie Geld für sich selber)

Vielen Dank für Eure Hilfe
-Skillshot-

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2009 08:12
(@schnuppermaus)

Hallo.

Ich habe  nun viele interessante Dinge hier gelesen und muss mal feststellen was Skillshot für ein Spinner ist.
Weder wurden Umgänge verweigert, noch dem Kind Spielzeuge verwehrt oder vor dem Kind versteckt. Der Typ führt Euch hier in dem Forum an der Nase herum. Skillshot hat über das Geld für den Kredit alleine verfügt und sich nur 1 Auto davon gekauft.
Weder eine Kinderzimmereinrichtung noch ein Auto für die KM wurden davon gekauft. Der Typ hat sein Kind immer verleugnet und nun stellt er sich hier als toller Vater hin. Er hat lieber Alkohol getrunken als sich zu kümmern um sein Kind. Kein Wunder das die KM den Typen verlassen hat. Der besteht doch nur aus Komplexen.Dem Kind geht es sehr gut bei der KM und das können  mehrere Stellen bestätigen. Das Kind hat alles und bekommt alles von der KM. Das es Probleme mit der Umgangsregelung kommt auch nicht von irgendwoher. Dem Typen kann man einfach nicht vertrauen und das hat er schon oft genug bewiesen. Der kommt einfach nicht damit klar das die KM jemanden gefunden hat und  glücklich ist. Und er sollte mal daran denken nicht immer nur zu fordern sondern auch mal was zu geben. Findet ihr das normal das die KM ihm Geld geben soll wenn das Kind zu ihm geht zum Umgang weil es ja soviel trinkt und isst?Findet ihr es normal das er sich Gedanken über das Baby der KM macht und dem JA auf dem laufenden hält wann wer wo mit dem Baby rausgeht usw. . ?Ich denke ihr solltet erstmal darüber nachdenken bevor ihr die KM verurteilt. Denn die hat sich nie was zu schulden kommen lassen was man von Skillshot nicht behaupten kann. Sie liebt ihr Kind über alles- auch wenn manche was anderes behaupten. Es gibt sicher KM die sche... sind aber man kann nicht alle über einen Kamm scheren. Skillshot hat sich nie wie ein Vater verhalten und darf sich jetzt nicht wundern wenn ihm die Tour keiner mehr abnimmt, selbst wenn er sich geändert hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2009 23:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo schnuppermaus,

du hast sicher die Forenregeln gelesen. halte dich bitte daran!

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2009 23:58
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In Ergänzung:
Der von dir verwendete Suchbegriff lässt darauf schließen, dass die Story von Skillshot doch nicht ganz abwegig ist. Aber dies ist nicht der Platz um eure Themen zu lösen.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2009 00:40
(@schnuppermaus)

hallo.

Es ist doch nicht zu leugnen das die KM hier an den Pranger gestellt wird. Ich bin einfach der Meinung das man niemanden verurteilen darf den man nicht kennt. Und das Forum sollte ja dazu genutzt werden sich auszutauschen.    Zu einer Trennung gehören immer 2. . Warum soll der Ex denn sich nicht an den Kosten für die Betreuung beteiligen? Das wäre doch mehr als fair. Wenn er nicht unter seinen Selbstbehalt kommt. Er soll ja nicht am Hungertuch nagen. Und ich glaube nicht das sich die KU verrechnet hat beim KU. Die machen das ja nicht zum 1. Mal.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2009 09:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ schnuppermaus,

liest Du eigentlich, was man Dir schreibt?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

a.) Du bist irgendwer. Dann kennst Du die hier in Rede stehenden Vorgänge vom Hörensagen, aus zweiter Hand, vom hier lesen - whatever. Du weisst dann nicht mehr als der Opener beschrieben oder jeder, der diesen Thread gelesen hat.

b.) Du bist die Ex des Openers (wofür es einige Hinweise gibt). Dann stellt sich zum einen die Frage, warum Du Dich nicht an >>>Forenregel Nr. 9<<< hältst, die Du bei Deiner Anmeldung verbindlich (!) anerkannt hast: vatersein.de ist nicht der Platz für Partnerstreitigkeiten; die werden offline ausgetragen. Zum zweiten fragt man sich, warum Du unter falscher Flagge segelst, Dich in der dritten Person als "besorgter Irgendwer" ausgeben musst statt einfach zu sagen "Ich bin die Ex des Openers".

Es ist jedenfalls immer sehr fragwürdig, wenn jemand klein und feige mit Hilfe von Lügen andere der Lüge bezichtigt. Etwa wie jemand, der anderen die Handtasche wegreisst und danach brüllt "haltet den Dieb!"

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2009 11:34