Hallo liebes Forum,
auch wen ich hier einiges gelernt habe und mittlerweile meine ziemlich Firm auf dem Gebiet des Unterhaltsrechtes zu sein, gibt es immer wieder Sachverhalte die mich erstaunen. Dies richtet sich an Experten, die sich mit den ganzen besoldungsrechtlichen Geschichten bei Beamten gut auskennen.
Wie ich an andere Stelle bereits geschrieben habe, hat meine Ex im Oktober neu geheiratet. Diese Tatsache hat mir einiges an Geld in meine klamme Kasse gespült, da ich nur noch für die Kinder unterhaltspflichtig bin. So, der Neue ist jetzt auch Beamter. Ich bekam also vorhin einen anruf wonach er sich erkundigt hat und Anspruch auf den Kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags geltend machen kann. Das entspricht, nach telefonischer Rückversicherung meinerseits, ledier auch der Wahrheit, da er als Stiefvater bevorrechtigt ist, wenn es um Kindergeldanspruch geht. Das ist die Grundvorraussetzung beim Familienzuschlag der Stufe 2. Ich habe also ab dem 01.12. jetzt 501,- Euro Brutto weniger. Nicht so schön. Jetzt ändert sich zwar dadurch die Stufe des KU, aber unterm Strich habe ich nach Abzug von Steuern trotzdem ca. 250,- Euro weniger.
Jetzt zu meiner Frage. Ich zahel für die private KV meiner Kinder monatlich ca. 90 Euro, da die Kinder weiterhin anspruch haben privat versichert zu sein. Nun wird durch den neuen ehepartner aber auch ein neuer Beihilfeanspruch begründet. Das heisst, dass auch er Beihilfe geltend machen könnte. Kann ich jetzt verlangen, dass die Kinder auch über ihn versichert werden und er die 90 Euro zahlt, wenn er sich schon als Bevorrechtigter Kindergeldempfänger meinen Familienzuschlag einstreicht?
Hallo Hermi,
ein erster Beantwortungsversuch:
Er erhält nun Kindergeld oder wäre theoretisch dazu berechtigt.
So oder so werden duch seine Heirat auch 'seine' Kinder im kinderbezogenen Teil des Familienzuschlages berücksichtigt.
Damit entsteht eine Beihilfeberechtigung.
Je nach Kinderanzahl unterschiedliche Bemessungssätze.
Diese decken nur einen Teil ab, für den Rest hat ein Beamter eine eigene private Krankenversicherung.
Konkret:
Wenn die Kinder über eine Familienversicherung (gesetzlich oder Ersatzkasse) grundlegend versichert wären und darüber hinaus auch bei der Beihilfe des Stiefvaters berücksichtigungsfähig sind, kann deine private KV entfallen.
Gruss
Fischkopf
Na ja. So ganz kann ich der Argumentation nicht folgen. Der Beihilfebemessungssatz bleibt gleich, egal ob die Berechtigung über ihn oder mich vorliegt. Hier geht es ja nur um die übrigen 20 % Kassenleistung, die mit 30 Euro pro Kind zu buche schlagen.
Leider tendiere ich mittlerweile dazu, dass ich sagen muss, dass die Krankenversicherung -egal welcher Art - zusätzlich zum KU zu zahlen ist, auch wenn durch den neuen Ehepartner der Status der privaten KV gewährleistet wäre.
das ist eine bittere Pille, denn ganz banal ausgedrückt zieht der Stiefvater sich alle Vorteile des Beamtendaseins an Land und gilt als Bevorrechtigter. Ein Anspruch auf Familienzuschlag entfällt dadurch für mich. dies ist bei dem Beihilfeanspruch für die Kinder leider nicht der Fall, sonst könnte ich die KV auf ihn abwälzen.
Da würde ich auch das K****n kriegen. :gunman:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Hermi,
aus meiner BeihilfeVO:
Berücksichtigungsfähige Angehörige
(1) Berücksichtigungsfähige Angehörige sind
1. die Ehegatten der Beihilfeberechtigten,
2. die im Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähigen
Kinder des Beihilfeberechtigten.
Im Hinblick auf die Geburt eines nichtehelichen Kindes des Beihilfeberechtigten gilt die
Mutter des Kindes als nach Satz 1 Nr. 1 berücksichtigungsfähige Angehörige.
(2) Berücksichtigungsfähige Angehörige sind nicht
1. Geschwister der Beihilfeberechtigten oder von Ehegatten,
2. Ehegatten und Kinder beihilfeberechtigter Waisen.
(3) Die Berücksichtigung von Ehegatten endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem sie
im Familienzuschlag nicht mehr berücksichtigungsfähig sind. Die Berücksichtigung von Kindern
endet mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie im Familienzuschlag nicht mehr
berücksichtigungsfähig sind; bei Wegfall am 31. Dezember eines Jahres mit Ablauf des folgenden
Kalenderjahres. Darüber hinaus bleiben Kinder, für die der Kinderanteil im Familienzuschlag
rückwirkend wegfällt, bis zum Ablauf des Kalendermonats, für den zuletzt der Kinderanteil
gezahlt wurde, ohne dass der Beihilfeberechtigte den Wegfallgrund kannte oder
hätte kennen müssen, berücksichtigungsfähig.
Zitatende.
Wenn bei dir der Familienzuschlag ab Januar 2012 entfällt, sind deine Kinder bei dir nicht mehr beihilfefähig - wo ist dein Problem?
Die kompletten 100% sind über den Neuen abzuwickeln - frag mal das LBV, wenn du Landesbeamter bist.
Meine Beihilfestelle sagte mir, das im Falle einer Heirat mit einem Beamten für meine Ex genau das gleiche eintritt.
Alles nur mündlich - keine Belege.
Gruss Fischkopf
Hi Hermi,
bei 2 Kindern hast Du ja auch selbst einen Beihilfeanspruch von 70% und somit nur 30% PKV-Versicherung. Wenn die Kids jetzt bei ihm in der Beihilfe- und PKV sind, musst Du Dich auch wieder zu 50% versichern.
Nur mal als Vorwarnung, weil ein Kollege von mir neulich ne vierstellige Nachberechnung der PKV bekommen hat aus gleichem Grund.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Hermi,
LBM hat Recht, das wäre anders, würdest du noch ein Kind auftreiben - bei 3 oder mehr Kindern bleibt der Bemessungssatz auf ewig bei 70 %, auch wenn ein Kind 'wegfallen' würde - das ist mal der bisher einzige Vorteil, den ich bei meinen drei Lütten davontragen kann 😉
Gruss Fischkopf
Guten Morgen,
es ist nunmal so, dass die KV-Beiträge zusätzlich zum Unterhalt geschuldet werden, da diese in den Unterhaltsätzen nicht enthalten sind (schau mal in die Leitlinien deines OLG). Der neue Ehemann ist gegenüber deinen Kindern nicht unterhaltspflichtig, also zahlst du brav weiter.
Ich bin ebenfalls Beamter und zahle die PKV für die Kinder alleine, ob wohl meine Exfrau (auch Beamtin) den Familienzuschlag erhält und dazu auch noch den günstigeren Beihilfeprozentsatz in Anspruch nimmt.
Gott sei Dank wird mein Zweiter im Dezember 18; dann ist sie auch dabei (sie hatte schon beim Ersten etwas "ungläubig" aus der Wäsche geguckt, als er 18 wurde).
Schönes Wochenende