Kindesunterhalt Ber...
 
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Kindesunterhalt Berechnungsfrage?

 
(@heliflieger)
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Liebe Teilnehmer,

auch mich hat es leider erwischt, nachdem mein Arbeitgeber in Insolvenz gegangen ist und meine jetzt Expartnerin meinte, du mit 61 Jahren kriegst keinen Job und unsere Liebe ist damit erloschen. Achja, als Arbeitsloser darf ich auch gerne aus der Mietwohnung ausziehen. Ich habe 2 Kinder und bin nicht verheiratet. 

Aktuell bewerbe ich mich ohne Ende und habe wohl gute Chancen, einen Job im ersten Arbeitsmarkt zu bekommen. 

Diese Thematik hatte ich bis Dato noch nicht und wollte nur verstehen, was alles so berechnet/beachtet werden muß.

Gehalt 2625€ netto
5% habe gelesen von 50-130€? wer bestimmt die genaue Höhe?

DDT 2025

1 Kind 9 Jahre alt laut DDT 610€-125€=485€
2 Kind 12 Jahre alt 714€-125€=589€

Bedarfskontrollbetrag 1850€

Nach meinen Erkenntnissen müßte ich 1074€ KU zahlen

Gehalt 2625€
Bedarfsk. 1850€
Verteilunsmasse 775€

Jetzt komme ich ins Minus für den KU. Werden die 775€ so verteilt, das der KU weniger wird, da weniger Geld über? Oder muss ich an meinem ersparten für die
Rente ran, um die Differenz egal wie zu bezahlen? Das Geld sollte für die Ausbildung der Kinder sein und auch eine Vorsorge der Mickirente.

 

Ich Danke für eure Hilfe.

PS: Ich hatte mich an einem Strang drangehangen, denke aber der eigene hier ist besser.

Gruß

Heliflieger

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2025 13:07
(@zebra)
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Hallo Heliflieger,

wenn Du mit dem Kindesunterhalt Deiner Stufe den Bedarfskontrollbetrag unterschreitest, musst Du in der nächstniedrigeren Stufe nachsehen. Wenn Du mit den Zahlen dieser niedrigeren Stufe den d o r t i g e n Bedarfskontrollbetrag immer noch unterschreitest, musst Du noch eine Stufe niedriger rechnen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2025 14:04
Heliflieger reacted
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Also in Deinem Fall käme wohl unterste Stufe DDT raus mit einem gesamten Zahlbetrag von 649 + 554 - 250 = 953 €

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Monaten 2 mal von Zebra
AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2025 14:48
Heliflieger reacted
(@heliflieger)
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@zebra 

Vielen Dank für deinen Rat. Also habe ich folgende Berechnung gemacht:

 

554-125 429€
649-125 524€

2625€
1450€

1175€
953€

Rest 222€

Da bleiben 222€ über. Was geschieht denn damit?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2025 14:48
(@zebra)
Rege dabei Registriert

@heliflieger 

Die bleiben Dir.  Der Bedarfskontrollbetrag bedeutet ja nicht, dass Du alles, was darüber liegt, abgeben musst, sondern dass Dir m i n d e s t en s dieser Betrag übrig bleiben muss.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Monaten von Zebra
AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2025 14:51
Heliflieger reacted
(@heliflieger)
Schon was gesagt Registriert

@zebra 

Unglaublich, aber damit hast du mir sehr geholfen ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2025 14:54
(@heliflieger)
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Liebe Teilnehmer,

aktuell habe ich eine neue Arbeit angefangen, aber komme da irgendwie nicht weiter. Mein Bauchgefühl sagt mir, das ich die Probezeit nicht überleben werde. 

Nun meine Rechnung:

Als letztes bekam ich 1402€ ALG1 ausgezahlt.

Nach der DDT sähe das erst einmal so aus:

Einkommen 1402 (1200)   Miete
Kind 1 427    
Kind 2 522    
Netto 453   530

Damit würde ich zwar den KU voll bestreiten würde aber mit -77€ jeden Monat dastehen. Davon habe ich noch nicht mal die anderen Kosten gedeckt. 

Ich habe in dem Sinne ein Luxusproblem. Ich habe für meine Rente gespart und sollte nicht so abgeschmolzen werden, das ich zur Tafel muss. Auch für das Studium der Kinder sollte das Geld da sein.

Natürlich suche ich dann weiter einen Job, aber bei meinem Alter (61) wird das echt eine Herausforderung.

Frage von mir, kann die KM mich dann so platt machen, das ich den vollen KU zahlen muss? Ich zahle ja gerne für meine Kids, aber es war nicht geplant, das ich später in Armut falle. 

Wie wird das gerechnet? Es geht mir darum, nicht vor Gericht später doof dazustehen.

Danke

Heliflieger

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2025 09:02