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Kindesunterhalt bei Heirat

 
(@andi_g)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

-Ich (Mann) habe 2 Kinder aus erster Ehe die Kinder sind 13 und 17, beide gehen noch zur Schule.
- Meine Freundin bekommt für 2 Kinder Unterhalt 1 Kind mit 16 und im 2 Lehrjahr und 1 Kind mit 11 Jahren.
Ich verdiene 2800.- im Schnitt
Meine Freundin hat einen 400.- Job und Mieteinnahmen über 1000.- beide wohnen wir zusammen.
Nun zur Ex-Frau die wieder verheiratet ist.
Bei Ihr leben meine Kinder, keine weiteren Kinder vorhanden, weder von Ihr noch von Ihrem neuen Ehemann. Er verdient über 2000.-
Die Ex-Frau ist Hausfrau

Was passiert nun wenn wir heiraten und ich Steuerklasse 3 nehme und mehr verdiene.
Da ich mehr verdiene wird der Kindesunterhalt mehr?
Meiner Freundin wurde Angst gemacht von Ihrer Freundin, dass sogar ihr Einkommen nun angerechnet wird.
Meine EX ist eigentlich ganz normal, verlangt keine neuen Lohnzettel, ich zahle immer pünktlich, ist eigentlich ruhig zwischen meiner EX und mir.....
Wie verändert sich nun mein Kindesunterhalt, wenn ich heirate und hat es Nachteile für meine Freundin?
Danke

PS: Mein Unterhalt ist Tituliert.

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2011 13:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Andi.

Die Frage ob man für KU die Stkl.3 anrechnen muss oder ob der Steuervorteil der neuen Familie zu bleiben hat, ist seit der Unterhaltsreform von 2008 und einem BVerfG-Urteil über die Aufteilung zwischen 2 Ehefrauen wieder völlig offen.

Ich würde auf jeden Fall erstmal darauf verzichten, in die Stkl. 3 zu wechseln, um da keine Begehrlichkeiten zu wecken.
Ihr verliert dabei auch kein Geld, müsst nur länger, bis zum Steuerbescheid, darauf warten.
Bei 4/4 ändert sich dein Einkommen zunächst mal nicht.
Vielleicht kommst du ja damit durch.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2011 13:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Andi,

theoretisch wirkt sich der Steuervorteil durch Neuheirat auf den KU aus: Wenn Du durch ein entsprechend höheres Netto in eine höhere Stufe der Düsseldorfer Tabelle rutschst, bezahlst Du etwa 20 EUR pro Kind und Monat mehr - und hast danach immer noch mehr Netto als in Steuerklasse 1. Das ist also kein Grund, NICHT zu heiraten.

Das Einkommen Deiner Partnerin/Ehefrau spielt keine Rolle; bestenfalls könnte Dir im Mangelfall eine so genannte Haushaltsersparnis angerechnet werden. Dafür ist es aber unerheblich, ob Ihr verheiratet seid; dabei kommt es nur auf das Zusammenleben an. Deine Partnerin soll nicht auf irgendwelche "Freundinnen" hören, die irgendwo mal was gehört haben wollen, sondern ggf. mal selbst googeln.

Wenn Deine Ex so ruhig ist, musst Du möglicherweise auch erst einmal garnichts tun; leg die Kohle sicherheitshalber zur Seite - und mach mit den Kindern irgendwann mal was Schönes damit, wenn Deine Ex sie nicht einfordert.

Alles ganz easy.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2011 14:01
(@andi_g)
Schon was gesagt Registriert

Endlich mal ein gutes Forum mit guten Tipps !
Habe die Frau meines Arbeitskollegen angerufen die Steuerlich ein Fuchs ist und dies mal gelernt hat, die hat mir gesagt wie es mit 3/5 und 4/4 abläuft.
Dies mit der Steuer muss ich mit meiner Freundin noch klären,,,,,, aber 4/4 ist erstmal ein guter Tip.

(Ich bin aber auch auf der Hut weil ich momentan 356 pro Kind bezahle und eigentlich 396 zahlen müsste, weil die EX nichts einfordert und ich den Betrag immer anpasse, na erhöhe wenn es eine neue D-tabelle gibt, aber vielleicht sagt ihr Mann auch... Passt schon lasse dem seine Ruhe) Wenn man sich nicht genau an allem hält muss man immer jonglieren.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2011 14:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

4/4 ist schon mal deshalb ein guter Tipp, weil Deine Neue ja scheinbar Überschüsse aus Vermietung und Verpachtung erzielt und ihr durch diese schon Nachzahlungen hättet. Wenn nun noch Stkl. 3/5 dazu kommt, kannst Du bei der Veranlagung vermutlich ordentlich nachzahlen und für die Folgezeiträume werden Vorauszahlungen für die Quartale festgesetzt.

