Kindesunterhalt bei...
 
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Kindesunterhalt bei Wohnvorteil vs. Nießbrauch

 
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

hab mich rar gemacht in letzter Zeit, was aber nicht heißt, dass ich nicht immer mit gelesen habe.
An unserer Front ist derzeit alles ruhig. Umgang funktioniert bestens und erstaunlich sie gut das Verhältnis Vater Kinder geworden ist, wenn nicht mehr ums Geld gestritten wird. Die Kinder haben ein bomben Verhältnis zum Papa, was nun auch durch die Mütter gefördert wird. Es geschehen noch Zeichen und Wunder....

Ich möchte mich aber mit einem anderen Sachverhalt eines Freundes an euch wenden:

Ausgangslage: Geschieden, Vater zahlt KU für 2 Kinder, EU nicht da Frau neu verheiratet!

So, nun wird das 1. Kind demnächst volljährig (das 2. Kind ist 13 J.) Und es stellt sich die Frage bezüglich Volljährigenunterhalt.

Klar, beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig. Aber trotzdem eine kniffelige Konstellation:

KM arbeitet Teilzeit, wieviel Std. und welches Gehalt ist nicht bekannt. Sie besitzt aber Wohneigentum (ein Mehrfamilienhaus in dem sie selber wohnt). Grundbuchauszug liegt vor!
Das vertragte an der Sache ist, ihr Vater hat ihr das Haus überschrieben und genießt Nießbrauch an dem Haus, d.h. er kassiert die Mieten als sog. Altersvorsorge.

Um es jetzt mal kurz zu machen, kann ihr trotzdem ein sog. Wohnvorteil angerechnet werden?
Oder muss sich mein guter Bekannter damit zufrieden geben, dass gesagt wird "wir überwiesen ja Miete an meinen Vater"? Sein Anwalt sprach mal von "Mietersparnis", wobei mir der Unterschied zwischen Wohnvorteil und Mietersparnis nicht klar war.

Überhaupt stellt sich natürlich die Frage der "gesteigerten Erwerbsobliegenheit" gegenüber der demnächst Volljährigen, die noch eine allgemeindbildende Schule (sprich Gymnasium) besucht.

Freue mich über jedwede Aussage.

Gruß
PP

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2011 23:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Wenn sie an ihren Vater Miete zahlt, ist da wohl nicht viel zu wollen.
Dann hat sie aus dem Haus keine Einnahmen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2011 23:14
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

...ok, Beppo, aber es kann doch durchaus verlangt werden die Belege bezügl. Miete vorzulegen, oder?
Denn, ehrlich gesagt, halte ich es für sehr unwahrscheinlich das eine Eigentümerin eines Hauses Miete zahlt.
Aber nichts ist unmöglich...

Wie sieht es denn mit der "gesteigerten Erwerbsobliegenheit" aus? Das 2. Kind wird zu diesem Zeitpunkt 14 Jahre alt sein. Kann man ihr Gehalt, welches ja noch offen gelegt werden muss, auf ein Vollzeitgehalt fiktiv hochrechnen?

Gruß
PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2011 23:25
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo,

wollte gerade dasselbe anmerken, aber Beppo ist mir zuvorgekommen.
Sie hat ja derzeit keinerlei Einkünte aus dem Haus und zahlt auch selbst Miete. Dass das Geld damit sozusagen in der Familie bleibt, tut nichts zur Sache.

Das mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit ist so eine Sache. Theoretisch ja. KM kann eine Vollzeittätigkeit zugemutet werden.
Ob es dann praktisch durchzusetzen ist, ist so eine Frage...

Gruß

E.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2011 23:28
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo,

...ok, Beppo, aber es kann doch durchaus verlangt werden die Belege bezügl. Miete vorzulegen, oder?
Denn, ehrlich gesagt, halte ich es für sehr unwahrscheinlich das eine Eigentümerin eines Hauses Miete zahlt.
Aber nichts ist unmöglich...

Eben. Du hast das familiäre Finanzmodell doch in deinem Startbeitrag schlüssig erläutert. Warum sollte sie keine Miete zahlen?
Werden vom KV Mietnachweise verlangt?

Gruß

E.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2011 23:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also den Mietvertrag und Belege für die Mietzahlungen in der Vergangenheit würde ich mir schon vorlegen lassen.

Ob das unwahrscheinlich ist, sei dahin gestellt, denn er hat nunmal den Nießbrauch an dem ganzen Haus.

Und ob es bei (privilegierten) Volljährigen noch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt, ist hier noch ungeklärt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2011 23:35
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo,

Und ob es bei (privilegierten) Volljährigen noch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt, ist hier noch ungeklärt.

Privilegierte Volljährige sind den Minderjährigen gleichgestellt. Also besteht für den Barunterhaltspflichtigen erhöhte Erwerbsobliegenheit. Also auch für KM.
Das Problem ist die Durchsetzbarkeit zum Beispiel eines fiktiven Einkommens usw.

Gruß

Kurt

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2011 23:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Da die bald 18-jährige privilegiert ist, würde ich einfach das EK der KM fiktiv auf eine Vollzeitstelle hochrechnen und das als Verhandlungsbasis hinstellen. Ebenso kann ein Taschengeldanspruch geprüft werden.

Und provokativ:
Laut Scheidungsrecht ist Ex ihr Anspruch ggü. dem Ehemann gemäss dem Halbteilungssatz und damit Einkommen. Wieso gilt das nicht bei Kindesunterhalt? Sind die "weniger Wert" als geschiedene Ehepartner? Was ist dann aber mit der Rangfolge?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 01:15