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Kindesunterhalt berechnen

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(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

um mal wieder einen schon leicht angestaubten Thread nach oben zu holen:

rechne bitte mal fair:

[... Haushaltseinkommen Ex und Kinder ...]
entspricht - geteilt durch drei Personen - etwa 800 EUR pro Person.

[... Haushaltseinkommen Pukki ...]
plus 1/6 davon (Weihnachts- und Urlaubsgeld) = ca. 2.400 EUR netto - für eine (!) Person, also das Dreifache von Ex und Kindern.

Glaubst Du wirklich, solche Milchmädchenrechnungen fallen niemanden auf?

Das mag ich in dieser Schärfe nicht unkommentiert stehen lassen.

Es hat niemand, d.h. insbesondere auch der Gesetzgeber nicht, die Behauptung aufgestellt, dass der Bedarf eines Erwachsenen und der Bedarf eines Kindes gleich hoch seien. Daher liegt dem plakativen Aufschrei "also das Dreifache von Ex und Kindern" ebenfalls eine Milchmädchenrechnung zugrunde. Wenn wir hingegen darauf verzichten, Joghurt und Käse miteinander zu vergleichen, dann ist festzuhalten: Der Bedarf der Kinder ist durch KU und Kindergeld gedeckt, fair miteinander vergleichen kann man nur "was Pukki für sich selber hat" und "was Ex-Schnucki für sich selber hat". Nun denn: Pukki hat nach Abzug der Unterhaltszahlung und unter Berücksichtigung der Sonderzahlungen die besagten 2.400 Euro zur Verfügung. Ex hat mit eigenem Einkommen (1.150 Euro) und dem für sie selbst bestimmten Unterhalt (300 Euro), aber natürlich ohne Berücksichtigung von KU und KG, 1.450 Euro für sich selbst zur Verfügung. Pukki hat also nicht dreimal so viel wie seine Ex, sondern ca. zwei Drittel mehr als sie.

Im übrigen hilft eine Überschlagsrechnung um zu sehen, ob bzw. um wie viel besser der vorliegende Vorschlag für Pukki tatsächlich ist, verglichen mit der üblichen Regelung. Ich betrachte jetzt ausschließlich den Zeitraum ab 2014, und dafür liegt derzeit offenbar folgendes Angebot auf dem Tisch:

  • 765 Euro für beide Kinder zusammen
  • 300 Euro für die Ex

Insgesamt also 1.065 Euro. Machen wir mal die Vergleichsrechnung:

Pukki hat 69.748 Euro Jahresbrutto, das entspricht einem rechnerischen Monatsnetto von 3.293 Euro. Er hat Abzugsposten von 220 Euro für berufsbedingte Kosten sowie 180 Euro für Vorsorgeaufwendungen, bleiben noch 2.893 Euro; das ist rechnerisch Zeile 5 der Düsseldorfer Tabelle. Da auch die Ex Unterhalt bekommt, sind es drei Unterhaltsempfänger, also geht es um eine Zeile runter nach Zeile 4. KU-Zahlbetrag somit 327 Euro für das jüngere Kind und 398 Euro für das ältere Kind. Nach Abzug des KU hat Pukki also noch 2.168 Euro.

Ex hat ein Netto von 1.153 Euro. Sie hat ebenfalls 20 Kilometer Fahrt zur Arbeit, dies aber nur an 10 Tagen pro Monat, also halb so viel wie Pukki; berufsbedingte Kosten somit 110 Euro. Wenn ich's richtig verstanden habe, dann hat sie 75 Euro Aufwendungen für Altersvorsorge? Streng genommen müssten wir diese Zahl bei 4% ihres Bruttos kappen, aber diese Pfennigfuchserei lasse ich jetzt einfach mal bleiben. Somit hat sie ein bereinigtes Einkommen von 968 Euro.

Ich weiß nicht, welches OLG zuständig ist, also rechne ich mal mit der für Pukki ungünstigeren 10%-Regel, nicht mit der 3/7-Regel. Der Unterschied zwischen Pukki und Ex beträgt 2.168 Euro minus 968 Euro gleich 1.200 Euro, die Hälfte davon sind 600 Euro, minus 10% Erwerbsbonus sind 540 Euro Unterhalt für die Ex. Wir haben somit:

  • 327 Euro für das jüngere Kind
  • 398 Euro für das ältere Kind
  • 540 Euro für die Ex

Insgesamt also 1.265 Euro, und damit "nur" 200 Euro mehr als das, was Pukki ohnehin schon angeboten hat.

Daher: Ja, der angebotene Gesamtbetrag ist niedriger als "das was ihr zusteht". Es bleibt jedem selbst überlassen, ob er hier die Moralkeule auspacken möchte oder nicht; ich jedenfalls lasse meine Moralkeule in diesem Fall fein säuberlich in der Ecke stehen. Als Verhandlungsbasis ist das m.E. nämlich durchaus akzeptabel, und wenn die andere Seite damit einverstanden sein sollte - dann kann Pukki die in Frage stehenden zweihundert Euro immer noch in irgendeiner Form zu Gunsten der Kinder verbraten 😉

Allerdings sehe ich durchaus ebenfalls die Gefahr, dass der vorliegende Vorschlag ein gefundenes Fressen ist für einen Anwalt, der mit vergleichsweise geringem Aufwand seine ortsüblichen Gebühren einstreichen möchte.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2013 02:54
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