Unterm Strich spart ihr sowieso nicht und Steuerklasse 3 gaukelt zudem noch mehr Geld vor, als da ist. Steuererstattungen werden gern mit in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen, aber bei Steuernachzahlungen kann das auch schnell mal "Privatvergnügen" werden. Um unnütze Diskussionen zu vermeiden würde ich jeden steuerlichen Zirkus vermeiden. Höchstens solltet ihr euch mal die Besteuerung mit Steuerklasse 4/4 und dem Faktorverfahren vorrechnen lassen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2011 20:04
(@andi_g)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
wenn man über Jahre hin zu wenig ( Titel) Kindesunterhalt gezahlt, kann die Exfrau dies nun nachfordern?

Hier mein Titel

Zu dem Titel hätte ich noch eine Frage.... Sagt der Titel aus, dass ich entsprechend meines Verdienstes ca. 2800 netto im Schnitt na Sparte 115% zahlen darf? Also immer dem Gehalt entsprechend.

Ich will nochmals heiraten und meine Freundin hat bedenken, dass sollte meine Ex dies erfahren das ich wieder verheiratet bin, mehr dadurch verdiene und einen Konteneinsicht fordern könnte und dann erfährt dass ich über Jahre hinweg zu wenig bezahlt habe.
Dadurch eine paar Tausend Euro an Nachzahlung fällig wären.

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2011 17:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

dein Titel besagt, das du derzeit Unterhalt in Höhe von 100%, also Stufe1, der DDT zahlst. Angepasst an die Altersstufe des Kindes.
Mehr zahlen mußt du erst ab dem Zeitpunkt ab dem du aufgefordert wirst deine Einkommensverhältnisse offenzulegen und die nachfolgende Berechnung einen höheren KU ergibt.

Solange du 100 % laut Titel und aktueller Tabelle und Altersstufe zahlst kann die Ex nichts nachfordern. Nachfordern könnte sie auch höchstens für 12 Monate, wenn du z.B. die Anspassung an eine neue Altersstufe vergessen hättest.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2011 17:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

zusammengeführt

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2011 17:50
(@andi_g)
Schon was gesagt Registriert

Darf man denn einen Mehrverdienst verschweigen wenn man mehr verdient, wenn man einen Titel hat.
Gut dann ist sie ja gut bedient wenn ich jetzt freiwillig 105% bezahle 🙂
(Meiner EX und ihrem Mann geht es wirklich nicht schlecht)

Wie ist das wenn meine Tochter 18 Jahre alt wird, ( Titel ) Sie wohnt noch bei der Mutter, geht zur Schule.
Die Mutter arbeitet seit der Geburt nichts mehr.
Wie verändert sich der Unterhalt wenn die Tochter nun 18 wird?
Ich habe da mal was gelesen von fiktivem Einkommen.....

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2011 18:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Darf man denn einen Mehrverdienst verschweigen wenn man mehr verdient, wenn man einen Titel hat.

Ähm, hat irgendwer danach gefragt? Selbstverständlich ja. Wäre ja noch schöner, nicht nur alle 2 Jahre Auskunft zu erteilen, sondern obendrein noch positive Einkommensänderungen mitteilen zu müssen. Bedenke, EK-Steigerungen werden sofort wirksam, EK-Minderungen i.d.R. frühestens nach 6 Monaten. Und - hast Du immer noch Ambitionen, das alles in die Welt hinaus zu trompeten? Und rückwirkend kann auch nichts passieren. Du hast einen Titel - und nur das zählt.

Wie ist das wenn meine Tochter 18 Jahre alt wird, ( Titel ) Sie wohnt noch bei der Mutter, geht zur Schule.
Die Mutter arbeitet seit der Geburt nichts mehr.
...
Ich habe da mal was gelesen von fiktivem Einkommen.....

Immer schön eins nach dem anderen. 😉 Erst einmal ändert sich der Bedarf des nun vollj. Kindes. Dann wird ab jetzt das KG im vollen Umfang berücksichtigt. Beide Elternteile werden grundsätzlich barunterhaltspflichtig. Das vollj. Kind selber fordert ab jetzt und muss beide Elternteile zur Auskunft auffordern und Unterhalt verlangen (= Inverzugsetzung). Für die Berechnung der Quote hat es den Eltern gegenseitig über das Einkommen des anderen Auskunft zu erteilen.
Nur, falls der Titel keine Begrenzung bis zum 18. Geburtstag enthält, ändert sich von alleine gar nichts. Denn dann muss erst der Titel geändert werden, notfalls per Klage. Ansonsten kann das Kind munter aus dem Titel vollstrecken - und zwar allein ggü. Dir.

Die Anrechnung eines fiktiven Einkommens ist nicht so leicht, wie Du Dir es wahrscheinlich vorstellst. Zudem - das kann rechtsgültig und damit anrechenbar nur ein Gericht. Und hier gilt es den Richter zu überzeugen. Sicher, versuchen sollte man das auf jeden Fall. Denn bei Privilegierung des Kindes ist auch die KM gesteigert verpflichtet, ihren Anteil beizutragen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 00:17